Aktuelle Meldungen
Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten und Fachgebieten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen wie z.B. Versicherungs- oder Arbeitsrecht und private oder gesellschaftspolitische Meldungen. Schauen Sie doch auch einmal herein in die stets aktuellen Veröffentlichungen bei „Have a Look“, „Ortstermin“, „Anhörung“ und „Augenschein“.
Rechtsanwälte sind ein wichtiges, gleichberechtigtes Organ der Rechtspflege, nicht nur um das Rechtssystem zu wahren, sondern auch Übergriffe auf Einzelne abzuwehren und Gerechtigkeit herzustellen. Zudem besteht die Überzeugung, dass Rechtsanwälte eine besondere, gesellschaftliche Verantwortung haben und sich bei Missständen positionieren und öffentlich äußern müssen. Dies kann sich dann äußern in harter Kritik an Strukturen, Systemen und Verantwortungsträgern.
Ich lasse dich nicht, du segnest mich denn! - Pastor Jakob Tscharntke (YouTube)
Die Predigt am Sonntag, den 21.01.2018 in der GfK Riedlingen hatte zum Gegenstand die Geschehnisse, wie sie nachzulesen sind im 1. Buch Mose, Kap. 32, Verse 23-33.
Isaak hatte 2 Söhne, Esau und Jakob. Zur damaligen Zeit erhielt nur der erstgeborene Sohn vom Vater einen besonderen Segen. Diesen Erstgeburtssegen wurde aber durch eine List von der Mutter und Jakob nicht dem Esau zugesprochen, sondern Jakob. Als Esau dies mitbekam, war er auf Jakob sehr wütend, der um sein Leben fürchten musste. Somit war er Jahrzehnte praktisch auf der Flucht. Nun stand aber eine Begegnung an. Esau hatte mittlerweile eine große Gefolgschaft bzw. ein Heer, auch Jakob war zu einem großen Reichtum gekommen. Es war aber klar, dass Jakob mit seiner Gefolgschaft in einem Kampf untergehen würde. Damit wenigstens ein Teil gerettet würde, wurde seine Gefolgschaft und sein Hab und Gut in 2 Teile geteilt in der Hoffnung, dass wenigstens ein Teil überleben würde. So zog man den Mannen von Esau entgegen. Jakob hatte dabei den Fluss Jabbok zu überqueren und dabei passierte folgendes:
Mona Maja - Frauenmarsch 4. März 2018 (YouTube)
Wir hatten schon berichtet über die sexuelle Gewalt gegen Frauen, über die mutige Mona Maja aus Bottrop.
Diese hat nunmehr die Demonstration in Bottrop angesetzt für den 4. März 2018 um 14:00 Uhr.
Von der Seite der Mächtigen wird sie massiv angegriffen. Ohne vernünftigen Grund wurde ihr Portal gesperrt. Vermutlich hat man Angst und will so diese mutige Frau mundtot machen und die Wahrheit unterdrücken.
Es bleibt zu beten und zu hoffen, dass Mona Maja gesund bleibt und die Demo ein großer Erfolg wird.
Ihnen ein schönes Wochenende.
Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt
Sozialrecht: Unfallversicherungsschutz bei schulisch veranlasster Projektarbeit
Schüler stehen während des Besuchs der Schule unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Das Bundessozialgericht hat am 23.01.2018 einen Fall entschieden, wo ein 15-jähriger Realschüler im Rahmen einer schulischen Projektarbeit stürzte und seitdem auf den Rollstuhl angewiesen war. Streitig war hier, ob es sich um einen versicherten Unfall handelt. Der Sturz ereignete sich außerhalb des Schulgeländes nach Unterrichtsschluss.
Der Schüler sollte im Musikunterricht gemeinsam mit weiteren Mitschülern einen Videoclip erstellen.
Da die Schülergruppe den Clip im Unterricht nicht fertig stellen konnte, traf sie sich nach Unterrichtsschluss bei einem Mitschüler zu Hause mit Billigung der Musiklehrerin.
