Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen und private Meldungen.

Dr. Ulrich Vosgerau zu Asylwahnsinn & Meinungsterror (YouTube)

06. Februar 2019

In dem freien Medium https://www.epochtimes.de war am 20. Dezember 2018 ein sehr gutes Interview auf YouTube zu sehen. Von Prof. Max Otte, Betreiber von https://politik.der-privatinvestor.de, wurde einer der renommiertesten Staats-und Verfassungsrechtler in Deutschland, Dr. Ulrich Vosgerau unter anderen zu seinem neuen Buch interviewt. Er war der erste bekannte Jurist, der die Migrationspolitik von Angela Merkel als „Herrschaft des Unrechts“ geißelte. Dr. Vosgerau kritisiert die aktuelle und vergangene Migrationspolitik, bezeichnet sie zu Recht als Unrecht. Ein Staats-und Verfassungsrechtler wie er ist praktisch fassungslos, dass in Deutschland bei unserem Rechtssystem derartiges passiert, dass die meisten seiner Kollegen dazu den Mund halten und nicht sagen. Warum schweigen diese? Sie haben Angst, von den Medien oder linken Gruppierungen in die rechte Ecke gestellt zu werden mit persönlichen und beruflichen Nachteilen. Auch solche mußte Dr. Vosgerau erfahren. Menschen werden verleumdnet, schlecht gemacht, in die rechte Ecke gestellt. Dr. Vosgerau geißelt die Berichterstattung als Meinungsterror.
Wie gut das Interview ist, zeigen die nachfolgenden, 5 Kommentare:
„Vielen Dank Herr Vosgerau, danke Herr Otte, sollte Nürnberg 2.0 kommen wird auch die Elite auf dem Sofa der Hochschulen die Kälte der Angst spüren, niemand kann sagen : wir haben nichts gewusst. Der Steuerzahler, Mensch auf der Straße wird dann das Regelwerk festlegen, unangenehme Regeln für Parteienzöglinge , Juristen, Verwaltungsangestellte , Sicherheitsmitarbeiter und andere Handlanger dieses Unrechtssystems. Wer lügt, täuscht und betrügt wie unsere Vereinsmitglieder, Figuren im Schauspielhaus der Nation wird dafür die Rechnung der Bevölkerung bezahlen
Vosgerau Top, ein guter Mann der das Kind beim Namen nennt.

Erbrecht: Die Entscheidung ein Erbe anzunehmen, fällt nicht immer leicht

05. Februar 2019

Eine Frau suchte unseren anwaltlichen Rat, die von ihrem Cousin als Erbin eingesetzt worden ist (Barvermögen von ca. 4000 €). Gleichzeitig hat der Erblasser unsere Mandantin als Bezugsberechtigte für eine private Lebensversicherung mit monatlicher Rentenzahlung bedacht (Restwert 16.000 € bei einem Ende der Garantiezeit von Dezember 2025). Der Erblasser hat in den Jahren vor seinem Ableben Sozialleistungen nach dem SGB XII i.H.v. ca. 4.800 € bezogen. Dies wurde von uns vorab gegenüber dem zuständigen Sozialamt ermittelt und auch festgestellt, dass hierfür keinerlei Sicherheiten (etwa die Abtretung des Garantiebetrages aus der privaten Rentenversicherung) bestellt worden sind. Die Cousine hat die Bestattungskosten in Höhe von ca. 4.000 € übernommen. Die Leistungen aus der privaten Rentenversicherung gehören nicht zum Nachlass, sodass diese unabhängig von der Erbschaftsannahme unserer Mandantin zustehen. Für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch SGB XII hier Gewährung von Leistungen zur Deckung des Bedarfs aufgrund des Heimaufenthaltes wird nur mit dem verbliebenen Nachlass eingestanden. Die Erbin haftet mit dem Wert des im Zeitpunkt des Erbfalles vorhandenen Nachlasses (§ 102 Absatz 2 Satz 2 SGB XII). Der Anspruch auf Kostenersatz wiederum ist nicht geltend zu machen, soweit der Wert des Nachlasses unter dem Dreifachen des Grundbetrages nach § 85 Abs. 1 SGB XII liegt.

