Aktuelle Meldungen
Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten und Fachgebieten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen wie z.B. Versicherungs- oder Arbeitsrecht und private oder gesellschaftspolitische Meldungen. Schauen Sie doch auch einmal herein in die stets aktuellen Veröffentlichungen bei „Have a Look“, „Ortstermin“, „Anhörung“ und „Augenschein“.
Rechtsanwälte sind ein wichtiges, gleichberechtigtes Organ der Rechtspflege, nicht nur um das Rechtssystem zu wahren, sondern auch Übergriffe auf Einzelne abzuwehren und Gerechtigkeit herzustellen. Zudem besteht die Überzeugung, dass Rechtsanwälte eine besondere, gesellschaftliche Verantwortung haben und sich bei Missständen positionieren und öffentlich äußern müssen. Dies kann sich dann äußern in harter Kritik an Strukturen, Systemen und Verantwortungsträgern.
Frieden - was ist das? (YouTube)
Eine gute und berechtigte Frage zum Beginn des Jahres 2018.
Ulrich Renz hat zu diesem Thema in der Evangelischen Freikirche Riedlingen am 07.01.2018 eine Predigt gehalten. Die Predigttexte waren aus dem Neuen Testament dem Buch Kolosser Kap. 1, Verse 15-23 und aus dem Alten Testament aus dem Buch des Jesaja Kap. 54 Vers 10. In den Predigttexten heißt es:
Arbeitsrecht: Versetzung von einem jahrelang innegehabten Arbeitsplatz auf einen anderen Arbeitsplatz rechtmäßig?
Unser Mandant sprach bei Rechtsanwalt Schulte, Fachanwalt für Arbeitsrecht, der Schulte Anwaltskanzlei für eine Beratung vor. Seit Jahren hatte er einen Arbeitsplatz inne, hatte sich nichts zuschulden kommen lassen und stets gute Arbeit verrichtet. Nunmehr wurde angekündigt, dass seinen Arbeitsplatz ein wesentlich jüngerer Kollege mit viel geringerer Betriebszugehörigkeit einnehmen und der Mandant auf einen anderen Arbeitsplatz versetzt werden sollte. Dies wurde von dem Mandanten nachvollziehbar als ungerecht empfunden. Er machte seine Arbeit gerne, hatte sich auf dem Arbeitsplatz eingerichtet. Der Mandant war im fortgeschrittenen Alter, an diesem Arbeitsplatz wurde keine Schichtarbeit gefordert wie an anderen Arbeitsplätzen. Deswegen wollte er gerne die Versetzung verhindern.
Die Prüfung des Arbeitsvertrages ergab, dass eine Versetzung von daher grundsätzlich möglich war. Denn es war arbeitsvertraglich nicht vereinbart, dass der Mandant gerade diesen Arbeitsplatz bekommt. Vielmehr war er eingestellt als „Arbeitnehmer“, was dem Arbeitnehmer grundsätzlich den Einsatz auf allen Arbeitsplätzen erlaubt. Dies ergibt sich schon aus § 106 der Gewerbeordnung (GewO), in dem es heißt:
Eva Herman: Regierung verschleiert Bevölkerungsaustausch (YouTube)
Unter dieser Überschrift beschäftigt sich die ehemalige Tagesschau Sprecherin Eva Herman mit dem Thema Bevölkerungsaustausch, und wie dieser vor den Deutschen verschleiert wird. Es ist ja mittlerweile bekannt, dass jedes Jahr ca. 100.000 gut ausgebildete Deutsche das Land verlassen. Gut ausgebildete Menschen sind in der Lage, für Deutschland einen Mehrwert zu bringen, Steuern zu zahlen, Arbeitsplätze zu schaffen. Diese Menschen haben aber von der aktuellen Politik von Merkel die Nase gestrichen voll. Sie sind nicht mehr bereit, diese selbstzerstörerischen Tendenzen mitzumachen, sich durch Steuern und Abgaben aussaugen zu lassen für die Finanzierung nicht tragfähiger, ja unsinniger Dinge wie die Beteiligung an illegalen Kriegen, die massenweise illegale Zuwanderung, großzügige Alimentierung von Politikern und deren Gefolge. Nun könnte man ja denken, über die natürliche Zuwanderung wird ein Ausgleich geschaffen. Dies stimmt aber nicht, kann nicht funktionieren. Mittlerweile ist bekannt, dass es sich bei der aktuellen Zuwanderung um Menschen handelt, die überwiegend keine oder nur eine sehr geringe Bildung haben,
Familienrecht: Umgang mit Großeltern muss dem Kindeswohl entsprechen
In § 1685 Abs. 1 BGB ist geregelt, dass auch Großeltern ein Umgangsrecht haben mit ihrem Enkelkind , wenn der Umgang dem Wohl des Kindes dient.
