Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen und private Meldungen.

Meinungsterror und Tugendwächter (Video)

27. November 2019

Am 25.11.2019 gab es auf der Nachrichtenplattform PI NEWS http://www.pi-news.net unter der obigen Überschrift den Wochenrückblick in dem Format „Die Woche COMPACT“.

Worum geht es u.a.?

Nach einer jüngsten Umfrage meinen 2/3 der Deutschen, man müsse aufpassen, „zu welchen Themen man sich“ öffentlich „wie äußert“.

Weitere nachzulesende Überschriften:
„Werden die Deutschen gleichgeschaltet? / Supercharger für den Arbeitsmarkt? – Tesla kommt nach Deutschland.“ Kritisch sind die hohen Subventionen zu beurteilen, die einer zukunftsabgewandten Technologie auf Dauer nicht helfen wird. Schauen Sie sich die Windräder an, die ohne staatliche Subventionen nicht effizient betrieben werden können.

Mietrecht: Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch den Tatrichter

26. November 2019

Im Zusammenhang mit einem laufenden Mietrechtsstreit vor dem zuständigen Amtsgericht, in dem wir zwei Mieter vertreten, denen gegenüber die Miete bis an die oberste Grenze der maßgeblichen Mietpreisspanne innerhalb des geltenden qualifizierten Mietspiegels angehoben worden ist, obwohl nach der Bewertung der Wohnwertmerkmale die Wohnung nur an der untersten Grenze diese Spanne anzusiedeln war, werden wir auf die Argumentation in der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 29.02.2012 zum Aktenzeichen VIII ZR 346/10 zurückgreifen.

Zudem gibt es einen Richter am betreffenden Amtsgericht, der auf dem Standpunkt steht, wonach die in dem qualifizierten Mietspiegel angegebene Mietpreisspanne – in dem konkreten Fall zwischen 4,26 €-6,15 € – die ortsübliche Einzelvergleichsmiete darstellt und aus diesem Grund der Mieterhöhung der Vermieterseite bis zur Obergrenze einzig mit der Darlegung, dass man aufgrund des Punktesystems in diese Kategorie fällt, stattgeben würde.

Bei der ortsüblichen Vergleichsmiete handelt es sich nach der zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zwar regelmäßig nicht um einen punktgenauen Wert, sondern diese ortsübliche Vergleichsmiete kann sich auch innerhalb einer gewissen Spanne bewegen. Die Feststellung, ob die verlangte Miete innerhalb dieser Spanne liegt oder die ortsübliche Miete übersteigt, obliegt dem Tatrichter und erfordert im Prozess eine konkrete Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Sinne einer Einzelvergleichsmiete.

Wie das Leben in der Westbank wirklich ist! - Der neue Film der Sächsischen Israelfreunde! (Video)

25. November 2019

Wollen Sie sich wirklich informieren, wie die Verhältnisse im Nahen Osten sind? Interessiert Sie die Situation in Israel, die Bedrohung des Landes, wollen Sie etwas lernen über falsche Berichterstattung in den westlichen Medien? Wollen Sie mehr wissen über das von Gott auserwählte Volk? Sind Sie offen genug um zu erkennen, dass sehr viele Palästinenser und Muslime Israel und die Juden hassen, ihnen den Tod wünschen und sich damit gegen Gott stellen?

Dann kaufen Sie sich den neuen Film der Sächsischen Israelfreunde https://www.zum-leben.de, ganz neu veröffentlicht mit Premiere in der Villa Markersdorf am 31.08.2019.

Der Film wird vorgeführt am 10.12.2019 um 19:00 Uhr in unserer Luther-Kirchgemeinde Zschopauer Straße in Chemnitz. Der Eintritt ist frei!

Aus meiner Sicht ein Muss für alle Christen, Israelfreunde und Menschen, die nicht dem Mainstream hinterherlaufen.

Der Trailer macht neugierig, ich habe Ihnen diesen als Video eingestellt.

