Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen und private Meldungen.

KenFM im Gespräch mit: Norbert Häring ("Schönes neues Geld") – Bargeldverbot (Video)

05. Juli 2019

Am 6. Juni 2019 veröffentlichte unter der obigen Überschrift KenFM https://www.kenfm.de ein erneutes Gespräch mit Norbert Häring http://norberthaering.de. Dieser ist Journalist, Buchautor, betreibt einen Blog, schreibt für das Handelsblatt. Seine Themen sind die der Finanz- und Wirtschaftswelt.

Bargeldverbot – schon einmal gehört? Wenn nein, wird es Zeit! Das neue Buch, welches inhaltlich besprochen wird, hat dies genau zum Thema. Die Mächtigen der Welt aus Wirtschaft, die großen Geldinstitute und die Politik wollen unbedingt das Bargeld abschaffen. Dazu gehört auch Angela Merkel und ihre Gefolgsleute. Auch wenn diese Menschen ist teilweise nicht wissen, ist der Plan teuflisch. Vorgeschoben werden Gründe wie z.B. Einsparen von Aufwand und Kosten, Bekämpfung der Schwarzarbeit und Kriminalität usw.. Das sind alles vorgeschobene Scheinargumente. Im Ergebnis geht es darum, den Menschen die Freiheit zu nehmen und diese zu beherrschen, jeden Schritt zu kontrollieren. Das ist widergöttlich und damit teuflische.

Auf der Homepage zum Video heißt es unter Anderem:

Sozialrecht: Der Eintritt einer Sperrzeit von 6 oder 12 Wochen beim Bezug von Arbeitslosengeld setzt eine konkrete Rechtsfolgenbelehrung voraus!

04. Juli 2019

Das Bundessozialgericht hat am 27.06.2019 in mehreren Verfahren in Sachen Arbeitslosengeld verhandelt.
Wir waren selbst in einem solchen Verfahren beteiligt.
Zur Entscheidung stand, ob die von der Bundesagentur für Arbeit regelmäßig verwandte Rechtsfolgenbelehrung bei Beschäftigungs-/Vermittlungsvorschlägen den von der Rechtsprechung entwickelten Anforderungen entspricht und die Verhängung einer zweiten und dritten Sperrzeit mit 6 bzw. 12 Wochen die vorhergehende Feststellung einer ersten Sperrzeit mittels Bescheid voraussetzt.

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass bei wiederholter Ablehnung von Beschäftigungsangeboten oder wenn die Teilnahme an Maßnahmen zur Aktivierung der beruflichen Eingliederung verweigert wird, eine zweite Sperrzeit (6 Wochen) und dritte Sperrzeit (12 Wochen) nur eintreten kann, wenn dem Arbeitslosen zuvor eine konkrete Rechtsfolgenbelehrung erteilt wurde.
Die von der Bundesagentur verwandten einheitlichen Rechtsfolgenbelehrungen, die auf sämtliche möglichen Sperrzeitformen hinweisen, sind jedenfalls keine wirksamen Rechtsfolgenbelehrungen aufgrund derer eine Sperrzeit mit einer Dauer von 6 oder 12 Wochen eintreten kann.
Dies wurde auch damit begründet, dass der Grundsatz einer individuellen Vermittlung damit verbunden ist, dass der Arbeitslose hinsichtlich der leistungsrechtlichen Konsequenzen einer Ablehnung im konkreten Fall belehrt werden muss.
Schon deshalb komme in dem entschiedenen Fall, wo wir als Prozessbevollmächtigte involviert waren, nur eine 3-wöchige Sperrzeit in Betracht.
Da aber weitere Feststellungen seitens des Landessozialgerichtes erforderlich sind, wurde das Verfahren an das Landessozialgericht zurückverwiesen.

Jordan Peterson gründet Onlineplattform gegen Zensur (YouTube)

03. Juli 2019

Die „Großen“ und „Mächtigen“ Versuchen immer mehr, die Meinungsfreiheit zu beeinträchtigen. Das geschieht z.B. durch die Besetzung der Redaktionen und Sendungsleitungen mit gleichgeschalteten Mainstreamreportagen und Mainstreamjournalisten. Das geschieht durch Zwangsgebühren GEZ oder aber auch durch die Manipulation und Beschneidung des Rechtes zur Veröffentlichung, z.B. auf YouTube. Auf das Netzwerkdurchsuchungsgesetz weise ich hin.

