Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen und private Meldungen.

Heiko Schrang über „Die Greta Thunberg Show“: Warum erschien das Klima-Kind?

03. April 2019

Am 02.04.2019 veröffentliche https://www.epochtimes.de unter der obigen Überschrift das neue Video des freien Bloggers, Bestsellerautor und YouTubers Heiko Schrang. Das Video habe ich Ihnen unten eingestellt.

Heiko Schrang ist nicht umsonst so beliebt und geachtet. Denn er kämpft für die Wahrheit, für die Menschen und setzt sich für unser Land ein.

Im aktuellen Beitrag geht es um den unerklärlichen Hype um Greta Tintin Eleonora Ernman Thunberg, das kleine autistische Mädchen aus Schweden, das der Welt drohte: „Ich will, dass ihr in Panik geratet!“

Die 16-jährige stammt aus einer berühmten schwedischen Familie, die bis zu dem Chemie-Nobelpreisträger Svante Arrhenius (1859 – 1927), dem Erforscher der 1824 aufgekommenen Theorie des CO2-Treibhauseffektes.

Greta Thunberg wurde für ihre Klima-Proteste für den Friedensnobelpreis nominiert, ein absoluter Irrsinn. Laut „Wikipedia“ sollen sich u. a. drei norwegische Parlamentarier der Sozialistischen Linkspartei um die Nominierung bemüht haben, weil Greta Thunberg eine „Massenbewegung“ anführe.

Mietrecht: Was hat der Mieter bei verspäteter Rückgabe der Mietwohnung zu zahlen?

02. April 2019

In einer Anfang 2017 getroffenen Entscheidung ging das höchste Zivilgericht des Bundes der Frage nach, was der Mieter bei verspäteter Rückgabe der Mietwohnung zu zahlen habe.

Die Nutzungsentschädigung, die ein nach Ende des Mietverhältnisses in der Wohnung verbleibender Mieter zahlen muss, bemisst sich nach der Miete, die der Vermieter bei einem neuen Mietvertrag erzielen könnte (Marktmiete). Die ortsübliche Vergleichsmiete ist hier nicht maßgeblich.

Die Vermieter können wegen der Vorenthaltung der Mietsache als Nutzungsentschädigung nicht nur gemäß § 546 a Abs. 1 Alt. 1 BGB die von den Mietern entrichtete vereinbarte Miete, sondern gemäß § 546 a Abs. 1 Alt. 2 BGB weitergehend auch die für vergleichbare Objekte ortsübliche Miete verlangen.
Die ortsübliche Miete bemisst sich hierbei anhand der bei Neuabschluss eines Mietvertrages ortsüblichen Miete (Marktmiete). Nicht maßgeblich ist hingegen die ortsübliche Vergleichsmiete gemäß § 558 Abs. 2 BGB, die aus den in den letzten vier Jahren vereinbarten oder geänderten Mieten ermittelt wird. Der vierjährige Bezugszeitraum ist auch dann nicht maßgeblich für die Nutzungsentschädigung, wenn der Vermieter die Mietsache nicht neu vermieten, sondern wie im Fall der hier erklärten Eigenbedarfskündigung selbst nutzen will.

Der heilige Gott und sein unheiliges Volk (YouTube)

01. April 2019

Zu Beginn dieser Woche darf ich Ihnen die Predigt vom 24.03.2019 zum Thema: „Der heilige Gott und sein unheiliges Volk“ als Video unten einstellen. Es handelt sich wieder um eine sehr gute, biblisch fundierte Predigt des Pastors J. Tscharntke von der Efk Riedlingen. Thema war dieses Mal aus dem Alten Testament das 2. Buch Mose, Kapitel 26 – 32. Wesentlicher Gegenstand war das Kapitel 32, in der Bibel, Gottes Wort heißt es:

„Das goldene Stierbild

1 Als aber das Volk sah, dass Mose ausblieb und nicht wieder von dem Berge zurückkam, sammelte es sich gegen Aaron und sprach zu ihm: Auf, mach uns einen Gott, der vor uns hergehe! Denn wir wissen nicht, was diesem Mann Mose widerfahren ist, der uns aus Ägyptenland geführt hat.

