Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen und private Meldungen.

„Jauchzet frohlocket" von Johann Sebastian Bach - Thomanerchor

30. April 2018

Der Thomanerchor ist in der ganzen Welt bekannt, wir Sachsen können uns freuen durch ihn in der Welt bekannt gemacht zu werden.

Die Chortradition liegt mehr als 800 Jahre zurück. Ausgehend von den Augustiner-Chorherren im Jahr 1212 hat der Chor bis heute nicht nur gesellschaftliche Veränderungen und Umbrüche erlebt, sondern war und ist auch heute als hochgeschätzter und einer der ältesten Chöre der Welt bei wichtigen gesellschaftlichen Ereignissen in der Öffentlichkeit präsent.

Mit Bau der dem Jünger von Jesus, Thomas gewidmeten Kirche wurde zugleich eine Schule errichtet. Sie stand von Beginn an Leipziger Bürgerkindern offen und gilt daher als Deutschlands älteste öffentliche Schule. Im Gegenzug für freie Kost und Logis hatten die Jungen und Heranwachsenden den liturgischen Gesang und die gottesdienstlichen Aufgaben zu verrichten. Musik besaß im mittelalterlichen Bildungskanon einen sehr hohen Stellenwert. In ihr sah man die göttliche Ordnung widerspiegeln. Über die gottesdienstlichen Aufgaben in den Leipziger Stadtkirchen hinaus hatten die Chormitglieder von Anfang an auch das Privileg und die Verpflichtung, bei zahlreichen Anlässen wie Taufen, Hochzeiten, Begräbnissen sowie Rats- und Universitätsfeiern zu singen. Und sie konnten sich an der Thomasschule auf eine gute Schulbildung verlassen, die zu einem Universitätszugang führen konnte.

Crasht der Euro? Oder siegt die Vernunft? (YouTube)

27. April 2018

Der deutsch-US-amerikanische Ökonom Prof. Dr. Max Otte äußert sich zu dieser Überschrift in dem neu erschienenen Video vom 24.04.2018.

Prof. Dr. Max Otte ist bekannt aus Fernsehen, Rundfunk und zahlreichen Veröffentlichungen in den Printmedien. Zudem ist er erfolgreicher Buchautor. Durch sein 2006 geschriebenes Buch „Der Crash kommt“ wurde Max Otte einer breiteren Öffentlichkeit bekannt. Die Erstausgabe von 2006 beginnt mit den Sätzen:

„Ich kann Ihnen nicht sagen, ob der Crash im Jahr 2008 kommt. Vielleicht ist es schon 2007 soweit, vielleicht erst 2009 oder 2010. Menschliches Verhalten – um nichts anderes handelt es sich bei dem Ausbruch einer großen Wirtschaftskrise – lässt sich nicht mit mathematischer Präzision voraussagen, auch wenn es bestimmte Krisenpropheten immer wieder versuchen. Einige der stärksten Hinweise deuten eher auf das Jahr 2010 hin, andere schon auf das Ende 2007. Aber wenn ich die Zeichen richtig verstehe, die uns die Weltwirtschaft derzeit überall hinterlässt, dann muss es krachen – und zwar mit einer gewaltigen Wucht.“

Familienrecht: Härtefallscheidung

26. April 2018

Normalerweise kann eine Ehe erst geschieden werden, wenn der Antrag auf Ehescheidung nach Ablauf des Trennungsjahres gestellt wird.
Nur in ganz wenigen Fällen gibt es eine sogenannte Härtefallscheidung, wo bereits vor Ablauf des Trennungsjahres die Ehescheidung möglich ist. Dies ist allerdings ganz hoch angebunden.

