Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen und private Meldungen.

Familienrecht: Kann nach viertägiger Ehe schon ein Anspruch auf Witwenrente bestehen?

05. September 2019

Regelmäßig ist Voraussetzung für einen Anspruch auf Witwenrente bei Tod eines Ehepartners, dass die Eheleute mindestens ein Jahr verheiratet waren.

Nur in Ausnahmefällen sieht § 46 Abs. 2 a SGB VI vor, dass nach den besonderen Umständen des Falles die Annahme nicht gerechtfertigt ist, dass Zweck bzw. überwiegender Zweck der Heirat ein Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung war. Man spricht hier auch von einer sogenannten Versorgungsehe.

In dem vom Sozialgericht Karlsruhe im November vorigen Jahres (Aktenzeichen S 10 R 1885/17) entschiedenen Fall hatten die Eheleute im März 2016 geheiratet, nachdem sie bereits seit dem Jahre 2005 zusammenlebten. Der Ehemann verstarb leider 4 Tage nach der Heirat an einem Tumorleiden.

Den Antrag der Ehefrau auf Zahlung einer Witwenrente lehnte die Rentenversicherung ab. Die Begründung dafür war, dass die Ehe nicht mindestens ein Jahr bestand. Hinzu käme, dass die Klägerin und der Verstorbene zum Zeitpunkt der Hochzeit auch gewusst hätten, dass die Lebenserwartung des Mannes sicherlich kein Jahr mehr betrage.

E-Mobilität ist nicht die Zukunft des Autos

04. September 2019

Auf https://deutsch.rt.com erschien unter dem 20. Januar 2019 ein interessanter Artikel unter der obigen Überschrift. Vieles kennen wir natürlich. E-Mobilität bedeutet nicht Emissionsfreiheit, das Gegenteil ist der Fall.
Die Produktion einer Batterie für ein Tesla Modell Als produziert soviel CO2, wie ein Verbrennungsmotor in 8 Jahren. Dabei sei angemerkt, dass sich aufgrund des Strommix von mit 55 % fossilen Brennstoffen es 15 Jahre dauert, bis ein Tesla sich insofern rechnen würde.

Die benötigten Rohstoffe für die Batterieherstellung findet statt unter katastrophalen Bedingungen mit Kinderarbeit. Die Leute, die direkt oder indirekt durch die Förderung über den Kauf von E-Mobilen die Kinderarbeit unterstützen, sollten sich schämen!

Neu war aber für mich die Berechnung des Naturschutzbundes Deutschland (NABU). 15 übergroße Containerschiffe stoßen soviel Schadstoffe aus wie 750 Millionen Autos! Weltweit gibt es 330 dieser Schiffe. Die ganze Diskussion um die Verbrennungsmotoren ist ein Witz, die Veröffentlichungen zu E-Fahrzeugen sind vielfach gelogen!

Neu war ebenfalls, dass es überhaupt nicht genug Rohstoffe gibt. Denn diese sind nicht unbegrenzt verfügbar. Die Technische Hochschule Ingolstadt erklärte, dass wenn VW seine vollständige Produktion umstellen würde auf E-Autos, würde es 130.000 t der Rohstoffe benötigen. Derzeit werden aber nur weltweit 123.000 t produziert. Für wie doof werden die Menschen eigentlich gehalten?

Erbrecht: Stundung eines Pflichtteils

03. September 2019

Der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Rostock hatte in seinem Urteil vom 20.06.2019 zum Aktenzeichen 3 U 32/17 darüber zu befinden, wann der Erbe die Stundung des Pflichtteils vom Berechtigten verlangen kann.

1. Gemäß § 2331a Abs. 1 BGB kann der Erbe Stundung des Pflichtteils verlangen, wenn die sofortige Erfüllung des gesamten Anspruchs für den Erben wegen der Art der Nachlassgegenstände eine unbillige Härte wäre, insbesondere, wenn sie ihn zur Aufgabe des Familienheims oder zur Veräußerung eines Wirtschaftsguts zwingen würde, dass für den Erben und seine Familie die wirtschaftliche Lebensgrundlage bildet. Die Interessen des Pflichtteilsberechtigten sind angemessen zu berücksichtigen.

2. Das Familienheim muss dabei nicht schon zum Zeitpunkt des Erbfalls die Lebensgrundlage bilden.

3. Bei der Stundung dürfen nicht nur die Interessen des Erben eine Rolle spielen. Die Interessen des Pflichtteilsberechtigten sind angemessen zu berücksichtigen, da sich im Todesfall sein Anspruch auf Teilhabe am Erbe realisiert.

4. Eine Stundung kommt nicht in Betracht, wenn absehbar ist, dass der Erbe auch durch Stundung nicht in die Lage versetzt wird, sich jemals die Mittel zur Erfüllung des Pflichtteilsanspruchs zu verschaffen.

Schulte Anwaltskanzlei
Jörg Schönfelder
Rechtsanwalt

So verfluchen uns Muslime nach dem Gebet in Mekka (Video)

02. September 2019

In dem hervorragenden Magazin „ethos“ aus Mai 2019 https://www.livenet.ch wurde ein Interview des Autors und Islamkenners Kurt Beutler veröffentlicht. Dies unter der Überschrift

„Freitagsgebet: Mach ihre Frauen zu Witwen und ihre Kinder zu Waisen“.

