Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen und private Meldungen.

Sozialrecht: Stellt die Kündigung des Jobs wegen Unvereinbarkeit mit der Pflege eines Angehörigen ein sozialwidriges Verhalten dar?

14. Februar 2019

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat im Dezember vorigen Jahres einen Fall entschieden, wo die Rückforderung von über 7.000 € an Hartz-IV-Leistungen im Raum stand.
Die Hartz-IV-Empfängerin, die aufstockend Leistungen vom Jobcenter erhielt, lebte mit ihrer schwerbehinderten und pflegebedürftigen Mutter in einem gemeinsamen Haushalt. Sie arbeitete in Vollzeit als Hallenaufsicht am Bremer Flughafen, wollte Stewardess werden. Darüber hinaus kümmerte sie sich um die Pflege ihrer Mutter.
Nachdem sich der Gesundheitszustand der Mutter verschlechtert hatte, konnte die Frau ihre Arbeit am Flughafen und die Pflege nicht mehr vereinbaren. Das bestehende Arbeitsverhältnis wurde deshalb durch Aufhebungsvertrag beendet.

Das Jobcenter bewertete die Auflösung des Arbeitsverhältnisses nun als sozialwidriges Verhalten der Frau und forderte über 7.000 € von ihr zurück. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die Frau schon bei Abschluss des Arbeitsvertrages gewusst hätte, dass sie im Schichtdienst arbeiten würde und ein Umzug nicht möglich sei.
Zudem hätte die Mutter der Frau die Pflegestufe 2 und die Tochter müsse sich ja nicht selbst um die Pflege kümmern, dies könnte auch ein Pflegedienst übernehmen. Das Arbeitsverhältnis hätte die Frau ja fortführen können, die Auflösung des Arbeitsverhältnisses wäre zumindest grob fahrlässig.

Italien macht Ernst: Innenminister Salvini räumt Europas größtes Migrantenlager und Drogen-Hotspot (YouTube)

13. Februar 2019

Unter dieser Überschrift veröffentlichte das freie Informationsportal https://www.epochtimes.de am 08.02.2019 einen Beitrag und ein Video aus Italien. Unter Innenminister Salvini wird gegen das größte Migrantenlager Europas vorgegangen. Der Kurs des stellvertretenden Ministerpräsidenten Salvini gegen die Migration findet unter der Bevölkerung Italiens breite Zustimmung. Er hatte angekündigt, die großen Einrichtungen zugunsten kleinerer Einrichtungen zu schließen.

Der Beginn der aktuellen Schließung des größten Migrantenlagers Europas im sizilianischen Mineo nahe der Stadt Catania erscheint dringend notwendig. Es ist ein Hauptumschlagsplatz für Drogen, die Zustände erscheinen erbärmlich.

Alle die behaupten, eine Ordnung und Begrenzung der Migration wäre weder möglich noch gewünscht, möge das italienische Volk befragen.

Ich wünsche weiterhin eine gute Woche.

Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt

Reiserecht: Erstattung von Anwaltskosten bei Flugverspätung

12. Februar 2019

Das Landgericht Frankfurt am Main hat in seiner Entscheidung vom 06.09.2018 zum Aktenzeichen 2 – 24 S 340/17 die verklagte Fluggesellschaft zur Freistellung bzw. Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Streitigkeiten zum Pauschalreiserecht verurteilt. Ein Anspruch auf Erstattung/Freistellung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten ergibt sich aus § 280 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 5 Abs. 1, 7 Fluggastrechteverordnung, da von einem gesetzlichen Schuldverhältnis zwischen Fluggast und ausführendem Luftfahrtunternehmen auf der Grundlage der Fluggastrechteverordnung auszugehen sei. Bei den Ansprüchen auf Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung handele es sich um gesetzliche Ansprüche auf vertraglicher Grundlage. Die Kosten, die einem Fluggast durch Einschaltung eines Rechtsanwalts zur Durchsetzung seiner Ansprüche entstehen, stellen sich als ein adäquat-kausaler Schaden aus der nicht ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflichten aus der Fluggastrechteverordnung dar.

Der Fluggast könne sofort den Rechtsanwalt mit der erstmaligen Geltendmachung einer Ausgleichsleistung wegen Annullierung, Nichtbeförderung oder großer Verspätung beauftragen und könne die dafür entstandenen Kosten von der Fluggesellschaft verlangen, es sei denn, die Fluggesellschaft hat die in Art. 14 Abs. 1 und 2 Fluggastrechteverordnung vorgesehenen Informationen dem Fluggast vorher erteilt. Insoweit hat die betroffene Fluggesellschaft nach Art. 14 Abs. 2 Fluggastrechteverordnung jedem von einer Annullierung, Beförderungsverweigerung oder mehr als dreistündigen Verspätung betroffenen Fluggast einen schriftlichen Hinweis auszuhändigen, indem die Regeln für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen gemäß der Fluggastrechteverordnung dargelegt werden.

