Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen und private Meldungen.

500 Experten rebellieren vor UN-Klimagipfel: „CO2 ist für alles Leben auf der Erde unerlässlich“ (Video)

25. Oktober 2019

Am 25.09.2019 konnte unter der obigen Überschrift auf der freien Informationsplattform https://www.epochtimes.de ein Beitrag gelesen werden zu einem offenen Brief von 500 hochrangigen Wissenschaftlern an die UN. Ebenso als Erstunterzeichner unterschrieben hat der ehemalige Hamburger Umweltsenator Fritz Vahrenholt (SPD).

Der Brief lautet wie folgt:

„From: Professor Guus Berkhout guus.berkhout@clintel.org
23 September 2019
Sr. António Guterres, Secretary-General, United Nations,
United Nations Headquarters,
New York, NY 10017, United States of America.
Ms. Patricia Espinosa Cantellano, Executive Secretary,
United Nations Framework Convention on Climate Change,
UNFCCC Secretariat, UN Campus, Platz der Vereinten Nationen 1,
53113 Bonn, Germany

Your Excellencies,

There is no climate emergency.

Familienrecht: Streit um Kindergartenwahl

24. Oktober 2019

Es ist gar nicht so selten, dass sich getrennt lebende Eltern nicht einigen können, welchen Kindergarten das Kind besuchen soll.

Das Gericht muss dann bei entsprechender Antragstellung eine Entscheidung treffen.

Mit einem solchen Fall hatte sich das Oberlandesgericht Hamm zu beschäftigen.

Die geschiedenen Eltern des Kindes konnten sich nicht darauf einigen, welchen Kindergarten das Kind besuchen soll. Die Mutter bevorzugte einen Waldorf-Kindergarten, der Vater lehnte dies ab. Das zunächst zuständige Amtsgericht übertrug der Kindesmutter die Entscheidungsbefugnis über die Kindergartenauswahl. In der Folge meldete die Mutter das Kind im Waldorf-Kindergarten an und das Kind besuchte diesen. Der Kindesvater wollte sich damit nicht zufrieden geben und hat Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichtes eingereicht.

Seine Beschwerde wurde letztlich vom Oberlandesgericht Hamm zurückgewiesen.

ARTE über Islamisierung Europas durch Katar (Video)

23. Oktober 2019

Heute kann ich Ihnen ein Video einstellen mit hohem Informationswert. Für mich erfreulich wie gleichzeitig überraschend, dass dieser Filmbeitrag entstanden ist durch das öffentlich-rechtliche Fernsehen, teuer bezahlt mit Beiträgen, auch wenn man kein Fernsehen geschaut, wenn man dies abgelehnt.

In den sozialen Medien wurde dies aufgegriffen durch die Informationsplattform POLITICALLY INCORRENCT PINEWS http://www.pi-news.net, ein Medium, welches sich jeden Tag anzuschauen lohnt.

Einen Beitrag hat dazu geschrieben der Journalist Michael Stürzenberger, ein absoluter Kenner des Islam und des politischen Islam in Deutschland, Europa und der Welt.

Es ist interessant, wie direkt und indirekt Muslime, muslimische Organisationen einschließlich des Staates Katar ein Missionierungs- und Finanzierungsprogramm „zur Stärkung des politischen Islams in ganz Europa“ aufgelegt haben. Mit 260 Millionen Euro werde dies vorangetrieben, von denen alleine 120 Millionen aus Katar kommen sollen.

Mietrecht: Härtefallabwägung bei einer Modernisierungsmieterhöhung

22. Oktober 2019

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 09.10.2019 zum Aktenzeichen VIII ZR 21/19 über die Rechtmäßigkeit einer Modernisierungsmieterhöhung zu befinden, gegen die der Mieter einwandte, dass sie für ihn eine finanzielle Härte darstellen würde.

Im konkreten Fall ließ die beklagte Vermieterin Dämmungsarbeiten an der obersten Geschossdecke und der Außenfassade durchführen, ersetzte die bisherigen Balkone durch größere Balkone mit einer Fläche von jeweils ca. 5 qm und nahm einen seit den 1970er Jahren stillgelegten Fahrstuhl wieder in Betrieb. Die Wohnung wurde im Jahr 1962 von den Eltern des Mieters angemietet. Der Mieter bezieht Arbeitslosengeld II.

Die Mieterhöhung ist gemäß § 559 Abs. 4 Satz 1 BGB ausgeschlossen, soweit sie auch unter Berücksichtigung der voraussichtlichen künftigen Betriebskosten für den Mieter eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist.