Dazu gibt es auch ein Video, welches ich Ihnen unten eingestellt habe. Dieses zeigt die Wahrheit über den Islam und das, was in Deutschland und Europa kommen soll. Das Video zeigt aber auch die Botschaft Jesu, die dem Hass und der Gewalt des Islam diametral gegenübersteht.

In dem Beitrag in Form des Interviews bekennt Beutler, dass es für ihn ein großer Schreck war zu erfahren, dass die Angehörigen einer Religion, die „allen Ernstes als Religion des Friedens angepriesen wird, millionenfach alle Andersdenkenden verfluchen“. So ist es aber!

In vielen islamischen Kreisen und Moscheen erfolgen die Verfluchungen jeden Freitag nach der Freitagspredigt. Das wird den Kindern schon beigebracht, die sich dies auch im Fernsehen anhören müssen.

Sachsen ist reich durch die Menschen: Hier Susanne Dagen (Video)

30. August 2019

Der Volkswirt Markus Gärtner, Autor von „Das Ende der Herrlichkeit“ und „Lügenpresse“, war 27 Jahre Wirtschaftsjournalist für die ARD und veröffentlicht jetzt regelmäßig Videokommentare für das Magazin „Privatinvestor Politik Spezial“, veröffentlicht regelmäßig auf PI NEWS http://www.pi-news.net und auch KOPP Report https://kopp-report.de/.

Markus Gärtner hat die Bundesländer in Mitteldeutschland und damit auch Sachsen besucht. Hier war seine Interviewpartnerin die Buchhändlerin und Stadträtin von Dresden Susanne Dagen.

Das Video zum Interview füge ich Ihnen unten ein. Eine tolle Frau, ein tolles Interview!

Sie sieht und begründet, warum Deutschland auf dem Weg in den Neototalitarismus abgleitet, warum wir uns gegen diese Politik von Frau Merkel und ihren Gefolgsleuten wehren. Sie hat die DDR erlebt, sieht diese Zeiten wieder auf uns zukommen. Für sie kommuniziert die Politik nicht mehr mit den Menschen. Leider fehlen selbst in Familien die Vorbilder, die die Kinder brauchen.

Sachsen vor der Wahl (JF-TV Reportage - Video)

28. August 2019

Am 26.08.2019 stellte die Informationsplattform KOPP REPORT https://kopp-report.de ein Video der aus meiner Sicht zur Zeit einer der besten Wochenzeitungen „JUNGE FREIHEIT – Wochenzeitung für Debatte“ https://jungefreiheit.de online. Das Reporter- und Kamerateam hat Sachsen bereist und Eindrücke, Kommentare und Tatsachen gesammelt. Ein sehr guter Videobeitrag, die Situation in unserem Land beschreibend. Es kommt gut heraus, dass die Sachsen im positiven Sinne etwas Besonderes sind. Sie sind mutig, kritisch, lassen sich nicht alles gefallen, aber haben ein Gespür für Ungerechtigkeit und Unwahrheit. Dies alles ist vermutlich der Grund dafür, warum die AfD in Sachsen so stark ist.

Es ist ein wunderbares Bundesland, ich bin dankbar hier unter den Sachsen seit 23 Jahren leben zu dürfen. Diese Dankbarkeit ist umso intensiver, wenn ich mir andere Bundesländer und auch andere Länder in Europa anschaue wie z.B. Frankreich und Schweden. Ich befürchte, dass diese Länder durch die Migration ihre Identität verlieren werden, die Länder werden große Schwierigkeiten bekommen, sind auch jetzt schon z.B. in großen finanziellen, kulturellen und politischen Schwierigkeiten.

Dass Videos unbedingt sehenswert.

So das scheinbar auch viele, ein paar Kommentare hier:

Mietrecht: Kautionsabrechnung

27. August 2019

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 24.07.2019 zum Aktenzeichen VIII ZR 141/17 seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, dass sich der Vermieter nach dem Ende des Mietverhältnisses innerhalb angemessener Frist gegenüber dem Mieter zu erklären hat, ob und gegebenenfalls welche aus dem beendeten Mietverhältnis stammenden Ansprüche er gegen den Mieter geltend macht. Mit einer solchen Erklärung wird die Mietsicherheit abgerechnet.

Hinsichtlich der Form der Abrechnung hat das höchste Zivilgericht der Bundesrepublik nunmehr weitergehend Stellung bezogen: Da das Bürgerliche Gesetzbuch in den mietrechtlichen Bestimmungen die Art und Weise der Abrechnung nicht vorgebe, könne die Abrechnung des Vermieters ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln erfolgen. So könne der Vermieter die Kaution dergestalt ausdrücklich abrechnen, dass er sämtliche ihm seiner Auffassung nach zustehenden Forderungen im Einzelnen bezeichne und der Kautionsrückzahlungsforderung gegenüberstelle.