Darf das Thema sein? (YouTube)

11. Februar 2019

Heiko Schrang ist Bestsellerautor, Betreiber mittlerweile eines der größten YouTube-Kanals https://www.heikoschrang.de/ im Bereich der alternativen Medien. Der Mann hat mit seiner Arbeit sehr großen Erfolg. Dies deswegen, weil er sich um Ehrlichkeit, Objektivität und um die Menschen bemüht. Das wird honoriert. Die Menschen achten weiterhin, dass Heiko Schrang ehrlich und mutig ist, seine Meinung offen sagt und diese auch verteidigt, ohne besserwisserisch zu sein.

Mit seinem neuesten Video eingestellt am 07.02.2019 hat er ein ganz heißes Eisen angefasst – das Thema Selbstbefriedigung. Dies macht Heiko Schrang nicht aus Sensationslust. Vielmehr hat er die Schädlichkeit erkannt, möchte das andere darüber nachdenken und den Menschen helfen. So schreibt er unter anderem dazu:

„Heutzutage braucht keiner mehr mit einem roten Kopf in eine Videothek zu gehen, um sich einen Pornofilm auszuleihen, sondern via App kann er überall und jederzeit seiner Befriedigung nachkommen. Wenn man sich überlegt, dass mittlerweile 30 Prozent des Datenverkehrs im Internet von Porno-Seiten ausgeht, dann müsste jetzt spätestens jedem klar sein, dass wir in einer Gesellschaft von Pornosüchtigen leben.

Diese Tatsache wird jedoch von den Medien verschweigen und im Gegenteil als eine harmlose und amüsante Freizeitbeschäftigung gefördert. Es geht völlig unter, dass es sich dabei um eine schwere Sucht mit erheblichen Auswirkungen handelt. Was jetzt vielleicht etwas altmodisch klingt, hat aber ernstzunehmende Folgen für die Betroffenen, wie wir noch sehen werden. Diese Männer und einige Frauen hecheln von einem Dopamin-Adrenalin-Rausch zum nächsten. Nur das simple Anschauen von Pornobildern im Zusammenhang mit Selbstbefriedigung löst bei ihnen im Gehirn schon die Ausschüttung dieser körpereigenen Erregungs- und Glücksbotenstoffe aus. Das Kuriose ist, dass sich unser Gehirn von den Pornos tatsächlich vorgaukeln lässt, wir hätten eine Partnerin zur Fortpflanzung gefunden. Das Unterbewusstsein kann nämlich nicht zwischen einer realen Frau und einer Frau auf einem Computerbildschirm unterscheiden.

COMPACT-Interview mit Stefan Schubert (Youtube)

08. Februar 2019

Über freie Informationsportal https://www.compact-online.de wird auch das Format COMPACTTV produziert. Jürgen Elsässer ist Chefredakteur des COMPACT-Magazins, war einer der bekanntesten linken Journalisten und arbeitete für alle einschlägigen Publikationen wie Junge Welt und Neues Deutschland.
Der Bestsellerautor Steffen Schubert schildert in seinem neuen Buch „Anis Amri und die Bundesregierung“ Unglaubliches: Der Fall Amri war in Wirklichkeit eine internationale Geheimdienstoperation, die dazu dienen sollte, Kommandostrukturen des IS und Bombenziele gegen libysche Terrorcamps zu identifizieren! Im Interview, welches ich Ihnen unten als Video eingestellt habe, befragt Jürgen Elsässer Stefan Schubert zu diesem Thema.
Es ist wirklich unglaublich. Schubert geht begründet davon aus, dass es nicht die Tat eines Einzeltäters war, wie die Bundesregierung nach wie vor scheinbar fehlerhaft behauptet. Amri war bei den einzelnen Stellen seit Jahren bekannt und stand unter Beobachtung. Es ist schon sehr komisch, dass er trotz vielfacher, auch schwerer Straftaten nicht inhaftiert und möglicherweise abgeschoben wurde. Es sieht so aus, als ob er von „Oben“ geschützt wurde. Nach Schubert ist auch der CIA involviert. Am Ende gibt es 12 Tote. Bei normalem Vorgehen nach Recht und Gesetz wären diese Menschen noch leben.

