Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen und private Meldungen.

Du sollst nicht stehlen! (YouTube)

26. August 2019

In der Predigt des Pastors J. Tscharntke vom 17.02.2019 zum Thema: „Du sollst nicht stehlen!“ geht es um den Text aus dem alten Testament der Bibel, dem 2.Mose, Kapitel 20, Verse 15+17. Nach der Übersetzung nach Martin Luther heißt es dort:

Du sollst nicht stehlen.
Du sollst nicht begehren deines Nächsten Haus. Du sollst nicht begehren deines Nächsten Frau, Knecht, Magd, Rind, Esel noch alles, was dein Nächster hat.

Es ist wieder eine sehr gute Predigt der Evangelische Freikirche Riedlingen, die Sonntag für Sonntag auf YouTube abgerufen werden können. Die Predigt vom 17.02.2019 habe ich Ihnen unten eingestellt.

Dem Grunde nach beginnt Pastor Tscharntke mit einer scheinbaren Banalität: Die Bibel und damit Gott kennt das Privateigentum! Die Bibel und damit Gott schützt auch das Privateigentum.

Gott geht in seiner sozialen Verantwortung auch noch weiter durch das sogenannte Erlassjahr. Es gab und gibt Menschen, die alles verloren hatten. Ihnen wurde Hab und Gut und auch ihr Land weggenommen. Damit hatten die Menschen kaum eine Möglichkeit zu überleben. Deswegen wies Gott jedes 50. Jahr ein Erlassjahr an, nachzulesen im Alten Testament, dort im 3. Buch Mose Kap. 25 Verse 8-55. Danach gebot Gott, dass jedes 50. Jahr nach dem siebten von sieben Sabbatjahren, also nach jeweils 49 Jahren, die Israeliten ihren untergebenen Volksangehörigen einen vollständigen Schuldenerlass gewähren, ihnen ihr Erbland zurückgeben (Bodenreform) und Schuldsklaverei aufheben.

Hat Deutschland noch eine Chance? (YouTube)

23. August 2019

Andreas Popp, geboren 1961, war ab dem Jahr 1984 verantwortlich für die Unternehmensorganisation der Popp GmbH und wurde im Jahr 2000 Vorstandsvorsitzender der Popp AG. Im Jahr 2007 zog er sich als Vorstandsvorsitzender zurück, um sich der wissenschaftlichen Arbeit zu widmen. Insofern ist er Gründer der https://www.wissensmanufaktur.net, eine Arbeit mit vielen Facetten. Ziel ist es, die Verhältnisse zum positiven zu verändern. Dazu gehört auch die Organisation von spannenden Vorträgen zu aktuellen Themen.

Am 30.09.2018 hat die Wissensmanufaktur Vera Lengsfeld zu Gast. Ebenfalls dabei war Andreas Popp, die Moderation übernahm die allseits bekannte Eva Herman.

Es werden die Verhältnisse im Land beschrieben, analysiert und Fragen beantwortet, wie es dazu kommen konnte. Warum nennt Dorothea Merkel die Deutschen nicht mehr Bürger, sondern spricht jetzt nur noch von „Menschen“, wenn sie von unserem Volk spricht? Warum beachtet die Politik und insbesondere Dorothea Merkel nicht mehr den Herzschlag des Volkes sich äußernd z.B. in Petitionen, Demonstrationen, Briefen und ähnliches? Gibt es überhaupt noch eine Chance, unser Land vor schlimmeren zu bewahren?

Familienrecht: Rückforderung von zu Unrecht gezahltem Kindergeld

22. August 2019

Die Rückforderung von Kindergeld durch die Familienkasse ist gar nicht mal so selten.
Zuständig für Streitigkeiten, die Rückforderung von Kindergeld betreffend, ist regelmäßig das Finanzgericht.