Das Kammergericht Berlin hatte im vorigen Jahr einen Fall zu entscheiden, wo der Ehemann vor Ablauf des Trennungsjahres Verfahrenskostenhilfe für die Ehescheidung beantragt hat. Er hatte ausgeführt, dass die Ehefrau unter Wahnvorstellungen und Zwangsstörungen leide, sie drohe mit Suizid, stelle ihm nach und spreche Morddrohungen gegen ihn aus. Aufgrund dieses Verhaltens litt der Ehemann unter Depressionen und Panikattacken. Mittlerweile war dies sogar so schlimm, dass er arbeitsunfähig war.
Das Amtsgericht wies hier den Antrag zunächst zurück, die Beschwerde des Ehemanns hatte allerdings Erfolg.
Zwar ist es grundsätzlich so, dass das Fehlverhalten der Ehefrau für sich allein keine unzumutbare Härte begründet, die eine Ehescheidung vor Ablauf des Trennungsjahres rechtfertigt.

Vera Lengsfeld: „Angst ist immer ein schlechter Ratgeber!" (YouTube)

25. April 2018

Auf der Plattform www.epochtimes.de wurde unter dieser Überschrift das Interview von Heiko Schrang mit Vera Lengsfeld aufgenommen bei SchrangTV veröffentlicht. Es war wie immer ein sehr angenehmes Gespräch mit interessanten Fragen und noch interessanteren Antworten. Vera Lengsfeld ist eine bekannte Bürgerrechtlerin aus der DDR, die das Herz am rechten Fleck hat. Die von ihr initiierte „Erklärung 2018“ ist bisher von mehr als 150.000 Menschen unterschrieben worden. Die Petition wird jetzt beim Deutschen Bundestag eingereicht werden.

In dem Interview geht es unter anderem um die Frage, warum die meisten Mainstream-Medien als „freiwillige Regierungsprecher“ handeln und nicht mehr die den Staat kontrollierende Macht sind, wie sie es in der Vergangenheit waren. Ganz im Gegensatz zu dem Slogan von Frau Merkel „Wir schaffen das“ verlassen immer mehr Leistungsträger das Land. Netto sind dies in Zahlen ca. 80.000 Menschen, ganz überwiegend Hochqualifizierte wie Mediziner, Wissenschaftler, Ingenieure, Techniker und Handwerker. In 10 Jahren sind dies 800.000 Menschen, eine tragende Säule unseres Landes, die vertrieben wird. Das wird Deutschland nicht weiter verkraften können. Im Gegenzug dazu kommen überwiegend Unqualifizierte, die ganz überwiegend nicht integriert werden können, sich nicht integrieren wollen weder in der Gesellschaft noch im Arbeitsmarkt. Wenn das nicht gestoppt wird, wird Deutschland an seine Grenzen geführt und möglicherweise untergehen.

Zivilrecht: Darlehen oder Schenkung? Ein Vergleich half bei der Herstellung des Familienfriedens.

24. April 2018

Wir haben in einem Zivilrechtsstreit zwischen einer Oma auf der einen und ihrem Enkelsohn und dessen Lebensgefährtin auf der anderen Seite die rechtlichen Interessen der älteren Dame vertreten, der schlussendlich vor dem Landgericht Chemnitz ausgetragen werden musste.

In dem Rechtsstreit ging es darum, ob die Zuwendung eines nicht unerheblichen Geldbetrages von Seiten der Großmutter an ihren Enkelsohn und seine Lebensgefährtin, wie von unserer Mandantin behauptet als zinsloses Darlehen oder wie von der Gegenseite eingewandt als Schenkung anzusehen war.

In der Beweisaufnahme vor dem Landgericht Chemnitz musste ein Zeuge vernommen werden, der in seiner Vernehmung zu Umständen der Geldhingabe Aussagen treffen konnte, auf deren Grundlage der rechtsgeschäftliche Wille der Geldgeberin vor allem aber, wie dieser von einem objektiven Empfänger verstanden werden musste. Der vernehmende Richter hatte schon vor der Zeugenbefragung, auch weil es sich um einen Streit unter Verwandten handelte, eine gütliche Einigung wegen des Familienfriedens angeregt, was jedoch zunächst am Willen unserer Mandantin scheiterte. Während der Zeugenbefragung und auch danach bei der Besprechung des Ergebnisses der Beweisaufnahme zeigte sich, dass unsere Mandantin ihren Enkel noch immer gern hatte und ihm das Geld auch geschenkt überlassen würde, wenn nicht die Partnerin an seiner Seite wäre.

