Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen und private Meldungen.

Iranischer Ex-Moslem über Naivität linker Gutmenschen zum Islam (YouTube)

19. Juni 2019

Auf der Informationsplattform http://www.pi-news.net wurde am 10. Juni 2019 ein sehr guter Artikel des PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger veröffentlicht. Darin beschreibt der Journalist, wie der ehemalige Moslem Amir, der aus dem Iran stammt und mittlerweile zum Christentum konvertiert ist, dass unten eingestellte Originalvideo „Gespräche junger linker Gegendemonstranten“, aufgenommen in Weimar, kommentiert.

Stürzenberger schreibt weiter: „Amir besitzt ein großes Wissen über den Koran sowie die Sunna und ist geradezu fassungslos über die schier grenzenlose Naivität dieser jungen linken Gutmenschen zum Islam.“

Es ist wirklich erschreckend, schauen Sie sich bitte das Video an. Mit gesunden Menschenverstand sind die Äußerungen der Gegendemonstranten in Weimar nicht mehr zu erklären. Der Grad der Unkenntnis, Naivität, Beeinflussung durch Propaganda und Dummheit ist kaum mehr verständlich.

Mietrecht: Formularmäßige Übertragung der Schönheitsreparaturen bei nicht renoviert übergebener Wohnung auch bei "Renovierungsvereinbarung" zwischen Mieter und seinem Vormieter unwirksam

18. Juni 2019

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 22. August 2018 zum Aktenzeichen VIII ZR 277/16 entschieden, dass eine Formularklausel, die dem Mieter einer nicht renoviert oder renovierungsbedürftig übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt auch dann unwirksam ist, wenn der Mieter sich durch zweiseitige Vereinbarung gegenüber dem Vormieter verpflichtet hat, Renovierungsarbeiten in der Wohnung vorzunehmen.

Nach dieser Rechtsprechung hält die formularvertragliche Überwälzung der nach der gesetzlichen Regelung (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB) den Vermieter treffenden Verpflichtung zur Vornahme laufender Schönheitsreparaturen im Falle einer dem Mieter nicht renoviert oder renovierungsbedürftig überlassenen Wohnung der Inhaltskontrolle am Maßstab des § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht stand, sofern der Vermieter dem Mieter keinen angemessenen Ausgleich gewährt, der ihn so stellt, als habe der Vermieter ihm eine renovierte Wohnung überlassen. Denn eine solche Vornahmeklausel verpflichtet den Mieter zur Beseitigung sämtlicher Gebrauchsspuren des Vormieters und führt dazu, dass der Mieter die Wohnung vorzeitig renovieren oder gegebenenfalls in einem besseren Zustand zurückgeben müsste, als er sie selbst vom Vermieter erhalten hat.

Ich hoffe, Sie hatten ein gutes Pfingstfest! (YouTube)

17. Juni 2019

Aber was bedeutet überhaupt Pfingsten? Auf https://www.jesus.de finden wir eine erste gute Erklärung:
„Pfingsten ist neben Ostern und Weihnachten das dritte große Fest im Kirchenjahr. Für viele ist es aber auch die christliche Feier, die am schwersten zu erfassen ist. Sieben Fragen und Antworten rund um Pfingsten.

Was feiern Christen an Pfingsten?
Pfingsten ist das Fest des Heiligen Geistes: Gott schenkt seinen Geist nicht mehr einzelnen Auserwählten, sondern jedem Gläubigen, der sich für ein Leben mit Christus entscheidet. Pfingsten gilt außerdem als „Geburtstag der Kirche“.

Seit wann wird das Pfingstfest gefeiert?

Als christliches Fest wird es bereits im 2. Jahrhundert nach Christus erwähnt. Ende des 4. Jahrhunderts war Pfingsten dann allgemein verbreitet.
Woher kommt das Wort Pfingsten?

Es geht auf das griechische Wort „Pentekoste“ (der Fünfzigste) zurück, weil das Pfingstfest seit Ende des vierten Jahrhunderts 50 Tage nach Ostern gefeiert wird. Damit wechselt der Termin von Jahr zu Jahr. Er liegt in einem Zeitraum zwischen dem 10. Mai und dem 13. Juni.

Was steht in der biblischen Pfingstgeschichte?
50 Tage nach dem Tod Jesu am Kreuz sitzen seine Jünger in Jerusalem zusammen, als plötzlich ein Brausen vom Himmel kommt und ein gewaltiger Wind das Haus erfüllt: „Sie wurden alle erfüllt von dem Heiligen Geist und fingen an, zu predigen in anderen Sprachen.“ Menschen aus unterschiedlichen Nationen hören die Jünger in ihrer jeweiligen Muttersprache predigen. Das ist das Pfingstwunder.

