Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen und private Meldungen.

1955: Die Heimkehr der Zehntausend (Video)

30. September 2019

Nach dem 2. Weltkrieg waren in Sibirien noch 10.000 Menschen in Lagern gefangen. Manche zu Recht wegen Kriegsverbrechen, die meisten völlig unschuldig. Unser großer Bundeskanzler Konrad Adenauer besuchte erstmals 1955 Moskau. Ihm gelang es, die 10.000 Menschen nach Deutschland zu holen. Das war ein großer Tag für die junge Bundesrepublik Deutschland. Zu dieser großen Zeit gibt es viele gute Videos, eines habe ich Ihnen unten eingestellt. Mir geht es heute um das Lied, dass die Rückkehrer sangen. Es war kein Volkslied oder die Nationalhymne, vielmehr sangen sie „Nun danket alle Gott“. Es ist fast unglaublich, was damals geschah, herzzerreißend. Hierfür sieht der Liedtext:

Nun danket alle Gott

1) Nun danket alle Gott / mit Herzen, Mund und Händen,
der große Dinge tut / an uns und allen Enden,
der uns von Mutterleib / und Kindesbeinen an
unzählig viel zugut / bis hierher hat getan.

2) Der ewigreiche Gott / woll uns bei unserm Leben
ein immer fröhlich Herz / und edlen Frieden geben
und uns in seiner Gnad / erhalten fort und fort
und uns aus aller Not / erlösen hier und dort.

Frank Pasemann, Syrien-Experte der AfD: „Mit der Generalamnestie macht Assad den Weg für hunderttausende Flüchtlinge frei, zurück in ihre Heimat zu gehen und dort den Wiederaufbau voranzubringen."

27. September 2019

Am 14. September 2019 erließ die Regierung der Syrischen Arabischen Republik unter ihrem Präsidenten Bashar al-Assad mit dem „Dekret Nr. 20“ eine Generalamnestie für alle vor dem 14. September 2019 begangenen Verbrechen. Dies veröffentlichte die Internetplattform PINEWS www.pi-news.net am 17. September 2009. Zuvor hat es schon eine Reihe von Begnadigungserlassen gegeben, die sich im Wesentlichen aber auf den militärischen Bereich beschränkten. Die Generalamnestie vom 14. September ist die erste, die auch dezidiert den zivilen Bereich beinhaltet, soll sie doch in erster Linie dabei helfen, syrischen Flüchtlingen die Rückkehr in ihre Heimat zu erleichtern!

Das ist ein deutliches Signal, welches unser Land und auch Angela Merkel unbedingt aufnehmen muss. Der Schutzstatus für syrische Bürger muss aufgehoben, diese zurück in ihr Heimatland begleitet werden. Dies auch gerne mit finanzieller Unterstützung, die es sowieso gibt. Insbesondere ist dies ein deutliches Signal für die Menschen in Syrien, die sich auch nur ansatzweise mit dem Gedanken der Migration nach Deutschland beschäftigen.
In dem Artikel ist folgendes zu lesen:

Abschaffung des Bargelds? (Video)

25. September 2019

Es ist sehr hilfreich, verschiedene Informationsquellen anzuzapfen. Darf dazu gehört für mich auch Sputnik Deutschland https://de.sputniknews.com , eine russische Nachrichtenplattform. Diese bringt aber des Öfteren Informationen, die in den Mainstreammedien verschwiegen oder nicht angefasst werden.

Am 22.9.2019 gab es einen guten Beitrag zur bösen Absicht der Abschaffung des Bargelds. Auch Deutschland ist im Visier der Institutionen und Menschen, die uns das Bargeld wegnehmen wollen. Das erklärt der Journalist, Volkswirt, Buchautor und Bargeld-Befürworter Dr. Norbert Häring im Sputnik-Interview. Unter anderem ist er Autor des Buches „Schönes Neues Geld: Uns droht eine totalitäre Weltwährung“, indem er die Verantwortlichen der Pläne zur Abschaffung des Bargeldes benennt. Schon vor längerem warnte er im „Handelsblatt“ vor den Plänen.

