Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen und private Meldungen.

Wie Gott eine Ehe verwandeln kann!

15. April 2019

Ich möchte Ihnen gerne eine Geschichte weitergeben, die zum Reformationsfest 2018 auf dem Gemeindebibeltag in der Sachsenlandhalle Glauchau im Rahmen einer Bibelarbeit von Pfarrer Johannes Möller vorgetragen wurde. Eine wunderbare Geschichte für alle Eheleute, aber nicht nur für diese. Aber lesen Sie selbst:

„Keiner schreibt Gott einen Dankesbrief. Man weiß ihn vielleicht nicht zu adressieren. Ich fand eines Tages solch einen Brief“, erzählte Frobenius, „als ich den Nachlass meines Vaters ordnete.“

„Lieber Gott,“ las ich, „verzeih mir, wenn ich erst in den letzten Tagen meines Lebens, wo ich so oft an Dich denken muss, dazu komme, Dir einen Brief zu schreiben.

Ich habe nämlich völlig vergessen, mich bei Dir für das Wunder zu bedanken, das Du mir vor 20 Jahren offenbart hast.

Wie Du sicher weißt, hast Du mir einst Katharina zur Frau gegeben. Eine rechtschaffende Frau, ich muss jetzt schon sagen, sie hält mein Haus in Ordnung, erzog die Kinder, schickte sie gewaschen in die Schule, auch war das, was auf den Tisch kam, genießbar, ich hatte alle Knöpfe am Rock, auch an meinen Hemden fehlte keiner. Ich hätte also in meiner Einfalt recht zufrieden sein können. Ich war es nicht. Ich klagte Dir mein Leid.

Es war die Nacht vor unserem 10. Hochzeitstag.

Interview mit Hans-Georg Maaßen- Sie müssen aufwachen!

12. April 2019

Gestern war auf dem freien Medium https://kopp-report.de ein super Interview mit dem ehemaligen Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen zu sehen. Ich habe Ihnen das Video unten eingestellt. Es ist absolut sehenswert, könnte Ihnen aber zunächst die gute Laune vor dem Wochenende verderben. Denn dieser analysiert die Zeit seit dem Jahr 2015 und Blick in die Zukunft. Die Zukunft sieht düster aus.

Täglich kommen nach wie vor 700-800 Menschen, zur Hälfte ohne Papiere und auch illegal in unser Land. Wir wissen nicht wer diese Menschen sind, es sind viele Terroristen unter ihnen, die geübt sind im Töten. Noch hat die Polizei und der Verfassungsschutz die Situation einigermaßen im Griff, wer weiß wie lange noch. Die Masse der Menschen bedeutet im Jahr immerhin einen Umfang von einer Stadt wie Kassel. Wie soll diese integriert werden? Hans-Georg Maaßen wusste von Anfang an, dass dies schwierig würde, wenn nicht sogar unmöglich. Er hatte sich vor dieser Zeit mit dieser Thematik beschäftigt, hat davor gewarnt. Das bedeutet aber auch, dass die Politik entweder vollkommenen Unsinn erzählt oder gelogen hat. Bei dieser Situation wird eine Integration nie gelingen, es sei denn unser Land wird noch erhebliche Anstrengungen unternehmen. Wahrscheinlich werden sich Parallelgesellschaften bilden.

Familienrecht: Zugriff auf die Lebensversicherung eines Unterhaltsschuldners

11. April 2019

Das Amtsgericht Nürnberg hatte sich mit einem Fall zu befassen, wo es um einen sogenannten Arrest in das Vermögen eines Unterhaltsschuldners ging.
In dem Fall wollte der Vater dreier unterhaltsberechtigter Kinder seine Lebensversicherung auflösen. Der Rückkaufswert der Lebensversicherung betrug stolze 37.400 €.
Er war seinen Kindern zum Unterhalt verpflichtet, sein monatliches Einkommen reichte aber nicht zur Deckung des Kindesunterhaltes aus.
Die Kinder beantragten nun beim Amtsgericht Nürnberg einen Arrest in das Vermögen des Vaters, damit sie den Zugriff auf die Versicherungssumme erhalten. Es stand zu vermuten, dass der Vater die Versicherungssumme nicht für den Kindesunterhalt aufwendet, vielmehr zur Tilgung von bestehenden Schulden einsetzen wollte.
Das Amtsgericht Nürnberg hat dem Antrag der Kinder stattgegeben und den Arrest in das Vermögen des Vaters angeordnet.
Es sei in dem Falle auch nicht erforderlich, dass ein Titel vorliege, vielmehr genüge, dass der Vater seinen Kindern gegenüber zur Unterhaltsleistung verpflichtet sei. Gemäß § 1603 BGB habe er sein Vermögen zur Sicherstellung des Unterhaltes einzusetzen.