„DEIN KIND" - Poetry Slam Text von Jana Highholder (YouTube)

23. April 2018

Jana Highholder ist eine 19 Jahre alte Medizinstudenten und Poetry Slammerin. Sie veröffentlichte unter anderem das Hörbuch „aufwärts – Poetry Slam Texte zwischen Himmel und Erde“. Sie will sich auf ihrem eigenen YouTube-Kanal mit Glaubensfragen beschäftigen und dabei mit der Community ins Gespräch kommen. Dabei versucht sie, möglichst echt, ehrlich und nah am Leben zu sein. Als 6-Jährige erkrankte sie an Leukämie und wurde wieder gesund. Dadurch hat sie einen intensiveren Blick auf das Leben bekommen. Sie hat erfahren dürfen, dass jeder Tag ein echtes Geschenk ist. Durch die Erkrankung hat Jana Highholder eine dankbare Herzenshaltung gewonnen.

Das nachfolgende Video entstand auf dem Bundesjugendtreffen im Jahr 2015 der Freien evangelischen Gemeinden in Erfurt.

Wir wünschen eine gute Woche.

Schulter Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt

GEZ-Gebühr abschaffen und Rundfunk frei finanzieren

20. April 2018

Dafür plädierte Beatrix von Storch bei Maischberger.

Sie setzt sich dafür ein, anstatt der Zwangsgebühr für jeden Haushalt – auch wenn das öffentliche Programm gar nicht genutzt wird – einer freiwilligen Nutzung zugänglich zu machen. Das heißt, jeder der freiwillig zahlen will, der soll das tun. Das Programm werde dann verschlüsselt und nur bei denen, die es bezahlen, kann es empfangen werden. Gleichzeitig sollen die Menschen, die das Programm bezahlt haben, ein Mitbestimmungsrecht eingeräumt werden.

Diese Vorschläge begründet die AfD-Bundestagsabgeordnete damit, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk überholt ist. Das Internet bietet ein großes Angebot, es mangelt nicht der Unterhaltung. Zudem kennen wir alle die finanziellen Auswüchse im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Milliarden werden jetzt gebraucht um die exorbitanten Ruhestandsregelungen zu bedienen. Wer finanziert das? Jeder Wohnungsbesitzer, das heißt überwiegend kleine und arme Leute, einfache Rentner, Leute mit geringem Einkommen. Es ist doch eine Schande, dass diese von ihrem hart erarbeiteten Geld Luxusrenten und überzogene Einkommen von wenigen verdienen sollen. Und das auch noch für einen Journalismus, der vielfach nicht nur falsch berichtet, sondern auch immer mehr die Rolle abgibt der sogenannten „Vierten Gewalt“ in unserem Land. Die freie Presse war das Instrument, um die Justiz, die Regierung und das Parlament zu kontrollieren und für die Bevölkerung transparent zu machen.

Mietrecht: 8 auf einen Streich?

19. April 2018

Anfang des Jahres kam eine junge Frau mit einer Betriebskostenabrechnung, erstellt kurz vor Ende der Abrechnungsfrist Ende Dezember 2017, zu uns, die ein Guthaben von fast einer Monatsmiete auswies. Dies sollte eigentlich ein Grund zur Freude sein, da in Zeiten steigender Mietpreise auch die Nebenmiete nicht verschont bleibt und regelmäßig mit Nachzahlungen zu rechnen ist.