Der Bundesgerichtshof stellt zunächst fest, dass die Unangemessenheit einer Wohnungsgröße und damit der Ausschluss des Härteeinwands durch den Mieter nicht isoliert nach einer bestimmten Größe für die jeweilige Anzahl der Bewohner bestimmt werden könne. Vielmehr komme es darauf an, ob die vom Mieter genutzte Wohnung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls – etwa auch der Verwurzelung des Mieters in der Wohnung und seiner gesundheitlichen Verfassung – für seine Bedürfnisse deutlich zu groß sei. Zutreffend wurde daher berücksichtigt, dass der Mieter bereits seit dem Jahr 1962 und somit rund 55 Jahren in der Wohnung lebe.

Pastor Tscharntke über Pegida, Halle und die Medien, Juden in der AfD (Video)

21. Oktober 2019

Ich hatte Ihnen schon mehrfach die Freie Evangelische Gemeinde in Riedlingen vorgestellt und ans Herz gelegt, insbesondere das sogenannte Predigtarchiv. Auf der Homepage der Gemeinde https://www.efk-riedlingen.de kann dieses aufgerufen und die sonntäglichen Predigten angehört werden.

Die Predigtreihe behandelt zurzeit das Alte Testament, am Sonntag, den 13.10.2019 waren Thema aus dem Alten Testament das 5. Buch Mose, die Kapitel 4 – 11. Als Predigttext wurde verlesen aus dem 5. Buch Mose, Kapapitel 4 die Verse 1-8, die folgenden Inhalt haben:

„1 Und nun höre, Israel, die Gebote und Rechte, die ich euch lehre, dass ihr sie tun sollt, auf dass ihr lebt und hineinkommt und das Land einnehmt, das euch der HERR, der Gott eurer Väter, gibt.
2 Ihr sollt nichts dazutun zu dem, was ich euch gebiete, und sollt auch nichts davontun, auf dass ihr bewahrt die Gebote des HERRN, eures Gottes, die ich euch gebiete.
3 Eure Augen haben gesehen, was der HERR getan hat wider den Baal-Peor; denn alle, die dem Baal-Peor folgten, hat der HERR, dein Gott, vertilgt unter euch.
4 Aber ihr, die ihr dem HERRN, eurem Gott, anhinget, lebt alle heute noch.

KenFM im Gespräch mit: Erwin Thoma zum Thema „Strategien der Natur“ - warum wird dies von der Politik verschwiegen?

18. Oktober 2019

Am 15. September 2019 veröffentlichte die freie Informationsplattform https://kenfm.de im Rahmen des dortigen Formates „im Gespräch“ ein Interview von Ken Jebson mit Erwin Thoma. Das Interview ist sehr interessant, ich kann Ihnen dieses nur wärmstens empfehlen.
Thoma ist Österreicher, auf dem Land großgeworden und arbeitete als Förster. Schließlich hat er sich mit 27 Jahren selbstständig gemacht und erstellt und verkauft Häuser nachhaltiger Bauweise. Diese kommen ohne Heizung aus, sind wieder verwertbar, belasten die Umwelt nicht.

Der Mann ist wirklich sehr interessant und vernünftig, offensichtlich auch sein neues Buch „Strategien der Natur“. Insbesondere hat er auch einen guten Blick auf die aktuelle Diskussion zu CO2. Im Jahr fallen auf der ganzen Welt ca. 36 Milliarden t CO2 an. Alle Fahrzeuge produzieren aber nur rund 300 Millionen t. Der Flugverkehr auf der Welt produziert rund 523 Millionen t, alle Schiffe in der Welt rund 660 Millionen t CO2.. Das zeigt, die Verhältnismäßigkeit ist nicht gegeben. Die eigentlichen Verursacher von CO2 sind die Bauwirtschaft, der militärische Bereich und die Landwirtschaft. Gerade die Herstellung von Beton, Ziegelsteine, Glas und Stahl verschlingen Unmengen an Energie. Nur die Herstellung von Zement verbraucht auf der Welt mehr Energie und produziert daher mehr CO2 als alle Autos, alle Schiffe und alle Flugzeuge zusammen. In Deutschland wird mehr als die Hälfte aller verbrauchten Energie eingesetzt in der Bauwirtschaft, für Wohnen und Heizen. Das sind die großen Stellschrauben, die zu beachten sind und nicht die Pkws.

Sozialrecht: Anspruch auf Bescheid über das Ergebnis der Betriebsprüfung

17. Oktober 2019

Die Rentenversicherung prüft bei Arbeitgebern in regelmäßigen Abständen, ob diese ihre Meldepflichten und ihre sonstigen Pflichten nach dem SGB IV, die im Zusammenhang mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag stehen, ordnungsgemäß erfüllen, dazu gehört die Richtigkeit der Beitragszahlungen und der Meldungen.

