Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen und private Meldungen.

Billy Six ist frei-Gott sei Lob und Dank! Schwere Vorwürfe gegen Außenminister Maas(YouTube)

20. März 2019

Die sehr gute und um Objektivität bemühte Wochenzeitung „Junge Freiheit“ https://jungefreiheit.de hat mit hohem Einsatz um die Freilassung von Billy Six gekämpft. Nun ist er nach 119 Tagen schlimmen Haftbedingungen frei. Dies beruht auf dem Bemühen vieler, so an erster Stelle seinen Eltern, die für ihr Kind gekämpft haben, dem Außenminister der Russischen Föderation Lawrow, der AfD, der Junge Freiheit, nicht der deutschen, aber einer internationalen Journalistenvereinigung und vielen anderen, deren Namen und Tun wir sicherlich im Laufe der Zeit erfahren werden.
Billy Six ist ein guter und mutiger Journalist, wie schon Peter Scholl-Latour feststellte. Das Ganze wäre aber ohne Gottes Fügung so nicht passiert!

In der Junge Freiheit war am 19. März 2019 unter anderem folgendes zu lesen:

„Billy Six hat schwere Vorwürfe gegen das Auswärtige Amt, Außenminister Heiko Maas (SPD) sowie die deutsche Botschaft in Caracas erhoben. Diese hätten sich nicht nur geweigert, seine sofortige Entlassung aus venezolanischer Haft zu fordern, sondern Bemühungen um seine Freilassung sogar noch untergraben, sagte Six auf einer Pressekonferenz am Dienstag in Berlin. Botschafter Daniel Kriener habe ihn erst nach mehrfacher und ausdrücklicher Aufforderung des venezolanischen Geheimdienstes SEBIN im Gefängnis besucht. Zuvor sei die Botschaft nicht an einem Kontakt interessiert gewesen.“

Mietrecht: Schadensersatz wegen Beschädigung Mietsache

19. März 2019

Der Bundesgerichtshof hat im letzten Jahr in dem Verfahren zum Aktenzeichen VIII ZR 157/17 entschieden, dass Schäden an der Sachsubstanz der Mietsache, die durch eine Verletzung von Obhutspflichten des Mieters entstanden sind, dieser nach § 280 Abs. 1, §241 Abs. 2 BGB als Schadensersatz neben der Leistung nach Wahl des Vermieters durch Wiederherstellung (§ 249 Abs. 1 BGB) oder durch Geldzahlung (§ 249 Abs. 2 BGB) zu ersetzen hat. Einer vorherigen Fristsetzung des Vermieters bedarf es dazu nicht. Das gilt unabhängig von der Frage, ob es um einen Schadensausgleich während eines laufenden Mietverhältnisses oder nach dessen Beendigung geht.

Im konkreten Fall war der Beklagte von 2004 bis Mitte Januar 2012 Mieter einer dem Kläger gehörenden Wohnung. Deren Rückgabe erfolgte am 25. Februar 2012. Wegen verschiedener Schäden in der zurückgegebenen Wohnung beantragte der Kläger Mitte März 2012 die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens und begehrte nach dessen Abschluss von dem Beklagten Schadensersatz. Eine Frist zur Beseitigung etwaiger Mängel hatte er ihm zuvor nicht gesetzt. Im Revisionsverfahren ist noch ein vom Berufungsgericht gegen den Beklagten zuerkannter Schadensersatz in Höhe von 5.171 € nebst Zinsen im Streit.

„Geliehene Bäuche - Gekaufte Kinder: Big Business Leihmutterschaft“ (Youtube)

18. März 2019

Seit dem Jahr 2018 darf ich im Vorstand von KALEB e.V. mitarbeiten. Worum es uns geht ist auf der Homepage https://www.kaleb.de nachzulesen, wo es unter anderem heiß:
„Wir sind ein bundesweiter christlicher Verein, der nicht an Konfessionsgrenzen gebunden ist. Bei uns engagieren sich viele ehrenamtliche und einige angestellte Mitarbeiter in den Regionalgruppen und -vereinen in ganz Deutschland. Im Mittelpunkt steht die Beratung und Begleitung von Frauen und Familien in ihren jeweiligen Lebenssituationen:

• Schwangere erhalten je nach Bedarf Beratung, praktische und auch finanzielle Hilfen und das Angebot der Begleitung.
• Im Schwangerschaftskonflikt ermutigen wir Frauen zu einem Leben mit ihrem Kind und zeigen Hilfen und Perspektiven.
• Familien werden gestärkt und ermutigt, erhalten Beratung, praktische und finanzielle Hilfen oder werden zu weiterführenden Angeboten vermittelt.

