Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen und private Meldungen.

Die Gesichter dieser Kleinkinder sprechen Bände über ihre Gefühle zu diesem Erlebnis Mama oder Papa zu sehen.

19. Februar 2024

So früh schon weg von Mama und Papa macht sie hilflos, so kleine Kinder können sich psychologisch nicht helfen oder beruhigen.

Endlich verstehen auch Männer den Feminismus richtig (Video)

16. Januar 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute habe ich wieder ein sehr interessantes Video für Sie.

Schauen Sie es sich an. Es lohnt sich.

Mit freundlichen Grüßen

Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt

Masken tragen, Mindestabstände und Schnelltests verboten!

15. April 2021

Das Amtsgericht Weimar hat in einer Entscheidung auf 192 Seiten zugunsten zweier minderjähriger Kinder entschieden. Es ging darum, ob diese in der Schule Masken tragen, Mindestabstände Einhalten und Schnelltests durchführen müssen. Dem hat der kluge und mutige Richter des Amtsgerichtes Weimarer ein Riegel vorgeschoben. Denn derartige Maßnahmen gefährden das Wohl der Kinder.

Müssen die Linken zum Bundestagspsychiater? Beatrix von Storch von der AfD erklärt warum! (Video)

16. März 2021

Die stellvertretende Bundessprecherin der AfD kritisiert in ihrer hervorragenden Rede im Deutschen Bundestag mit scharfen Worten das kranke Welt-, Gesellschafts- und Menschenbild der Linken.

Birgit Kelle: „Noch normal? – Das lässt sich gendern“ (Video)

02. Dezember 2020

Unter der obigen Überschrift veröffentlichte am 21.11.2020 die freie Informationsplattform PINEWS http://www.pi-news.net unter der obigen Überschrift ein Interview mit der Publizistin Birgit Kelle. Danke an JF-TV, dass das Interview geführt und veröffentlicht hat.

Nicole Höchst: Eine tolle Frau (Video)

08. Juli 2020

Nicole Höchst war lange Zeit Lehrerin, hat vier Kinder und gehört seit 2017 für die AfD dem 19. Deutschen Bundestag an. Dort ist sie Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung sowie im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Auf PI NEWS http://www.pi-news.net können Sie ein schönes Interview sehen, eine intelligente, gebildete, charmante, beeindruckende Frau. Dementsprechend ist auch die Qualität ihrer Aussagen, beachtenswert. Tut sich etwas Gutes an und schauen Sie das 13-minütige Video.

Ihnen und Ihrer Familie weiterhin eine gute Woche.

Ihre
Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt

Familienrecht: Umfang der Auskunftspflicht in Unterhaltssachen

27. Februar 2020

Bei Unterhaltsverpflichtungen ist im Gesetz geregelt, dass eine Pflicht zur Auskunftserteilung über die Einkünfte und das Vermögen besteht, wenn dies zur Feststellung der Unterhaltspflicht erforderlich ist. Eine solche Auskunft kann alle 2 Jahre gefordert werden (§ 1605 BGB).

Bei abhängig Beschäftigten, das heißt Arbeitnehmern, bezieht sich die Auskunftserteilung auf das Einkommen eines Jahres, das heißt also der letzten 12 Monate.

Bei Selbstständigen ist Auskunft zu erteilen über die Einkünfte in einem Zeitraum von regelmäßig 3 Kalenderjahren.

Wenn der Selbstständige Inhaber mehrerer Firmen ist und noch Gesellschaftsbeteiligungen eine Rolle spielen, wird das Ganze noch komplizierter.
Das Oberlandesgericht Dresden hatte sich im vorigen Jahr mit einem solchen Fall zu beschäftigen. Es ging hier um die Einkünfte aus einer Gesellschaftsbeteiligung.