Die Mandantin erhielt jedoch Anfang des Jahres 2018 ein Schreiben des Vermieters, dass sich die mit der Verwaltung des Objektes betraute Firma bezüglich der Betriebskostenabrechnung geirrt habe, eine Auszahlung des Guthabens deshalb nicht erfolgen könne und eine korrigierte Abrechnung noch nachgereicht werde.
Wahrscheinlich war der Vermieter auch deshalb überrascht, weil es nach Angaben der Mandantin noch 7 weitere Mietvertragsparteien aus dem Hause mit entsprechendem Guthaben betraf, es aber einzig unsere Mandantin bisher war, die den Weg zu einem Rechtsanwalt eingeschlagen hat und nachfragte, ob das Vorgehen des Vermieters zutreffend sei.

Unter Verweis auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 12.01.2011 zum Aktenzeichen VIII ZR 296/09 konnten wir der jungen Frau mitteilen, dass eine Nebenkostenabrechnung zwar kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis darstellt, einer 2. (korrigierten) Nebenkostenabrechnung jedoch die rechtliche Verbindlichkeit vom Bundesgerichtshof verweigert wird, soweit diese nach Ablauf der Abrechnungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB erstellt worden ist.

Die große Enteignung der Deutschen durch den Koalitionsvertrag - Vera Lengsfeld (YouTube)

18. April 2018

Vera Lengsfeld wurde schon des Öfteren in unserem Blog präsentiert. Zuletzt hatten wir berichtet über die phänomenale „Erklärung 2018“.

Am 23.08.2018 veröffentlichte SchrangTV ein aktuelles Interview mit der DDR-Bürgerrechtlerin Vera Lengsfeld. Während die Mainstream-Medien den Koalitionsvertrag feiern, wissen die wenigsten, dass genau in diesem zum finalen Schlag gegen die eigene Bevölkerung ausgeholt wird. Vera Lengsfeld sieht eine weitere ungebremste Einwanderung, Umverteilung großer Teile des Volksvermögens nach Europa, Enteignung durch Verpfändung der deutschen Spareinlagen für europäische Schuldenbanken, drastische Erhöhung der Grundsteuern und damit kalte Enteignung der Hausbesitzer sowie mehr Umverteilung und damit noch mehr Staatsabhängigkeit.

Leider ist nicht auszuschließen, ja sogar wahrscheinlich, dass Vera Lengsfeld die Wahrheit berichtet. Es ist unglaublich, wie einige wenige ein ganzes Land in den Abgrund bringen können gegen den Willen der Bevölkerung. Ein Skandal.

Sozialrecht: Erzieher leben nicht ungefährlich

17. April 2018

Der Beruf einer Erzieherin/Erziehers ist wichtig. Sie kümmern sich aufopferungsvoll um die lieben Kleinen, basteln und spielen mit ihnen und sorgen dafür, dass der Nachwuchs gut versorgt wird, während die Großen arbeiten. Das durch die Tätigkeit auch gesundheitliche Probleme hervorgerufen werden können, liegt auf der Hand.

Dies musste auch eine Erzieherin erfahren, die in einem heilpädagogischen Kinderheim beschäftigt war.

Einer ihrer Schützlinge war mit einer beeindruckenden Stimme ausgestattet und brüllte ihr eines Tages so ins Ohr, dass schließlich ein Tinnitus diagnostiziert wurde.

Die Erzieherin forderte daraufhin von Ihrer zuständigen Unfallkasse die Kostenübernahme für einen sogenannten Tinnitus-Masker, dabei handelt es sich um ein kleines Gerät, das wie ein Hörgerät ins Ohr gesetzt wird und dort fortwährend Geräusche abgibt, um den Masker-Träger von seinem Tinnitus so abzulenken, dass er ihn irgendwann nicht mehr wahrnimmt.

Die Unfallkasse lehnte die Kostenübernahme allerdings ab, da sie Zweifel hatte, dass die Ohrgeräusche tatsächlich von dem kleinen Schreihals im Kinderheim verursacht wurden.

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.