2 Aaron sprach zu ihnen: Reißt ab die goldenen Ohrringe an den Ohren eurer Frauen, eurer Söhne und eurer Töchter und bringt sie zu mir.

3 Da riss alles Volk sich die goldenen Ohrringe von den Ohren und brachte sie zu Aaron.

4 Und er nahm sie von ihren Händen und bildete das Gold in einer Form und machte ein gegossenes Kalb. Und sie sprachen: Das ist dein Gott, Israel, der dich aus Ägyptenland geführt hat!

Die Geburtsstunde der „Lügenpresse“ – Eva Herman im Gespräch mit Robert Stein(YouTube)

29. März 2019

Der Umgang mit Eva Herman gehört zu den größten Medienskandalen der Nachkriegsgeschichte. Der Systemanalytiker und Medienwissenschaftler Peter Mersch bezeichnet die damaligen skandalösen, ja bösartigen Geschehnisse in seinem neuen Buch als „Die Geburtsstunde der Lügenpresse“ . In einem Interview mit dem freien Journalist Robert Stein wird der Skandal anhand der wissenschaftlichen Buches von Peter Mersch in mehreren Schritten analysiert, danke an das freie Medium https://nuoviso.tv .

Die Hetze gegen Eva Herman begann im Jahr 2007 mit der von ihr geäußerten Meinung zur fehlenden „Wertschätzung der Mutter“ durch die 68er und dem nachvollziehbaren Vergleich zu Kinderbetreuung in der Nazi-Zeit.

Eva Herman wurde ein großes Unrecht zugefügt, alle Verantwortlichen sollen sich dafür schämen. Dazu gehören die Verantwortlichen der Mainstreammedien, die Teilnehmer Kerner, Senta Berger u.a. Der Skandal etablierte den Begriff der „Lügenpresse“ in der Öffentlichkeit.

Eva Herman konnte diese schlimmen Dinge nur durch Ihren Glauben an Gott überstehen. Gott hat sie auf wunderbare Weise in ein gutes, vielleicht besseres Leben geführt. In einem Interview mit dem Medienmagazin Pro im Jahr 2007 sagte sie zu ihrem Glauben:

Arbeitsrecht: Urlaub muss genommen werden!

28. März 2019

Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) stellt erneut unser Wertesystem auf den Kopf. Bisher war es immer so, dass der Arbeitnehmer Urlaub zu beantragen und zu nehmen hat im Urlaubsjahr. Das ist auch interessengerecht, denn der Urlaub dient ihm.

Der EuGH hat nunmehr in seiner Entscheidung vom 06.11.2018 – C-619/16 eine andere Sicht der Dinge. Nun gilt folgendes:

1. Arbeitgeber müssen die Arbeitnehmer ausführlich informieren.

2. Die Arbeitgeber müssen die Arbeitnehmer auffordern, Urlaub zu nehmen und

3. der Arbeitgeber muss Obiges nachweisen.

Immer mehr Millionäre und Leistungsträger kehren Deutschland den Rücken und wandern aus. In Frankreich ist die Lage noch dramatischer.

27. März 2019

Unter dieser Überschrift war am 25.03.2019 auf der freien Informationsplattform https://philosophia-perennis.com zu lesen, wie sich Millionäre und noch Reichere seit den letzten Jahren verhalten. Nun könnte man sagen, „Millionäre“ interessiert mich nicht, die sind zu abgehoben, haben mit uns nichts zu tun. Das stimmt nicht! Man darf nicht ausgehen von den reichen Menschen, die im mit Zwangsgebühren finanzierten Fernsehen präsentiert werden. Die Mehrzahl der reichen Menschen haben sich ihren Reichtum erarbeitet, sind gute Persönlichkeiten mit hohem Fleiß, Intelligenz und guten Ideen. Im normalen Leben fallen sie nicht auf, sehen aus wie du und ich. Dabei sind Millionäre nicht nur diejenigen, die 1 Million € auf dem Konto haben. Vielmehr gehören dazu auch die Menschen, die ein Unternehmen haben, dessen Wert einschließlich des Gebäudes 1 Million € übersteigt.