Ehemaliger Islamist hat den "Islam" verstanden, und ist ausgestiegen. Morddrohungen ohne Ende. (YouTube)

10. April 2019

Das freie und unabhängige Informationsmedium https://kopp-report.de stellte am 3. April 2019 unter der obigen Überschrift ein Video ein. Dabei soll es sich um einen ehemaligen Islamisten handeln mit Namen Amir. Sicher ist er Araber, kennt sich aus. Offensichtlich ist er Christ geworden und warnt nun seine Landsleute, aber auch alle Deutschen vor dem Islam.

Er kann überhaupt nicht verstehen, wie blind die Menschen sind und wie sie sich beeinflussen lassen von den Medien. Damit züchten sie sich den eigenen Tod heran. Wenn der Islam die Mehrheit bekäme, gilt auch die Scharia. Nach der Scharia gibt es nur 3 grundsätzliche Situationen. Man konvertiert zum Islam, dann wird man in Ruhe gelassen. Konvertiert man nicht zum Islam, muss man Kopfsteuer bezahlen. Zahlt man diese nicht, haben die Muslime den Auftrag, diese Menschen zu bekämpfen. Dabei muss man sich vor Augen halten, dass nach der Scharia ein Muslim nicht bestraft wird, wenn er einen Ungläubigen tötet. Viele Muslime haben dies verinnerlicht. Sie wollen gute Muslime sein.

Man braucht sich auch nur in anderen, muslimischen Ländern umzuschauen. Im Iran oder Saudi-Arabien gilt die Scharia. Es werden Frauen gesteinigt, Hände abgehakt, in Saudi-Arabien öffentlich Menschen geköpft. Wer dort für Jesus Christ wird, wird bestenfalls angespornt, schlimmstenfalls ins Gefängnis geworfen und getötet. Fragen Sie sich doch einmal, wie viele Kirchen und christliche Gemeinden in diesen Ländern existieren, von den Staaten zugelassen werden. Es sind praktisch keine. Gleiches gilt im Übrigen auch für die Türkei, ein beliebtes Urlaubsziel. Da muss man sich schon fragen, warum so viele Deutsche in die Türkei fahren und Urlaub machen.

Mietrecht: Schützt ein hohes Lebensalter vor einer Eigenbedarfskündigung?

09. April 2019

Nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 12.03.2019 zum Aktenzeichen 67 S 345/18 reicht ein hohes Lebensalter allein schon aus, um nach einer Kündigung wegen Eigenbedarfs die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen zu können. Eine genaue Altersgrenze zog das Gericht jedoch nicht.
In dem entschiedenen Fall verlangt die Vermieterin einer Wohnung von den 87- und 84-jährigen Mietern die Räumung. Im Jahr 2015 hatte die Vermieterin eine Kündigung wegen Eigenbedarfs erklärt. Das Mietverhältnis besteht seit 1997. Die beiden Mieter haben der Kündigung widersprochen. Sie verwiesen auf ihr hohes Alter, ihren beeinträchtigten Gesundheitszustand, ihre langjährige Verwurzelung am Ort und ihre für die Beschaffung von Ersatzwohnraum beschränkten finanziellen Mittel.

Das erkennende Landgericht weist als Berufungsinstanz wie bereits das Amtsgericht Berlin-Mitte die Räumungsklage ab und spricht den Mietern einen Anspruch auf eine zeitlich unbestimmte Fortsetzung des Mietverhältnisses gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB zu. Es lässt sogar offen, ob die behaupteten gesundheitlichen Beeinträchtigungen tatsächlich bestehen. Für Mieter hohen Alters begründe allein schon der Verlust der Wohnung eine Härte im Sinne von § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB – unabhängig von dessen gesundheitlichen und sonstigen Folgen. Die Vorschrift sei mit Blick auf den durch Art. 1 Abs. 1 GG (Garantie der Menschenwürde) und das Sozialstaatsprinzip verkörperten und garantierten Wert- und Achtungsanspruch alter Menschen entsprechend weit auszulegen.

