Aktuelle Meldungen
Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten und Fachgebieten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen wie z.B. Versicherungs- oder Arbeitsrecht und private oder gesellschaftspolitische Meldungen. Schauen Sie doch auch einmal herein in die stets aktuellen Veröffentlichungen bei „Have a Look“, „Ortstermin“, „Anhörung“ und „Augenschein“.
Rechtsanwälte sind ein wichtiges, gleichberechtigtes Organ der Rechtspflege, nicht nur um das Rechtssystem zu wahren, sondern auch Übergriffe auf Einzelne abzuwehren und Gerechtigkeit herzustellen. Zudem besteht die Überzeugung, dass Rechtsanwälte eine besondere, gesellschaftliche Verantwortung haben und sich bei Missständen positionieren und öffentlich äußern müssen. Dies kann sich dann äußern in harter Kritik an Strukturen, Systemen und Verantwortungsträgern.
Haben sich Frau Merkel oder Frank Heinrich entschuldigt? (Video)
Haben sich Frau Merkel oder Frank Heinrich entschuldigt?
Überdimensionaler Wahlbetrug: 30.000 tote Wähler, 47 USB-Karten verschwunden, 1,2 Mio. Stimmen faul?
Die Sendung FRONTAL+ auf EPOCHTIMES https://www.epochtimes.de veröffentlichte am 2.12.2020 unter der obigen Überschrift ein Video
KenFM im Gespräch Reiner Fuellmich Corona Untersuchungsausschuss (Video)
Heute kann ich Ihnen ein besonderes Video präsentieren. Der Kollege und Rechtsanwalt Fuellmich bereitet mit einem großen Team eine Klage unter anderem gegen Prof. Drosten und gegen das RKI vor.
Die Woche COMPACT: Leipzig, Querdenken, Schrang und die verheimlichten Ziele der angeblichen Pandemie! (Video)
Auf der freien Informationsplattform PINEWS http://www.pi-news.net wurde am 16.11.2020 der neue Wochenrückblich von COMPATTV veröffentlicht. Es werden wieder brandheiße Themen beleuchtet, und zwar wahrheitsgemäß.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – Einstellung des Verfahrens gemäß § 153 a StPO
Der tschechische Mandant hatte ein Problem. Ihm wurde vorgeworfen, im Jahr 2018 mit dem von ihm geführten Lkw einen Zaun beschädigt und damit einen Schaden in Höhe von rund 3500 € gemacht zu haben.
Hamburg: Gerichtsverfahren wegen Aussprechens von Fakten zum Islam (Video)
Am 5.10.2020 veröffentlichte die freie Internetplattform PINEWS http://www.pi-news.net unter der obigen Überschrift ein Video über ein Gerichtsverfahren gerichtet gegen Michael Stürzenberger, Kritiker des politischen Islam aber auch absoluter Fachmann über den Islam.
Er hat in Hamburg eine Rede gehalten, ist nunmehr angeklagt worden von der Staatsanwaltschaft Hamburg. Die Anklage wurde zugelassen vom Amtsgericht Hamburg, sodass er nunmehr zu einer Gerichtsverhandlung geladen wurde als Angeklagter. Dies, weil er angeblich gegen § 166 StGB verstoßen hätte, dieser Paragraf ist überschrieben mit „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen“. Es geht darum, dass nach Stürzenberger die Abkehr vom Islam nach den islamischen Lehren mit dem Tod zu bestrafen ist. Dies begründet er ausführlich, danach ist es auch absoluter ist.
IXTHYS - "Die Schande von Berlin?"
In Berlin betreibt die Koreanerin Rennen Frau Pak ein kleines Restaurant. Sie ist Christin, hält ihre Liebe zu Jesus Christus nicht verborgen. So sind in Ihrem Restaurant Bibelverse aufgehängt, um den Kunden von der Liebe zu Jesus zu berichten. Es gibt und gab auch Gegner, die sie als „Schande von Berlin“ bezeichneten.
Nunmehr ist der Hammer passiert, der alle wachrütteln müsste. Da Pak auch die Worte Gottes präsentierte, in denen Gott gleichgeschlechtlichen Verkehr als Gräuel bezeichnet, wurde sie wegen des Verdachtes der Volksverhetzung angezeigt. Eine Hausdurchsuchung hat stattgefunden, ob Anklage erhoben wird ist in Prüfung.
Schlimm ist aber schon jetzt, dass ein deutscher Staatsanwalt und ein deutsches Gericht diese Hausdurchsuchung und die Ermittlungen veranlassten und zuließen, wo Frau Pak doch nur aus der Bibel zitiert hat.
Darf ein Politiker straffrei als „Null“ bezeichnet werden?
Diese spannende Frage hatte jetzt das Bundesverfassungsgericht im stattgebender Kammerbeschluss vom 19. Mai 2020 – 1 BvR 1094/19 –, zu entscheiden.