Im konkreten Fall kam es bei den Dreharbeiten unter der Schülergruppe zum Streit, der Schüler wurde auf dem Heimweg von einem anderen Mitschüler erheblich verletzt.
Nach sexueller Gewalt eines Migranten - Frauen-Demo in Bottrop (YouTube)
Wieder einmal wurde sexuelle Gewalt von einem Migranten gegen eine deutsche Frau ausgeübt. Diese wollte spätabends in einem Bottroper Park joggen. Dabei wurde gegen sie massive sexuelle Gewalt ausgeübt.
Zu Recht gab es Empörung, aber auch Gleichgültigkeit bis sinngemäß in die Richtung, sie sei ja selber schuld, als Frau abends noch herauszugehen. Das geht natürlich gar nicht.
Es ist bezeichnend, dass eine bottroper Frau, Mona Maja sich zu diesen unerträglichen Zuständen auf einem YouTube-Video zu Wort meldete. Es geschah das unglaubliche. Ihre Videos wurden mittlerweile 100-tausendfach aufgerufen. Es gibt mehr als 95 % positive Reaktionen. Dabei versucht das Netzdurchsuchungsgesetz, und damit Herr Maas und die Linken, sie zu sperren und damit mundtot zu machen.
Mona Maja ist eine sehr gute Frau, mutig und hat das Herz auf dem rechten Fleck. Sie hat für den 4. März 2018 eine Frauendemonstration in Bottrop angemeldet, zeigt auf diese Weise die unerträglichen Zustände und den Protest. Es ist beachtlich und kaum in Worte zu fassen, welches Engagement, welcher Mut, welches unglaubliche Gerechtigkeitsempfinden und welcher Kampfgeist diese Frau treibt. Mittlerweile gibt des mehrere Videos, deren Anschauung sich lohnt. Eines zeigen wir im Rahmen dieses Blog-Beitrages
Arbeitsrecht: Arbeitnehmer wird auch durch das Bundesdatenschutzgesetz geschützt
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat unter dem 27.07.2017 – 2 AZR 681/16 – ein arbeitnehmerfreundliches Urteil gesprochen. Dem Kläger in diesem Verfahren war es nicht erlaubt, die betriebliche EDV-Anlagen zu privaten Zwecken zu nutzen. Es war ein sogenannter Keylogger eingerichtet. Mit diesem war es dem Arbeitgeber möglich genau nachzuverfolgen, zu welchem Zeitpunkt welche Taste vom Kläger genutzt wurde. Außerdem wurden Protokolle und Screenshots gefertigt.
Nach Auswertung wurde dem Arbeitnehmer fristlos, hilfsweise fristgemäß gekündigt. Dies mit der Behauptung, er hätte während der Arbeitszeit den Dienst-PC privat genutzt.
Hier konnte das Bundesarbeitsgericht aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mitgehen. Der Einsatz des Keyloggers war der Arbeitgeberin nach § 32 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nicht erlaubt. Es fehlte bereits an dem durch die konkreten Tatsachen begründeten Anfangsverdacht einer Straftat oder einer anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung. Die Datenerhebung durch einen Keylogger bedeutet einen erheblichen Eingriff in das Recht des Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung. Es werden dabei alle Eingaben über die Tastatur eines Computers einschließlich des Zeitpunkts der Eingabe sowie des zeitlichen Abstandes zwischen 2 Eingaben erfasst und gespeichert. Die so gewonnenen Daten liefern nahezu ein umfassendes Profil, sowohl der privaten als auch der dienstlichen Nutzung. Darüber hinaus können besondere Arten von personenbezogenen Daten im Sinne von § 3 Abs. 9 BDSG oder auch andere sensible Daten wie z.B. Benutzernamen, Passwörter für geschützte Bereiche, Kreditkartendaten, PIN-Nummern etc. protokolliert werden, ohne dass dies für die verfolgten Kontroll- und Überwachungszwecke erforderlich wäre. Der Kläger hatte weder Veranlassung noch die Möglichkeit, bestimmte Inhalte als privat oder gar höchst persönlich zu kennzeichnen und sie damit dem Zugriff des Arbeitgebers zu entziehen. Dieser ohnehin schon gravierende Eingriff wurde noch dadurch verstärkt, dass die Arbeitgeberin regelmäßig Screenshots fertigte.