Florian Homm spricht Klartext: Was uns Grünen-Politik wirklich kosten würde

22. November 2019

Am 16.11.2019 veröffentlichte die Nachrichtenplattform RT Deutsch https://deutsch.rt.com unter obiger Überschrift einen Videobeitrag von Florian Homm in der Reihe „Florian Homm spricht Klartext“. Ich habe Ihnen das sehenswerte Video unten eingestellt. Da an diesem Wochenende der Bundesparteitag von Bündnis 90/Die Grünen stattfand, war dies Grund genug für Florian Homm, die „grüne Wunschpolitik“ einmal unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten anzuschauen.

Es macht etwas Mühe, alle Ideen und Programme der Grünen zusammenzutragen, letztlich handelt es sich um Wünsche in Höhe von rund 300 Milliarden €. Dazu gehören auch vernünftige Vorschläge, überwiegend aber solche, die auch wirtschaftlich oder ökologisch keinen Sinn machen. Schaut man sich z.B. die Ökobilanz eines Biobauern an, ist dies eine wesentliche negative Umweltbilanz als bei Großbetrieben. Störend sind die Subventionen für E-Autos, obwohl es eine neue Generation von Dieselmotoren gibt mit einer Reduzierung des Ausstoßes von 70 %. Das geht leider unter bzw. wird unterdrückt. Das wären tolle Fahrzeuge. Ähnlich schlimm ist es mit der Abschaffung der Kohlekraftwerke. Deutschland ist Weltmarktführer in diesem Bereich, die aktuelle Generation von Kraftwerken reduziert den Ausstoß auch um 70 %.

Mietrecht: Unwirksame Modernisierungsmieterhöhung wegen vorsätzlichen und kollusiven Verstoßes gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot

19. November 2019

Das Landgericht Berlin hat in seinem zum Aktenzeichen 67 S 342/18 geführten Verfahren einen ungewöhnlichen Fall zu entscheiden.

An einer Mietwohnung in Berlin wurden diverse Modernisierungsarbeiten durchgeführt. Nachträglich stellte sich heraus, dass ein Teil der Arbeiten vom Bauunternehmen bewusst zu hoch abgerechnet worden sind. Das Bauunternehmen war dabei mit der Vermieterin wirtschaftlich verbunden. Der Geschäftsführer der Vermietungsgesellschaft war zugleich Geschäftsführer des Bauunternehmens. Die teilweise überhöhten Kosten wollte der Vermieter mittels einer Modernisierungsmieterhöhung auf den Mieter umlegen. Da sich der Mieter weigerte die Mieterhöhung hinzunehmen, erhob die Vermieterin Klage. Das Landgericht Berlin hatte als Berufungsinstanz die abschließende Entscheidung zu treffen.

Der Vermieterin stehe kein Anspruch auf die erhöhte Miete zu. Die Mieterhöhungserklärung aufgrund der Modernisierungsarbeiten sei wegen Sittenwidrigkeit gemäß § 138 BGB unwirksam.

Jesus geh voran (Unplugged) – SoulDevotion Music

18. November 2019

Heute für Sie zum Wochenbeginn etwas Besonderes, ein Video unter der obigen Überschrift. Junge Leute der SoulDevolution wollten mit „Jesus geh voran“ das alte und für viele Menschen wichtige Kirchenlied von Nikolaus Ludwig von Zinzendorf neu aufgreifen und unser riesiges Liedgut-Erbe ehren. Dieses Lied, das Zinsendorf im Alter von 21 Jahren schrieb, findet sich unter der Nr. 391 im evangelischen Gesangbuch.

Graf von Zinsendorf hatte eine einzige Leidenschaft: Er-Jesus!

Der Vater von Zinsendorf war schon 10 Wochen nach seiner Geburt gestorben. Seine Mutter heiratete einen preußischen Generalsfeldmarschall. So kam es, dass Nikolaus Ludwig Graf von Zinsendorf ein tieferes Verhältnis zu seiner Großmutter hatte als seinen Eltern.