Diese Menschen sind es oftmals auch, die am allermeisten zum Steueraufkommen in Deutschland beitragen. Ca. 75 % der Einkommensteuer stammt von 15 % der Bevölkerung, darunter auch den Millionären. Diese Menschen gehen unter hohem persönlichen Einsatz oftmals große Risiken ein, schaffen Arbeitsplätze, bahnbrechende Innovationen, helfen der Gesellschaft.

Jedes Land kann sich darüber freuen wie Deutschland, viele Millionäre im Land zu haben, die im oben genannten Sinne unserem Land dienen.

Mietrecht: Zustimmung zur Mieterhöhung bis in Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete durch dreimalige vorbehaltlose Zahlung der erhöhten Miete

26. März 2019

In dem Anfang letzten Jahres vom Bundesgerichtshof behandelten Fall zum Aktenzeichen VIII ZB 74/16 konnte der Vermieter anscheinend sein Glück nicht fassen, als nach einer Erhöhung der Miete um 47,00 € auf 432,00 € inklusive Betriebskostenvorauszahlung, der Mieter den erhöhten Mietzins sofort bezahlte. Den mit dem Erhöhungsverlangen vom Vermieter dem Mieter zugesandten Zustimmungsvordruck freilich hat der Mieter trotz Erinnerung nicht unterschrieben zurückgesandt. Die erhöhte Miete wurde von ihm dennoch an den beiden darauffolgenden Monaten gezahlt. Trotzdem erhob der Vermieter danach noch Klage gegen den Mieter auf die Zustimmung zur Mieterhöhung.

Der Bundesgerichtshof stellte in seiner Entscheidung fest, dass Vermieter keinen Anspruch auf eine schriftliche Zustimmung zur Mieterhöhung bis in Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete haben. Die Zustimmung zur Mieterhöhung durch schlüssiges Verhalten, das heißt Zahlung der geforderten Mieterhöhung, reicht völlig aus.

Nach der gesetzlichen Regelung des § 558 b Absatz 1 BGB werden Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nur mit Zustimmung des Mieters wirksam. Stimmt der nicht zu, muss der Vermieter innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Mieter-Überlegungsfrist Klage vor dem Amtsgericht auf Zustimmung erheben, wenn er seine Mieterhöhung durchsetzen will (§ 558 b Absatz 2 BGB).

Gebetszug „1000 Kreuze für das Leben“ (Youtube)

25. März 2019

Am 16.03.2019 fand in Münster der Gebetszug „1000 Kreuze für das Leben“ statt. Das in diesem Zusammenhang gedrehte Video habe ich Ihnen unten eingestellt.

Worum ging es? Wohl überwiegend katholische Christen wollten auf das große Problem von über 100.000 Abtreibungstötungen in Deutschland durch einen friedlichen Gebetsmarsch durch Münster aufmerksam machen, was ist schon dabei?

Zum einen ist es das Recht, sogar die Pflicht der Teilnehmer, auf diesen schrecklichen Zustand hinzuweisen und für das ungeborene Leben und die Eltern zu demonstrieren. Weltlich gesehen haben die Teilnehmer sowieso das Recht, an dieser angemeldeten Demonstration teilzunehmen. Niemand wurde verletzt, niemand wurde wehgetan, es war alles friedlich und freundlich.