Grace to Grace - Hillsong Worship (YouTube)
Wer sich nicht so gut auskennt im Englischen, dem sei Grace to Grace übersetzt. Es heißt auf Deutsch „Gnade um Gnade“ und ist ein Lied der australischen Gruppe Hillsong Worship. Das verlinkte Video ist ein Mitschnitt des Konzertes im Jahr 2017 in Sydney. Über 11.000.000 Menschen haben dieses Video schon aufgerufen.
Warum schauen so viele Menschen ein solches Musikvideo? Zum einen ist es von der Musikalität und von der Aufmachung ganz hervorragend und geht zu Herzen. Es spricht zum anderen die Menschen deswegen an, weil es sich um christliche Musik handelt, die etwas zum Ausdruck bringt, was auch Bestandteil des christlichen Glaubens ist.
Die Gruppe Hillsworship begann 1983 zusammen Musik zu machen. Viele Mitglieder können selber auf eine individuelle, erfolgreiche Karriere schauen. Viele Songs und Alben wurden veröffentlicht, die Videos haben Millionen von Klicks.
Wir wünschen Ihnen gute Woche.
Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt
KenFM Gespräch mit: Prof. Rainer Mausfeld (YouTube)
Der Journalist Ken Jebsen war jahrelang für den Rundfunk Berlin-Brandenburg tätig. Aufgrund seiner kritischen Betrachtung zu 9/11, die so gar nicht in den Mainstream passte, fiel er in Ungnade. Er gründete das Internetportal KenFM und betreibt dieses seit dem Jahr 2011 mit zunehmenden Erfolg. Dabei fasst er mit seinen Mitarbeitern immer wieder kritische Themen an, die von den Mainstream-Medien ignoriert werden. Oft hat er hochinteressante Interviewpartner, die den Blick auf die Dinge der Welt weiten und damit dem User neue Sichtweiten und Perspektiven öffnet. Oftmals sind die präsentierten Wahrheiten auch schmerzhaft. Ken Jebsen leistet aber mit seiner Arbeit einen wertvollen Beitrag. Ich kann jedem nur empfehlen, das Portal einmal zu besuchen.
So lud Ken Jebsen zu einem Interview auch Prof. Dr. Rainer Mausfeld ein. Dieser ist Professor für Allgemeine Psychologie und hat sich in seinen Forschungen auch beschäftigt mit den Fragen Demokratie, Psychologie der Menschen und deren Verhaltensweise.
Er hat sich die Fragen gestellt, wie es einer sehr kleinen Gruppe von Menschen gelingt, die Massen global über Jahrzehnte für die eigenen Ziele arbeiten zu lassen, so wie es jetzt z.B. Frau Merkel tut. Das ist aber nur möglich, wenn diese mit Macht ausgestatteten Menschen Techniken der Gehirnwäsche beherrschen und zur Anwendung bringen. Es ist anders nicht zu erklären, dass Völker sich für einen Krieg begeistern lassen.
Strafrecht: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Verringerung des Strafmaßes um 1/4
Nach § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) – umgangssprachlich Unfallflucht – wird mit Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer als Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
1. zu Gunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeuges und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, dass er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne dass jemand bereit war, die Feststellung zu treffen.
Das wurde unserer Mandantin von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen. Nach dem daraufhin vom Amtsgericht Chemnitz erlassenen Strafbefehl sollte Sie eine Geldstrafe von 2000 € bezahlen bei Entziehung der Fahrerlaubnis für 12 Monate.
