Aktuelle Meldungen
Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten und Fachgebieten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen wie z.B. Versicherungs- oder Arbeitsrecht und private oder gesellschaftspolitische Meldungen. Schauen Sie doch auch einmal herein in die stets aktuellen Veröffentlichungen bei „Have a Look“, „Ortstermin“, „Anhörung“ und „Augenschein“.
Rechtsanwälte sind ein wichtiges, gleichberechtigtes Organ der Rechtspflege, nicht nur um das Rechtssystem zu wahren, sondern auch Übergriffe auf Einzelne abzuwehren und Gerechtigkeit herzustellen. Zudem besteht die Überzeugung, dass Rechtsanwälte eine besondere, gesellschaftliche Verantwortung haben und sich bei Missständen positionieren und öffentlich äußern müssen. Dies kann sich dann äußern in harter Kritik an Strukturen, Systemen und Verantwortungsträgern.
Bundestagswahl 24.09.2017 - Überwachung von Stimmauszählungen
Jeder Bürger hat die Möglichkeit, bei unserer Bundestagswahl die Stimmauszählungen zu überwachen.
Gemäß § 54 der Bundeswahlordnung hat während der Wahlhandlung sowie während der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses jedermann Zutritt zum Wahlraum, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.
Der Wahlvorstand muss Zutritt und das Anwesenheitsrecht gewähren, es muss jederzeit die Möglichkeit eingeräumt werden, auch tatsächlich Einblick in den Auszählungsvorgang zu erhalten.
Private Haftpflichtversicherung ist ein Muss!
Der zum Unfallzeitpunkt fünfzehnjährige Mandant hatte die Absicht, mit seinem Fahrrad in die Stadt zu fahren. Am rechten Straßenrand stand ein Fahrzeug. Der Mandant hatte nunmehr die Absicht, an diesem stehenden Fahrzeug links vorbeizufahren. Im Moment des Vorbeifahrens fuhr der Fahrzeugführer des stehenden Fahrzeuges vom Fahrbahnrand an das Fahrzeug scharf nach links führend, später zugebend in der Absicht, wenden zu wollen. Dabei übersah er offensichtlich den herannahenden Mandanten. Dieser konnte eine Kollision nicht mehr verhindern und fuhr mit seinem Fahrrad in den linken vorderen Fahrzeugbereich herein. Er flog über die Motorhaube. Neben den materiellen Schäden zog er sich eine folgenlos verheilte Unterarmfraktur zu.
Armes Deutschland!
Deutschland erlebte am 30.06.2017 einen der schwärzesten Tage in der Geschichte. Ohne jegliche gesellschaftliche Diskussion und damit unter Bruch des Geistes des Grundgesetzes wurde innerhalb von einer Woche die „Ehe für alle“ durchgewunken. Damit wurde die Ehe als naturgegebene Zuordnung von Mann und Frau umgewandelt in eine Verbindung zweier Menschen beliebigen Geschlechtes. Der Einstieg in die Abschaffung von Vater und Mutter wurde bereitet, der Weg geebnet für widergöttlichen Größenwahn.
Versicherungsrecht: Die Prüfung des von der Unfallversicherung eingeholten Gutachtens ist bares Geld wert!
Die mitversicherte Ehefrau des Versicherungsnehmers und Mandanten sprach vor unter Mitbringung von Unfallversicherungsunterlagen. Danach war anzunehmen der Abschluss einer Unfallversicherung bei der Allianz Versicherung-AG. Diese hatten schriftlich mitgeteilt, als Folge des Unfallereignisses läge eine dauernde Funktionsbeeinträchtigung des linken Beins vor mit 1/15, wonach ausgehend von einer versicherten Invaliditätssumme von 53.000,00 € Invalidität vorläge ausgehend vom Beinwert 70 % von 4,67 %, was zu einem Zahlbetrag führe i.H.v. 2.475,10 €. Dies schien der Überprüfung würdig. Nach kurzem Betrachten der eingeschränkten Beweglichkeit des Fußes erschien eine Invalidität von 1/15 des Beinwertes zu gering. Da Anspruchsberechtigter nicht die vorsprechende Versicherte, sondern der Versicherungsnehmer war und damit auch unser Mandant, wurde der Versicherten eine Vollmacht mitgegeben, die Schweigepflichtsentbindungserklärung hatte diese selbst unterzeichnet.