Scheidung und Wiederheirat (Youtube)

04. Februar 2019

Am 27.01.2019 gab es in der Efk riedlingen erneut zum 2.Mose 20,14

„Du sollst nicht ehebrechen“

eine Predigt vom Pastor J. Tscharntke. Bis jetzt knapp 2.400 Aufrufe, ein Thema was die Menschen bewegt.

Die Gemeinde wünscht sich, daß viele Menschen durch diese Predigten Heil und ewiges Leben in Jesus Christus finden. Auf der Homepage http://www.efk-riedlingen.de ist zu lesen:

„Die persönliche Beziehung zu Jesus bringt darüber hinaus Zuversicht und inneren Frieden auch in den zunehmenden Turbulenzen dieser Tage. Die Ereignisse laufen greifbar dem Ende dieser Weltzeit entgegen. Es gilt bereit zu sein, wenn unser Herr Jesus Christus die Seinen zu sich holt, während diese Welt im antichristlichen Chaos versinkt. Auch Sie sollten dabei sein! Nicht bei denen, die im Chaos versinken, sondern bei denen, die zu Jesus gehören.“

In der Predigt beachtet Pastor Tscharntke sehr wohl das teilweise unsägliche Leid in unglücklichen, ja zerstörerischen Ehen. Hören Sie sich an, was die Bibel dazu sagt.

Hier einige Kommentare:

Irrtum der Geschichte - einer der Teuersten (YouTube)

01. Februar 2019

Welches Thema kann sich hinter dieser Überschrift verbergen? Es könnten die Offshore – Winterräder sein in der deutschen Nordsee, die bis heute keinen Strom ins Land liefern, wofür aber jeder Stromverbraucher, auch der Ärmsten der Armen, mit einem Anteil seines Strompreises diesen Wahnsinn unterstützt. Das Schlimmste ist, verdienen tun daran die Reichen! Ist es die Erhöhung der Diäten der Abgeordneten oder die überdimensionierten Gehälter der Mitarbeiter in ARD und ZDF, mit üppigen Pensionen, wofür der Bürger auch ohne Fernseher nunmehr mit Zwang erhöhte Abgaben zahlen soll?

Nein – es geht wieder einmal um das Märchen vom Diesel-Desaster. Das erstaunlich ist, dass dazu das ARD einen sehr guten und sehr kritischen Beitrag zu Beginn dieses Jahres ausstrahlte. Ich habe Ihnen diesen unten eingestellt. Es kommt zur Sprache die irrsinnige Vernichtung von Volksvermögen, Vermögen des einzelnen und Vernichtung von Arbeitsplätzen, Schwächung des Standortes Deutschland. Es kommt zur Sprache, dass es nicht einen wissenschaftlichen, nachvollziehbaren Beweis für die Behauptung gibt, durch Dieselabgase wäre schon jemals jemand krank geworden, würde in Zukunft jemand erkranken. Im Beitrag des freien und unabhängigen Nachrichtenmagazins http://www.pi-news.net vom 9. Januar 2019 wird der ärztliche Direktor des Stuttgarter DRK-Krankenhauses, Martin Hetzel zitiert:

Familienrecht: Anspruch auf unbefristeten Kindesunterhaltstitel

31. Januar 2019

Wenn eine Kindesunterhaltsverpflichtung besteht und unstreitig ist, wird im Regelfall eine Urkunde beim zuständigen Jugendamt errichtet, möglich ist auch die Errichtung einer notariellen Urkunde.
Das Oberlandesgericht Bamberg (Beschluss vom 14.05.2018 – 2 UF 14/18 = BeckRS 2018, 22615) hat sich im vorigen Jahr mit einem Fall befasst, wo streitig war, ob das minderjährige Kind einen Anspruch hat, dass der Unterhalt unbefristet festgesetzt wird.
In dem zu Grunde liegenden Fall wurde das minderjährige Kind durch das Jugendamt als Beistand vertreten. Der Vater wurde aufgefordert einen unbefristeten Kindesunterhaltstitel zu errichten.
Er ließ eine vollstreckbare notarielle Urkunde errichten, allerdings befristet auf die restliche Zeit der Minderjährigkeit.
Dies bedeutete, dass bei Eintritt der Volljährigkeit des Kindes die notarielle Urkunde ihre Wirkung als Vollstreckungstitel verliert.
Beim Gericht wurde in der Folge ein Antrag gestellt, dass die Unterhaltsverpflichtung des Vaters aus der notariellen Urkunde, die als Schuldanerkenntnis mit Vollstreckungsunterwerfung gilt, dahingehend abgeändert wird, dass sie unbefristet gilt, das heißt über die Volljährigkeit hinaus. Diesem Antrag gab das Gericht statt.