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 13.06.2019 – 5 K 1182/19) hatte einen Fall zu entscheiden.
Der Kläger in dem Verfahren war Kindergeldberechtigter für seinen Sohn. Die Familienkasse hatte bis einschließlich Januar 2018 des Kindergeld auf das im Kindergeldantrag angegebene Konto der Ehefrau ausgezahlt.
Tragisch in dem Fall war, dass der Sohn im Juli 2017 verstorben war und damit kein Anspruch auf Kindergeld mehr bestand. Die Familienkasse hob dann rückwirkend ab August 2017 die Festsetzung des Kindergeldes auf und forderte das zu viel gezahlte Kindergeld für den Zeitraum August 2017 bis Januar 2018 von dem Kläger, das heißt dem Vater, zurück.
Dieser war mit der Rückforderung nicht einverstanden und begründete dies damit, dass das Kindergeld auf das Konto der von ihm getrenntlebenden Ehefrau ausgezahlt wurde. Auf dieses Konto habe er keinen Zugriff.

Petr Bystron über Migrantengewalt und die totale Volksferne der SPD

21. August 2019

Am 17.08.2019 wurde auf der Informationsplattform PI-NEWS http://www.pi-news.net ein Videobeitrag des AfD-Bundestagsabgeordneten Petr Bystron eingestellt. Es lohnt sich, das Video anzuschauen. Deswegen habe ich es Ihnen unten eingestellt.

In dem Video bringt er zur Sprache das Interview der brandenburgischen SPD-Politikerin Elfriede Handrick, was diese tatsächlich offen im ZDF erklärte. Es ist kein Wunder, dass diese ehemals demokratische Partei und Stütze unseres Landes in die Bedeutungslosigkeit geht. Frau Handrick beschwert sich über uns (die Deutschen und damit auch die Wähler), die doch eigentlich keine Sorgen und Nöte haben dürften. Sie hätten nicht das Recht, diese zu äußern. Dieses Interview ist aus meiner Sicht schon krank, zumindest unglaublich. Wer hat diese Frau, solche Leute überhaupt gewählt, wie konnten diese sich so verstellen, dass sie überhaupt gewählt werden?

Bystron führt dann auch noch einmal die unglaubliche Entgleisung des SPD-Politikers Gabriel an, der andere Menschen, die nicht in sein Weltbild passten, als „Pack“ bezeichnete. Damit sprach er diesen Menschen jegliche Menschenwürde ab, was für einen deutschen Politiker, für einen Christen gar nicht geht. Ich habe Herrn Gabriel daraufhin angeschrieben, er hat natürlich nicht geantwortet.

Erbrecht: Testament auf einem Notizzettel

20. August 2019

Das Oberlandesgericht Braunschweig hatte in seinem Beschluss vom 20.03.2019 zum Aktenzeichen 1 W 42/17 zu folgendem Schriftstück die Bewertung abzugeben, ob eine letztwillige Verfügung vorliegt. Es handelt sich um einen kleinen Notizzettel ohne Datum, mit folgender, handschriftlicher und unterzeichneter Erklärung: „Wenn sich für mich einer findet, der für mich aufpasst und nicht ins Heim steckt der bekommt mein Haus und alles was ich habe.“ Daneben gab es noch ein Berliner Testament, in dem die Verfasserin des Notizzettels mit ihrem Ehemann sich gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt hat, ohne jedoch zu regeln, wer im Falle des Zweitversterbenden Ehegatten erben soll. Der Ehemann der Verfasserin verstarb zu erst.

Auch auf einem Notizzettel kann grundsätzlich ein wirksames Testament verfasst werden, solange der so geäußerte letzte Wille handgeschrieben und unterschrieben und der Erbe hinreichend bezeichnet ist. Außerdem sollte stets ein Datum angegeben werden. Die Erbeinsetzung von jemand, „der für mich aufpasst und nicht ins Heim steckt“ sah das Gericht jedoch nicht als hinreichend bestimmt an und erklärte es deshalb für nichtig.

