Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen und private Meldungen.

Mietrecht: Mieterhöhung gegründet auf einfachen Mietspiegel?

23. Juli 2019

In seiner Entscheidung vom 13.02.2019 zum Aktenzeichen: VIII ZR 245/17 hatte sich der Bundesgerichtshof mit der Frage zu beschäftigen, ob auch ein einfacher Mietspiegel zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens ausreichend ist? Diese Frage hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 13.02.2019 (Az. VIII ZR 245/17) bei Vorliegen bestimmter Umstände bejaht.

Gemäß § 558 Abs. 1 S. 1 BGB kann ein Vermieter die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete seit 15 Monaten unverändert geblieben ist. Die ortsübliche Miete wird nach § 558 Abs. 2 S. 1 BGB gebildet aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit in den letzten vier Jahren vereinbart worden sind.

Der Bundesgerichtshof führt aus, dass die Feststellung, ob die verlangte Miete der ortsüblichen Vergleichsmiete entspricht, dem Tatrichter obliege. Allerdings komme einem sog. qualifizierten Mietspiegel – laut § 558 d BGB nach wissenschaftlichen Grundsätzen alle zwei Jahre erarbeitet und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter etwa dem örtlichen Mieterverein anerkannt-, eine Vermutungswirkung dahingehend zu, dass dieser die ortsübliche Vergleichsmiete zutreffend abbilde.

Gedenken – Der Prediger aus dem KZ Buchenwald (Video)

22. Juli 2019

In dieser Zeit gibt es viele Jubiläen. Es sind 50 Jahre her als der erste Mensch auf dem Mond war, vor 75 Jahre ereignete sich das fehlgeschlagene Attentat von Graf von Stauffenberg auf Hitler.

Ein äußerst wichtiges Jubiläum konnten wir am 18. Juli 2019 feiern. An diesem Tag vor 80 Jahren starb der evangelische Pfarrer Paul Robert Schneider im KZ Buchenwald als Märtyrer.

Paul Schneider war bis 1934 Pfarrer in Hockenheim und dem Nachbarort Dornholzhausen. Die Nazis versuchten, immer mehr Einfluss auf die evangelische Kirche zu nehmen. Daher wurde 1933 der Pfarrernotbund gegründet, der 1934 zur „Bekennenden Kirche“ wurde. Ziel war es, den Einfluss der Nazionalsozialisten in der Kirche zurückzudrängen. Paul Schneider gehörte dazu.

In Paul Schneiders Stadtgemeinde kam es dann zum Konflikt wegen der Teilnahme am „Jahresabendmahl“. Er konnte es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, dass Menschen, die ein weltliches Leben führen, daran teilhaben. Später protestierte Paul Schneider gegen den Stabschef der SA. Nunmehr war er einem besonderen Druck der Nazis ausgesetzt. Schneider nahm auch gegen Goebbels Stellung, und zwar in einer öffentlichen Predigt. Kurz nach Antritt einer neuen Pfarrstelle gab es einen weiteren Konflikt mit der NSDAP. Bei einer Beerdigung eines Hitlerjungen ergriff der NS-Kreisleiter das Wort. Schneider äußerte Zweifel, dass es einen „himmlischen Sturm Horst Wessel“ gebe. In der Folge wurde er verhaftet.

Inständige Bitten von Freunden, jedes Ärgernis mit den Nazis zu meiden, konnte Paul Schneider nicht nachkommen. Er geht am 29. März 1936 nicht zur Reichstagswahl, da auf dem Wahlzettel nur ein „Ja“ akzeptiert werden konnte.

Voller Einsatz für die Menschen in Deutschland – Gänsehautvideo – Danke AfD ! (Video)

19. Juli 2019

Am 11.07.2019 erschien ein Bericht nebst Video auf der Informationsplattform „epochtimes“ – https://www.epochtimes.de. Diese berichtet topaktuell, bringt Dinge zutage die die Mainstream-Medien einschließlich ARD und ZDF gerne verschweigen. Diesmal ging es um den Antrag der Fraktion der AfD im Landtag Nordrhein-Westfalen. Den Arbeitern in der Kohleindustrie in NRW sollte damit der Rücken gestärkt werden. Die AfD wollte, dass die seit Jahren regierenden CDU, SPD, FDP und Grünen ihre stetigen Wahlversprechen gegenüber dem Bergleuten einhalten. So hieß es unter anderem in der Drucksache 17/6759 wie folgt:

„II. Der Landtag stellt fest:

1.
Ihr jahrzehntelanger Beitrag zu unserer Energieversorgung, ihr Engagement in Vereinen, Familien und einer gefahrgeneigten Arbeitswelt und vielen anderen Bereichen ist eine überwältigende Lebensleistung der Bergleute, die auch für herausragend gelungene Integrationen steht.

