Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen und private Meldungen.

WAS FÜR EIN GOTT - Privileg Band - Offizielles Video THIS IS OUR GOD - Hillsong - Das ist unser Gott (YouTube)

20. Januar 2020

Zu Beginn dieser Woche möchte ich Sie stärken mit diesem Video. Es ist schon 3.030.213 aufgerufen wurden, nicht umsonst.

Hier noch einige Kommentare:

„Gänsehaut… mir kamen sogar die Tränen ♡ Jesus ich liebe dich über alles und es wird sich NIEMALS ändern du bist ALLES für mich! Du gabst dich für uns hin! – was für ein GOTT -“

„Liebe Geschwister im Herrn Jesus Christus……..ich bin gerade in einer sehr schweren Lebenskriese , geplagt von Angst und Panikattacken. Dieses Lied das ich in meiner Tiefe von einer lieben Schwester per Link geschickt bekommen habe rührt mich in der Tiefe meines Herzens so sehr an . Es ist ein Geschenk und gibt mir Trost und Hoffnung.“

„Wer am Tag mal schwankt und meint das Jesus gerade nicht da ist…. ist das Lied das beste Jesus wider näher zu kommen da spürt man die ganze liebe den Frieden den Jesus für mich für uns hatt….. danke für das so schöne lobpreis Lied… wo so viel kraft darin liegt…. Jesus liebt euch“

Hut ab vor Monika Gruber – endlich eine Kabarettistin mit Rückgrat (Video)

17. Januar 2020

Am 12.01.2020 war unter der obigen Überschrift auf der Nachrichtenplattform KOPP Report https://kopp-report.de ein wunderbares Video zu sehen, ich habe Ihnen das Video unten eingestellt.

Zu sehen ist die bayerische Kabarettistin Monika Gruber, die zweifellos in Deutschland zur ersten Garnitur ihrer Gilde gehört. Es handelt sich um eine Übertragung des WDR, sehr erstaunlich. Dies ist deswegen so erstaunlich, weil der MDR nicht mehr mit unserem Kabarettisten zusammenarbeiten will, andere Kabarettisten, die sich kritisch äußern, im Kreuzfeuer stehen. Was soll man davon halten? Hat sich der WDR gebessert oder gar seine Meinung geändert? Ich befürchte nein.

Wir werden sehen, ob Monika Gruber weiterhin im mit GEZ-Beiträgen finanzierten Fernsehen auftreten wird, ein entsprechendes Engagement bekommt. Da Frau Gruber sehr intelligent ist, wird sie dies sicher bedacht haben, dass ein Teil ihrer Existenzgrundlage weggenommen werden kann.

Sozialrecht: Autismustherapie für ein Grundschulkind - Kosten müssen vom Sozialamt übernommen werden

16. Januar 2020

Im November vorigen Jahres hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden, dass das Sozialamt auch die Kosten für eine Autismustherapie für ein Grundschulkind übernehmen muss.

In dem entschiedenen Verfahren litt das 8-jährige Mädchen an frühkindlichem Autismus und einer Verhaltensstörung. Das Mädchen besuchte eine Inklusionsklasse an einer Grundschule, wo eine 1:1 Betreuung erfolgte.
Eine darüber hinausgehende Autismustherapie lehnte das Sozialamt ab mit der Begründung, dass die Eltern dafür selbst verantwortlich wären. Sie würden über entsprechende finanzielle Mittel verfügen. Zudem würde es beim Sozialamt in Bremen eine interne Weisungslage geben, wonach für die Schule keine zusätzliche Unterstützung durch das Autismustherapiezentrum gewährt werden soll.
Sowohl die Klassenlehrerin des Mädchens als auch die behandelnden Ärzte befürworteten die Autismustherapie. Auch wenn im Rahmen einer solchen Therapie insbesondere soziale und lebenspraktische Fähigkeiten vermittelt würden, ändere dies nichts daran, dass diese Therapie auch das schulische Lernen fördere.

Arbeitsrecht: Schadensersatz im Arbeitsverhältnis!?

