Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen und private Meldungen.

Grundstückskaufpreisminderung bei öffentlicher Widmung von Teilflächen

28. August 2018

Wir vertreten eine Mandantin, die Anfang 2015 ihr mit einem Haus bebautes Grundstück, das am äußersten rechten Rande einen Streifen von ca. 88 m² als Verkehrsfläche aufwies, zu 160.000,00 € etwa 10 % unter dem geschätzten Verkehrswert verkaufen musste. Der Streifen, der nicht asphaltiert oder sonst erkennbar einer Straße glich, war öffentlich gewidmet, da es hinter dem bebauten Grundstück der Mandantin weitere bebaute Grundstücke gab, die den Weg zur verkehrsmäßigen Erschließung bedurften. Im Notarvertrag wurde der Kaufgegenstand als Gebäude- und Freifläche, sowie Verkehrsfläche ausdrücklich bezeichnet. Außerdem enthielt der Notarvertrag eine Bestimmung, wonach bis auf drei konkret geregelte Fälle, den der im Streit befindliche nicht entsprach, eine darüber hinausgehende Haftung für die Freiheit des vertragsgegenständlichen Grundbesitzes von ihm unbekannten Rechtsmängeln durch den Veräußerer ausschloss.

Mitte 2018 erklärt nunmehr die Käuferin vertreten durch eine größere Rechtsanwaltskanzlei die Minderung des Kaufpreises und fordert einen Betrag von etwas mehr als 5.000,00 € von unserer Mandantin zurück. Der Verkauf eines Grundstückes, das in Teilen dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmet sei, stelle einen Rechtsmangel dar. Dies wurde unter Verweis auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm vom 14.01.2016 ohne Nennung des Aktenzeichens begründet. Berechnet wurde der Minderungsbetrag an Hand des Kaufpreises des bebauten Grundstückes anteilig für die unbebaute Verkehrsfläche von 88 m² abzüglich des tatsächlichen Wertes solcher Verkehrsflächen laut Gutachterausschuss des zuständigen Landkreises 48,00 € pro Quadratmeter.

COMPACT TV- Rückblick auf die 27. Kalenderwoche

11. Juli 2018

Das unabhängige Nachrichtenmagazin „COMPACT“ präsentiert auch für die 27. Kalenderwoche einen Rückblick.
Eines der Hauptthemen ist das Schlepperwesen im Mittelmeer.

Das Einschleusen von Ausländern nach Deutschland ist strafbar. Dazu heißt es in § 96 des Aufenthaltsgesetzes:

(1) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einen anderen anstiftet oder ihm dazu Hilfe leistet, eine Handlung

1.
nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 oder Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a zu begehen und
a) dafür einen Vorteil erhält oder sich versprechen lässt oder
b) wiederholt oder zugunsten von mehreren Ausländern handelt oder

2.
nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2, Abs. 1a oder Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b oder Nr. 2 zu begehen und dafür einen Vermögensvorteil erhält oder sich versprechen lässt.

Ex-Verfassungsrichter Papier: Illegale Einreisen grundsätzlich verweigern!

03. Juli 2018

In den Mainstream-Medien, aber auch auf www.idea.de war wenig überraschendes zu lesen. Erstaunlich war, dass der Anstoß kam von der FDP-Bundestagsfraktion, die ein Rechtsgutachten beim ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Hans-Jürgen Papier aus München in Auftrag gab. Dieses Rechtsgutachten liegt der „Rheinischen Post“, die auch couragiert genug war, Teile davon zu veröffentlichen.

Prof. Hans-Jürgen Papier kommt eindeutig zu dem Schluss, dass sich ein Asylbewerber das Zielland nicht selbst aussuchen kann. Zuständig ist nach wie vor das EU-Mitgliedsland, dass der Migrant zuerst betreten hat. Die Auffassung, dass jeder EU-Mitgliedstaat verpflichtet sei, grundsätzlich jeden Antrag eines Migranten zunächst zu prüfen und in der Folge Einreise und Aufenthalt zu gestatten, bezeichnet der ehemalige Verfassungsrichter als „oberflächlich“. Denn dadurch kann das Ziel des EU-Asylrechts, illegale Weiterreisen zu verhindern, nicht erreicht werden. Wir alle wissen auch, dass es nur sehr schwer gelingt, illegal eingereiste Menschen wieder zurückzuführen. Dadurch wird – so Prof. Papier – das „EU-Asylrecht schlicht ausgehebelt“.

Die Dublin-Verordnung würde aktuell über die „Hintertür“ ausgehebelt.

Laut www.pi-news.net vom 01.01.2018 zitierte die „WELT“ den ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts:

Der frühere Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier stuft Zurückweisungen von Migranten an den deutschen Grenzen nicht nur als möglich, sondern als zwingend geboten ein. In einem der „Rheinischen Post“ vorliegenden Rechtsgutachten verweist Papier auf das „tragende Regelungsprinzip des EU-Asylrechts“, wonach ein Asylbewerber sich das Zielland für seinen Schutz in der EU nicht selbst aussuchen und einen Aufenthalt in seinem „Wunschland“ erwirken könne. […]

BAMF - Armes Deutschland

07. Juni 2018

„Busseweise sollen in Bremen Asylbewerber aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen vorgefahren sein, weil es dort den ersehnten Schutzstatus wie von Zauberhand gab. Stimmt das, so haben hier nicht Recht und Humanität über die Einwanderungsbegehren entschieden, sondern Schlepper, Schleuser und Helfer, deren Motive irgendwo zwischen Verblendung und Kriminalität lagen.“

Hessische/Niedersächsische Allgemeine aus Kassel

Zitiert aus ideaSpektrum, Nr. 23 – 6. Juni 2018

Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt

Zivilrecht: Darlehen oder Schenkung? Ein Vergleich half bei der Herstellung des Familienfriedens.

