Aktuelle Meldungen
Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten und Fachgebieten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen wie z.B. Versicherungs- oder Arbeitsrecht und private oder gesellschaftspolitische Meldungen. Schauen Sie doch auch einmal herein in die stets aktuellen Veröffentlichungen bei „Have a Look“, „Ortstermin“, „Anhörung“ und „Augenschein“.
Rechtsanwälte sind ein wichtiges, gleichberechtigtes Organ der Rechtspflege, nicht nur um das Rechtssystem zu wahren, sondern auch Übergriffe auf Einzelne abzuwehren und Gerechtigkeit herzustellen. Zudem besteht die Überzeugung, dass Rechtsanwälte eine besondere, gesellschaftliche Verantwortung haben und sich bei Missständen positionieren und öffentlich äußern müssen. Dies kann sich dann äußern in harter Kritik an Strukturen, Systemen und Verantwortungsträgern.
Verkehrsrecht: Haftungsverteilung bei einem Unfall zwischen zwei rückwärts ausparkenden Fahrzeugen auf einem Parkplatz
Auf einem Parkplatz passierte das, was täglich in Deutschland hundertfach geschieht. Auf einem Parkplatz parken 2 Fahrzeuge rückwärts aus, es kommt zur Kollision. Es stellt sich die Frage, wer den Schaden zu begleichen hat.
Gemäß § 9 Abs. 5 der Straßenverkehrsordnung – StVO – besteht zu Lasten des rückwärtsfahrenden der Beweis des 1. Anscheins der mangelnden Sorgfalt und damit des Alleinverschuldens. Wollte er davon herunterkommen, musste der so genannte Vollbeweis für das Gegenteil geführt werden. Das blieb oftmals ohne Erfolg. Folge davon war die Schadenteilung, das heißt jede Partei trägt die Hälfte des Schadens der anderen Partei. Denn gegen jeden Rückwärtsfahrenden sprach der Anscheinsbeweis gemäß § 9 Abs. 5 StVO.
Verkehrsrecht: HWS-Schleudertrauma nach Verkehrsunfall
Häufige Verletzung bei einem Verkehrsunfall ist das Schleudertrauma. Wer dies je erlebt hat weiß, wie stark die Schmerzen sind. Oftmals wollen Versicherer nicht zahlen mit dem Argument, dass die Beschleunigungskräfte nicht stark genug gewesen wären, um ein Schleudertrauma hervorzurufen. Das bedeutet dann viel Ärger und eine große Enttäuschung für den Verletzten.
Verkehrsrecht: Mitführen eines Smartphones mit aufgerufener „Blitzer-App"
Auch das Mitführen eines betriebsbereiten Mobiltelefons mit einer aufgerufenen „Blitzer-App” erfüllt den Verbotstatbestand des § 23 Abs. 1 b StVO. Dies entschied aktuell das OLG Rostock im Beschluss vom 22.02.2017 – 21 Ss OWi 38/17 und schloss sich damit der Entscheidung des OLG Celle, veröffentlicht in Neue Juristische Wochenschrift 2015, 3733 an. In dem Verfahren wurde der Betroffene vom Amtsgericht zu einer Geldbuße von 75 € verurteilt.
Verkehrsrecht: Deutsche kaufen Autos auf Pump
Nach der Veröffentlichung in „ACE Lenkrad” vom 01.05.2017 nehmen Deutsche im Schnitt 13.286 € an Krediten auf für den Kauf eines neuen Autos. Im Mittel zahlen Sie dafür 3,16 % Zinsen. 2011 lag der Zinssatz mit 5,78 % fast doppelt so hoch.
Verkehrsrecht: Diesel ist keinesfalls am Ende!
Was gibt es für eine Hysterie um Stickoxide, Fahrverbote in Großstädten, angebliche Gesundheitsschäden. Das Aus für Dieselfahrzeuge wurde prognostiziert. Volvo hat schon vollmundig den Ausstieg aus der Dieseltechnologie kundgetan. Diese vermeintlichen Kenner und Elektroauto-Lobbyisten und deren Politiker müssten es besser wissen. Denn Forschung und Entwicklung geht weiter, so dass die sehr sparsame Dieseltechnologie erhalten bleibt.
Verkehrsrecht: Vom Strafbefehl zur Einstellung des Verfahrens
Droht ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren ist es sehr wichtig, sofort beim Rechtsanwalt vorzusprechen. Denn in der frühen Phase des Verfahrens ist die Möglichkeit Einfluss zu nehmen am größten. Ist der Strafbefehl oder der Bußgeldbescheid einmal erlassen, wird die Situation schwieriger.
Verkehrsrecht: Abgasaffäre jetzt auch bei Renault!
Wie RT Deutsch am 16. März mitteilte, unterstellt die französische Anti-Betrugs-Behörde Renault „betrügerische Strategien” beim Abgastest. Einige Praktiken sollen seit 27 Jahren angewendet worden sein. Die französische Antibetrugsbehörde DGCCRF wirft dem Hersteller vor, mit Hilfe einer illegalen Software die Ergebnisse von Abgastest manipuliert zu haben. Die von Renault eingebaute Software soll die Arbeitsweise des Motors bei offiziellen Abgastests verändert haben. Die Folge soll ein verringerter Ausstoß von Stickoxiden (NOx) gewesen sein. Diese niedrige Schadstoffbelastung soll sich allerdings jedoch auf den Teststand beschränken. Im Straßenverkehr seien die Emissionen wieder deutlich angestiegen.
Verkehrsrecht: Abgasskandal VW - Urteile zur Manipulations-Software
Im sogenannten Abgasskandal sollen in Deutschland bundesweit mehr als 600 Klagen bei Gericht eingereicht worden sein. Nicht nur, dass die Kläger gute Gründe haben zur Klageerhebung, vielmehr gab es auch einige, erfreuliche Urteile, so dass die Chancen gar nicht schlecht stehen.
Das Landgericht München I hat in seinem Urteil vom 14.04.2016 der Klage eines Käufers mit der sogenannten Manipulations-Software ausgestatteten Pkw stattgegeben und den Händler sowohl zur Rückzahlung des Kaufpreises als auch zur Erstattung sonstiger Kosten verurteilt.