Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen und private Meldungen.

Sozialrecht: Anspruch auf Krankengeld auch während eines Auslandsurlaubs

06. Juni 2019

Was ist eigentlich, wenn man während des Bezugs von Krankengeld ins Ausland in den Urlaub fahren möchte, z.B. wenn man schon lange vor der Krankheit eine Reise gebucht hatte und der Gesundheitszustand eine solche Reise auch zulässt.
Grundsätzlich ist im Gesetz geregelt, dass ein Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung ruht, solange sich der Versicherte im Ausland aufhält. In § 16 Abs. 4 SGB V ist aber geregelt, dass der Anspruch auf Krankengeld dann nicht ruht, wenn sich der Versicherte nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit mit Zustimmung der Krankenkasse im Ausland aufhält.

Das Bundessozialgericht hat am 04.06.2019 einen solchen Fall entschieden.
In dem hier zugrunde liegenden Fall war der Versicherte wegen eines HWS-Syndroms lückenlos bis zum 29.09.2014 arbeitsunfähig, ab 29.07.2014 hat er Krankengeld von der Krankenkasse erhalten.
Anfang September teilte der Versicherte nunmehr der Krankenkasse mit, dass er in der Zeit vom 08.09. bis 12.09.2014 in den Urlaub nach Dänemark fahren werde. Seine behandelnde Ärztin hatte gegen diesen Kurzurlaub nichts einzuwenden. Die Krankenkasse lehnte aber eine Zustimmung zum Auslandsaufenthalt mit der Begründung ab, dass der MDK Bedenken gegen die lange Hin- und Rückreise mit dem Auto und den damit verbundenen Wirbelsäulenzwangshaltungen habe. Daraufhin zahlte die Krankenkasse für diesen Zeitraum kein Krankengeld. Die Sache landete schließlich vor dem Sozialgericht, dass die Klage zunächst abwies, das Landessozialgericht war anderer Ansicht und hat erklärt, dass der Versicherte weiterhin Anspruch auf Krankengeld auch während des Auslandsaufenthaltes hat.

Die hiergegen gerichtete Revision der Krankenkasse blieb ohne Erfolg.

Der SPD-Weg in den Untergang ist mit bornierter Arroganz gepflastert

05. Juni 2019

Unter dieser Überschrift hat www.pi-news.net am 29..05.2019 einen Artikel mit einem Video ins Netz gestellt. Die journalistische Arbeit stammt vom Journalisten und PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger, ein guter und mutiger Mann.

Was er durch seine journalistische Arbeit aber wieder an die Öffentlichkeit gebracht hat, ist erschreckend. Er versuchte auf einem Stand auf dem Leopold Corso in München ins Gespräch zu kommen. Thema war der Politische Islam. 2 hochrangige SPD-Politiker wurden angetroffen. Zum einen der Oberbürgermeister von München, zum anderen der Bundestagsabgeordnete Florian Post. Was diese sich leisteten, insbesondere letzterer, ist unfassbar, geht voll unter die Gürtellinie, als Bürger muss man sich für diese Leute schämen.
Während sich Michael Stürzenberger völlig anständig und korrekt benahm, wurde er übelste beleidigt. Eltern würden dies ihren Kindern nicht durchgehen lassen. So bezeichnete der Bundestagsabgeordnete Florian Post die Frage zum Politischen Islam als „idiotisch“. Stürzenberger wurde, wie er ausführt, entgegnet: „Es sei eine „üble, blöde Propaganda, an Dummheit nicht zu überbieten“, dass der Politische Islam in Deutschland bereits die Gesetzgebung bestimme. Von Gegengesellschaften und Scharia-Richtern scheint dieser typische SPDler noch nie etwas gehört zu haben. Zusätzlich zu seiner völligen Ahnungslosigkeit beleidigte er mich mehrfach als „Idiot“. Schon Mitte März hatte er sich bei einer Islam-Aufklärungs-Kundgebung der BPE in München einer Diskussion zum Thema Islam entzogen, indem er voll bornierter Arroganz ausrief, dass er „nicht mit Deppen diskutiere“.“

Mietrecht: Rückgabe der Mietsache durch Schlüsselübergabe per Briefkasteneinwurf

04. Juni 2019

Bei unangekündigter Schlüsselübersendung erhält der Vermieter mit Schlüsselzugang Besitz an der Mietsache. Die Mietsache ist aber erst dann zurückgegeben gem. § 546 Abs. 1 BGB, wenn der Vermieter hiervon tatsächlich Kenntnis hat.