Wir vertreten den Wert menschlichen Lebens in der Öffentlichkeit, bieten Präventionsangebote in Schulen und Jugendgruppen. Wir stehen Frauen, die an den Folgen einer Abtreibung leiden, für Gespräche und Aufarbeitung zur Verfügung und arbeiten dabei eng mit einer Vielzahl von Vereinen und Initiativen zusammen.“

Am 16. März 2019 hatten wir unsere jährliche Mitgliederversammlung, diesmal in Schönebeck zu Gast im Schalom-Haus. Neben dem Treffen von Geschwistern im Glauben, Lebensrechtlern und Freunden gab es auch eine Weiterbildung im Rahmen eines Vortrages von Walter Schrader. Dieser zeigte die Situation in Deutschland und in Europa auf zum Thema Schwangerschaft und Abtreibung. In diesem sehr guten Vortrag wurde auch die sogenannte „Leihmutterschaft“ thematisiert. Dies mit einem Hinweis auf das Filmprojekt der DemoFürAlle – http://www.demofueralle.de unter dem obigen Thema „Geliehene Bäuche – gekaufte Kinder: Eck Busines Leihmutterschaft“. Ich habe Ihnen das Video unten eingestellt.

Willy Wimmer erhält den Bautzner Friedenspreis 2019(Youtube)

15. März 2019

Am 30.01.2019 fand im Deutsch-Sorbischen Volkstheater in Bautzen die Preisverleihung „Bautzner Frieden“ statt. Geehrt wurden dieses Jahr Willy Wimmer und der Verein „Leuchtturm-Majak e.V.“ Auf der Präsentation des Videos heißt es unter anderem in der Vorstellung:

„Willy Wimmer, geboren am 18.05.1943, trat 1958 in die CDU ein und errang 1976 erstmals ein Bundestagsmandat. Er war unter anderem als Staatssekretär des Verteidigungsministeriums während der Kanzlerschaft Helmut Kohls tätig. Als Diplomat begleitete er die 2+4 Gespräche zur deutschen Wiedervereinigung. 2009 schied er aus dem Bundestag aus. Willy Wimmer war von Anfang an ein Kritiker des 1999 begonnenen völkerrechtswidrigen Krieges gegen Jugoslawien. Er setzte stets auf Entspannungspolitik, kritisiert Sanktionen unter anderem gegen Russland. In seinem Buch „Die Akte Moskau“ spricht Wimmer die aggressive Expansionspolitik der NATO an, die mit ihren Militärmanövern vor den Grenzen Russlands eine Atmosphäre der Bedrohung schaffen. Die Laudatio hielt Wolfgang Effenberger, Politologe und ein langjähriger Freund Willy Wimmers. Beide schrieben zusammen das Buch „Wiederkehr der Hasardeure: Schattenstrategen, Kriegstreiber, stille Profiteure 1914 und heute“.“

Das Video haben wir Ihnen unten eingestellt, es lohnt sich. Allein die Laudatio ist schon geprägt von nüchterne Analyse und kritischem Verstand der politischen Situation. Ein Mann wie Barack Hussein Obama wurde noch vor Antritt seines Präsidentenamtes der Friedensnobelpreis zugesprochen, für den Unterzeichner vollkommen unverständlich.

Familienrecht: Nichtgewährung des Umgangs bei Erkrankung des Kindes

14. März 2019

Es ist gar nicht so selten, dass bei getrennt lebenden Eltern Streit zwecks Umgangsausübung entsteht, wenn das gemeinsame Kind erkrankt ist.
Bei gerichtlich protokollierten Elternvereinbarungen oder auch Elternvereinbarungen, die beim Jugendamt geschlossen werden, ist teilweise eine Regelung für den Fall der Erkrankung des Kindes mit aufgenommen wurden. Jedoch nicht immer.

Das Oberlandesgericht Schleswig hatte sich im August vorigen Jahres mit einem solchen Fall zu beschäftigen. Auch hier war gerichtlich eine Vereinbarung der Eltern zum Umgang mit dem Kind protokolliert, das Kind lebte bei der Mutter, der Vater hat Umgang ausgeübt. An einem Umgangswochenende hat die Mutter wegen einer fiebrigen Erkältung des Kindes den Umgang untersagt.
Das vom Kindesvater angerufene Amtsgericht hat ein Ordnungsgeld gegen die Kindesmutter wegen Verstoß gegen die Vereinbarung zum Umgang angeordnet. Die Mutter ist hiergegen in Beschwerde gegangen und konnte allerdings nicht den Wegfall des Ordnungsgeldes, sondern nur eine Reduzierung erlangen.