Viele haben vielleicht gelesen, dass in Schweden das Bargeld so gut wie abgeschafft ist. Für mich ist Schweden kein Vorbild, eher ein abschreckendes Beispiel für eine fallende Gesellschaft. Das Land wird vom Islam überrannt, pro Kopf werden am meisten Frauen vergewaltigt, die Männer unternehmen nichts dagegen, bejubeln die Situation in ihrem für mich schrecklichen Land.

Aus Sicht der Menschen gibt es aber kein vernünftiges Argument, Bargeld abzuschaffen. Bargeld ist sehr sicher, bedeutet Freiheit, man kann es überall einsetzen, ist nicht von elektronischen Geräten und Strom abhängig. Selbst die Bezahlvorgänge an der Kasse im Supermarkt gehen schneller vonstatten als mit der EC-Karte.

Erbrecht: Anfechtung einer Erbschaftsausschlagung bei Irrtum über Rechtsfolgen

24. September 2019

Das Oberlandesgericht Düsseldorf befasste sich in seinem Beschluss vom 12.03.2019 zum Aktenzeichen 3 Wx 166/17 mit der Frage, inwieweit ein Irrtum über die Rechtsfolgen der Erbschaftsausschlagung zur Anfechtung dieser berechtigt.

In dem behandelten Fall hinterließ der Erblasser eine Frau und zwei gemeinsame Söhne. Ein Testament hat er nicht verfasst. Die Kinder wollten, dass ihre Mutter Alleinerbin des Vaters wird und sie selbst erst nach dem Tode der Mutter zum Zuge kommen. Zu diesem Zweck schlugen sie ihr Erbe aus. Hierdurch wurde allerdings die Mutter nur zu drei Vierteln Erbe; das restliche Viertel erhielt der Bruder des Vaters, der dieses dann zusammen mit seinem eigenen Vermögen an seine Erben weitervererben kann. Von dieser Rechtsfolge hatten die Kinder nichts gewusst. Der die Ausschlagung beurkundende Notar hatte ihnen sogar mitgeteilt, das Vorhandensein eines Bruders des Erblassers stelle kein Problem dar. Die Kinder fechten daraufhin die Ausschlagung an, um die Ausschlagung rückgängig zu machen.

Der unerschrockene Freiheitskämpfer Ernst Moritz Arndt

23. September 2019

ch weiß, woran ich glaube
Ich weiß, woran ich glaube, ich weiß, was fest besteht,
wenn alles hier im Staube wie Sand und Staub verweht;
ich weiß, was ewig bleibet, wo alles wankt und fällt,
wo Wahn die Weisen treibet und Trug die Klugen prellt.

Erst seit einiger Zeit interessiere ich mich für die Schätze in unserem evangelischen Gesangbuch. Dazu gehört auch das Lied Nr. 357.
Warum ist mir das Lied überhaupt aufgefallen? Wegen der schönen Melodie und des unglaublich gehaltvollen Textes. Und der Text ist so aktuell, als ob er heute geschrieben worden sei. Der Text stammt von Ernst Moritz Arndt, der in meinem Buch über die „Lebensbilder bekannter Liederdichter“ von Beate und Winrich Scheffbuch als „unerschrockene Freiheitskämpfer“ bezeichnet wird. Ich habe die gesamte 1. Strophe als Überschrift gewählt. Alle 5 Strophen lauten wie folgt:

Ich weiß, woran ich glaube

1) Ich weiß, woran ich glaube, ich weiß, was fest besteht,
wenn alles hier im Staube wie Sand und Staub verweht;
ich weiß, was ewig bleibet, wo alles wankt und fällt,
wo Wahn die Weisen treibet und Trug die Klugen prellt.
2) Ich weiß, was ewig dauert, ich weiß, was nimmer lässt;
auf ewgen Grund gemauert steht diese Schutzwehr fest.
Es sind des Heilands Worte, die Worte fest und klar;
an diesem Felsenhorte halt ich unwandelbar.
3) Auch kenn ich wohl den Meister, der mir die Feste baut;
er heißt der Fürst der Geister, auf den der Himmel schaut,
vor dem die Seraphinen anbetend niederknien,
um den die Engel dienen: ich weiß und kenne ihn.
4) Das ist das Licht der Höhe, das ist der Jesus Christ,
der Fels, auf dem ich stehe, der diamanten ist,
der nimmermehr kann wanken, der Heiland und der Hort,
die Leuchte der Gedanken, die leuchtet hier und dort.
5) So weiß ich, was ich glaube, ich weiß, was fest besteht
und in dem Erdenstaube nicht mit als Staub verweht;
ich weiß, was in dem Grauen des Todes ewig bleibt
und selbst auf Erdenauen schon Himmelsblumen treibt.

Südafrika vor dem Bürgerkrieg? (Video)

20. September 2019

Am 18.08.2019 wurde auf der Nachrichtenplattform RussiaToday https://deutsch.rt.com eine Dokumentation über den Rassismus in Südafrika eingestellt – Rassismus gerichtet gegen die weißen Südafrikaner. Dieser Film wurde leider offensichtlich von YouTube gelöscht, wahrscheinlich nicht politisch korrekt. Ich habe Ihnen dafür ein anderes Video eingestellt „The Coming Civil War In South Africa“, auch die Wahrheit über dieses wunderbare Land zeigend. Ob dieses Video hat schon über 1 Millionen Aufrufe.

Ich selber war schon dreimal in diesem Land, welches aus meiner Sicht eines der schönsten Länder auf Gottes Erdboden ist. Es bietet alle Vegetationen von Wüste bis Wälder, es ist gesegnet mit gutem Wetter, Zugängen zu zwei Weltmeeren, Bodenschätzen, es leben dort wilde Tieren, die viele nur aus dem Fernsehen kennen, in freier Wildbahn. Besonders konnte ich die Weite des Landes und die Freiheit bewundern und genießen.
Die weiße Bevölkerung ist dort seit über 300 Jahren, für diese Menschen ist Südafrika ihre Heimat, die sie lieben. Niemand in Deutschland wird behaupten, die polnischen Einwanderer, die sich vollständig integriert haben, würden nicht zu unserem Land gehören.

Südafrika war früher der Motor und die Kornkammer Afrikas, für afrikanische Verhältnisse reich, Exportland. Dieser Reichtum kam aber nicht von Ungefähr. Die weiße Bevölkerung hat die Gesellschaft und Wirtschaft mit ihrem Wissen und der Erfahrung gelenkt und geleitet. Die fehlende, ausreichende Teilhabe der schwarzen Bevölkerung führte zum Ende der sogenannten Apartheit.

Nunmehr kehren sich die Verhältnisse um. Die soziale und wirtschaftliche Kluft zwischen Weißen und Schwarzen wird scheinbar immer größer. In letzter Zeit häufen sich Angriffe auf weiße Landbesitzer. Steht das Land vor einem Bürgerkrieg?
Das für Sie eingestellte, sehr sehenswerte Video beschreibt die Situation der Menschen, insbesondere, wie viele schwarze Südafrikaner zu Hass gegen die weiße Bevölkerung aufgestachelt werden.

Familienrecht: Kann nach viertägiger Ehe schon ein Anspruch auf Witwenrente bestehen?