Die Richter stellten zunächst fest, dass ein Testament sowohl auf einem Notizzettel, auf einer Papierserviette oder auch einem Bierdeckel geschrieben und trotzdem wirksam sein kann.

An Merkel und Frank Heinrich: „Ein Staat ohne Recht ist eine Räuberbande“ (Video)

19. August 2019

Auf der sehr guten Nachrichtenplattform EpochTimes https://www.epochtimes.de wurde am 15.08.2019 ein Beitrag von Gerald Grosz (Österreich) veröffentlicht. Dieser beginnt mit einem Auszug aus der Rede des deutschen Papstes Benedikt XVI im Deutschen Bundestag am 22.09.2011. Dabei nutzte Papst Benedikt ein Zitat des römischen Philosophen Augustinus über das Recht und den Staat:

„In dieser Stunde wende ich mich an Sie, verehrte Damen und Herren – gewiß auch als Landsmann, der sich lebenslang seiner Herkunft verbunden weiß und die Geschicke der deutschen Heimat mit Anteilnahme verfolgt. (…) Lassen Sie mich meine Überlegungen über die Grundlagen des Rechts mit einer kleinen Geschichte aus der Heiligen Schrift beginnen. Im ersten Buch der Könige wird erzählt, daß Gott dem jungen König Salomon bei seiner Thronbesteigung eine Bitte freistellte. Was wird sich der junge Herrscher in diesem Augenblick erbitten? Erfolg – Reichtum – langes Leben – Vernichtung der Feinde? Nicht um diese Dinge bittet er.

Er bittet: ‚Verleih deinem Knecht ein hörendes Herz, damit er dein Volk zu regieren und das Gute vom Bösen zu unterscheiden versteht‘ (1 Könige 3,9).

Sicherheitsrisiko Islam – das Buch des Jahres (Video)

16. August 2019

Am 29.07.2019 veröffentlichte die Informationsplattform Jouwatch https://www.journalistenwatch.com einen Beitrag über das gerade erschienene Buch des Bestsellerautors Stefan Schubert Sicherheitsrisiko Islam: Kriminalität, Gewalt und Terror – Wie der Islam unser Land bedroht. Das Buch wurde schon als »Buch des Jahres« bezeichnet. Im Folgenden einige Auszüge des Beitrages:

„Seit dem 11.09.2001 sind über 30 000 islamistische Terroranschläge mit rund 150 000 Toten nachgewiesen worden. Das entsprechende Dokument entstammt der islamkritischen Seite TheReligionofPeace (TROP) und wurde am 28.04.2019 von der Welt am Sonntag übernommen und abgedruckt. Es liest sich nahezu wie ein dystopischer Beleg für den islamischen Krieg gegen sogenannte Ungläubige. Auf insgesamt drei kleingedruckten Zeitungsseiten werden die Ausmaße eines Krieges dokumentiert, in dem sich die westlichen Gesellschaften gegenwärtig befinden.

Das Fundament dieser epochalen Terrorwelle bildet das islamische Weltbild, das im Koran begründet ist. Betraf der Krieg des Islam zuvor überwiegend den Nahen Osten, Afrika oder Afghanistan, so wurde der gewalttätigste Konflikt des 21. Jahrhunderts durch die unkontrollierte muslimische Masseneinwanderung mitten nach Westeuropa transportiert.

Sozialrecht: Neuregelung des Krankengeldanspruchs durch das sogenannte Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

15. August 2019

Wann man Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse hat, ist in dem SGB V geregelt. In den letzten Jahren hat konkret der § 46 einige Änderungen erfahren.
Diese waren auch notwendig, da es immer noch Lücken im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Krankengeld gab.
Im Jahre 2015 gab es bereits eine Änderung dahingehend, dass der Anspruch auf Krankengeld bereits von dem Tag der ärztlichen Feststellung an entsteht und auch bis zu dem Tag bestehen bleibt, an dem die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit ärztlich festgestellt wird.
Für die Weitergewährung von Krankengeld ist entscheidend, dass die ärztliche Feststellung spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit erfolgt. Beachtlich ist, dass ein Samstag in diesem Zusammenhang nicht als Werktag gilt.