Das Oberlandesgericht Oldenburg hatte sich im Oktober vorigen Jahres (Beschluss vom 23.10.2017 – Az.: 3 UF 120/17 ) mit der Frage zu beschäftigen, ob Großeltern bei einem zerrütteten Verhältnis zwischen den Großeltern und den Eltern des Kindes ein Umgangsrecht mit ihrem Enkel haben.
Im konkreten Fall hatten sich die Großeltern mit ihrer Tochter, der Kindesmutter, überworfen. Sie verlangten regelmäßigen Umgang mit ihrem 7-jährigen Enkel.
Medienrecht: Ist ein Facebook-Konto vererblich?
Ob ein Benutzerkonto bei Facebook mit den entsprechenden Inhalten vererblich ist, kann sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher von Relevanz sein. Immerhin stirbt alle 3 Minuten ein Nutzer von Facebook. 5 % aller aktiven Accounts werden praktisch nicht betrieben, weil der Nutzer verstorben ist.
Das Kammergericht Berlin hatte sich jetzt mit der Frage auseinanderzusetzen im Urteil vom 31. Mai 2017 – 21 U 9/16 (hier). Die Klägerin war die Mutter einer verstorbenen Tochter als Erbin. Beklagt war Facebook. Die verstorbene Tochter hatte bis zum Tod bei Facebook ein Nutzerkonto. Über die Inhalte hoffte die Mutter, an Informationen zu gelangen über den Tod der Tochter, die von einer U-Bahn überfahren wurde und in Folge dessen verstarb. Facebook reagiert in diesen Fällen aber so, dass nach dem Tod ein Zugang Dritter nicht möglich sein soll, so dass die Mutter der verstorbenen Tochter Klage erhob beim Landgericht Berlin und gewann, Facebook legte vor dem Kammergericht Berlin Berufung ein. Auf die Berufung gab der Senat Facebook recht. Das Post- und Fernmeldegeheimnis sei gemäß Art. 10 Abs. 1 GG unverletzlich. Dieser Schutz beziehe sich auch auf Nachrichten bei Facebook. Dies finde auch Ausdruck im Telekommunikationsgesetzes (TKG). § 88 Abs. 3 S. 1 TKG untersagt es, sich oder andere über das für die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste einschließlich des Schutzes ihrer technischen Systeme erforderliche Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt oder den näheren Umständen Telekommunikation zu verschaffen. Dieser Schutz der Daten würde auch nicht durch das Erbrecht gemäß § 1922 BGB durchbrochen.
Der Sinn des Lebens (YouTube)
Die Predigt des Pastors Jakob Tscharntke von der Evanglische Freikirche Riedlingen hatte zum Thema „Der Sinn des Lebens“. Der dazugehörige Predigttext kam aus dem Buch des Neuen Testamentes 1. Johannes 3, Verse 1-3, wo es wie folgt heißt:
„Seht, welch eine Liebe hat uns der Vater erwiesen, dass wir Gottes Kinder heißen sollen – und wir sind es auch! Darum kennt uns die Welt nicht; denn sie kennt ihn nicht.
Meine Lieben, wir sind schon Gottes Kinder; es ist aber noch nicht offenbar geworden, was wir sein werden. Wir wissen aber: Wenn es offenbar wird, werden wir ihm gleich sein; denn wir werden ihn sehen, wie er ist.