Familienrecht: Änderungen im Unterhaltsrecht 2020

23. Januar 2020

Zum 01.01.2020 wurden die Unterhaltssätze für den Kindesunterhalt angehoben.
Demnach beträgt der Mindestunterhalt eines minder-jährigen Kindes :

• bis Vollendung des 5. Lebensjahres = 1. Altersstufe 369 €
• für die Zeit vom 6. Lebensjahr bis zur Vollendung des 11. Lebensjahr = 2. Altersstufe 424 €
• für die Zeit vom 12. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit = 3. Altersstufe 497 €.

Von den Unterhaltsbedarfssätzen jeweils in Abzug zu bringen ist bei minderjährigen Kindern die Hälfte des Kindergeldes. Für das erste und zweite Kind beträgt das Kindergeld aktuell 204 €, für ein drittes Kind 210 € und das vierte und jede weitere Kind 235 €. Ausgehend von Kindergeld in Höhe von 204 € ergeben sich also Zahlbeträge beim Mindestunterhalt wie folgt:

1. Altersstufe 369 € – 102 € hälftiges Kindergeld = 267 €
2. Altersstufe 424 € – 102 € hälftiges Kindergeld = 322 €
3. Altersstufe 497 € – 102 € hälftiges Kindergeld = 395 €.

Auch der Bedarfssatz für volljährige Kinder ändert sich und beträgt nunmehr 530 €.

Familienrecht: Streit um Kindergartenwahl

24. Oktober 2019

Es ist gar nicht so selten, dass sich getrennt lebende Eltern nicht einigen können, welchen Kindergarten das Kind besuchen soll.

Das Gericht muss dann bei entsprechender Antragstellung eine Entscheidung treffen.

Mit einem solchen Fall hatte sich das Oberlandesgericht Hamm zu beschäftigen.

Die geschiedenen Eltern des Kindes konnten sich nicht darauf einigen, welchen Kindergarten das Kind besuchen soll. Die Mutter bevorzugte einen Waldorf-Kindergarten, der Vater lehnte dies ab. Das zunächst zuständige Amtsgericht übertrug der Kindesmutter die Entscheidungsbefugnis über die Kindergartenauswahl. In der Folge meldete die Mutter das Kind im Waldorf-Kindergarten an und das Kind besuchte diesen. Der Kindesvater wollte sich damit nicht zufrieden geben und hat Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichtes eingereicht.

Seine Beschwerde wurde letztlich vom Oberlandesgericht Hamm zurückgewiesen.

Familienrecht: Kann nach viertägiger Ehe schon ein Anspruch auf Witwenrente bestehen?

19. September 2019

Regelmäßig ist Voraussetzung für einen Anspruch auf Witwenrente bei Tod eines Ehepartners, dass die Eheleute mindestens ein Jahr verheiratet waren.
Nur in Ausnahmefällen sieht § 46 Abs. 2 a SGB VI vor, dass nach den besonderen Umständen des Falles die Annahme nicht gerechtfertigt ist, dass Zweck bzw. überwiegender Zweck der Heirat ein Anspruch auf Hinterbliebenen-versorgung war. Man spricht hier auch von einer sogenannten Versorgungsehe.
In dem vom Sozialgericht Karlsruhe im November vorigen Jahres (Aktenzeichen S 10 R 1885/17) entschiedenen Fall hatten die Eheleute im März 2016 geheiratet, nachdem sie bereits seit dem Jahre 2005 zusammenlebten. Der Ehemann verstarb leider 4 Tage nach der Heirat an einem Tumorleiden.
Den Antrag der Ehefrau auf Zahlung einer Witwenrente lehnte die Rentenversicherung ab. Die Begründung dafür war, dass die Ehe nicht mindestens ein Jahr bestand. Hinzu käme, dass die Klägerin und der Verstorbene zum Zeitpunkt der Hochzeit auch gewusst hätten, dass die Lebens-erwartung des Mannes sicherlich kein Jahr mehr betrage. Mithin gelte die gesetzliche Vermutung, dass es sich um eine sogenannte Versorgungsehe handele und eine Witwenrente nicht in Betracht komme. Dies wollte die Ehefrau nicht akzeptieren und erhob nach erfolglosem Widerspruchs-verfahren Klage zum Sozialgericht, die sich letztlich auch gelohnt hat.

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.