„Es war ein großer Fehler!“ (YouTube)

14. Juni 2019

Auf der Informationsplattform http://www.pi-news.net wurde ich am 8. Juni 2019 auf den Film „Borderless“ der Journalistin Lauren Southern aufmerksam. Lauren Southern hatte im Jahr 2018 ihr erstes Werk „Farmlands“ (2018) veröffentlicht, absolut sehenswert. Dieser Film zeigt den Wahnsinn, der gerade in Südafrika läuft mit einer Apartheidpolitik gegen die Weißen. Das Land Südafrika, welches ich besuchen durfte, ist leider dadurch auf dem absteigenden Ast und weit entfernt von der überragenden Stellung auf dem afrikanischen Kontinent zur Zeit, als es noch keine Apartheid gegen die Weißen gab, von den Ermordung der weißen Farmer ganz zu schweigen.

Nunmehr geht es um den Wahnsinn, der in Deutschland und Europa stattfindet. „Es war ein großer Fehler!“ – mit diesen Worten endet die fast anderthalbstündige Dokumentation „Borderless“, ein erschreckendes aber zutreffendes Resümee.

„Borderless“ ist keine rechte Doku, sondern ein gut recherchierter Journalismus.

Gemeinsam mit ihrem Team bereist sie die türkische Küste vor Lesbos, Marokko, die spanischen Enklaven Ceuta und Melilla und die bulgarisch-türkische Grenze. Dabei will Southern immer herausarbeiten, wer an diesem Migrationswahnsinn verdient, wer dahinter steckt, wer Initiator ist, wer so skrupellos ist die Menschen aus ihrer Heimat weg zu führen in ein unsicheres, fremdes Land.

Auf https://arcadi-online.de ist ein Kommentar von Alexander Markovics, einem patriotischen Aktivisten, studierter Historiker sowie patriotischer Journalist aus Wien und Gründer der Identitären Bewegung Österreich zu lesen. Er absolviert zur Zeit das Masterstudium „Geschichte“ an der Universität Wien. Den Film kommentiert er unter anderem wie folgt:

Familienrecht: Steht dem getrennt lebenden Ehepartner eine Nutzungsentschädigung zu, wenn der andere das Familienauto allein nutzt?

13. Juni 2019

Im Zuge einer Trennung von Eheleuten stellt sich häufig die Frage was mit dem Familienauto geschieht. Hier handelt es sich um ein Fahrzeug, welches der gesamten Familie zur Verfügung steht, das heißt von beiden Eheleuten auch genutzt wird. Damit ist dies ein Haushaltsgegenstand.
Bei einer Trennung kann regelmäßig nur einer der Eheleute das Fahrzeug nutzen.
In einem jetzt vom Oberlandesgericht Frankfurt entschiedenen Verfahren nutzte der Ehemann seit der Trennung das Familienfahrzeug allein. Die Ehefrau verlangte nunmehr gerichtlich die Zahlung einer Nutzungsentschädigung und beantragte hierfür die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe, da sie wirtschaftlich nicht dazu in der Lage war die Kosten des Gerichtsverfahrens aufzubringen.
Das Familiengericht lehnte den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe ab mit der Begründung, dass die Ehefrau einen Anspruch auf Zahlung eines Nutzungsentgelts während der Trennung nicht hinreichend dargelegt habe.
Entschädigungsansprüche bei Nutzung von Haushaltsgegenständen bestehen bei der ehelichen Lebensgemeinschaft regelmäßig nicht.
Im Ergebnis gilt dies auch für den Zeitraum nach der Trennung der Eheleute.
Ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung würde im Übrigen auch eine vorhergehende Zahlungsaufforderung des Anspruchstellers voraussetzen.
Unabhängig davon, dass es an der Zahlungsaufforderung fehlt, habe die Ehefrau auch nicht die gerichtliche Zuweisung des Pkws an sich beantragt. In § 1361 a Abs. 3 BGB ist aber geregelt, dass dann, wenn sich die Ehegatten bei der Verteilung der Haushaltsgegenstände bei Getrenntleben nicht einigen können, das zuständige Gericht entscheidet. Dies kann dann auch eine angemessene Vergütung für die Benutzung der Haushaltsgegenstände festsetzen.