2.
Die Leistungen der Bergleute waren Garant für den Wiederaufbau nicht nur im Ruhrgebiet und NRW, sondern waren an entscheidender Stelle Grundpfeiler des wirtschaftlichen Neubeginns Deutschlands.

3.
Die ausgesprochenen Kündigungen, die die Lebensleistung der Bergleute nicht würdigen, sind sozial ungerecht.

Sozialrecht: Gehaltsnachzahlungen sind bei der Bemessung des Elterngeldes zu berücksichtigen

18. Juli 2019

Bei der Berechnung des Elterngeldes gab es einige Fragen, die letztlich dem Bundessozialgericht zur Entscheidung vorlagen.
So ging es darum, welches laufende Gehalt aus abhängiger Beschäftigung der Bemessung des Elterngeldes zugrundezulegen ist. Ist es nur das Gehalt, was der Elterngeldberechtigte in den letzten 12 Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes auch erarbeitet hat oder gehört hierzu auch ein Gehalt, das früher erzielt wurde, tatsächlich aber erst in dem Bemessungszeitraum zugeflossen ist.

In dem Fall, der am 27.06.2019 vom Bundessozialgericht entschieden wurde, war es so, dass die Klägerin vor der Geburt ihrer Tochter Gehalt aus einem Angestelltenverhältnis bezogen hat. Es wurde Elterngeld bewilligt, allerdings wurde ein im August 2013 nachgezahltes Gehalt für Juni 2013 nicht mitberücksichtigt. Nachdem zunächst das Sozialgericht den beklagten Landkreis verurteilt hatte, höheres Elterngeld zu gewähren ging dieser in Berufung und hatte vor dem Landessozialgericht damit Erfolg.

Schließlich hat das Bundessozialgericht nunmehr für Klarheit gesorgt.

Demnach können Gehaltsnachzahlungen bei der Bemessung des Elterngeldes berücksichtigt werden, wenn es sich hierbei um nachgezahlten Arbeitslohn handelt, der im Bemessungszeitraum, das heißt die maßgeblichen 12 Monate vor dem Monat der Geburt des Kindes, zugeflossen ist. Entscheidend ist demnach welches Einkommen der Berechtigte im Bemessungszeitraum erzielt hat, hierzu gehört dann auch die Nachzahlung. Das Bundessozialgericht hat auf die gesetzliche Neuregelung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes vom 18.09.2012 abgestellt.

Zivilrecht: Schmerzensgeldzahlung als Auflage im Strafverfahren

16. Juli 2019

Wir wurden mit der Durchsetzung von zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen betraut, in dem unserem Mandanten von einem jüngeren Zeitgenossen mittels Kopfstoß zwei Schneidezähne abgebrochen worden sind.
Die Zähne wurden ersetzt, der Schmerz ließ nach kurzer Zeit wieder nach.
In der Summe haben wir materielle und immaterielle Schäden von ca. 1.200,00 € für den Rentner außergerichtlich geltend gemacht. Der Schädiger glich den Schaden nicht aus und reagierte auch sonst nicht auf unser Anschreiben. Unser Mandant selber hatte kein Interesse die zivilrechtlichen Ansprüche weiter zu verfolgen, da ihm der finanzielle Aufwand für Gericht und Rechtsanwalt zu hoch erschien, nur mit der Aussicht einen wertlosen Titel zu erlangen.
Parallel hierzu wurde ein Strafverfahren gegen den Schädiger wegen verschiedener Delikte unter anderem auch wegen der vorsätzlichen Körperverletzung begangen an unserem Mandanten eingeleitet. Wir haben hier Akteneinsicht beantragt und unserem Mandanten auf die kostengünstigere Möglichkeit der Geltendmachung der zivilrechtlichen Ansprüche im Strafverfahren dem sogenannten Adhäsionsverfahren (Adhäsion=Anhaften) hingewiesen. Nachdem uns die Strafakte vorlag, haben wir ihn schon einige Zeit vor dem Verhandlungstermin auf diese Möglichkeit hingewiesen. Er hat es auf seine Art verstanden, wollte hier jedoch nicht die Einleitung eines solchen Verfahrens.