Dr. Ulrich Vosgerau zu Asylwahnsinn & Meinungsterror (YouTube)

06. Februar 2019

In dem freien Medium https://www.epochtimes.de war am 20. Dezember 2018 ein sehr gutes Interview auf YouTube zu sehen. Von Prof. Max Otte, Betreiber von https://politik.der-privatinvestor.de, wurde einer der renommiertesten Staats-und Verfassungsrechtler in Deutschland, Dr. Ulrich Vosgerau unter anderen zu seinem neuen Buch interviewt. Er war der erste bekannte Jurist, der die Migrationspolitik von Angela Merkel als „Herrschaft des Unrechts“ geißelte. Dr. Vosgerau kritisiert die aktuelle und vergangene Migrationspolitik, bezeichnet sie zu Recht als Unrecht. Ein Staats-und Verfassungsrechtler wie er ist praktisch fassungslos, dass in Deutschland bei unserem Rechtssystem derartiges passiert, dass die meisten seiner Kollegen dazu den Mund halten und nicht sagen. Warum schweigen diese? Sie haben Angst, von den Medien oder linken Gruppierungen in die rechte Ecke gestellt zu werden mit persönlichen und beruflichen Nachteilen. Auch solche mußte Dr. Vosgerau erfahren. Menschen werden verleumdnet, schlecht gemacht, in die rechte Ecke gestellt. Dr. Vosgerau geißelt die Berichterstattung als Meinungsterror.
Wie gut das Interview ist, zeigen die nachfolgenden, 5 Kommentare:
„Vielen Dank Herr Vosgerau, danke Herr Otte, sollte Nürnberg 2.0 kommen wird auch die Elite auf dem Sofa der Hochschulen die Kälte der Angst spüren, niemand kann sagen : wir haben nichts gewusst. Der Steuerzahler, Mensch auf der Straße wird dann das Regelwerk festlegen, unangenehme Regeln für Parteienzöglinge , Juristen, Verwaltungsangestellte , Sicherheitsmitarbeiter und andere Handlanger dieses Unrechtssystems. Wer lügt, täuscht und betrügt wie unsere Vereinsmitglieder, Figuren im Schauspielhaus der Nation wird dafür die Rechnung der Bevölkerung bezahlen
Vosgerau Top, ein guter Mann der das Kind beim Namen nennt.

Erbrecht: Die Entscheidung ein Erbe anzunehmen, fällt nicht immer leicht

05. Februar 2019

Eine Frau suchte unseren anwaltlichen Rat, die von ihrem Cousin als Erbin eingesetzt worden ist (Barvermögen von ca. 4000 €). Gleichzeitig hat der Erblasser unsere Mandantin als Bezugsberechtigte für eine private Lebensversicherung mit monatlicher Rentenzahlung bedacht (Restwert 16.000 € bei einem Ende der Garantiezeit von Dezember 2025). Der Erblasser hat in den Jahren vor seinem Ableben Sozialleistungen nach dem SGB XII i.H.v. ca. 4.800 € bezogen. Dies wurde von uns vorab gegenüber dem zuständigen Sozialamt ermittelt und auch festgestellt, dass hierfür keinerlei Sicherheiten (etwa die Abtretung des Garantiebetrages aus der privaten Rentenversicherung) bestellt worden sind. Die Cousine hat die Bestattungskosten in Höhe von ca. 4.000 € übernommen. Die Leistungen aus der privaten Rentenversicherung gehören nicht zum Nachlass, sodass diese unabhängig von der Erbschaftsannahme unserer Mandantin zustehen. Für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch SGB XII hier Gewährung von Leistungen zur Deckung des Bedarfs aufgrund des Heimaufenthaltes wird nur mit dem verbliebenen Nachlass eingestanden. Die Erbin haftet mit dem Wert des im Zeitpunkt des Erbfalles vorhandenen Nachlasses (§ 102 Absatz 2 Satz 2 SGB XII). Der Anspruch auf Kostenersatz wiederum ist nicht geltend zu machen, soweit der Wert des Nachlasses unter dem Dreifachen des Grundbetrages nach § 85 Abs. 1 SGB XII liegt.

Scheidung und Wiederheirat (Youtube)

04. Februar 2019

Am 27.01.2019 gab es in der Efk riedlingen erneut zum 2.Mose 20,14

„Du sollst nicht ehebrechen“

eine Predigt vom Pastor J. Tscharntke. Bis jetzt knapp 2.400 Aufrufe, ein Thema was die Menschen bewegt.