Bezug genommen hat das Gericht auf eine Regelung im FamFG, wonach bei Zuwiderhandlungen gegen einen Vollstreckungstitel zur Regelung des Umgangs das Gericht gegenüber dem Umgangsverpflichteten Ordnungsgeld und für den Fall, dass es nicht beigetrieben werden kann, sogar Ordnungshaft anordnen kann.

Märchenstunde mit Macron: Die Russen stecken hinter den Gelbwesten (Video)

13. März 2019

Unter dieser Überschrift wurde von https://deutsch.rt.com/ ein Video eingestellt zu den Verhältnissen in Frankreich und den jüngsten Reaktionen von Macron. Mir tut das französische Volk richtig leid. Das ganze Land leidet unter diesem Präsidenten, der die geringsten Umfragewerte hat von allen Präsidenten in Frankreich. Jetzt zieht er auch noch die „Daumenschrauben“ an und kürzt die Rechte der Bürger – für mich eine Schande.

Und dieser Mann wird hofiert von Angela Merkel, sie gibt ihm Küsschen links und rechts. Angela Merkel repräsentiert nach meiner Überzeugung nicht die Meinung der Mehrheit von uns Deutschen, repräsentiert nach der Mehrheit der Deutschen auch nicht unser Land. Solche „Freunde“ wie Herrn Präsidenten Macron muss man nicht haben, gerne aber natürlich das französische Volk.

Offensichtlich ist nunmehr seine neueste Idee, Schuld wären die Russen. Die Geschichte wird es zeigen, ich halte dies an der Stelle für ausgeschlossen. Die Probleme, die Frankreich hat, insbesondere durch die Zuwanderung, hat sie sich selber zuzuschreiben und nicht anderen. Aber beurteilen Sie bitte das unten eingestellte Video selbst. Danke RT Deutsch.

Ihnen weiterhin eine gute und erfüllte Woche.

Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt

Mietrecht: Abänderung der Verjährungsfristen für Ersatzansprüche des Vermieters

12. März 2019

Regelmäßig sind wir mit Fällen konfrontiert bei denen es nach Beendigung des Mietverhältnisses entweder um Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache einschließlich unterlassener bzw. mangelhaft durchgeführter vertraglich übernommener Schönheitsreparaturen gegen den Mieter bzw. umgekehrt um Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter auf Ersatz von Aufwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung geht. Für derartige Ansprüche gilt gemäß § 548 BGB eine gesetzliche Verjährungsfrist von sechs Monaten. Hier ist nach Rückgabe der Mietsache, gleich von welcher Seite aus noch Ansprüche geltend gemacht werden sollen, immer Eile geboten, damit diese wegen der kurzen Verjährung mit Versäumung der Frist durch eine dauerhafte Einrede nicht mehr durchsetzbar sind.

Diese kurze Verjährungsfrist darf auch nicht in einem Formularmietvertrag verlängert werden. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil zum Aktenzeichen VIII ZR 13/17 Ende 2017 einmal entschieden. Danach ist eine Formularvertragsklausel unwirksam, mit der die gesetzliche Verjährungsfrist für Ersatzansprüche des Vermieters von sechs auf zwölf Monate verlängert worden ist und der Beginn der Verjährungsfrist auf das Ende des Mietverhältnisses festgelegt wurde. Die gesetzliche sechsmonatige Verjährungsfrist hilft letztlich Mietern und Vermietern gleichermaßen, weil hierdurch möglichst schnell nach Rückgabe der Mietsache abgeklärt werden muss, ob Ersatzansprüche des Vermieters bzw. Ansprüche des Mieters bestehen oder nicht.

Was geschieht in Israel? (YouTube)

11. März 2019

Seit Jahren ist mir die Familie Goldberg bekannt. Die Familie stammt aus Israel, Zentrum der Familie ist Dr. Herbert Hillel Goldberg. Er ist Gründer der Organisation Lema`an Zion – Familie Goldberg – Jerusalem. Seit über 30 Jahren dient die gesamte Familie Schwachen und Bedürftigen in Israel.

Lema`an Zion ist sowohl bei säkularen als auch bei religiösen Juden in Israel anerkannt und geschätzt. Er und seine Gattin Leah stehen seit 1952 weltweit im Dienst des Allerhöchsten zum Wohl der Menschheit. Mittlerweile dient die gesamte Familie Goldberg dem Werk. So durfte ich sie auch schon mehrfach bei uns im Erzgebirge live erleben. Regelmäßig sind die Abende sehr gut besucht, man erfährt das neueste aus Israel, insbesondere Hintergründe aus Sicht von in Israel Lebenden. Es wird sicherlich auch in diesem Jahr eine Gelegenheit geben, nutzen Sie Sie!