Die Greta-Frage: Klimakrise oder Panikmache? (JF-TV Interview mit Sebastian Lüning) YouTube

12. Juni 2019

Die sehr gute und um Wahrheit bemühte Wochenzeitung „Junge Freiheit“ https://jungefreiheit.de betreibt auch einen TV-Sender mit sehr guten, aufklärenden Beiträgen. Anfang April wurde zum Thema Klima und CO2 ein sehr gutes Interview ins Netz gestellt, welches in weniger als einem Monat über 60.000 Aufrufe hatte. Es ist sehr gut, wie die Menschen diese Berichte annehmen. Die „Junge Freiheit“ leitet ihren Beitrag unter der obigen Überschrift wie folgt ein:

„Im Jahr 2012 erschien das Buch „Die kalte Sonne“ von Dr. Sebastian Lüning und Fritz Vahrenholt – und sorgte für einige Diskussionen. Im Mittelpunkt stand die schon damals „gewagte“ These, nicht nur der Mensch, sondern auch natürliche Faktoren wie die Sonne könnten ursächlich für den irdischen Klimawandel sein. Sieben Jahre später sind solche Thesen in Zeiten von „Fridays for Future“ und dem Hype um die schwedische Klima-Aktivistin Greta Thunberg politisch inkorrekter als je zuvor. In Berlin traf JF-TV Filmemacher Marco Pino den Geologen Lüning auf ein Gespräch zum aktuellen Stand der Klima-Debatte und stellte dabei die „Greta-Frage“: Erleben wir wirklich eine Klimakrise, oder ist das alles nur Panikmache?“

Schauen Sie sich den Beitrag an, es lohnt sich. Das es eine Erderwärmung gibt, ist unstreitig. Um die Vorgänge zu verstehen und zu deuten ist es aber erforderlich, die Entwicklung der Vergangenheit anzuschauen und zu bewerten. Es gab die kleine Eiszeit, das Römerhoch, Grünland (Grönland) usw..

Es müßte geschaut werden, was die globale Durchschnittstemperatur der letzten 10000 Jahre war. Das wäre eine wissenschaftlich brauchbare Referenz für die Entwicklung heute. Das wird aber nicht gemacht, sondern die Zeit zwischen 1850 und 1900 genommen. Das ist aber falsch.

Mietrecht: Der in der Gebäudeversicherung mitversicherte Mietausfall kann im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden

11. Juni 2019

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 06.06.2018 zum Aktenzeichen VIII ZR 38/17 entschieden, dass der im Rahmen der Gebäudeversicherung mitversicherte Mietausfall infolge eines Gebäudeschadens auf den Mieter dann umgelegt werden kann, wenn der Mieter von der Versicherung im Schadensfall einen Nutzen hat.

Davon ausgehend sind die Prämien für eine isolierte Mietausfallversicherung, die vorrangig nur die finanziellen Interessen des Vermieters dient, keine umlagefähige Betriebskostenposition. Die Prämien für eine Gebäudeversicherung, die im Schadensfall auch den Mietausfall abdeckt, sind dagegen voll umlagefähig, und somit nicht um das in der Prämie enthaltene Mietausfallrisiko zu kürzen.

Begründet wird dies damit, dass der mitversicherte Mietausfall auch vom Betriebskostenverordnungsgeber anerkannter marktüblicher Bestandteil der Gebäudeversicherung ist und den leichtfertig einen Schaden verursachenden Mieter mitschützt, weil die Versicherung und nicht der Mieter einen schadensbedingten Mietausfall zu ersetzen hat. Der Mieter, der die Gebäudeversicherung mitfinanziert, darf im Verhältnis zum Vermieter die berechtigte Erwartung haben, dass ihm seine Aufwendungen im Schadensfall in irgendeiner Weise zu Gute kommen. Er darf also vom Vermieter erwarten, für seine Zahlung eine Gegenleistung zu erhalten und im Schadensfall einen Nutzen von der Gebäudeversicherung zu haben.

„Hulapalu“ (YouTube)

07. Juni 2019

Am 11. Mai 2019 habe ich auf der freien Plattform https://www.epochtimes.de das Video des Musikers Andreas Gabalier gesehen. Er singt das Lied „Hulapalu“ in der Westfalenhalle. Es ist faszinierend zu sehen, wie fröhlich die Menschen sind, wie den überwiegend weiblichen Fans, eine hübscher als die andere, das Lied gefällt. Es ist schön, wenn Menschen, die sich mit den Härten des Alltages auseinandersetzen müssen, solch eine Freude haben. Dabei war mir gar nicht klar, dass dieses Lied in Österreich einen Riesenskandal ausgelöst hat.

Die in Österreich sich auf dem Abstieg befindliche SPÖ, vergleichbar mit der SPD in Deutschland, hat auf einer Veranstaltung verboten, das Lied des Musikers Gabalier zu spielen. Das Lied wäre angeblich frauenfeindlich, der Musiker sei angeblich „rechts“. Das ist wirklich ein Treppenwitz und zeigt, was für Menschen, was für „verkorkste Typen“, die nun überhaupt keinen Bezug mehr haben zu den Menschen, in der Politik den Mund aufmachen.