Die Gemeinde wünscht sich, daß viele Menschen durch diese Predigten Heil und ewiges Leben in Jesus Christus finden. Auf der Homepage http://www.efk-riedlingen.de ist zu lesen:

„Die persönliche Beziehung zu Jesus bringt darüber hinaus Zuversicht und inneren Frieden auch in den zunehmenden Turbulenzen dieser Tage. Die Ereignisse laufen greifbar dem Ende dieser Weltzeit entgegen. Es gilt bereit zu sein, wenn unser Herr Jesus Christus die Seinen zu sich holt, während diese Welt im antichristlichen Chaos versinkt. Auch Sie sollten dabei sein! Nicht bei denen, die im Chaos versinken, sondern bei denen, die zu Jesus gehören.“

In der Predigt beachtet Pastor Tscharntke sehr wohl das teilweise unsägliche Leid in unglücklichen, ja zerstörerischen Ehen. Hören Sie sich an, was die Bibel dazu sagt.

Hier einige Kommentare:

Irrtum der Geschichte - einer der Teuersten (YouTube)

01. Februar 2019

Welches Thema kann sich hinter dieser Überschrift verbergen? Es könnten die Offshore – Winterräder sein in der deutschen Nordsee, die bis heute keinen Strom ins Land liefern, wofür aber jeder Stromverbraucher, auch der Ärmsten der Armen, mit einem Anteil seines Strompreises diesen Wahnsinn unterstützt. Das Schlimmste ist, verdienen tun daran die Reichen! Ist es die Erhöhung der Diäten der Abgeordneten oder die überdimensionierten Gehälter der Mitarbeiter in ARD und ZDF, mit üppigen Pensionen, wofür der Bürger auch ohne Fernseher nunmehr mit Zwang erhöhte Abgaben zahlen soll?

Nein – es geht wieder einmal um das Märchen vom Diesel-Desaster. Das erstaunlich ist, dass dazu das ARD einen sehr guten und sehr kritischen Beitrag zu Beginn dieses Jahres ausstrahlte. Ich habe Ihnen diesen unten eingestellt. Es kommt zur Sprache die irrsinnige Vernichtung von Volksvermögen, Vermögen des einzelnen und Vernichtung von Arbeitsplätzen, Schwächung des Standortes Deutschland. Es kommt zur Sprache, dass es nicht einen wissenschaftlichen, nachvollziehbaren Beweis für die Behauptung gibt, durch Dieselabgase wäre schon jemals jemand krank geworden, würde in Zukunft jemand erkranken. Im Beitrag des freien und unabhängigen Nachrichtenmagazins http://www.pi-news.net vom 9. Januar 2019 wird der ärztliche Direktor des Stuttgarter DRK-Krankenhauses, Martin Hetzel zitiert:

Familienrecht: Anspruch auf unbefristeten Kindesunterhaltstitel

31. Januar 2019

Wenn eine Kindesunterhaltsverpflichtung besteht und unstreitig ist, wird im Regelfall eine Urkunde beim zuständigen Jugendamt errichtet, möglich ist auch die Errichtung einer notariellen Urkunde.
Das Oberlandesgericht Bamberg (Beschluss vom 14.05.2018 – 2 UF 14/18 = BeckRS 2018, 22615) hat sich im vorigen Jahr mit einem Fall befasst, wo streitig war, ob das minderjährige Kind einen Anspruch hat, dass der Unterhalt unbefristet festgesetzt wird.
In dem zu Grunde liegenden Fall wurde das minderjährige Kind durch das Jugendamt als Beistand vertreten. Der Vater wurde aufgefordert einen unbefristeten Kindesunterhaltstitel zu errichten.
Er ließ eine vollstreckbare notarielle Urkunde errichten, allerdings befristet auf die restliche Zeit der Minderjährigkeit.
Dies bedeutete, dass bei Eintritt der Volljährigkeit des Kindes die notarielle Urkunde ihre Wirkung als Vollstreckungstitel verliert.
Beim Gericht wurde in der Folge ein Antrag gestellt, dass die Unterhaltsverpflichtung des Vaters aus der notariellen Urkunde, die als Schuldanerkenntnis mit Vollstreckungsunterwerfung gilt, dahingehend abgeändert wird, dass sie unbefristet gilt, das heißt über die Volljährigkeit hinaus. Diesem Antrag gab das Gericht statt.

Der Kindesvater legte hiergegen Beschwerde ein, die allerdings erfolglos blieb.
Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seiner Entscheidung ausgeführt, dass das Kind schon zu Zeiten der Minderjährigkeit verlangen kann, dass ein unbefristeter Unterhaltstitel geschaffen wird.

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.