19. September 2019

Regelmäßig ist Voraussetzung für einen Anspruch auf Witwenrente bei Tod eines Ehepartners, dass die Eheleute mindestens ein Jahr verheiratet waren.
Nur in Ausnahmefällen sieht § 46 Abs. 2 a SGB VI vor, dass nach den besonderen Umständen des Falles die Annahme nicht gerechtfertigt ist, dass Zweck bzw. überwiegender Zweck der Heirat ein Anspruch auf Hinterbliebenen-versorgung war. Man spricht hier auch von einer sogenannten Versorgungsehe.
In dem vom Sozialgericht Karlsruhe im November vorigen Jahres (Aktenzeichen S 10 R 1885/17) entschiedenen Fall hatten die Eheleute im März 2016 geheiratet, nachdem sie bereits seit dem Jahre 2005 zusammenlebten. Der Ehemann verstarb leider 4 Tage nach der Heirat an einem Tumorleiden.
Den Antrag der Ehefrau auf Zahlung einer Witwenrente lehnte die Rentenversicherung ab. Die Begründung dafür war, dass die Ehe nicht mindestens ein Jahr bestand. Hinzu käme, dass die Klägerin und der Verstorbene zum Zeitpunkt der Hochzeit auch gewusst hätten, dass die Lebens-erwartung des Mannes sicherlich kein Jahr mehr betrage. Mithin gelte die gesetzliche Vermutung, dass es sich um eine sogenannte Versorgungsehe handele und eine Witwenrente nicht in Betracht komme. Dies wollte die Ehefrau nicht akzeptieren und erhob nach erfolglosem Widerspruchs-verfahren Klage zum Sozialgericht, die sich letztlich auch gelohnt hat.

Matussek zu „Grölemeyer im Sportpalast“: „Das ist der Faschismus“ – NS begann als linke Protestbewegung (Video)

18. September 2019

Die Nachrichtenplattform EPOCH TIMES https://www.epochtimes.de berichtete am 16.9.2019 unter anderem unter der obigen Überschrift über den unsäglichen Ausfall von Herbert Grönemeyer auf einem Konzert in Wien.

In Österreich sind am 29. September Nationalratswahlen. Dementsprechend unangenehm ist der Ausfall des „Künstlers“ besonders negativ aufgefallen. Dies wurde von vielen kritisiert, unter anderem von Harald Vilimsky, FPÖ-Generalsekretär. In einem dazugehörigen Artikel heißt es unter anderem dazu:
„In seinem „Diktat“ an die Gesellschaft, die Grönemeyer als „offen, humanistisch“ bezeichnete, forderte der Sänger dazu auf, dass man diesen Leuten – jenen „Hetzern“ mit dem „rechten Geschwafel“ – so schnell wie möglich und ganz ruhig den Spaß daran austreiben“ muss. Grönemeyers Auswüchse wurden von seinen Fans mit frenetischem Geschrei und tosendem Applaus beantwortet.

Und Matussek warnte auf diesen Fanatismus hinweisend:
Leute, diese linke Aufrüstung gegen rechts, dieser unreflektierte Gleichschritt, dieser rudelhafte Gesinnungstaumel: Das ist das Furchterregendste. Das ist der Faschismus!“
(Matthias Matussek)“
Meinem Empfinden nach bezeichnete die AfD-Fraktionsvizechefin Beatrice von Storch die Ausführungen von Herbert Grönemeyer als radikale und propagandistische Rede, die sie erinnert an „furchterregendste, übelste, totalitärste Hassrede“.

Mietrecht: Bei Gebrauchsspuren der Mietsache Schadensersatz für Vermieter?

17. September 2019

Das Landgericht Wiesbaden bestätigte mit Beschluss vom 28.05.19 zum Aktenzeichen 3 S 31/19 die Entscheidung des Amtsgerichts Wiesbaden, wonach ein Vermieter nach Beendigung eines Wohnungsmietverhältnisses keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Mieter wegen gewöhnlicher Gebrauchsspuren der Wohnung hat.