Es ist wirklich interessant, dass diese Tausenden von bildhübschen Frauen, teilweise begleitet von ihren Männern, überhaupt nichts Frauenfeindliches und schon gar nichts Rechtes sehen, im Gegenteil sich offensichtlich geehrt fühlen.

„Wer Toleranz so groß schreibt und wirklich alles andere mit Händen und Füßen tritt, was der eigenen Weltanschauung nicht entspricht, dann hat das mit Toleranz überhaupt gar nichts zu tun,“ sagt der Musiker Andreas Gabalier.

Sozialrecht: Anspruch auf Krankengeld auch während eines Auslandsurlaubs

06. Juni 2019

Was ist eigentlich, wenn man während des Bezugs von Krankengeld ins Ausland in den Urlaub fahren möchte, z.B. wenn man schon lange vor der Krankheit eine Reise gebucht hatte und der Gesundheitszustand eine solche Reise auch zulässt.
Grundsätzlich ist im Gesetz geregelt, dass ein Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung ruht, solange sich der Versicherte im Ausland aufhält. In § 16 Abs. 4 SGB V ist aber geregelt, dass der Anspruch auf Krankengeld dann nicht ruht, wenn sich der Versicherte nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit mit Zustimmung der Krankenkasse im Ausland aufhält.

Das Bundessozialgericht hat am 04.06.2019 einen solchen Fall entschieden.
In dem hier zugrunde liegenden Fall war der Versicherte wegen eines HWS-Syndroms lückenlos bis zum 29.09.2014 arbeitsunfähig, ab 29.07.2014 hat er Krankengeld von der Krankenkasse erhalten.
Anfang September teilte der Versicherte nunmehr der Krankenkasse mit, dass er in der Zeit vom 08.09. bis 12.09.2014 in den Urlaub nach Dänemark fahren werde. Seine behandelnde Ärztin hatte gegen diesen Kurzurlaub nichts einzuwenden. Die Krankenkasse lehnte aber eine Zustimmung zum Auslandsaufenthalt mit der Begründung ab, dass der MDK Bedenken gegen die lange Hin- und Rückreise mit dem Auto und den damit verbundenen Wirbelsäulenzwangshaltungen habe. Daraufhin zahlte die Krankenkasse für diesen Zeitraum kein Krankengeld. Die Sache landete schließlich vor dem Sozialgericht, dass die Klage zunächst abwies, das Landessozialgericht war anderer Ansicht und hat erklärt, dass der Versicherte weiterhin Anspruch auf Krankengeld auch während des Auslandsaufenthaltes hat.

Die hiergegen gerichtete Revision der Krankenkasse blieb ohne Erfolg.

Der SPD-Weg in den Untergang ist mit bornierter Arroganz gepflastert

05. Juni 2019

Unter dieser Überschrift hat www.pi-news.net am 29..05.2019 einen Artikel mit einem Video ins Netz gestellt. Die journalistische Arbeit stammt vom Journalisten und PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger, ein guter und mutiger Mann.

Was er durch seine journalistische Arbeit aber wieder an die Öffentlichkeit gebracht hat, ist erschreckend. Er versuchte auf einem Stand auf dem Leopold Corso in München ins Gespräch zu kommen. Thema war der Politische Islam. 2 hochrangige SPD-Politiker wurden angetroffen. Zum einen der Oberbürgermeister von München, zum anderen der Bundestagsabgeordnete Florian Post. Was diese sich leisteten, insbesondere letzterer, ist unfassbar, geht voll unter die Gürtellinie, als Bürger muss man sich für diese Leute schämen.
Während sich Michael Stürzenberger völlig anständig und korrekt benahm, wurde er übelste beleidigt. Eltern würden dies ihren Kindern nicht durchgehen lassen. So bezeichnete der Bundestagsabgeordnete Florian Post die Frage zum Politischen Islam als „idiotisch“. Stürzenberger wurde, wie er ausführt, entgegnet: „Es sei eine „üble, blöde Propaganda, an Dummheit nicht zu überbieten“, dass der Politische Islam in Deutschland bereits die Gesetzgebung bestimme. Von Gegengesellschaften und Scharia-Richtern scheint dieser typische SPDler noch nie etwas gehört zu haben. Zusätzlich zu seiner völligen Ahnungslosigkeit beleidigte er mich mehrfach als „Idiot“. Schon Mitte März hatte er sich bei einer Islam-Aufklärungs-Kundgebung der BPE in München einer Diskussion zum Thema Islam entzogen, indem er voll bornierter Arroganz ausrief, dass er „nicht mit Deppen diskutiere“.“

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.