Das Bundessozialgericht (BSG) hat sich am 19.09.2019 mit der Problematik Betriebsprüfungen befasst.
Demnach müssen Betriebsprüfungen künftig auch bei fehlenden Beanstandungen zwingend durch einen Verwaltungsakt beendet werden. Dieser muss den Umfang, die geprüften Personen und das Ergebnis der Betriebsprüfung festhalten. Dadurch sollen Betriebe mehr Rechtssicherheit erlangen.
Das Bundessozialgericht hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass weder die „Kopf-und-Seele“ Rechtsprechung der einzelnen Senate des Bundessozial-gerichtes noch die Betriebsprüfungen, die mangels Beanstandungen ohne Bescheid beendet wurden, Vertrauensschutz vermitteln.

In den 4 vom BSG entschiedenen Verfahren hatten sich mittelständische Unternehmen gegen die festgestellte Sozialversicherungspflicht der Geschäftsführer gewandt.
Das BSG hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das familiäre Näheverhältnis zwischen Geschäftsführern und Mehrheitsgesellschaftern einer GmbH daran nichts ändert.

Stephan Brandner: Nie wieder Sozialismus! (Video)

16. Oktober 2019

Am 27.09.2019 veröffentlichte PI NEWS http://www.pi-news.net ein Video der Bundestagsrede des AfD-Abgeordenten Stephan Brandner. Das Video habe ich Ihnen unten eingestellt. Gut, dass es solche Männer im Deutschen Bundestag gibt. Was wäre, wenn die AfD nicht die Interessen der Menschen vertreten würde? Kaum auszudenken. Deutschland ist jetzt schon leider am Ende, dass Volk gespalten, das Ergebnis der jetzigen Regierung unter Angela Merkel.

Mit guten und energischen Worten führt Brandner aus, dass der Sozialismus, der von einigen wieder propagiert wird, menschenverachtend ist, mindestens einhundert Millionen Tote gefordert hat, nicht zuletzt auch die Toten des Nationalsozialismus. Und wir müssen leider feststellen, dass Angela Merkel, Linke und Grüne den Sozialismus in unserem Vaterland vorantreiben, und dieses schreckliche Treiben von anderen Abgeordneten, leider auch nicht von dem Chemnitzer Frank Heinrich unterbunden wird, noch nicht einmal der Hauch eines Widerstandes ist bekannt.

In dem Artikel zum Video auf PI NEWS heißt es unter anderem wörtlich:

Strafrecht: Regenschirm ist nicht gleich Regenschirm

15. Oktober 2019

Wir vertraten einen Mandanten, dem der Vorwurf gemacht worden ist, dass er durch die Mitnahme eines sogenannten Selbstverteidigungsregenschirmes gegen den Straftatbestand des dort geltenden § 26 Abs. 1 VersammlG verstoßen hätte. Wer danach bei öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen Waffen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind, mit sich führt, ohne dazu behördlich ermächtigt zu sein, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Der Strafverhandlung voraus ging ein Strafbefehlsverfahren, dass mit einer Geldstrafe für den nicht vorbestraften Mandanten endete, wogegen der Schirmträger fristgemäß Einspruch eingelegt hat. In der schriftlichen Einlassung sowie dann in der Hauptverhandlung argumentierten wir für den Angeklagten alternativ entweder mit seinem fehlenden Vorsatz bzw. damit, dass diesem bei Begehung der Tat an der nötigen Unrechtseinsicht mangelte, er sich diese auch nicht im Vorfeld etwa durch Befragung eines Rechtsanwaltes hätte verschaffen können und somit ein unvermeidbarer Verbotsirrtum vorlag, mit der Konsequenz der Schuldlosigkeit, die zu einem Freispruch hätte führen müssen.

For KING & COUNTRY - O God Forgive Us [Official Music Video]

14. Oktober 2019

O Gott vergib der USA!
Dieses Musikvideo der US-amerikanische Gruppe „For King & Country“ hat seit dem 24.5.2017 zum Zeitpunkt dieses Diktates 5.326.644 Aufrufe – nicht ohne Grund erstaunlich!

Worum geht es? Die Sänger zeigen in eindrucksvoller und einfühlsamer Art und Weise die Schuld der USA auf und damit des ganzen Volkes über einen langen Zeitraum. Sie bitten Gott um Vergebung durch dieses wunderbare Lied. Er wird es hören!

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.