„Kontrollverlust" - Erfolgsautor Thorsten Schulte zu Gast bei COMPACT Live (YouTube)
Wir haben Thorsten Schulte schon in der Vergangenheit vorgestellt. Im Internet wurde er zunächst bekannt als Börsenmakler unter dem Namen „Silberjunge“. Er war jahrelang CDU-Mitglied und hatte Zugang in die höchsten Etagen von Politik, Wirtschaft, Fernsehen und Rundfunk.
Früh merkte er allerdings, dass die Politik von Merkel und Schäuble Deutschland und Europa in den Abgrund stürzt. Dies begann massiv mit den falschen Versprechungen zu Griechenland, ging weiter über die sogenannte „Energiewende“, den illegalen Kriegsbeteiligungen Deutschlands in der Welt und schließlich in der uferlosen, illegalen Migration.
Er sah es als seine Pflicht an, dass Wort zu ergreifen, tat dies öffentlich. Es gibt viele gute Videos auf seiner Homepage, die absolut sehenswert sind. Schließlich musste Thorsten Schulte sein Wissen über das Buch „Kontrollverlust“ weitergeben. Das Buch war und ist ein absoluter Erfolg, stand und steht auf der Bestsellerliste. Nunmehr begannen aber Funk und Fernsehen sowie Politik gegen Thorsten Schulte zu arbeiten. Er wurde schlecht gemacht, wurde geschnitten, wurde nicht mehr angehört oder eingeladen.
Das Buch ist sehr wertvoll und lesenswert, wir danken Thorsten Schulte, dass er unter Inkaufnahme persönlicher Nachteile die Wahrheit veröffentlicht hat.
Dennoch ist Thorsten Schulte nach wie vor ein begehrter Interviewpartner und Fachmann. Wenn auch nicht mehr in den Mainstream-Medien, dann aber in vernünftigen, alternativen Formaten, vielfach zu sehen im Internet. Es lohnt sich einfach.
Sozialrecht: Ist der Wegfall des Kindergeldes für ein erwachsenes behindertes Kind gerechtfertigt?
Gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG haben Eltern eines erwachsenen Menschen mit Behinderung Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.
Außerstande sich selbst zu unterhalten, ist ein behindertes Kind, wenn es ihm aufgrund der Behinderung unmöglich ist, seinen Lebensbedarf durch eigene Erwerbstätigkeit zu bestreiten. Hiervon geht man regelmäßig aus, wenn im Schwerbehindertenausweis des Kindes das Merkmal „H“ (hilflos) eingetragen ist oder das Kind in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeitet.
Nun ist es so, dass das Kind auch eine Erwerbsminderungs-rente erhalten kann.
Häufig ist es dann in diesen Fällen so, dass die Familienkassen einen Anspruch auf Kindergeld ablehnen, wenn die finanziellen Mittel des erwachsenen behinderten Kindes den jeweils maßgeblichen Grundfreibetrag übersteigen. Im Jahre 2017 betrug dieser Grundfreibetrag 8.820 €.
Gerade im letzten Jahr gab es verstärkt Fälle, wo die Familienkasse den Anspruch auf Weiterzahlung des Kindergeldes bei behinderten Kindern geprüft hat. Häufig erfolgte eine Aufhebung der Kindergeldfestsetzung mit der Begründung, dass das Kind – trotz Vorliegen eines entsprechenden Schwerbehindertenausweises und des dort eingetragenen Merkzeichen „H“ im Stande wäre, seinen Unterhalt selbst zu bestreiten.
Die Feststellung, ob im Einzelfall weiter ein Anspruch auf Kindergeld besteht, ist nicht immer einfach und für jedes Kind individuell zu treffen. Hierbei sind viele unterschiedliche Positionen zu berücksichtigen, die bei einer überschlägigen Berechnung durch die Familienkasse keine Rolle spielen.