Facebook, WhatsApp und YouTube versteht sich schon lange nicht mehr als freie Plattformen. Vielmehr wollen die für mich eher zweifelhaften Menschen, die dahinter stehen, manipulieren. Einschränkung der Meinungsfreiheit geschieht aber auch dadurch, dass Menschen- und Demokratiefeinde Reden, Diskussionen oder Beiträge durch illegale Demonstrationen niederschreien, so wie es oft täglich an Universitäten geschieht. Die Meinungsfreiheit wird auch dadurch eingeschränkt, dass den Menschen Angst gemacht wird, offen und ehrlich die Meinung zu sagen. Das geht gar nicht.

Mietrecht: Die Berechnung der Kappungsgrenze für eine Mieterhöhung erfolgt grundsätzlich anhand der vereinbarten Miete. Eine Mietminderung bleibt selbst dann außer Ansatz, wenn ein nicht behebbarer Mangel der Grund hierfür ist.

02. Juli 2019

In dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 17.04.2019 zum Aktenzeichen VIII ZR 33/18 lautet der 1. Leitsatz:

Im Verfahren der Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 Abs. 1 BGB) bestimmt sich die der Berechnung der Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB) zu Grunde zu legende Ausgangsmiete auch im Falle einer Mietminderung wegen eines nicht behebbaren Mangels in Form nicht unerheblicher Wohnflächenabweichung (§ 536 Abs. 1 BGB) nach der vertraglich vereinbarten Miete.

Die Vermieterin einer Wohnung verlangt vom Mieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung. Im Mietvertrag ist die Wohnfläche mit 94,5 Quadratmetern angegeben. Tatsächlich ist die Wohnung nur 84 Quadratmeter groß. Die Nettokaltmiete ist mit 423 € monatlich vereinbart. Die Vermieterin begehrte die Zustimmung des Mieters zu einer Erhöhung der Miete auf 507,60 €, was einer Erhöhung der im Mietvertrag vereinbarten Miete um 20 Prozent entspricht. Der Mieter erklärte sich lediglich mit einer Mieterhöhung auf 444 € einverstanden. Er meint, einer weitergehenden Mieterhöhung stehe die Kappungsgrenze des § 558 Abs. 3 BGB entgegen, wonach die Miete innerhalb von drei Jahren maximal um 20 Prozent erhöht werden darf. Da die Wohnfläche tatsächlich 11 Prozent geringer sei als im Mietvertrag vereinbart, sei bei der Berechnung der Kappungsgrenze eine entsprechend geminderte Ausgangsmiete anzusetzen. Diese Meinung teilte das höchste deutsche Zivilgericht nicht.

Ein Recht auf Leben - Der Schweigemarsch in Annaberg-Buchholz (YouTube)

01. Juli 2019

Auf Homepage von „Lebensrecht Sachsen e. V.“ wurde ein Beitrag zum 10. Schweigemarsch für das Leben vom 25. Mai 2019 in Annaberg-Buchholz veröffentlicht. Dazu gibt es einen sehr guten Beitrag von Deutsches Christliches Fernsehen , das Video habe ich Ihnen unten eingestellt.

Rund 700 Teilnehmer haben beim 10. „Schweigemarsch für das Leben“ im erzgebirgischen Annaberg-Buchholz für das Lebensrecht ungeborener Kinder sowie alter, behinderter und kranker Menschen demonstriert. Wieder einmal gab es eine Gegendemonstration, überwiegend sehr junge bis kindhafte Menschen sinnlose Parolen schreiend. Die Polizei war mit rund 300 Einsatzkräften vor Ort und garantierten den doch überwiegend friedlichen Verlauf.

In der sehr guten christlichen Wochenzeitung „ideaSpektrum“ www.idea.de hieß es unter Anderem:

„Wie die Vorsitzende von „Lebensrecht Sachsen“, Susanne Georgi (Zwönitz), der Evangelischen Nachrichtenagentur idea sagte, startete der Marsch zunächst mit rund 500 Teilnehmern, weitere 200 kamen auf der Strecke dazu. Viele hätten mit weißer und schwarzer Kleidung Unschuld bzw. Trauer symbolisiert. Insgesamt sei die Veranstaltung ohne Zwischenfälle abgelaufen. Neben einer Ansprache des Pfarrers Theo Lehmann (Chemnitz) sei ein gemeinsames Grußwort von Landesbischof Carsten Rentzing und Bischof Heinrich Timmerevers (beide Dresden) verlesen worden. Der Musiker Jörg Swoboda (Buckow bei Berlin) habe „speziell für uns“ ein Lied mit dem Titel „Kindersterblichkeit“ komponiert und getextet. Wie Georgi weiter sagte, möchte sie als neue Vorsitzende „über das Thema Lebensschutz auf einer neutralen Ebene mit jedem reden, egal wer es ist“. Die Gesundheitsberaterin und fünffache Mutter stimmte vor 23 Jahren selbst einer Abtreibung zu. Die Ärzte hätten ihr damals erklärt, angesichts ihrer angespannten gesundheitlichen Situation wäre eine Abtreibung „das Vernünftigste“. Heute wolle sie „Frauen davor bewahren, das erleben zu müssen, was ich erleben musste“. Zugleich respektiere sie aber ihr Gegenüber mit seiner Entscheidung und erlaube sich, „die Frohe Botschaft der Bibel als positive Zusage auszusprechen, denn nur Gott ist der Richter“.

Dr. Markus Krall | Megacrash voraus: Banksystem 2020 am Stress-to-Break Punkt (Video)

28. Juni 2019

Am 04.06.2019 veröffentlichte die SOLIT Gruppe den Vortrag von Dr. Markus Krall, der nach zwei Wochen mehr als 150000 Aufrufe hatte.

Dr. Markus Krall ist promovierter Diplom-Volkswirt und Autor der beiden Manager Magazin-Bestseller „Der Draghi-Crash“ sowie „Wenn schwarze Schwäne Junge kriegen“ . Er hat seit über 25 Jahre Erfahrung in der Finanzindustrie. Weiter heißt es in der Vorstellung:

„Nach dem Beginn seiner Karriere im Vorstandsstab der Allianz AG in München arbeitete er als Berater in der Boston Consulting Group, baute als Partner Oliver Wyman in Deutschland wesentlich mit auf, wechselte 2003 schließlich als Senior Partner und Leiter der Risikopraxis zu McKinsey und war anschließend als Chief Risk Officer und Mitglied des Vorstands wesentlich für die erfolgreiche Sanierung der Converium Re, der achtgrößten Rückversicherungsgesellschaft der Welt, mitverantwortlich. Als Senior Partner bei Roland Berger organisierte er die Initiative zur Gründung einer Europäischen Ratingagentur und war Gründungspartner und Geschäftsführer von KDB Krall Demmel Business Consulting, einer auf Risikomanagement spezialisierten Boutique. Aktuell ist Dr. Markus Krall als Managing Director und Leiter des Bereichs Financial Institutions bei goetzpartners tätig.“

In seinem Vortrag referiert er auf spannende Art und Weise über die immer weiter aufkeimenden Folgen der zahlreichen und allumfassenden Staatseingriffe in den Markt. Einleitend zum Video ist u.a. zu lesen:

„Bereits jetzt wird offensichtlich, dass sämtliche Märkte von der Politik systematisch ausgehebelt und zu Planwirtschaftsgebilden umgeformt werden. Energie-, Wohnungs- und Gesundheitsmarkt waren dabei erst der Anfang – das aktuelle Ziel: die Automobilindustrie. Die Folgen dieser Eingriffe sind verheerend und treten immer mehr zu Tage. Aber: Lernen aus den gemachten Fehlern? Fehlanzeige! Statt einer Einsicht der Politik über ihr eigenes Versagen wurde stattdessen schnell ein anderer Schuldiger gefunden: Der Markt!“

Anhebung des Kindergeldes zum 01.07.2019 und Auswirkungen auf den Kindesunterhalt

27. Juni 2019

Zum 01.07.2019 wird das Kindergeld um 10,00 € je Kind angehoben. Damit beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind 204,00 €, für das dritte Kind 210,00 € und ab dem vierten Kind werden 235,00 € gezahlt.

Die Anhebung des Kindergeldes hat auch Auswirkungen auf die Zahlung von Kindesunterhalt.
Beim Kindesunterhalt wird das hälftige Kindergeld von dem jeweiligen Tabellenbetrag in Abzug gebracht.
Wenn also ein Elternteil zur Barunterhaltszahlung an das von ihm getrennt lebende Kind verpflichtet ist, wird vom Tabellenbetrag aus der Unterhaltstabelle das hälftige Kindergeld noch in Abzug gebracht.