24. April 2018

Wir haben in einem Zivilrechtsstreit zwischen einer Oma auf der einen und ihrem Enkelsohn und dessen Lebensgefährtin auf der anderen Seite die rechtlichen Interessen der älteren Dame vertreten, der schlussendlich vor dem Landgericht Chemnitz ausgetragen werden musste.

In dem Rechtsstreit ging es darum, ob die Zuwendung eines nicht unerheblichen Geldbetrages von Seiten der Großmutter an ihren Enkelsohn und seine Lebensgefährtin, wie von unserer Mandantin behauptet als zinsloses Darlehen oder wie von der Gegenseite eingewandt als Schenkung anzusehen war.

In der Beweisaufnahme vor dem Landgericht Chemnitz musste ein Zeuge vernommen werden, der in seiner Vernehmung zu Umständen der Geldhingabe Aussagen treffen konnte, auf deren Grundlage der rechtsgeschäftliche Wille der Geldgeberin vor allem aber, wie dieser von einem objektiven Empfänger verstanden werden musste. Der vernehmende Richter hatte schon vor der Zeugenbefragung, auch weil es sich um einen Streit unter Verwandten handelte, eine gütliche Einigung wegen des Familienfriedens angeregt, was jedoch zunächst am Willen unserer Mandantin scheiterte. Während der Zeugenbefragung und auch danach bei der Besprechung des Ergebnisses der Beweisaufnahme zeigte sich, dass unsere Mandantin ihren Enkel noch immer gern hatte und ihm das Geld auch geschenkt überlassen würde, wenn nicht die Partnerin an seiner Seite wäre.

Kaufrecht: Gewährleistung nach Kauf eines gebrauchten Motorrades

28. November 2017

Kürzlich konnten wir einen Mandant unterstützen, der ein gebrauchtes Motorrad von einem privaten Verkäufer erworben hatte. Nach Prüfung und Aufarbeitung des Sachverhalts durch die Schulte Anwaltskanzlei war festzustellen, dass der Mandant zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt war.

Kaufrecht: Gewährleistung nach Gebrauchtwagen-Kauf

27. Oktober 2017

Die Schulte Anwaltskanzlei konnte einem Mandanten zum erfolgreichen Abschluss eines Falles nach Kauf eines Gebrauchtwagens verhelfen. Ein Gerichtsverfahren wurde dadurch entbehrlich.

Der Mandant hatte erhebliche Motorprobleme am Gebrauchtwagen festgestellt. Juristisch durch uns begleitet, hat der Mandant auf Nachbesserung gegenüber dem Autohaus, welches den Pkw verkauft hatte, bestanden. Die Probleme waren auch seitens des Autohauses nachvollziehbar. Es folgten mehrere Reparaturversuche, schließlich sogar ein vollständiger Austausch des Motors.

Reiserecht: Fluggastentschädigung wegen Nichtbeförderung

06. Oktober 2017

Wir haben bereits in unserem letzten Newsletter über Fluggastrechte berichtet. Ein besonderer Fall wurde jedoch beim Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden (Aktenzeichen: 31 C 857/14 (17)). Ein Fluggast hat seinen Flug im Ergebnis dadurch verpasst, dass er am Flugsteig durch die Airline abgewiesen wurde.

Reiserecht: Entschädigung für Flugausfälle oder Verspätungen

14. Juli 2017

Flugunternehmen schulden ihren Fluggästen im Geltungsbereich der europäischen Fluggastrechte-Verordnung Entschädigungszahlungen für Flugverspätungen oder Flugausfälle. Hier war zuletzt insbesondere auch AirBerlin immer wieder in den Schlagzeilen. Auch unsere Kanzlei hat wiederholt Mandanten gegen AirBerlin vertreten und Entschädigungszahlungen durchsetzen können.
Die Fluggastrechte-Verordnung findet Anwendung für Passagiere von Flügen, die in der EU angetreten werden oder von Flügen, die von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU bzw. Island, Norwegen oder Schweiz durchgeführt werden und die EU als Ziel haben.

Bankrecht: Bearbeitungsentgelte auch bei Unternehmerdarlehen unzulässig

14. Juli 2017

Der Bundesgerichtshof hat bereits vor einiger Zeit entschieden, dass Bearbeitungsentgelte bei Verbraucherdarlehen unzulässig sind. Strittig zwischen Banken und Darlehensnehmern blieb jedoch, ob diese Bearbeitungsentgelte gegenüber einem Unternehmen gefordert werden durfte. Die jahrelange Praxis der Erhebung von Bearbeitungsentgelten wurde von den Banken natürlich auch gegenüber Unternehmern an den Tag gelegt.

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.