Über die Homepage http://lemaanzion.de/ kann man sich auch weitergehende Informationen beschaffen. Die Homepage ist sehr informativ, enthält aktuelle Berichte aber auch biblische Betrachtungen. Darauf ist zur Beschreibung unter anderem folgendes zu lesen:

„Diese Webseite behandelt Themen aus religiöser, historischer und rechtlicher Perspektive, die für Juden und Freunde Israels von Belang sind. Sie bilden einen Teil der Wirkungsbereiche unter Hasbarah (Aufklärung, Kontaktpflege, PR) von LEMA´AN ZION und bringen relevante Informationen über eine Reihe von Themen wie die Torah (Bibel) betreffende Fragen, Antisemitismus, jüdisch-christliche Verhältnisse, den Staat Israel, die arabisch-israelischen Konflikte und anderes mehr. Die hebräischen Worte „Lema´an Zion“ bedeuten „um Zions willen“. Der Satz ist aus dem Propheten Jesaja in der Bibel: „Um Zions willen will ich nicht schweigen …“ (62, 1).“

KenFM im Gespräch mit: Hannes Hofbauer, Autor des Buches „Kritik der Migration“ (YouTube)

08. März 2019

Am 19. Februar 2019 veröffentlichte das freie Medium https://kenfm.de ein Interview von Ken Jebson mit Hannes Hofbauer. Hannes Hofbauer ist Autor des Buches „Kritik der Migration“, das Buch war Thema des Interviews. Der Autor ist 1955 geboren, studierte Wirtschafts- und Sozialgeschichte an der Universität Wien. Er arbeitet als Publizist und Verleger. Zahlreiche Titel hat er bereits veröffentlicht unter anderem „EU-Osterweiterung. Historische Basis – ökonomische Triebkräfte – soziale Folgen“, „Diktatur des Kapitals. Souveränitätsverlust im postdemokratischen Zeitalter“ und „Feindbild Russland. Geschichte einer Dämonisierung“.
Für mich war interessant zunächst zu hören, dass Hannes Hofbauer sich selbst als „links“ einordnet. Für ihn bedeutet dies, auf der Seite des „kleinen Mannes“, der Entrechteten und Armen zustehen. Wenn das politisch „links“ bedeutet, würden Linke dadurch sympathisch. Ich denke es hat mehr mit Menschlichkeit, Herzenswärme und christlichen Werten zu tun, die er offensichtlich verinnerlicht. Das Interessante an dem Mann ist aber auch, dass er kein ideologischer Spinner oder verbohrt ist, vielmehr nüchtern argumentiert, Fakten beleuchtet und daraus seine Schlüsse zieht.
Für die Migration ist dies eindeutig. Die von Frau Merkel und ihren Helfershelfern, z.B. Bertelsmann, veranlasste Migration ist für ihn ein Verbrechen an den Menschen. Insbesondere Migranten sind die 1. Opfer. Sie werden Ihrer Heimat beraubt, oftmals durch Krieg oder Ausbeutung, werden dann weiter ausgebeutet in den Ländern, in denen sie sich nicht wohl fühlen, die nicht ihre Heimat sind. Solange es Menschen gibt, ist das Seßhafte das Normale, die propagierte und aufgezwungene Migration das Unnormale.

Sozialrecht: Rückzahlung eines Gründungszuschusses bei Vollzeitbeschäftigung

07. März 2019

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat im November vorigen Jahres einen Fall entschieden, wo streitgegenständlich war die Rückzahlung eines Gründungszuschusses.

Der Kläger in dem Verfahren hatte nach Verlust seines Arbeitsplatzes im Jahre 2009 bei der Bundesagentur für Arbeit einen Gründungszuschuss für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit als Softwareentwickler beantragt. Der Gründungszuschuss wurde ihm gewährt.
Gleichzeitig gründete der Kläger jedoch auch noch mit weiteren Personen ein Unternehmen, das auch im Bereich der Softwareentwicklung tätig war. Nach ein paar Monaten schloss der Kläger mit diesem Unternehmen einen Arbeitsvertrag ab, wo er im Angestelltenverhältnis 40 Stunden arbeiten sollte. Die Bundesagentur für Arbeit erfuhr von diesem Umstand im Jahre 2014 und forderte darauf hin den Gründungszuschuss vom Kläger zurück.

Dieser wehrte sich dagegen und klagte, die Klage blieb jedoch erfolglos. Auch das Berufungsgericht, das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, hat ausgeführt, dass die selbstständige hauptberufliche Tätigkeit mit der Aufnahme des Arbeitsverhältnisses im Angestelltenverhältnis nicht mehr vorlag. Der Zweck des Gründungszuschusses während der Selbstständigkeit den Lebensunterhalt und die soziale Absicherung zu gewährleisten sei hierdurch entfallen.

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.