In dem vom Landgericht Krefeld zum Aktenzeichen 2 T 27/18 behandelten Fall haben die Mieter nach deren Behauptung das Mietobjekt schon einige Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist geräumt und die Schlüssel mit einer Bezeichnung der Wohnung und mit der Angabe ihres Namens in einen Briefkasten der Vermieterin geworfen. Die Vermieterin als Klägerin bestreitet dies. Ein solcher Brief sei in keinem ihrer Briefkästen aufgefunden worden. Wäre dies der Fall gewesen, hätte sie die Räumungsklage nicht erhoben.

Die Mieter konnten die Erfüllung ihrer Rückgabepflicht gemäß § 546 BGB nicht beweisen. Zwar ist mit einer kommentarlosen Übersendung der Wohnungsschlüssel eine konkludente Besitzaufgabe des Mieters verbunden, wenn sich aus den Umständen keine gegenteiligen Anhaltspunkte ergeben (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.08.2006 – 10 U 46/06).

Zu Gunsten der Mieter konnte auch unterstellt werden, dass mit dem Zugang der Schlüssel der Besitz an dem Mietobjekt wieder auf die Klägerin übergegangen wäre. Die Klägerin verfügte nämlich selbst dann über den hierfür notwendigen Besitzwillen, wenn sie von dem Zugang der Schlüssel nichts wusste. Ihr natürlicher Besitzwille bezieht sich auf alle in ihrem Herrschaftsbereich befindlichen eigenen Gegenstände, ohne dass ein konkretes Bewusstsein hinsichtlich jedes einzelnen Gegenstandes (hier der Wohnung) vorhanden sein muss. Ohne die Annahme eines solchen Besitzwillens würde vorliegend nach der Besitzaufgabe durch die Mieter ein besitzloser Zustand entstehen, der den Interessen der Klägerin nicht entspricht.

Schwester Hatune: Syrien ist sicher und Verrat am Christentum

03. Juni 2019

Am 13.04.2019 erschien auf der freien und unabhängigen Nachrichtenplattform http://www.pi-news.net ein Interview von Michael Stürzenberger mit Schwester Hatune. Wer sie noch nicht kennt, hier die Vorstellung aus dem dazugehörigen Artikel:

„Schwester Hatune wurde 2010 mit dem Bundesverdienstkreuz und 2012 mit dem Stephanus-Preis für ihren weltweiten Einsatz für verfolgte Christen ausgezeichnet. Sie klärt seit über 30 Jahren über die Gefährlichkeit des Islams auf, die sie als aramäische Christin am eigenen Leib in der Türkei und bei ihren Hilfsaktionen in vielen islamischen Ländern erlebte. Mit ihrer Hatune Stiftung hilft sie Menschen, deren Leben in den Ländern bedroht wird, deren Religions-Ideologie die Vorlage dazu liefert. Genau jene Ideologie, die Pfarrer Hammans in seinem noch gemütlichen warmen Nest in Coesfeld zu verbreiten hilft. Damit fällt dieser Judas in Priesterrobe seinen Glaubensbrüdern in den Rücken. Es sind genau diese rückgratlosen Mitläufer und Speichellecker des linksgrünen Zeitgeistes in den Kirchen hierzulande, die im Gleichschritt mit den verantwortungslosen Taktgebern in Altpolitik und Mainstream-Medien den eigenen Untergang mit herbeiführen.“

Das Interview ist sehr sehenswert, denn Tatsachen werden berichtet was die Mainstream-Medien oft verschweigen.