Von seiner Großmutter hatte Zinsendorf 1722 unter großen Anstrengungen den Gutsbezirk Bertelsdorf abgekauft. Wenig später, noch im gleichen Jahr, baten böhmische Flüchtlinge, die um ihres Glaubens willen vertrieben waren, Zinsendorf um Asyl. Er willigte ein. Schon im Juni 1722 bauten die ersten Flüchtlinge am Hutberg mitten im Wald ihrer Häuser. Es entstand die Siedlung Herrnhut!

Bankrotterklärung des Asylsystems! (YouTube)

15. November 2019

Die Bild-Zeitung muss nicht umsonst exorbitante Auflagenrückgänge hinnehmen. Die Ursachen sind eindeutig. Die Bild-Zeitung hat nicht mehr als 4. Gewalt fungiert, die Sorgen und Nöte der Menschen aufgenommen, sondern hat der Politik nach dem Mund geredet. In letzter Zeit gab es allerdings den einen oder anderen Lichtblick, so auch veröffentlicht es dann in einem Video auf er Freien Medienplattform http://www.pi-news.net.
Veröffentlicht wurden Teile der sogenannten Werkstattgespräche der CDU am 10. April.
Einige Gäste, so der Rechtsphilosoph Christian Hillgruber von der Universität Bonn, Professor Egbert Jahn von der Frankfurter Goethe-Universität oder der Polizeibeamte Manuel Ostermann brachten mit guten und zutreffenden Beiträgen das auf den Punkt, was uns Menschen und Deutschland bewegt.

– Niemand glaubt doch ernsthaft, dass eine große Zahl der Migranten ihre Pässe verlieren, komischerweise aber alle ihre Handys noch in Besitz haben.
– Wenn man in Deutschland eine Umfrage macht, ob Menschen in Not geholfen werden soll für einen gewissen Zeitraum, bis die Not vorbei ist, sind sicherlich 90 Prozent der Deutschen dafür. Wenn man die Bevölkerung aber fragt, ob Migranten auf Dauer im Land bleiben sollen ohne Not, wird dies mit überwiegender Mehrheit abgelehnt.
– Wenn 60-70 % der Türken Erdogan wählen heißt dies doch nichts anderes, als diese keine Demokraten sind und mit Deutschland nichts zu tun haben wollen. Wenn ein Migrant mit einem Schlauchboot über das Mittelmeer kommt, wird er noch lange kein Mensch, der sich in Deutschland anpassen will, der Demokrat ist.
– Ausreisepflichten müssen vollzogen werden. Wie läuft es heute? 100 rechtskräftig zur Abschiebung vorgesehene Asylanten werden informiert, wann und wo sie abgeholt werden für die von unserem Land für viel Geld gecharterte Passagiermaschine. Natürlich werden von den Beamten nur 20 angetroffen, der Rest ist untergetaucht. Davon fallen noch 15 Weg z.B. wegen angeblicher Krankheiten, sodass nur 5 Leute übrig bleiben. Die ganze Aktion ist damit gescheitert, Kosten wurden produziert. Das Spiel geht von vorne los.

Kubicki hält Brandrede für Schutz der Meinungsfreiheit und wirft Bild-Zeitung Hass und Hetze vor (Video)

14. November 2019

Unter der obigen Überschrift veröffentlichte RT DEUTSCH https://deutsch.rt.com am 30.10.2019 eine bemerkenswerte Rede des FDP- Bundestagsabgeordneten Wolfgang Kubicki. Das Video habe ich Ihnen unten eingestellt. Es lohnt sich anzuschauen.