Der Kindesvater legte hiergegen Beschwerde ein, die allerdings erfolglos blieb.
Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seiner Entscheidung ausgeführt, dass das Kind schon zu Zeiten der Minderjährigkeit verlangen kann, dass ein unbefristeter Unterhaltstitel geschaffen wird.

Die Woche COMPACT: Erreicht der Gelbwestenprotest Deutschland? (YouTube)

30. Januar 2019

Jürgen Elsässer ist Chefredakteur des COMPACT-Magazins. Wie auf Homepage www.compact-online.de nachzulesen ist war Jürgen Elsässer einer der bekanntesten linken Journalisten und arbeitete für alle einschlägigen Publikationen. Irgendetwas hat ihn bewegt, umzudenken, um nunmehr ein durchaus kritisches aber freies Medium zu betreiben. Dazu heißt es unter anderem auf der Homepage:

„Lesen, was andere nicht schreiben dürfen. Für alle, die Mut zur Wahrheit haben, ist COMPACT das scharfe Schwert gegen die Propaganda des Imperiums: Eine Waffe namens Wissen, geschmiedet aus Erz wirtschaftlicher und geistiger Unabhängigkeit. Monat für Monat neu, kompetent und souverän.“

Möglicherweise war und ist Elsässer getrieben von der Wahrheit, den Willen diese zu verbreiten und alles zu tun, damit die Menschen informiert und aufgeklärt werden. Bei dieser erstrebenswerten Arbeit macht er sich sicherlich nicht nur Freunde.

Ein Format seines freien Mediums ist COMPACT TV mit sehr interessanten Beiträgen, auch einem wöchentlichen Rückblick. Dieser hatte unter der obigen Überschrift am 28.01.2019 folgende Themen:

Mietrecht: Mietminderung durch Mieter wegen benachbarter Großbaustelle

29. Januar 2019

Wir vertraten in diesem Monat in zwei unterschiedlichen Verfahren zwei Mieter, die die Miete aufgrund Baustellenlärms und Schmutzeinwirkungen über den Zeitraum der Bautätigkeit minderten. Es handelte sich dabei um unterschiedliche Wohn- und Baustellen. Der Vermieter war gleichzeitig der Bauherr. Unsere Mandanten konnten die Abläufe und den Umfang der Baumaßnahmen in ihrem unmittelbaren Umfeld und die damit verbundenen Einwirkungen auf die von ihnen gemietete Wohnung im Rahmen ihrer Möglichkeiten durch umfangreiche Bild- und Videodokumentation sowie der Existenz einer Vielzahl von zur Aussage bereiten Zeugen nachweisen. Konkrete Lärmprotokolle und Geräuschpegelmessungen wurden nicht erstellt bzw. vorgenommen. Die Gegenseite argumentierte in beiden Fällen damit, dass kein ausreichender Sachvortrag zur Begründung des Mietminderungsbegehrens vorlag. Man stellte sich etwa auf den Standpunkt, dass taggenaue Messungen durch geeichte Geräte und Aufzeichnungen des Lärmpegels womöglich noch differenziert nach Räumlichkeiten und Berechnung unterschiedlicher Minderungsquoten entsprechend der Nutzung der Räume für eine erfolgreiche Geltendmachung von Mietminderungsansprüche notwendig wäre. Unabhängig davon wären alle auf der Baustelle eingesetzten Maschinen entsprechend den lärmtechnischen Vorgaben zulässig. Mit derartigem Lärm muss in einer Großstadt und insbesondere in einem großen Wohngebiet gerechnet werden.

Ehen mit Bestandsgarantie (YouTube)

28. Januar 2019

Auf der Internetseite der Gemeinde Evangelischen Freikirche Riedlingen www.efk-riedlingen.de sind regelmäßig die sonntäglichen Predigten entweder auf YouTube oder MP3 eingestellt. Das ist wunderbar, denn die Prediger, vielfach Pastor Jakob Tscharntke, haben wirklich etwas zu sagen.