15. Januar 2020

Arbeiten ist gefährlich, es kann schnell etwas passieren. Dann stellt sich manchmal die Frage, ob der Arbeitgeber Schadensersatz und Schmerzensgeld zu zahlen hat. Mit dieser Frage hat sich erneut das Bundesarbeitsgericht auseinandersetzen dürfen. Die aktuelle Pressemitteilung dazu hat folgenden Inhalt:

„Pressemitteilung Nr. 43/19

Ersatz eines Personenschadens – Haftungsprivileg des § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII
Zugunsten des Arbeitgebers greift gegenüber dem Schadensersatzverlangen eines Beschäftigten, der infolge eines Versicherungsfalls einen Personenschaden erlitten hat, das Haftungsprivileg nach § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII ein, es sei denn, der Arbeitgeber hat den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt oder auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGB VII versicherten Weg (Wegeunfall). Für die Annahme der vorsätzlichen Herbeiführung eines Versicherungsfalls ist ein „doppelter Vorsatz“ erforderlich. Der Vorsatz des Schädigers muss sich nicht nur auf die Verletzungshandlung, sondern auch auf den Verletzungserfolg beziehen.

Mietrecht: Vermieter zum Einbau der Rauchwarnmelder auf eigene Kosten verpflichtet

14. Januar 2020

In einer Entscheidung des Amtsgerichts Coesfeld vom 05.09.2019 zum Aktenzeichen 4 C 171/19 wurde vom Gericht ein Anspruch auf Kostenersatz des Mieters gegenüber dem Vermieter für selbst beschaffte Rauchwarnmelder zuerkannt.

Beschafft sich ein Mieter selbst Rauchwarnmelder für seine Wohnung, so kann er die dadurch entstandenen Kosten vom Vermieter gemäß § 812 Abs. 1 BGB ersetzt verlangen. Denn der Vermieter ist verpflichtet, auf eigene Kosten Rauchwarnmelder zu installieren.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Wohnungsmieter selbst Rauchwarnmelder beschafft. Die dadurch entstandenen Kosten verlangte er von seiner Vermieterin ersetzt. Da sich diese weigerte dem nachzukommen, erhob der Mieter Klage.

Das Amtsgericht Coesfeld entschied zu Gunsten des Mieters. Ihm stehe nach § 812 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Kostenerstattung zu. Die Vermieterin sei verpflichtet gewesen, die Wohnung mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Da der Mieter dies selbst vorgenommen hat, sei die Vermieterin ohne Rechtsgrund bereichert worden. Die Kosten seien daher zu erstatten.

Schulte Anwaltskanzlei
Jörg Schönfelder
Rechtsanwalt

Nun lasst uns gehn und treten - Paul Gerhardt (Video)

13. Januar 2020

Wir wünschen Ihnen von Herzen ein gutes und gesegnetes Jahr 2020. Dies verbunden mit der Hoffnung, dass Sie gut hereingekommen sind, sich auf das neue Jahr freuen und von Gott mit Tatkraft, Vertrauen und guten Ideen ausgestattet werden.

Ich war am Morgen des 01.01.2020 zum Gottesdienst in der Kirchgemeinde Auerswalde. Gibt es etwas besseres als zu Beginn des neuen Jahres an einem guten Gottesdienst mit Abendmahl teilzunehmen?

Es wurden auch einige Strophen zur Jahreswende gesungen aus dem evangelischen Gesangbuch, Lied Nr. 58 „Nun lasst uns gehn und treten“. Dieses bekannte Lied wurde von Paul Gerhardt 1653 getextet, ist auch nach über 400 Jahren hochaktuell. Von den nachfolgenden Strophen möchte ich heute die Strophen 13 und14 hervorheben.

Auch schon damals hat die Menschen bewegt Krankheit, Schwermut, Sorge und Depression. Paul Gerhardt bittet in Strophe 13 um Hilfe.

RT Exklusiv: Kriminelle arabische Clans – So funktioniert das Geldwäsche-System (Video)

10. Januar 2020

Die Nachrichtenplattform RTDEUTSCH https://deutsch.rt.com hat zur Kriminalität der arabischen Clans in Deutschland recherchiert und das Ergebnis am 20.12.2019 in einem Video unter der obigen Überschrift ins Internet gestellt. Im Wesentlichen geht es um die Städte Köln und Berlin, in denen ganze Straßenzüge oder Stadtteile beherrscht werden von ausländischen, kriminellen Clans. Hier ist nicht mehr die Rede von „multikulturell“ sondern von Parallelgesellschaften gepaart mit Kontrollverlust.