Studie: Berichterstattung der Zeitungen zum sogenannten „Flüchtlingsthema" nicht korrekt
Die Otto-Brenner-Stiftung hat gemeinsam mit der Uni Leipzig und der Media School rund 35.000 Zeitungsartikel der 4 großen „Leitmedien“ Süddeutscher Zeitung, Frankfurter Allgemeine, Welt und Bild sowie von 85 Regionalzeitungen untersucht. Auf den knapp 200 Seiten wird der Presse eine manipulative und unkritische Berichterstattung zum Thema „Flüchtlinge“ nachgewiesen. Kritische Berichterstattung war Mangelware. Die untersuchten Medien haben sich unkritisch oder eingefärbt der politischen Linie von Frau Merkel angeschlossen, haben in ihrer Kontrollfunktion als „4. Gewalt“ versagt, ja sogar versucht, ihre Macht manipulativ, zumindest meinungsbildend einzusetzen.
OWi-Recht: Bußgeldbescheid wegen Handybenutzung - Einstellung des Verfahrens
Die Handybenutzung im Straßenverkehr ist gemäß § 23 Abs. 1 a der Straßenverkehrsordnung (StVO) verboten. Dort heißt es:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil – oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht oder bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
Ein Verstoß bedeutet ein Bußgeld von 60 € und einen Punkt im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg. Dieser wird dort auch erst nach 2,5 Jahren gelöscht.
30 Milliarden Euro Kosten der Migration im Jahr 2016!
Wie am 23.06.2017 die Internetzeitung www.freiewelt.net bekanntgab, kostet nach Angaben des Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) die Zuwanderung allein im Jahr 2016 30 Milliarden Euro. Die bis dahin bekannt gegebene Zahl von 21,3 Milliarden Euro ist damit falsch und viel zu niedrig. Die unglaublichen finanziellen Dauerlasten sind kaum abschätzbar.
Arbeitsrecht: Kündigung nach § 9 Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Gemäß § 9 Abs. 1 Mutterschutzgesetz ( MuSchG ) ist die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Dies wissen die meisten werdenden Mütter, sollten es zumindest wissen.
Nach § 9 Abs. 3 MuSchG kann aber die oberste Landesbehörde ausnahmsweise die Kündigung für zulässig erklären. Dazu bedarf es eines Antrages und einer umfangreichen Begründung. Zudem muss es sich um einen besonderen Fall handeln, das heißt um einen absoluten Ausnahmefall. Hier sind die Anforderungen an den Arbeitgeber noch strenger als die nach § 626 BGB, wo „nur“ ein „wichtiger Grund“ verlangt wird. Mit dieser Thematik haben sich zahlreiche Gerichte beschäftigt, die wichtigen und guten Entscheidungen haben wir für Sie heraus gesucht.
Beitragsfreiheit in der Krankenversicherung im Falle des Bezugs einer Betriebsrente für die Zeit vor dem regulären Renteneintritt
Renten der betrieblichen Altersversorgung sind beitragspflichtige Einnahmen, wofür Krankenversicherungsbeiträge erhoben werden.
Das Bundessozialgericht hat am 20.07.2017 einen Fall entschieden, wo es um die Zahlung einer Betriebsrente aufgrund einer Direktzusage des früheren Arbeitgebers ging, die der Kläger in dem Verfahren bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses mit Erreichen des 55. Lebensjahres erhalten hat.
Der Kläger nahm nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kurze Zeit später eine andere versicherungspflichtige Beschäftigung auf.
Seine Krankenkasse verlangte von ihm nun auch für die Zeit vor dem regulären Rentenbeginn die Nachzahlung von Krankenversicherungsbeiträgen für den Bezug der Betriebsrente.
Rückkehrwelle nach Syrien
In einer Pressekonferenz vom 30.06.2017 in Genf teilte das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen, UNHCR, mit, dass in den ersten 6 Monaten bereits mindestens 440.000 Syrer , die ihr Land verlassen hatten, in die Heimat zurückgekehrt sind. Schwerpunkte für die Rückkehr sind die Regionen Aleppo, Hama, Homs und Damaskus. Dies deswegen, weil diese Regionen weitestgehend befriedet und in sicherer Hand sind. Dies schafft Vertrauen und die Möglichkeit, die Heimat, Hab und Gut wieder aufzusuchen.