Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen und private Meldungen.

Nur BARES ist WAHRES

01. Juni 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute habe ich einen interessanten Beitrag zum Thema Bargeld für Sie.

Schauen Sie ihn an. Es lohnt sich.

Ihre

Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt

Wir sind jetzt auch auf Telegram. Einfach unter https://t.me/schulte_anwaltskanzlei beitreten und die neusten Blogartikel und vieles mehr direkt und einfach erhalten.

DU BIST GELD-EMPFÄNGER, BIST FREMD IN DIESEM LAND, MAN HAT DIR ANGEBLICH DEIN LEBEN GERETTET

25. Mai 2023

Und jetzt belästigst und vergewaltigst Du unsere Frauen ⁉️

Vivoterra – Die Schatzkammer des Wissens

Gericht beendet illegale Praxis der GEZ: Zwangsvollstreckung ist unrechtmäßig!

15. Mai 2023

Die Zwangsgebühr der öffentliche-rechtlichen Medien bleibt zwar auch nach dem Urteil bestehen, die GEZ hat es aber künftig deutlich schwerer an ihr Zwangsgeld zu kommen.

Empfindliche Niederlage für GEZ-Geldeintreiber!

Die Praxis, Zwangsvollstreckungen wie der Staat vorzunehmen, ist nicht legal – denn die Rundfunkanstalten sind Unternehmen und keine Staats-Behörden, sagt das Landesgericht in Tübingen. Das Gericht monierte die Praxis der Rundfunkanstalten, sich die Kompetenzen einer staatlichen Behörde anzumaßen.

Im ewigen Kampf gegen diese Personen, die die Segnungen des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks nicht mit ihren Gebühren unterstützen wollen, haben die Geldeintreiber eine empfindliche Niederlage einstecken müssen, als die 5. Zivilkammer des LG Tübingen nun eine Zwangsvollstreckung in Höhe von 572,96 Euro für nicht legal erklärte.

Der Tenor des Urteils: „Auf die Beschwerde des Schuldners wird der Beschluss des Amtsgerichts Bad Urach vom 11.7.2016 aufgehoben und die Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsersuchen der Gläubigerin vom 4.3.2015 für unzulässig erklärt.

Maskenpflicht 2020 verfassungswidrig

11. Mai 2023

Wichtig für alle, die noch laufende Bußgeldverfahren wegen Nichttragens einer Maske gegen sich haben und bei denen die „Tatzeit“ vor dem 19.11.2020 liegt: Die Maskenpflicht (und alle anderen Corona-Maßnahmen) hält das OLG Stuttgart für verfassungswidrig und hat in einem Musterverfahren das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet.

This is what children do when this happens. They automatically share what they have two of. Beautiful to see

10. Mai 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute habe ich wieder ein sehr interessantes Video für Sie.

Schauen sie es sich an. Es lohnt sich.

Ihre

Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt

Dr. Markus Krall: Nicht Prof. Bhakdi steht vor Gericht, sondern die Meinungsfreiheit!

09. Mai 2023

Nicht Professor Bhakti steht am 23. Mai in Wahrheit vor Gericht, sondern die Meinungsfreiheit steht vor Gericht.

Black Hole ist eine britische Filmproduktion, in der es um menschliche Gier geht.... (Video)

03. Mai 2023
Black Hole ist eine britische Filmproduktion, in der es um menschliche Gier geht….

Der Film ist weniger als 3 Minuten lang, und das Publikum ist von seinem Ende verblüfft!!!

Er hat 4 internationale Preise gewonnen, das schwarze Loch im menschlichen Gehirn oder das schwarze Loch der Gier, das nie gefüllt wird?

Es lohnt sich, dieses Video mehrmals anzusehen….

Sehr interessant, wir werden verraten und verkauft...

27. April 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute habe ich wieder ein sehr interessantes Video für Sie.

Schauen Sie es sich an. Es Lohnt sich.

Ihre

Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt

Es ist in der Tat bezeichnend und beschämend, doch es ist nicht nur ein deutsches Problem…

18. April 2023

Es ist in der Tat bezeichnend und beschämend, doch es ist nicht nur ein deutsches Problem…
Der Plan läuft weltweit, jedes Land auf seine Art und Weise, in seinem Tempo. Es gibt die offensichtlich Bösen, es gibt die Wölfe im Schafspelz, es gibt die good cop, bad cop Spielenden und es gibt die ganz wenigen echten Lichtvollen.
Die Aufgabe der Menschen ist es unterscheiden zu lernen, die Wahrheit zu erkennen und klar die Seite zu wählen!‼️

Der UNO Sicherheitsrat will KEINE Aufklärung!