Wie kann wohl etwas überhaupt passieren? Es ist vielleicht eine Mischung aus Gutmenschentum, Ignoranz oder bewusstes Laufenlassen zum Schaden von Deutschland und der hier lebenden Menschen.

Arbeitsrecht: Neues zum Urlaubsrecht!

09. Januar 2020

Das Bundesarbeitsgericht hat am 25.06.2019 zum Aktenzeichen 9 AZR 546/17 wichtige Grundsätze zur Vereinbarung von Verfallfristen und Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers aufgestellt. In den Leitsätzen heißt es:

1.
Die in einer Urlaubsliste enthaltene Mitteilung einer bestimmten Anzahl von Urlaubstagen stellt regelmäßig eine Wissens- und keine rechtsgestaltende Willenserklärung des Arbeitgebers dar. Ihr kommt in aller Regel nicht der Bedeutungsgehalt zu, der Arbeitgeber wolle den ausgewiesenen Urlaub auch gewähren, wenn er ihn nicht schuldet.

2.
Der Urlaub kann gemäß § 7 Abs. 3 BUrlG in der Regel nur verfallen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer konkret aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen, und ihn klar und rechtzeitig darauf hingewiesen hat, dass der Urlaub andernfalls mit Ablauf des Kalenderjahres erlischt.

3.
Soweit der vertragliche Mehrurlaub betroffen ist, sind die Arbeitsvertragsparteien befugt, die Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers abweichend von den Vorgaben des Bundesurlaubsgesetzes auszugestalten. Für einen solchen Regelungswillen müssen deutliche Anhaltspunkte vorliegen. Fehlen diese, ist von einem Gleichlauf des gesetzlichen Urlaubsanspruchs und des Anspruchs auf den arbeitsvertraglichen Mehrurlaub auszugehen.

Neue JF-TV-Doku: „Mythos Klimakatastrophe“ (Videotrailer)

08. Januar 2020

PINEWS http://www.pi-news.net hat den vom Verlag „Junge Freiheit“ produzierten Film „Mythos Klimakatastrophe“ auf seiner Internetplattform vorgestellt. Der Film kann käuflich erworben werden, ich kann dies nur empfehlen. Die Wochenzeitung „Junge Freiheit“ ist auch eine der besten Zeitungen, die wir in Deutschland haben. Mit dem Kauf unterstützen sie auch moralisch und finanziell diese gute Arbeit.

Mietrecht: Kann der Mieter trotz Weiterbestehens des Mietvertrages von dem Voreigentümer die Rückzahlung geleisteter Vorauszahlungen, über die noch nicht abgerechnet worden ist, verlangen?

07. Januar 2020

Wir haben vor dem zuständigen Amtsgericht Chemnitz für einen Mieter im Jahre 2019 für die Jahre 2015 und 2016 die Rückzahlung der Betriebskostenvorauszahlungen für diesen Zeitraum verlangt, nachdem der ehemalige Vermieter trotz außergerichtlicher Aufforderung nicht über die Betriebskosten in diesen Jahren abgerechnet hat. Im Jahre 2017 hat dann ein Eigentümerwechsel stattgefunden.

Erstellt der Vermieter nicht fristgerecht eine Betriebskostenabrechnung, so kann der Mieter auch dann die Rückzahlung geleisteter Vorschüsse verlangen, wenn es zu einem Eigentümerwechsel gekommen ist. In diesem Fall bleibt der Mietvertrag zwar weiterbestehen, jedoch ist das Zurückbehaltungsrecht an den Vorschüssen wirkungslos, da der neue Vermieter für vergangene Abrechnungszeiträume nicht zuständig ist. Dies geht aus der Entscheidung des Landgerichts Berlin zum Aktenzeichen 65 S 184/15 hervor und entspricht der geltenden Rechtslage.

Zwar sei es richtig, dass ein Mieter im Falle einer nicht fristgerechten Abrechnung der Betriebskosten (§ 556 Absatz 3 BGB) in einem bestehenden Mietvertrag nicht die Rückzahlung der geleisteten Abschlagszahlungen verlangen könne. Vielmehr stehe dem Mieter in diesem Fall ein Zurückbehaltungsrecht an den laufenden Nebenkostenvorschüssen zu, so der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom BGH 29.03.2006 zum Geschäftszeichen VIII ZR 191/05. Im Falle eines Eigentümerwechsels sei dies aber anders zu beurteilen, da ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Alt-Vermieter wirkungslos sei.

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.