Merkel-Regime immer dreister: Hunderte neue Häuser für Asylbewerber – Notunterkünfte für Deutsche (YouTube)

26. Juni 2019

Der Blog https://www.anonymousnews.ru veröffentlichte am 28. April 2019 einen Beitrag unter obiger Überschrift. Es ging wiederum um das Thema Asylbewerber und die in diesem Zusammenhang immer wieder aufkommenden Ungerechtigkeiten. Man muss wirklich aufpassen, sich hier nicht zu versündigt und ungerecht und wütend zu werden. Tatsache ist aber, dass es eine große Wohnungsnot gibt in Deutschland. Viele Menschen finden keinen bezahlbaren Wohnraum mehr. Es gibt viele Obdachlose. Diese Probleme abzustellen ist die Politik nicht in der Lage. Stattdessen wird wie im Sozialismus von Enteignung gesprochen. Komischerweise ist für Fremde aus anderen Ländern, die vielfach illegal nach Deutschland kommen und im Prinzip die Deutschen und ihre Demokratie zutiefst ablehnen, ausreichend Wohnraum vorhanden.

Wir kennen alle die neu gebauten Häuser, die frisch renovierten Unterkünfte, die jetzt teilweise leer stehen. Auf einmal waren Milliarden vorhanden, die in die Zuwanderung gesteckt werden ohne die Deutschen zuvor zu fragen. Dies alles zulasten vieler Deutscher, die sich am Existenzminimum bewegen. Die Schulen verrotten, das Internet ist zu langsam, die Straßen werden immer schlechter, Brücken dürfen nicht mehr überfahren werden.
In dem Artikel heißt es unter anderem:

Mietrecht: Keine Mietminderung, wenn der Mieter den Handwerker nicht in die Wohnung zur Mangelbeseitigung lässt

25. Juni 2019

In einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 10.04.2019 zum Aktenzeichen VIII ZR 12/18 wurde von diesem selbstverständliches ausgesprochen. Macht der Mieter Mietminderungen wegen Mängeln geltend, lässt aber die Handwerker nicht in die Wohnung, ist er ab diesem Zeitpunkt zur Mietminderung nicht mehr berechtigt.

Der Leitsatz lautet: Weigert sich der Mieter, die Beseitigung von Mängeln durch den Vermieter, dessen Mitarbeiter oder von ihm beauftragte Handwerker zu dulden, ist er ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich zu einer weiteren Minderung nicht mehr berechtigt und entfällt ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht in der Weise, dass einbehaltene Beträge sofort nachzuzahlen sind und von den ab diesem Zeitpunkt fälligen Mieten ein Einbehalt nicht mehr zulässig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter die Mangelbeseitigung unter Berufung darauf verweigert, dass er im Hinblick auf einen anhängigen Rechtsstreit über rückständige Miete (hier: Prozess mit dem Rechtsvorgänger des Vermieters) den bestehenden mangelhaften Zustand aus Gründen der Beweissicherung erhalten will.

Lob auf Chemnitz und den Sächsischen Freiheitswillens – Die Rede von Dr. Markus Krall auf dem zweiten Neuen Hambacher Fest (Video)

24. Juni 2019

Markus Krall: „Wäre Hambach heute ein Bundesland, würde es wohl Sachsen heißen.“
Am 7. und 8. Juni 2019 fand unter der Initiative von Max Otte das „Neue Hambacher Fest“ https://neues-hambacher-fest.de statt.

Der erste Tag war der Patriotenwanderung hinauf zum Schloss gewidmet. Hier versammelten sich die Teilnehmer, um unter Anlehnung der Ereignisse um 1832, dem Beginn des Vormärz, gemeinsam zum Schloss zu wandern. Damals (27. Mai – 01. Juni 1832) wie heute geht es um nationale Einheit, Freiheit und Volkssouveränität.

Mit flatternden Deutschlandfahnen griffen die die Freiheit und unser Land liebenden Menschen das zweite Jahr in Folge die Tradition auf, bürgerlichen Protest gegen Unterdrückung und Knechtschaft durch ihren Marsch zum geschichtsträchtigen Hambacher Schloss zu demonstrieren.

Damals wie heute sind Menschen, die die ihnen von unserem Gott verliehene Freiheit bewahren wollen, Angriffen ausgesetzt.
Die Eröffnungsrede hielt wie das letzte Jahr Dr. Markus Krall. Eine wunderbare Rede, das Video habe ich Ihnen unten eingestellt. Ich fange einmal von hinten an. Am Schluss seiner wunderbaren Rede zitierte er Dietrich Bonhoeffer https://www.dietrich-bonhoeffer.net mit seinem Spruch:

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.