Wer behauptet, der Islam sei durchweg friedlich, verkennt jegliche Realität. Für einen frommen Moslem ist es Gesetz, den Islam mit aller Macht und Kraft als Weltreligion durchzusetzen, notfalls auch mit Gewalt. Wenn Politiker oder andere dies leugnen, sind sie entweder nicht informiert oder sie sagen die Unwahrheit. Schwester Hatune kennt sich bestens aus, ist vernetzt und bestens informiert.

Vera Lengsfeld: So tickt Angela Merkel! (YouTube)

31. Mai 2019

Wir haben schon mehrere Beiträge von Vera Lengsfeld eingestellt. Nicht nur weil sie eine lebenserfahrene Frau und scharfe Analytikerin ist, sondern auch das Herz auf dem richtigen Fleck hat.

Geboren 1952 in Sondershausen in Thüringen, war sie Mitarbeiterin der Akademie der Wissenschaften der DDR. 1981 war sie Mitbegründerin eines ersten halblegalen Oppositionskreises in der DDR, des Pankower Friedenskreises. 1988 wurde sie verhaftet wegen versuchter Teilnahme an der offiziellen Liebknecht- und Luxemburgdemonstration mit eigenen Plakaten. Verurteilung wegen „Versuchter Zusammenrottung“. Glücklicherweise wurde sie nach einem Monat Haft in den Westen abgeschoben. 1989 kehrte sie in die DDR zurück und wurde 1990 Mitglied der ersten und letzten frei gewählten Volkskammer der DDR. In diesem Jahr erhielt sie auch den Aachener Friedenspreis. 1986 begründete sie das Bürgerbüro für die Verfolgten der DDR-Diktatur, war von 1990-2005 Mitglied des Deutschen Bundestages. 2008 wurde ihr das Bundesverdienstkreuz verliehen. Sie ist Autorin zahlreicher freier Medien, betreibt ihre eigene, sehr informative Internetseite unter https://vera-lengsfeld.de. Ein Besuch lohnt sich.

So hat sie unter dem 17.09.2018 sich mit Dorothea Merkel beschäftigt und den in diesem Zusammenhang weiteren Verlauf der Auflösung des Rechtsstaates. Dies nur deswegen, weil der Chef des Verfassungsschutzes es gewagt hatte, ihr zu widersprechen. Es ist ein Zustand erreicht, der mit Rechtsstaatlichkeit nichts mehr zu tun hat. Dorothea Merkel schert weder die Verfassung, noch Gesetze noch Verträge. Ihr Wort soll alleiniger Maßstab sein – das ist Diktatur! Warum die CDU nicht rebelliert, ist überhaupt nicht verständlich.

„Die Herrschaft des Unrechts" (YouTube)

29. Mai 2019

Privatdozent Dr. Ulrich Vosgerau hat die Lehrbefugnis für die Fächer Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, Allgemeine Staatslehre und Rechtsphilosophie. Insofern ist er auch ein absoluter Experte zum Thema illegale Migration und Demokratie. Am 29.08.2018 stellte er sein Buch „Die Herrschaft des Unrechts“ in der Bibliothek des Konservatismus in Berlin vor. Ein sehr informativer Vortrag, der auch für den juristischen Laien gut verständlich ist.