Der Sachverhalt um den es ging wurde wie folgt dargestellt:
„1. Im Rahmen eines einkommensteuerrechtlichen Festsetzungsverfahrens, in dem insbesondere die Abzugsfähigkeit der Kosten für ein gerichtliches Vorgehen gegen den Rundfunkbeitrag strittig war, erhielt der Beschwerdeführer neben dem sonstigen behördlichen Schriftverkehr ein an ihn persönlich gerichtetes, mit dessen abgedruckter Unterschrift versehenes Rundschreiben des nordrhein-westfälischen Finanzministers. Dort heißt es unter anderem: „Steuern machen keinen Spaß, aber Sinn. Die Leistungen des Staates, die wir alle erwarten und gern nutzen, gibt es nicht zum Nulltarif“. Daraufhin äußerte sich der Beschwerdeführer im März 2017 am Ende eines weiteren Schreibens an die Finanzbehörden, das hauptsächlich die Frage der Absetzbarkeit der Kosten des rechtlichen Vorgehens gegen den Rundfunkbeitrag, die angebliche Rechtswidrigkeit dieses Beitrags sowie die vermeintlich rechtswidrige Vorauszahlungsverpflichtung für das nächste Steuerjahr betraf und das auch allgemein eine „Drangsalierung“ und „Tyrannisierung“ der Bürger seitens des Fiskus geltend machte, wie folgt:
„Weitere Dienstaufsichtsbeschwerden behalte ich mir ausdrücklich vor. Sie jetzt zu erheben, dürfte allerdings sinnlos sein: Solange in Düsseldorf eine rote Null als Genosse Finanzministerdarsteller dilettiert, werden seitens des Fiskus die Grundrechte und Rechte der Bürger bestenfalls als unverbindliche Empfehlungen, normalerweise aber als Redaktionsirrtum des Gesetzgebers behandelt. Aber vielleicht führt ja die Landtagswahl im Mai 2017 hier zu Verbesserungen […]“.
In der Folge verurteilte das Amtsgericht den Bürger zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu jeweils 35 €. Dieses Urteil wurde vom Landgericht im Wesentlichen bestätigt. Dagegen wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt, in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes heißt es unter anderem wie folgt:
„ 2. Die Verfassungsbeschwerde ist, soweit sie zulässig ist, im Sinne des § 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG offensichtlich begründet. Die Entscheidungen verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG.
a) Die strafgerichtliche Verurteilung des Beschwerdeführers wegen Beleidigung greift in seine Meinungsfreiheit ein.
Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gibt jedem das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Grundrechtlich geschützt sind damit insbesondere Werturteile, also Äußerungen, die durch ein Element der Stellungnahme gekennzeichnet sind. Dies gilt ungeachtet des womöglich ehrschmälernden Gehalts einer Äußerung. Dass eine Aussage polemisch oder verletzend formuliert ist, entzieht sie nicht dem Schutzbereich des Grundrechts (vgl. BVerfGE 54, 129 <138 f.>; 61, 1 <7 f.>; 93, 266 <289 f.>). Der Beschwerdeführer positioniert sich hier mit den Begriffen „rote Null“ und „Genosse Finanzministerdarsteller dilettiert“ zur Amtsführung des Finanzministers und möglicherweise auch zu dessen Person. Die strafrechtliche Sanktion knüpft an diese in den Schutzbereich fallende Äußerung an und greift damit in die Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers ein.
b) Dieser Eingriff in das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt.
aa) Nach Art. 5 Abs. 2 GG findet das Grundrecht der Meinungsfreiheit seine Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze. Dazu gehört auch § 185 StGB (vgl. BVerfGE 93, 266 <290 ff.>), auf den sich die angegriffenen Entscheidungen stützen.
Missbrauch und Tötung von Kindern – unvorstellbar aber Tatsache (Video)
Auf RTDEUTSCH https://deutsch.rt.com wurde ein Artikel veröffentlicht zum Pädophilieskandal in der Stadt Berlin, die sich leider erneut durch Negativschlagzeilen in der Öffentlichkeit wiederfindet. Jahrzehntelang durfte der Sexualwissenschaftler Helmut Kentler Pflegekinder in die Obhut von Sexualstraftätern geben – mit Billigung des Berliner Senats. Die Universität Hildesheim hat den Vorfall aufgearbeitet. Wie konnte das passieren, sind die Verantwortlichen völlig blind oder wahnsinnig?
Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung wurde ein Video eingestellt. In diesem Video berichtet eine Frau, wie sie ab dem 6. Lebensjahr für fünfeinhalb Jahre von Pädophilen gefangen gehalten und missbraucht wurde. Sie wurde über 1700 Mal vergewaltigt, andere Dinge gar nicht mitgezählt. Die Menschen in diesem Umkreis sind so verroht, dass man sie gar nicht mehr als Menschen bezeichnen vermag. Aber selbst Tiere handeln nicht so. Die Frau berichtet, dass andere Kinder einfach umgebracht werden, wenn sie als Sexobjekt nicht mehr taugten. Erinnern Sie sich an neulich veröffentlichten Schlagzeilen im Zusammenhang mit der Entdeckung eines Pädophilenrings. Für die Polizeibeamten waren die Bilder derart schrecklich, dass viele dienstunfähig wurden.
Das Video habe ich Ihnen unten eingestellt, schauen Sie sich bitte an. Die ganze Wahrheit wird dann offenbar, wie schrecklich Menschen, wir Menschen sein können, man kann dies nur teuflisch nennen.
Haupttodesursache 2019 - sicher nicht Corona (Video)
Im aktuellen Heft März/April 2020 der sehr guten Zeitung „factum“ www.factum-magazin.ch sind die Zahlen der sogenannten Weltgesundheitsorganisation WHO veröffentlicht. Danach gibt es weltweit jedes Jahr geschätzt 40.000.000 – 50.000.000 Abtreibungen. Das entspricht etwa 125.000 Abtreibungen pro Tag, umgerechnet 1,44 pro Sekunde!