Sicherheit ist nicht die Abwesenheit von Gefahr sondern die Anwesenheit Gottes! (YouTube)

08. April 2019

Am 31.03.2019 wurde die Predigt des Pastors Jakob Tscharntke aus der EKK Riedlinge https://www.efk-riedlingen.de live übertragen – wie jeden Sonntag. Predigttext war aus dem alten Testament der Bibel das 2.Mose, Kapitel 33. Darin heißt es:

„1 Der HERR sprach zu Mose: Geh, zieh von dannen, du und das Volk, das du aus Ägyptenland geführt hast, in das Land, von dem ich Abraham, Isaak und Jakob geschworen habe: Deinen Nachkommen will ich’s geben.

2 Und ich will vor dir her senden einen Engel und ausstoßen die Kanaaniter, Amoriter, Hetiter, Perisiter, Hiwiter und Jebusiter

3 und will dich bringen in das Land, darin Milch und Honig fließt. Ich selbst will nicht mit dir hinaufziehen, denn du bist ein halsstarriges Volk; ich würde dich unterwegs vertilgen.

4 Als das Volk diese harte Rede hörte, trugen sie Leid und niemand tat seinen Schmuck an.

5 Und der HERR sprach zu Mose: Sage zu den Israeliten: Ihr seid ein halsstarriges Volk. Wenn ich nur einen Augenblick mit dir hinaufzöge, würde ich dich vertilgen. Und nun lege deinen Schmuck ab, dann will ich sehen, was ich dir tue.

KenFM im Gespräch mit: Olaf Kretschmann (rundfunkfrei.de) (YouTube)

05. April 2019

Am 31.03.2019 veröffentlicht https://kenfm.de ein neues Interview unter der obigen Überschrift. KenFM stellt sich auf seiner Homepage u.a. wie folgt vor:

„KenFM ist ein freies Presseportal, eine Nachrichtenplattform, die bewusst das Internet als einziges Verbreitungsmedium nutzt und damit im gesamten deutschsprachigen Raum „empfangen“ werden kann. Darüber hinaus agiert KenFM zunehmend im internationalen Rahmen: Unsere Beiträge werden bereits in verschiedene Sprachen übersetzt, englischsprachige Interviews finden in der Rubrik „KenFM-International“ ihren Platz.

KenFM ist userfinanziert und somit auf die finanzielle Unterstützung der Community angewiesen. Wir verstehen KenFM daher auch nicht als unser Portal, sondern als das all derer, die uns mit ihrem Geld den Auftrag gegeben haben, im Dreck zu wühlen, die Spreu vom Weizen zu trennen. („Unterstütze KenFM“).

KenFM ist ein medialer Mülltrenner und bietet seinen Zuhörern, Zuschauern und Lesern neben tagesaktuellen Interviews, eigenen politischen Statements und der Veröffentlichung von Beiträgen zahlreicher Gastautoren, aufwendig produzierte Spezialsendungen. Darunter ist seit 2015 ein Gesprächsformat, das die klassische politische Talkshow des deutschen Fernsehens durch innovative Ergänzungen abzulösen, zumindest aber wesentlich zu erweitern vermag: „Positionen – Politik verstehen“. Das Format trägt die Zielsetzung bereits im Namen. Das Verstehen politischer Prozesse steht stets im Fokus der Debatte. Keine Aneinanderreihung verkürzter Statements zum Zwecke der Platzierung marketingorientierter oder parteipolitischer Inhalte. Zuschauer werden stattdessen eingeladen, komplexe Ereignisse mit Hilfe der Kompetenz und Erfahrung der Gäste in einen verständlichen umfassenden Zusammenhang einzuordnen.

Arbeitsrecht: Sozialfälle mit Ansage!

04. April 2019

Unter dieser Überschrift wurde in der Wochenzeitung „Junge Freiheit“ in der Ausgabe vom 15.02.2019 die Einwanderung beleuchtet. Wir wissen alle, was – vielfach besseres Wissen – versprochen wurde. Es kommen Fachkräfte und Ingenieure, die Deutschland braucht. Diese werden später einmal die Rente zahlen. Mittlerweile weiß jeder, dass es sich um ein Märchen gehandelt hat. Ein Märchen, welches nach wie vor aufrechterhalten wird.