Dabei kommen die Menschen, die anderen ihre Meinungsfreiheit nicht zugestehen einschließlich der Presse, nicht gut weg. Dazu gehören auch Abgeordnete des Bundestages.
So führt er unter anderem aus:

„In jüngster Zeit erleben wir, dass der politische Meinungskampf in Deutschland nicht mehr ausschließlich mit friedlichen Mitteln ausgetragen wird, sondern immer häufiger rechtsstaatliche Grenzen überschritten werden. Dabei wird der politische Mitbewerber denunziert, Wahlkreisbüros oder Privatwohnungen werden beschmiert, Morddrohungen werden ausgesprochen, und es gibt sogar körperliche Attacken. Ich glaube, es ist Aufgabe der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, deutlich zu machen, dass sie Rechtsbrüche im politischen Meinungskampf nicht tolerieren, nicht gutheißen, dass es keine klammheimliche Freude gibt, sondern dass sie solche Sachen klar verurteilen, egal welche Person oder welche Parteizentrale gerade angegriffen wird. Keine Ideologie, keine Überzeugung kann für sich in Anspruch nehmen, über dem Gesetz zu stehen. Kein Motiv kann so lauter sein, dass man unsere Rechtsordnung brechen darf.“

MARIO DRAGHIS GELDPOLITIK WIRD SICH NOCH BITTER RÄCHEN - Markus Krall: „Der Sargnagel der EZB“ (Video)

13. November 2019

Am 15.09.2019 veröffentlichte die freie Nachrichtenplattform PINEWS http://www.pi-news.net unter der obigen Überschrift ein Gespräch zwischen Michael Mross im Gespräch mit Ökonom Dr. Markus Krall. Es geht um den Euro, die schlimme Politik der EZB.

Der irrwitzige Minuszins führte unsere Wirtschaft und unsere Banken in ein gefährliches Fahrwasser, was sie bald nicht mehr beherrscht. Das hart Erarbeitete und Ersparte von uns Bürgern wird vernichtet, was man nicht nur auf dem Konto sieht, sondern sich auch auswirkt auf Lebensversicherungen, Rentenversicherungen usw.. Besser gesagt ist es aber eine Umverteilung von uns in andere Länder, die nicht solide wirtschaften, die nicht so hart arbeiten. Dass alles um diese Länder irgendwie am Leben zu erhalten.

Auch ist es eine Umverteilung von unten nach oben, die Reichen werden immer reicher, die Armen immer ärmer – ein Skandal.

Der Euro ist nicht überlebensfähig, dass wird die zutreffende und logische Konsequenz sein.

Erbrecht: Müssen auch Ersatznacherben einer Übertragung des Grundstücks an Dritte bzw. an die Vorerbin zustimmen?

12. November 2019

In dem vom Oberlandesgericht München zum Aktenzeichen 34 Wx 434/18 behandelten Fall, setzte ein Mann in seinem Testament seine Ehefrau zur Alleinerbin ein. Nach deren Tod sollen die gemeinsamen Kinder als sogenannte Nacherben sein Erbe erhalten. Falls eines der Kinder vor den Eltern versterben sollte, sollen die Enkel als Ersatznacherben an deren Stelle treten. Die Ehefrau ist damit nur Vorerbin vor ihren Kindern bzw. Kindeskindern. Als solche hat sie die Pflicht, die Erbschaft für die Nacherben zu erhalten. Vor allem über Grundstücke kann ein Vorerbe im Normalfall nicht ohne Zustimmung der Nacherben verfügen. Damit dies sichergestellt wird, erfolgt im Grundbuch des betreffenden Grundstücks die Eintragung eines sogenannten Nacherbenvermerkes, um einen gutgläubigen Erwerbs auszuschließen. Dieser macht deutlich, dass das Grundstück Bestandteil des Nachlasses des verstorbenen Mannes ist und als solches nicht zum Vermögen der Ehefrau gehört, über das sie frei verfügen könnte. Die Ehefrau möchte das Grundstück aus dem Nachlass ihres Mannes herauslösen und in ihr eigenes Vermögen überführen, damit sie es später frei veräußern kann. Sie holt dazu die notarielle Zustimmung ihrer Kinder als Nacherben ein. Mit diesem Dokument beantragt sie beim Grundbuchamt die Löschung des entsprechenden Nacherbenvermerks. Das Grundbuchamt verweigert die Löschung des Vermerks aus dem Grundbuch mit dem Hinweis, dass auch die Enkel als Ersatznacherben zuzustimmen hätten.

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.