Seiner Analyse nach befinden wir uns nicht in einer Demokratie, sondern im Zeitalter der Post-Demokratie. Er bringt das zum Ausdruck, was wir alles schon wissen und fühlen, täglich erleben. Unsere Bundestagsabgeordneten, erst Recht die Landtagsabgeordneten, sind nur noch zu Statisten geworden. 80 Prozent des Rechtes wird bestimmt durch irgendwelche demokratisch nicht legitimierten Vorschriften und Gesetze, die irgendwo vollkommen undurchsichtig auf der europäischen Ebene entstanden sind. Wer glaubt, dass das deutsche Grundgesetz noch gilt, hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt, ist ein Träumer. Wir alle wissen, dass die Einwanderung beginnend mit dem Jahr 2015 demokratisch überhaupt nicht legitimiert war. Dies gilt erst Recht für eine dauerhafte Ansiedlung. Aber auch schon die Einwanderung, die in den fünfziger und sechziger Jahren stattfand, ist demokratisch nicht legitimiert. Der Bundestag wurde einfach nicht dazu befragt, ob die dauerhafte Ansiedlung von Gastarbeitern, erst Recht deren Verwandte, Kinder und Kindeskinder erlaubt und erwünscht werden sollte. Vielmehr wurde dies durchgewunken auf Basis angeblicher Verpflichtungen, Vereinbarungen und Ähnliches. Das ist keine Demokratie, zumindestens eine Post-Demokratie. Natürlich dort auch Verfassungsbruch, alle die daran beteiligt sind sollten sich schämen.

Mietrecht: BGH erhöht Anforderungen an Sozialklausel

28. Mai 2019

Der Bundesgerichtshof hat am 22.05.2019 zu den Aktenzeichen VIII ZR 180/18 und VIII ZR 167/17 entschieden, dass allein das hohe Alter des Mieters oder eine bestimmte Mietdauer nicht ohne weiteres zur Anwendung der Sozialklausel führen und eine Härte im Sinne des Gesetzes bilden können.

Beruft sich der Mieter auf schwerwiegende Erkrankungen und Gesundheitsgefahren, die mit einem Umzug verbunden wären, genügt das allein nicht, um eine Fortsetzung des Mietverhältnisses zu erreichen. In diesen Fällen muss von Amts wegen ein Sachverständigengutachten eingeholt werden, um zu klären, an welchen Erkrankungen der betroffene Mieter konkret leidet, wie sich diese auf seine psychische und physische Verfassung auswirken. Dabei ist auch zu klären, ob und inwieweit sich die mit einem Umzug einhergehenden Folgen mittels Unterstützung durch das Umfeld bzw. durch begleitende ärztliche und/oder therapeutische Behandlungen mindern lassen. Die Einzelfälle sind detailliert und in gebotener Tiefe zu prüfen. Eine schematische Prüfung verbiete sich!

Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu Eigenbedarf und Härtegründen im Rahmen der so genannten Sozialklausel sind für Mieter unbefriedigend. Die Richter haben die Anforderungen an die Geltendmachung von Härtegründen erhöht. Wenn Mieter sich aufgrund ihres hohen Alters und schlechten Gesundheitszustandes gegen die Kündigung wehren und auf die Sozialklausel berufen, muss jetzt regelmäßig ein Sachverständigengutachten eingeholt werden. Damit steigen die Chancen für Vermieter, eine Eigenbedarfskündigung durchzusetzen, deutlich.

„Mutig komm ich vor den Thron“ (YouTube)

27. Mai 2019

Zu Beginn der Woche habe ich Ihnen ein Lied der Gruppe „Urban Life Worship“ eingestellt. Dieses hatte bisher schon 5.241.335 Aufrufe. Wer kann von sich behaupten, derartige Aufmerksamkeit genossen zu haben?

Diese Menge der Klicks kommt aber auch nicht von ungefähr. Es handelt sich um ein wunderbares Lied mit einem sehr guten Text, sehr gut präsentiert, sehens- und hörenswert.

Hier noch einige Kommentare der Hörer und Betrachter:

„Ich kann es immer noch nicht fassen wie sehr Gott mich liebt! Es ist so unglaublich wie groß seine Gnade ist. Letzte Woch bin ich 15 Jahre alt geworden. An meinem Geburtstag hatt mich meine Klassenkameradin sehr verletzt, da sie es einfach nicht akzeptieren kann, dass mein Leben dem Herrn gehört. Das hat mich sehr verletzt. Abends habe ich mich dann auf eine Wiese unter einem Baum gesetzt und einfach nur geweint. Doch dann bin ich plötzlich ganz ruhig geworden. Ich habe entfernt die vielen Lichter der Häuser gesehen und habe mich daran erinnert, dass ich nicht allein bin. Jesus ist für mich da. Er versteht mich und hört mir immer zu. Er ist immer für mich da. Und da wurde ich so unendlich glücklich. Ich preise Gott dafür und ich kann einfach nicht aufhören ihn zu loben und zu singen. Das war für mich das schönste Geschenk an diesem Tag. Ich möchte einfach in die Welt hinausschreien JESUS STARB FÜR MICH!!! Amen“