An den Früchten sollte man sie erkennen: Brisanter Lebenslauf von Pfizer

18. April 2023

1) 1994 zahlte Pfizer freiwillig 10,75 Millionen Dollar, um die Vorwürfe des Justizministeriums beizulegen. Der Konzern habe gelogen, um die staatliche Zulassung für eine mechanische Herzklappe zu erhalten, und dann Sicherheitsbedenken vertuscht, obwohl das Gerät Patienten tötete.

2) Im Jahr 1996 verabreichte Pfizer 200 Kindern in Nigeria ein experimentelles Medikament, ohne die Eltern darüber zu informieren, dass ihre Kinder Gegenstand eines Experiments waren. 11 der Kinder starben und viele erlitten Nebenwirkungen wie Gehirnschäden und Organversagen.

3) Im Jahr 2008 veröffentlichte die NYT den Artikel „ Experten folgern, dass Pfizer Studien manipuliert hat“. Pfizer verzögerte die Veröffentlichung negativer Studien, rückte negative Daten in ein positiveres Licht und kontrollierte den Fluss der klinischen Forschungsdaten, um Neurontin zu fördern.

4) Im Jahr 2009 musste Pfizer 2,3 Milliarden US-Dollar zahlen und gestand, das Schmerzmittel Bextra in betrügerischer Absicht oder mit der Absicht der Irreführung falsch gekennzeichnet zu haben, Schmiergelder an willfährige Ärzte gezahlt zu haben und auch für drei andere Medikamente illegal geworben zu haben.

5) Im Jahr 2009 zahlte Pfizer 750 Millionen Dollar, um 35.000 Klagen beizulegen, dass sein Medikament Rezulin für 63 Todesfälle und Dutzende von Leberversagen verantwortlich sei. Die FDA stellte sich hinter das Medikament, obwohl die Zahl der Todesfälle zunahm und kein lebensrettender Nutzen nachgewiesen werden konnte.

7) Im Jahr 2010 wurde Pfizer zur Zahlung von 142,1 Millionen US-Dollar Schadensersatz verurteilt, weil es durch den betrügerischen Verkauf und die Vermarktung von Neurontin für nicht von der FDA zugelassene Verwendungszwecke gegen Bundesgesetze zur Bekämpfung von Betrug verstoßen hatte.

6) Im Jahr 2010 gab Pfizer zu, dass es in den letzten sechs Monaten des Jahres 2009 rund 20 Millionen Dollar an 4.500 Ärzte und andere medizinische Fachkräfte gezahlt hatte. Die Offenlegung war erforderlich, um eine Bundesuntersuchung wegen illegaler Arzneimittelwerbung beizulegen.

7) Im Jahr 2010 reichte Blue Cross eine Klage gegen Pfizer ein, in der das Unternehmen beschuldigt wurde, 5.000 Ärzte mit üppigen Karibikurlauben, Massagen und anderen Freizeitaktivitäten illegal bestochen zu haben, um Ärzte davon zu überzeugen, Bextra für den Off-Label-Gebrauch einzusetzen.

8) Im Jahr 2012 erhob die SEC Anklage gegen Pfizer wegen Verstoß gegen den Foreign Corrupt Practices Act, als seine Tochtergesellschaften ausländische Regierungsärzte in Bulgarien, China, Kroatien, der Tschechischen Republik, Italien, Kasachstan, Russland und Serbien bestachen, um Aufträge zu erhalten.

9) Bis 2012 hatte Pfizer 1,2 Milliarden Dollar gezahlt, um die Klagen von fast 10.000 Frauen beizulegen, die der Meinung waren, dass das Medikament Prempro Brustkrebs verursacht. Dazu gehörte auch ein Strafschadenersatz für die Zurückhaltung von Informationen über das Brustkrebsrisiko durch den Arzneimittelhersteller.

10) Im Jahr 2013 zahlte Pfizer 55 Millionen US-Dollar, um die strafrechtlichen Vorwürfe zu klären, Patienten und Ärzte nicht vor den Risiken von Nierenerkrankungen, Nierenschäden, Nierenversagen und akuter interstitieller Nephritis zu warnen, die durch den Protonenpumpenhemmer Protonix verursacht werden.

11) Im Jahr 2013 bezahlte Pfizer 288 Millionen Dollar, um die Klagen von 2.700 Personen beizulegen, denen zufolge das Medikament Chantix Selbstmordgedanken und schwere psychische Störungen verursacht.

12) Maddie de Garay war eines von 1.131 Kindern, die an der klinischen Studie von Pfizer für Kinder im Alter von 12 bis 15 Jahren teilnahmen. Pfizer hat Maddies Nebenwirkung bei der Meldung der Ergebnisse der klinischen Studie an die FDA offiziell als „Bauchschmerzen“ angegeben.

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.