Nunmehr wurde durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz eine Änderung vorgenommen, die ab 11.05.2019 gilt.
Demnach soll für Versicherte, deren Mitgliedschaft vom Krankengeldbezug abhängt, der Anspruch auf Krankengeld auch dann bestehen bleiben, wenn die weitere Arbeitsunfähigkeit nicht rechtzeitig am nächsten Werktag attestiert wird, wenn diese Feststellung spätestens innerhalb eines Monats nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird.

Heuchelei: Grüne sind Vielflieger des Bundestags – auf Steuerzahlerkosten (Video)

14. August 2019

Berlin – Der Spruch „Wasser predigen aber Wein saufen“, könnte extra für grüne Politiker erfunden worden sein.

Die Informationsplattform https://www.journalistenwatch.com berichtete am 10.08.2019 unter der von mir leicht abgeänderten obigen Überschrift über die Recherchen der „Bild“ aus der Samstagsausgabe. Die Journalisten hatten offensichtlich eine Liste aller Auslandsreisen der 709 Abgeordneten seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode ausgewertet.

Insgesamt unternahmen die Abgeordneten danach 1.182 Dienstreisen. Auf Delegationen fielen 328 Reisen. 854 Flüge wurden als „Einzeldienstreisen“ abgerechnet.

Die meisten Reisen fielen auf die Abgeordneten der CDU und CSU, nachvollziehbar als größte Fraktion. Auffällig war aber, dass die Abgeordneten der Grünen gemessen an der Abgeordnetenzahl innerhalb von 2 Jahren die meisten Flugreisen unternahmen, insgesamt 126 Flüge. Und diese alle auf unsere Kosten. Behaupten die Grünen nicht, die Umwelt lege Ihnen besonders am Herzen und das Fliegen sei besonders schädlich? Schämen tuen sich die Abgeordneten der Grünen offensichtlich nicht.

Erbrecht: Notarielles Nachlassverzeichnis beim Pflichtteil

13. August 2019

In seiner Entscheidung vom 11.12.2018 zum Aktenzeichen 57 O 104/17 hat das Landgericht Berlin entschieden, dass der Notar selber ermitteln muss und sich nicht alleine auf Angaben des Erben verlassen darf.

Ein notarielles Nachlassverzeichnis solle, so das Gericht, dem Pflichtteilsberechtigten eine höhere Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit des Verzeichnisses geben und als Schutz vor einer Verkürzung des Anspruchs des Pflichtteilsberechtigten dienen. Ein notarielles Nachlassverzeichnis liege vor diesem Hintergrund nur dann vor, wenn der Notar den Nachlassbestand selbst und eigenständig ermittelt und durch Bestätigung des Bestandsverzeichnisses als von ihm aufgenommen zum Ausdruck bringt, dass er für dessen Inhalt verantwortlich ist. Der Notar darf sich nicht darauf beschränken, die vom auskunftspflichtigen Erben gemachten Angaben in seiner Urkunde wiederzugeben. Der Notar müsse zwar nicht in alle erdenklichen Richtungen recherchieren, um Nachlassvermögen aufzuspüren. Würden sich aber konkrete Ermittlungspunkte aufdrängen, so müsse der Notar diesen nachgehen. Ein zweites notarielles Nachlassverzeichnis muss vorgelegt werden.

In dem zu entscheidenden Fall bemängelte das Gericht an dem bereits vorliegenden Nachlassverzeichnis etwa, dass der Notar der Frage nicht nachgegangen ist, was mit dem Erlös aus einem Immobilienverkauf in Höhe von 1,5 Mio. Euro passiert sei, den der Erblasser nur vier Jahre vor seinem Ableben erzielt hatte.

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.