In der Predigt vom 20.01.2019 zum Thema: Ehen mit Bestandsgarantie geht es um das Alte Testament der Bibel, dort im 2. Mose Kapitel 20 Vers 14. Nach der Übersetzung von Martin Luther 1984 ist dort zu lesen was wir alle kennen:

„Du sollst nicht ehebrechen.“

Nicht gerade ein Superthema in unserer Zeit der zerbrochenen Ehen, der zerbrochenen Familien. Dennoch aber ein sehr wichtiges Thema. Nicht nur weil es von Gott geboten ist, sondern weil jeder von uns tief im Inneren weiß, dass dies richtig ist, von Gott ins Herz gelegt bekommen hat. Leider ist dies unter „einem Haufen Müll“ verschüttet, dass wir an diese Wahrheit vielfach kaum noch herankommen. Irgendwelche Politiker, angebliche Eliten oder das Fernsehen will uns weismachen, dass ein anderes Leben außerhalb einer glücklichen Ehe doch erstrebenswert sei. Wir alle wissen, dass diese Parolen falsch sind, krank machen.

Lämmer in gelben Westen – Rainer Mausfeld über das gebrochene Schweigen (YouTube)

25. Januar 2019

Prof. Dr. Rainer Mausfeld gab in der Sendung „Der Fehlende Part“ auf https://deutsch.rt.com ein Interview. Sehr erstaunlich – ist doch Prof. Mausfeld über jeden Zweifel erhaben und sind die Russen und auch „RussiaToday“ sowieso an allem Schlechten schuld.

„Ein Gespenst in gelber Weste geht um in Europa. Hauptumschlagplatz: Die Französische Republik – getrieben von Blockaden, Protesten und Unruhen. Und zuletzt von einem Anschlag. Noch am Morgen des Anschlags sollte Chérif Chekatt, der am Dienstagabend in der Nähe des Straßburger Weihnachtsmarkts um sich geschossen hatte, verhaftet werden. Und das nicht zum ersten Mal.

Ganze 27 Verurteilungen hatte der Franzose algerischer Abstammung zu verzeichnen und war auch der deutschen Polizei bestens bekannt. Genauso wie ein anderer Täter: Anis Amri, der vor zwei Jahren für den Anschlag am Breitscheidplatz verantwortlich war. Können oder sollen solche Anschläge nicht verhindert werden? Ein Beitrag von Margarita Bityutski.

Familienrecht: Bekämpfung von Kinderarmut

24. Januar 2019

Die Bundesregierung hat das sogenannte „Starke-Familien-Gesetz“ auf den Weg gebracht.
Demnach wird der Kinderzuschlag neu gestaltet und erhöht.
Der Kinderzuschlag unterstützt Eltern, die zwar ein eigenes Einkommen haben, aber trotzdem finanziell in schwierigen Verhältnissen leben. Der Kinderzuschlag soll verhindern, dass diese Familien wegen der Kinder auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind.
Der Aufwand für den Antrag auf Kinderzuschlag ist nicht unerheblich. Zudem war es bisher so, dass der Kinderzuschlag wegfiel, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze überschritten war. Im Moment ist es noch so, dass zusätzliches Einkommen der Eltern dazu führen kann, dass der Anspruch entfällt und die Familie unterm Strich letztlich ein geringeres Einkommen zur Verfügung hat. Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt.

Zum 01.07.2019 soll der Kinderzuschlag von derzeit 170 € auf 185 € pro Kind und Monat erhöht werden. Damit soll das durchschnittliche Existenzminimum des Kindes zusammen mit dem Kindergeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe gesichert werden. Durch die Neuregelung wird sichergestellt, dass Einkommen des Kindes, z.B. die Unterhaltszahlung vom anderen Elternteil, den Kinderzuschlag nicht mehr so stark mindert.
Folge davon ist, dass der Kinderzuschlag auch Alleinerziehenden offensteht.
Der Kinderzuschlag soll zukünftig für 6 Monate gewährt werden und es erfolgt auch keine rückwirkende Überprüfung mehr.

In einem zweiten Schritt entfällt zum 01.01.2020 die obere Einkommensgrenze und Einkommen der Eltern mindert die Höhe des Kinderzuschlages nur noch zu 45 %.

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.