Europa - Grenzenlos: Der Flüchtlingsansturm über das Mittelmeer(YouTube)

24. Mai 2019

Die Informationsplattform https://kopp-report.de hat am 7. Mai 2019 und bei der obigen Überschrift einen sehr interessanten Beitrag auf seiner Homepage gestellt. Das dazugehörige Video habe ich Ihnen unten eingestellt. Wie konnte es anders sein, es geht um die illegale Migration und die Förderung derselben durch Frau Dr. Merkel und ihre Verbündeten. Dass die Menschen dies nicht wollen, scheint die Handelnden nicht zu interessieren. Das Recht wird hunderttausendfach gebrochen, es wird gegen die Interessen von Deutschland und Europa gehandelt. Es ist aber auch gegen das Interesse der Länder, aus denen die Menschen kommen. Denn von dort werden die kräftigen und mobilen jungen Männer abgezogen, die eigentlich dort das Land aufbauen müssten. Die Armen, Alten und Kranken bleiben in den Ländern zurück. Das interessiert diejenigen, die die Migration fördern, überhaupt nicht. Diese scheint auch nicht ernsthaft Schritte zu unternehmen, die Toten im Zuge der Migration zu vermeiden. Das sind einmal die Toten, die auf dem Weg nach Europa sterben. Würde man sie daran hindern, würden sie heute noch leben. Dazu gehören aber auch diejenigen, oftmals junge Frauen, die durch die Einwanderung von Migranten hier ihr Leben gelassen haben. Einfach unglaublich!

Ein sehr interessantes Video, was man allerdings nicht schauen sollte kurz vor dem Zubettgehen. Denn es raubt den Schlaf.

Hier noch einige Kommentare:

„Wir werden von IDIOTEN regiert!

Am 26.05.19 können Europäer für einen neuen Umgang mit dem Thema Migration sorgen.

Frau Merkel, und wer rettet uns, wenn wir hier alle vergewaltigt und erstochen werden

Sozialrecht: Im Rahmen eines Rehaantrages ist die Rentenversicherung von Amts wegen zur Ermittlung des Gesundheitszustandes des Antragstellers verpflichtet

23. Mai 2019

Im Rahmen der Bearbeitung eines Rehaantrages sind ärztliche Auskünfte erforderlich.
Die Einholung dieser ärztliche Auskünfte ist ganz allein Aufgabe der Rentenversicherung. Diese kann nicht verlangen, dass der Antragsteller die ärztlichen Auskünfte auf eigene Kosten beschafft.
Dies hat erst im vorigen Monat das Sozialgericht Dresden entschieden (Urteil vom 15.04.2019 – S 22 R 261/19).

Der Entscheidung lag folgender Fall zugrunde:
Ein 29 Jahre alter Mann beantragte bei der Deutschen Rentenversicherung eine medizinische Rehabilitations-maßnahme, also eine Kur. Die Rentenversicherung lehnte den Antrag ohne nähere Begründung ab. Regelmäßig verwendet die Rentenversicherung hier Textbausteine. Der Antragsteller ließ sich dies aber nicht gefallen und erhob Widerspruch. Im Widerspruchsverfahren wurde er dann von der Rentenversicherung aufgefordert Unterlagen seiner behandelnden Ärzte beizubringen, Kosten für die Erstellung medizinischer Unterlagen könne die Rentenversicherung nicht erstatten. Den Widerspruch wies die Renten-versicherung später – ohne selbst eigene Ermittlungen angestellt zu haben – zurück und behauptete die Rehabilitationsleistung sei nicht erforderlich.

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.