Pflichtteilsansprüche stehen insbesondere Kindern und Ehegatten zu. Diese Ansprüche entstehen beispielsweise,
wenn der Erblasser durch Testament Kinder oder den Ehepartner enterbt.
Pflichtteilsansprüche müssen aufgrund gesetzlicher Vorschriften auch ergänzt werden, wenn zu Lebzeiten
Schenkungen durch den Erblasser vorgenommen werden.
Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.
Erbrecht: Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen
Pflichtteilsansprüche stehen insbesondere Kindern und Ehegatten zu. Diese Ansprüche entstehen beispielsweise,
wenn der Erblasser durch Testament Kinder oder den Ehepartner enterbt.
Pflichtteilsansprüche müssen aufgrund gesetzlicher Vorschriften auch ergänzt werden, wenn zu Lebzeiten
Schenkungen durch den Erblasser vorgenommen werden.