Nach Beendigung des 14 Jahre dauernden Mietverhältnisses und nach dem Auszug des Mieters, machte der Vermieter mit seiner Klage Schadensersatzansprüche wegen Beschädigungen an der Mietwohnung geltend. Er trug in der Klageschrift vor, der in der Wohnung verlegte Laminatboden habe mehrere Einkerbungen aufgewiesen und der Teppichboden zahlreiche Verfärbungen. Hierbei handle es sich nicht um Gebrauchsspuren, sondern um ersatzfähige Beschädigungen. Die Lebensdauer solcher Bodenbeläge liege bei weit über 15 Jahre. Der Beklagte vertrat den Standpunkt bei den geltend gemachten Schäden an den Böden, handle es sich um Gebrauchsspuren, die nicht ersatzfähig seien.

Die Klage hatte keinen Erfolg. Der Richter des Amtsgerichts Wiesbaden begründet sein Urteil damit, dass es sich bei dem verlegten Laminatboden um einen solchen von einfacher Qualität gehandelt habe. Die Einkerbungen im Boden stellten bei einem Laminatboden einfacher Qualität, nach 14 Jahren der Nutzung, gewöhnliche Abnutzungserscheinungen und keine ersatzfähigen Schäden dar. Es handle sich um gewöhnliche Verschleißerscheinungen. Die wirtschaftliche Lebensdauer eines einfachen Laminatbodens betrage nicht mehr als 14 Jahre. Dies sei der Zeitraum des Mietverhältnisses zwischen den Parteien.

Gott, erbarme Dich! (Video)

16. September 2019

Ich begleite schon seit dem Jahr 2015 die Evangelische Freikirche Riedlingen mit ihrem Pastor Jakob Tscharntke https://www.efk-riedlingen.de. Pastor Tscharntke wurde bekannt durch seine Predigten im Zusammenhang mit dem Beginn der ungesteuerten Migration, die ihm sogar ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren einbrachte. Dieses wurde natürlich eingestellt. Dennoch hatte der Mann und die Gemeinde schwere Zeiten zu durchleben. Dies ist umso tragischer, als dort bibeltreu Gotteswort verkündigt wird. Ich kann Ihnen nur auf der Homepage der Gemeinde das „Predigtarchiv“ empfehlen. Jede sonntägliche Predigt wird dort als Video- und Audiodatei eingestellt. Schwarzbrot!
Die Gemeinde hat auch eine Gebetsinitiative gestartet, dass aktuelle Anschreiben an die Mitbieter habe ich nachfolgend eingestellt. Aus meiner Sicht werden die geistlichen Fehlhaltungen in unserem Land deutlich angesprochen, Gebet ist nötiger als je.

„Liebe Mitbeter,
Am 8. September haben wir die 200. Woche, in der unsere Gebetsinitiative läuft (da ich nun 2 Wochen Urlaub habe und diesen auch zur Erholung dringend benötige, umfaßt die heutige Gebetsinitiative auch die beiden kommenden Sonntage).

Unsere Gebetsinitiative startete am 15.11.2015. Der Grund war die Erkenntnis, dass finstere Mächte sich unseres Vaterlandes bemächtigen und letztlich das gesamte christliche Abendland verwüsten wollen. Dabei haben sie es offenbar vor allem auf Deutschland abgesehen. Die Zahl der Fronten, die dazu gegen unser Volk und Vaterland aufgebaut wurden, ist nahezu uferlos. Und hinter jede Front könnte man die Beschreibung „Wahnsinn“ setzen, z.B. Zuwanderungswahnsinn, Genderwahnsinn, Dieselwahnsinn, CO2-Wahnsinn etc. etc. etc.
Schon seit 2015 kommt auch die Frage: Wenn mit diesem ganzen Wahnsinn aber doch letztlich die Vorhersagen der Bibel für die Endzeit in Erfüllung gehen, warum sollten wir Christen uns dann gegen die Ungerechtigkeiten in der Welt wenden? Wenn sich darin doch „nur“ Gottes Heilsplan verwirklicht? Sollten wir uns nicht freuen und beten, dass alles noch schneller geschieht und Jesus bald wiederkommt?

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.