Aber auch in Münster war zu beobachten, was sich bei dem jährlichen „Marsch für das Leben“ z.B. in Annaberg-Buchholz oder in Berlin abspielt. Überwiegend junge und scheinbar politisch linke Gegendemonstranten begleiten den Gebetsmarsch, äußern Beleidigungen gegenüber den Teilnehmern und schimpfen im Prinzip gegen Gott. Dies auch mit den immer wiederkehrenden, wirklich sinnlosen, einfallslosen und boshaften Parolen. Diese Menschen können einem nur Leid tun. Zum Glück sind sie noch jung, Gott hat sie unendlich lieb und wird sie in ihrem Leben mehrfach zur Umkehr auffordern. Man kann nur hoffen und beten, dass diese Menschen das Angebot annehmen.

850 km Elektro-Reichweite: Roland Gumpert stellt Supersportwagen „Nathalie“ vor

22. März 2019

Unter dieser Überschrift war am 25. Februar 2019 auf dem freien Medium https://www.epochtimes.de ein interessanter Artikel zu lesen über die Neuentwicklung und Vorstellung eines Elektrofahrzeuges. Es ist aber nicht ein solches, wie es mehr oder weniger ahnungslos von Leuten in der EU gewollt ist, d. h. auf Batteriebasis. Wir alle wissen, dass dies nicht gut gehen kann. Die Herstellung einer Batterie ist derart Energieintensiv, dass sie 15 Jahre deutschen Strommix „tanken“ müssen, um ein herkömmliches Auto in der CO2-Bilanz einzuholen. Die notwendigen seltenen Erden gibt es auf der Erde nur begrenzt, werden teilweise durch Kinderarbeit gefördert. Elektroautos mit Batterien können sich die Menschen nicht leisten, sie sind einfach zu teuer. Zudem wissen wir und konnten in den letzten Veröffentlichungen lesen, dass im Winter 50 % weniger Reichweite gegeben ist, was batteriebetriebene Elektroautos „nicht oder nur bedingt alltagstauglich“ machen.

Zum Glück gibt es deutschen Erfinder-und Ingenieurgeist, in Person des Roland Gumpert. Dieser hat den super Sportwagen „Nathalie“ in der 8. Kalenderwoche dem Bundesminister Andreas Scheuer vorgestellt. Es handelt sich auch um ein Elektroauto, aber ein solches, welches eine Zukunft hat und kein Irrweg ist. Denn es wird betrieben über eine Brennstoffzelle, die den notwendigen Wasserstoff aus einem Methanol-Wassergemisch gewinnt. Das neu entwickelte Auto hat eine Reichweite von 850 km, ist in 3 Minuten aufgetankt wie ein herkömmliches Fahrzeug. Danke Roland Gumpert!

Sozialrecht: Durch Stress bedingte psychische Erkrankung nicht als Berufskrankheit anerkannt

21. März 2019

Psychische Erkrankungen bedingen häufige Arbeitsunfähigkeitszeiten und führen auch teilweise zum Bezug einer Erwerbsminderungsrente.
Das Bayerische Landessozialgericht hatte sich im vorigen Jahr mit der Problematik zu befassen, ob eine psychische Erkrankung als Berufskrankheit anzuerkennen ist.
Es handelte sich um folgenden Fall:
Ein selbstständiger Versicherungsfachwirt meldete bei der Berufsgenossenschaft den Verdacht einer Berufskrankheit und führte aus, dass er an wiederkehrenden schweren Depressionen leide. Als Ursache dafür sah er die langen Arbeitszeiten, den Umgang mit teils schwierigen Kunden und Kollegen sowie den mangelnden Rückhalt durch Vorgesetzte an.
Die Berufsgenossenschaft hat die Anerkennung als Berufskrankheit abgelehnt. Begründet wurde dies damit, dass die Erkrankung nicht in die Berufskrankheitenliste aufgenommen war und es aktuell auch keine gesicherten medizinischen Erkenntnisse darüber gebe, welche Krankheitsbilder durch Stress verursacht würden und welcher Personenkreis hiervon besonders betroffen wäre.
Weiter wurde ausgeführt, dass insbesondere auch keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass die Tätigkeit als Versicherungsfachwirt im Vergleich zur übrigen Bevölkerung ein höheres Risiko berge, an Depressionen zu erkranken.

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.