Auch könne die Abrechnung durch schlüssiges Verhalten des Vermieters wirksam vorgenommen werden. So sei es zum einen möglich, dass der Vermieter die zu Mietbeginn gewährte Barkaution mit einer oder mehreren eigenen, aus dem beendeten Mietverhältnis stammenden Forderungen aufrechne.

Du sollst nicht stehlen! (YouTube)

26. August 2019

In der Predigt des Pastors J. Tscharntke vom 17.02.2019 zum Thema: „Du sollst nicht stehlen!“ geht es um den Text aus dem alten Testament der Bibel, dem 2.Mose, Kapitel 20, Verse 15+17. Nach der Übersetzung nach Martin Luther heißt es dort:

Du sollst nicht stehlen.
Du sollst nicht begehren deines Nächsten Haus. Du sollst nicht begehren deines Nächsten Frau, Knecht, Magd, Rind, Esel noch alles, was dein Nächster hat.

Es ist wieder eine sehr gute Predigt der Evangelische Freikirche Riedlingen, die Sonntag für Sonntag auf YouTube abgerufen werden können. Die Predigt vom 17.02.2019 habe ich Ihnen unten eingestellt.

Dem Grunde nach beginnt Pastor Tscharntke mit einer scheinbaren Banalität: Die Bibel und damit Gott kennt das Privateigentum! Die Bibel und damit Gott schützt auch das Privateigentum.

Gott geht in seiner sozialen Verantwortung auch noch weiter durch das sogenannte Erlassjahr. Es gab und gibt Menschen, die alles verloren hatten. Ihnen wurde Hab und Gut und auch ihr Land weggenommen. Damit hatten die Menschen kaum eine Möglichkeit zu überleben. Deswegen wies Gott jedes 50. Jahr ein Erlassjahr an, nachzulesen im Alten Testament, dort im 3. Buch Mose Kap. 25 Verse 8-55. Danach gebot Gott, dass jedes 50. Jahr nach dem siebten von sieben Sabbatjahren, also nach jeweils 49 Jahren, die Israeliten ihren untergebenen Volksangehörigen einen vollständigen Schuldenerlass gewähren, ihnen ihr Erbland zurückgeben (Bodenreform) und Schuldsklaverei aufheben.

Hat Deutschland noch eine Chance? (YouTube)

23. August 2019

Andreas Popp, geboren 1961, war ab dem Jahr 1984 verantwortlich für die Unternehmensorganisation der Popp GmbH und wurde im Jahr 2000 Vorstandsvorsitzender der Popp AG. Im Jahr 2007 zog er sich als Vorstandsvorsitzender zurück, um sich der wissenschaftlichen Arbeit zu widmen. Insofern ist er Gründer der https://www.wissensmanufaktur.net, eine Arbeit mit vielen Facetten. Ziel ist es, die Verhältnisse zum positiven zu verändern. Dazu gehört auch die Organisation von spannenden Vorträgen zu aktuellen Themen.

Am 30.09.2018 hat die Wissensmanufaktur Vera Lengsfeld zu Gast. Ebenfalls dabei war Andreas Popp, die Moderation übernahm die allseits bekannte Eva Herman.

Es werden die Verhältnisse im Land beschrieben, analysiert und Fragen beantwortet, wie es dazu kommen konnte. Warum nennt Dorothea Merkel die Deutschen nicht mehr Bürger, sondern spricht jetzt nur noch von „Menschen“, wenn sie von unserem Volk spricht? Warum beachtet die Politik und insbesondere Dorothea Merkel nicht mehr den Herzschlag des Volkes sich äußernd z.B. in Petitionen, Demonstrationen, Briefen und ähnliches? Gibt es überhaupt noch eine Chance, unser Land vor schlimmeren zu bewahren?

Familienrecht: Rückforderung von zu Unrecht gezahltem Kindergeld

22. August 2019

Die Rückforderung von Kindergeld durch die Familienkasse ist gar nicht mal so selten.
Zuständig für Streitigkeiten, die Rückforderung von Kindergeld betreffend, ist regelmäßig das Finanzgericht.

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 13.06.2019 – 5 K 1182/19) hatte einen Fall zu entscheiden.
Der Kläger in dem Verfahren war Kindergeldberechtigter für seinen Sohn. Die Familienkasse hatte bis einschließlich Januar 2018 des Kindergeld auf das im Kindergeldantrag angegebene Konto der Ehefrau ausgezahlt.
Tragisch in dem Fall war, dass der Sohn im Juli 2017 verstorben war und damit kein Anspruch auf Kindergeld mehr bestand. Die Familienkasse hob dann rückwirkend ab August 2017 die Festsetzung des Kindergeldes auf und forderte das zu viel gezahlte Kindergeld für den Zeitraum August 2017 bis Januar 2018 von dem Kläger, das heißt dem Vater, zurück.
Dieser war mit der Rückforderung nicht einverstanden und begründete dies damit, dass das Kindergeld auf das Konto der von ihm getrenntlebenden Ehefrau ausgezahlt wurde. Auf dieses Konto habe er keinen Zugriff.

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.