Der klammheimlich Kampf gegen Israel (Video)

15. Juli 2019

Heute will ich mich mit Ihnen austauschen über ein Thema, was mich schon lange bedrückt. Es ist der Umgang unseres Vaterlandes, insbesondere unserer Regierung mit Angela Merkel, aber auch der EU mit Israel.

Für Gott ist die Sache sonnenklar, schon jetzt aber auch am Ende der Zeit und dieser Welt wird von Bedeutung sein, wie jeder Einzelne von uns und Deutschland zu Israel steht.

Im alten Testament der Bibel hat Gott dazu eindeutig gesagt:

„1. Buch Mose, Kapitel 12 Vers 3:

Ich will segnen, die dich segnen, und wer dir flucht, den werde ich verfluchen; und in dir sollen gesegnet werden alle Geschlechter der Erde. (=1Mo 27,29; 4Mo 24,9)

Sacharja Kapitel 2 Vers 12:

Wer euch (Israel) antastet, tastet meinen Augapfel an.“

Unser Gott hat einen Bund mit Israel geschlossen. Nicht weil die Juden bessere Menschen wären, wohl nicht. Er hat aber dieses kleine Volk auserwählt, um dem Rest der Welt die Möglichkeit zum Glauben an ihn zu geben. Er liebt dieses Volk, auch wenn es ihn seit Beginn an oftmals enttäuscht und wütend gemacht hat. Dennoch bleibt Gottes Zusage für Israel immer und ewig.

Der Menschenfreund George Soros und der Etikettenschwindel seiner NGOs (Video)

12. Juli 2019

Unter dieser Überschrift gab es am 26. Juni 2019 auf der Nachrichtenplattform https://deutsch.rt.com einen interessanten Beitrag über George Soros.

Dieser Mann hat öffentlich bekannt, dass es sein Ziel ist „Geld zu machen“. Dabei interessiert ihn nicht, ob in der Folge Menschen Schaden erleiden.

Dieser Mann hat Geld investiert in Dinge, die andere Existenzen zerstört haben, ganze Länder in Schwierigkeiten gebracht haben. Er hat gegen Krisenstaaten gewettet, hat diese in Schwierigkeiten gebracht. Immer wenn Soros „Geld gemacht hat“, hatte er es gleichzeitig Anderen weggenommen. Das kann man clever nennen, er ist einer der reichsten Männer der Welt. Ich nenne es gemein und böse.

In dem Zusammenhang sehe ich auch sein „Engagement“ in Sachen Migration. Er hat nichts Gutes im Sinn, wenn dann nur für sich selber. Warum macht dieser 88-jährige Mann dieses?

Wir haben zu wenig, nicht zu viel CO2! (Video)

10. Juli 2019

Auf der Homepage https://sciencefiles.org wurde am 05.07.2019 ein interessantes Interview veröffentlicht, deren Inhalt in unseren Mainstream-Medien und von unserer Politik totgeschwiegen wird – ein Skandal. Es geht um die Tatsache, dass wir nicht zu viel CO2 haben, sondern zu wenig, wie der Überschrift zu entnehmen ist.

In dem Video kommt William Happer zu Wort, Professor für Physik an der Princeton University und ausgewiesener Forscher zu Klimafragen seit mehreren Jahrzehnten, der seine Argumente dafür präsentiert, dass wir nicht zu viel, sondern zu wenig CO2 in der Erdatmosphäre haben. Nach unseren Politikern und den Mainstream-Medien eine Falschmeldung, eine Lüge – mitnichten!

Unter anderem heißt es in dem Artikel:

„Um zu argumentieren, dass wir nicht zu viel, sondern zu wenig CO2 in der Atmosphäre haben, muss zunächst der Mythos des Zusammenhangs zwischen CO2 und Erderwärmung beseitigt werden.