Und ein jeder, der solche Hoffnung auf ihn hat, der reinigt sich, wie auch jener rein ist.“
Verwaltungsrecht: Keine MPU unter 1,6 ‰
Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sieht vor, dass im Fall einer einmaligen Trunkenheitsfahrt ein medizinisch-psychologisches Gutachten (umgangssprachlich „Idiotentest“) zur Klärung von Eignungszweifeln jedenfalls dann einzuholen ist, wenn eine Blutalkoholkonzentration von 1,6 ‰ oder mehr festgestellt wurde.
Bei einer Trunkenheitsfahrt des Klägers wurde eine Blutalkoholkonzentration (BKA) von 1,13 ‰ festgestellt. Im nachfolgenden amtsgerichtlichen Verfahren wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist für die Neuerteilung bestimmt. Mit Ablauf der Sperrfrist stellte der Kläger den Antrag, ihm die Fahrerlaubnis neu zu erteilen. Zur Überraschung forderte die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Begutachtung. Dem kam der Kläger nicht nach und erhob Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht.
Willy Wimmer: „Wir werden nach Strich und Faden im NATO-Interesse belogen" (YouTube)
Am 24.03.2017 stellte der ehemalige Bundestagsabgeordnete und verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU sowie parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung in der Lutherstadt Wittenberg sein neues Buch „Die Akte Moskau“ vor und hielt dazu einen Vortrag.
Willy Wimmer kennt die politischen Verhältnisse sehr genau. Bei der Ausgestaltung der deutschen Wiedervereinigung hatte er maßgeblich mitgewirkt und als Staatssekretär die Eingliederung der NVA in die Bundeswehr begleitet. Von 1994-2000 war Willy Wimmer Vizepräsident der parlamentarischen Versammlung der OSZE. Im Jahr 1999 hat er sich öffentlich gegen den völkerrechtswidrigen Kosovokrieg ausgesprochen und hatte im Jahr 2007 gegen den Einsatz der deutschen Tornado-Kampfjets in Afghanistan geklagt.
Weihnachtspredigt von Wilhelm Busch - „Was in der Weihnachtsgeschichte fehlt" (YouTube)
Pastor Wilhelm Busch wurde 1897 in Wuppertal-Elbafeld geboren. Obwohl er aus einer bekannten Pastorenfamilie stammte, war er in jungen Jahren alles andere als religiös. Seine Jugendzeit erlebt der er in Frankfurt am Main und machte dort auch Abitur. Als Leutnant war er im 1. Weltkrieg. Wenn man ihm als junger Offizier gesagt hätte: „Du wirst einmal in Kirchen predigen“, dann hätte er lauthals gelacht und abgewunken, denn Gott interessierte ihn damals nicht.
Das wurde allerdings anders, als er Monate später in einer Gefechtspause beim Vormarsch auf Verdun seinem Kameraden einen schmutzigen Witz erzählte. Doch der konnte nicht mehr lachen, weil ihm in dem selben Moment ein feindlicher Granatsplitter mitten ins Herz getroffen hatte, woraufhin er tot zusammenbrach. Wilhelm Busch war sofort klar: Wenn die Kameraden jetzt anders herumgesessen hätten, hätte es ihn erwischt und dann stünde er jetzt vor Gott! Nun lag neben ihm sein toter Freund. Nach langen Jahren faltete er zum 1. Mal die Hände und betete nur: „Lieber Gott, lass mich nicht fallen, ehe ich weiß, dass ich nicht in die Hölle komme.“
Sozialrecht: Arbeiten trotz Krankschreibung?
Wenn man sich trotz Krankschreibung wieder gesund fühlt und zur Arbeit geht, hat dies keine negativen Folgen auf den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.
Wer sich trotz Krankschreibung auf den Weg zur Arbeit macht, vorausgesetzt man nimmt den direkten Weg, genießt in der Regel von der Haustür an den gleichen Versicherungsschutz wie alle anderen Arbeitnehmer.
Darauf hat der Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung hingewiesen.
Beachtlich ist allerdings, dass dies ausdrücklich nur gilt für den eigenen Arbeitgeber.
(Quelle: Deutsche Anwaltsauskunft).