Dabei bin ich als Fachanwalt für Arbeitsrecht doch ständig mit den Fragen konfrontiert, was unser Arbeits- und Sozialsystem zusammenhält, was ein auskömmliches Einkommen ist, was „gerechter Lohn“. Hier läuft vieles schief, ist ideologisch behaftet. Dennoch besteht noch Konsens, dass unter Beachtung der Ausnahmen jeder in Deutschland für sein Auskommen selber zu sorgen hat.

Auch wenn tatsächlich eine Reihe von Ausländern eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, sind die Aussichten diesbezüglich für die Zukunft trübe. Langfristig werden die zugewanderten Ausländer ein immer größer werdender Kostenblock in der staatlichen Altersversorgung darstellen.
Maßstab ist die sogenannte Grundsicherung, die Ende 2017 im Monat 814 € betrug. Um derartiges allein zu erreichen muss man 45 Jahre arbeiten mit einem Jahresgehalt von 24.289 €. In keinem Fall werden dies die Mehrheit der Ankommenden aus den Hauptasylländern erreichen. Tatsächlich betrug das durchschnittliche Jahresentgelt eines syrischen Arbeitnehmers im Jahr 2017 ganze 8.576 €, mithin 15.713 € zu wenig, um überhaupt das Niveau der Grundsicherung zu erreichen.

Heiko Schrang über „Die Greta Thunberg Show“: Warum erschien das Klima-Kind?

03. April 2019

Am 02.04.2019 veröffentliche https://www.epochtimes.de unter der obigen Überschrift das neue Video des freien Bloggers, Bestsellerautor und YouTubers Heiko Schrang. Das Video habe ich Ihnen unten eingestellt.

Heiko Schrang ist nicht umsonst so beliebt und geachtet. Denn er kämpft für die Wahrheit, für die Menschen und setzt sich für unser Land ein.

Im aktuellen Beitrag geht es um den unerklärlichen Hype um Greta Tintin Eleonora Ernman Thunberg, das kleine autistische Mädchen aus Schweden, das der Welt drohte: „Ich will, dass ihr in Panik geratet!“

Die 16-jährige stammt aus einer berühmten schwedischen Familie, die bis zu dem Chemie-Nobelpreisträger Svante Arrhenius (1859 – 1927), dem Erforscher der 1824 aufgekommenen Theorie des CO2-Treibhauseffektes.

Greta Thunberg wurde für ihre Klima-Proteste für den Friedensnobelpreis nominiert, ein absoluter Irrsinn. Laut „Wikipedia“ sollen sich u. a. drei norwegische Parlamentarier der Sozialistischen Linkspartei um die Nominierung bemüht haben, weil Greta Thunberg eine „Massenbewegung“ anführe.

Mietrecht: Was hat der Mieter bei verspäteter Rückgabe der Mietwohnung zu zahlen?

02. April 2019

In einer Anfang 2017 getroffenen Entscheidung ging das höchste Zivilgericht des Bundes der Frage nach, was der Mieter bei verspäteter Rückgabe der Mietwohnung zu zahlen habe.

Die Nutzungsentschädigung, die ein nach Ende des Mietverhältnisses in der Wohnung verbleibender Mieter zahlen muss, bemisst sich nach der Miete, die der Vermieter bei einem neuen Mietvertrag erzielen könnte (Marktmiete). Die ortsübliche Vergleichsmiete ist hier nicht maßgeblich.

Die Vermieter können wegen der Vorenthaltung der Mietsache als Nutzungsentschädigung nicht nur gemäß § 546 a Abs. 1 Alt. 1 BGB die von den Mietern entrichtete vereinbarte Miete, sondern gemäß § 546 a Abs. 1 Alt. 2 BGB weitergehend auch die für vergleichbare Objekte ortsübliche Miete verlangen.
Die ortsübliche Miete bemisst sich hierbei anhand der bei Neuabschluss eines Mietvertrages ortsüblichen Miete (Marktmiete). Nicht maßgeblich ist hingegen die ortsübliche Vergleichsmiete gemäß § 558 Abs. 2 BGB, die aus den in den letzten vier Jahren vereinbarten oder geänderten Mieten ermittelt wird. Der vierjährige Bezugszeitraum ist auch dann nicht maßgeblich für die Nutzungsentschädigung, wenn der Vermieter die Mietsache nicht neu vermieten, sondern wie im Fall der hier erklärten Eigenbedarfskündigung selbst nutzen will.

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.