Das macht Happer wie folgt:

Die Luft, die uns umgibt, besteht im Wesentlichen aus Stickstoff (rund 78 Vol.), Sauerstoff (21 Vol.) und Argon (0,9 Vol.). Die restlichen 0,1 Vol. teilen sich andere Spurengase, darunter C02 mit einem Anteil von 0,04 Vol.%.

CO2 ist also nicht unbedingt eine häufig in der Luft vorkommende Komponente.

Mietrecht: Unterlassungsanspruch wegen vertragswidriger Nutzung

09. Juli 2019

Nach § 541 BGB kann der Vermieter bei der Fortsetzung eines vertragswidrigen Gebrauches der Mietsache durch den Mieter nach einer Abmahnung diesen auf Unterlassung verklagen.

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 19.12.2018 zum Aktenzeichen XIII ZR 5/18 entschieden, dass dieser Anspruch des Vermieters gegen den Mieter auf Unterlassung des vertragswidrigen Gebrauchs der Mietsache nicht verjährt, solange die zweckwidrige Nutzung während des laufenden Mietverhältnisses andauert.

Das höchste deutsche Zivilgericht des Bundes stellt zwar fest, dass der Anspruch aus § 541 BGB der regelmäßigen dreijährigen Verjährungsfrist unterliege. Für den Beginn der Verjährung komme es aber auf die dauerhafte Aufrechterhaltung der vertragswidrigen Nutzung an. Dadurch verletze der Mieter fortwährend die ihm während der gesamten Mietzeit obliegende Verpflichtung, die Mietsache nur im Rahmen des vertraglichen Verwendungszwecks zu nutzen.

Es handele sich also um eine vertragliche Dauerverpflichtung des Mieters, die ständig neu entstehe und daher schon begrifflich nicht verjähren könne. Könnte sie während des Bestands des Mietverhältnisses verjähren, hätte es der Mieter in der Hand, nur durch Zeitablauf und Erhebung der Verjährungseinrede das Mietverhältnis umzugestalten, etwa – wie im vorliegenden Fall – von der gewerblichen Nutzung zur Wohnnutzung. Dies sei nicht Sinn und Zweck der Verjährungsvorschriften.

Schulte Anwaltskanzlei
Jörg Schönfelder
Rechtsanwalt

Bedford-Strohm über Europa (Video)

08. Juli 2019

Seit vielen Jahren habe ich die evangelische Wochenzeitung „idea Spektrum“ abonniert. Meistens freue ich mich schon auf die neue Ausgabe, blätter diese nach Erhalt durch und lese den einen oder anderen Artikel, der mich interessiert. Oftmals bin ich aber auch traurig und wütend, was alles Schlimmes in der evangelischen Welt passiert, was nach meinem Glauben regelrecht gegen Gott gerichtet ist. Dazu gehört z.B. „Gender“, „Homo-Ehe“ oder auch der Umgang mit sogenannten „Flüchtlingen“.

In der Ausgabe vom 03.07.2019 war es wieder soweit, ich war verärgert über einen Mann, der EKD-Ratsvorsitzender ist und damit auch öffentlich für sich in Anspruch nimmt, für mich als evangelischen Christen reden zu dürfen, Heinrich Bedford-Strohm. In dem Artikel wurde berichtet über seine Worte im Zusammenhang mit dem sogenannten EKD-Johannisempfang, an dem rund 500 Gäste aus Politik und Gesellschaft teilnahmen, darunter auch z.B. Angela Merkel. Demnach hat Herr Bedford-Strohm für die sogenannte „Seenotrettung“ gesprochen, möglicherweise unter Applaus des ausgewählten Publikums. Ich bin gänzlich anderer Meinung als Herr Bedford-Strohm, was mich veranlasste, an „idea Spektrum“ einen Leserbrief mit folgendem Inhalt zu schreiben:

„Herr Bedford-Strohm ist sicherlich ein intelligenter und gut informierter Mann. Umso mehr verwundert seine Fürsprache für die sogenannte „Seenotrettung“. Christen müssen schon bei der Wortwahl aufpassen. Seenot bedeutet eine Situation extremer Gefahr eines Schiffes durch Feuer, Strandung, Explosion oder anderer kritischer Umstände auf See. Das gilt nur für die wenigsten, die außerhalb der 12-Meilen-Grenze aufgenommen werden. Herr Bedford-Strohm kennt aber sicherlich auch „Stoppt die Boote“ in Australien.

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.