Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen und private Meldungen.

Familienrecht: Ausgleichsanspruch gegen den Ehegatten nach Auszug aus der Ehewohnung

27. Dezember 2018

Wenn ein Ehegatte im Zuge der Trennung die gemeinsam angemietete Ehewohnung verlässt, dann stellt sich die Frage, ob er sich noch an den Mietkosten beteiligen muss.

Das Oberlandesgericht Köln hat im Sommer diesen Jahres einen solchen Fall entschieden.

Die Ehefrau war im Januar 2017 aus der Mietwohnung ausgezogen. Der Ehemann war in der Wohnung verblieben und wehrte sich zunächst gegen eine Kündigung des Mietvertrages.
Zum 31.07.2017 wurde dann doch von beiden die Kündigung ausgesprochen. Der Ehemann bezahlte die Miete und die Nebenkosten und hat dann von seiner Frau die Hälfte der Kosten für die Zeit von Januar bis März 2017, das heißt für 3 Monate begehrt. Das zunächst zuständige Amtsgericht hat den Antrag auf Ausgleich der hälftigen Mietkosten zurückgewiesen.
Dies wollte der Ehemann nicht hinnehmen und ging in Beschwerde, die dann teilweise von Erfolg gekrönt war.
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat dem in der Ehewohnung verbliebenen Ehemann eine Überlegungsfrist von ca. 3 Monaten zugebilligt, das heißt innerhalb dieser Frist kann er entscheiden, ob er in der Ehewohnung bleibt oder diese kündigen will.

Frohe Weihnachten! (YouTube)

21. Dezember 2018

Eines der bekanntesten Weihnachtslieder ist „O du fröhliche“. Kennen Sie den Text der 1. Strophe, der mit seinem Lied unzähligen Menschen schon so viele Jahrzehnte eine große Freude bereitet hat – regelmäßig als letzte Lied im Weihnachtsgottesdienst bei ausgeschalteter Beleuchtung und leuchtendem Christbaum?

Der Gedanke zu dem Lied war Johannes Daniel Falk gegeben. Geboren 1768 in Danzig, wuchs er mit 7 Geschwistern in ärmlichen Verhältnissen auf. Da es an Geld fehlte musste Johannes mit 10 Jahren von der Schule genommen werden. Da er aber ein begabter Junge war, finanzierten Stadtväter von Danzig den kostenlosen Besuch der Lateinschule und später das Universitätsstudium. Die Stadtväter gaben das Stipendium mit folgenden Worten: Geh mit Gott! Du bleibst unser Schuldner. Zahlen musst du diese Schuld. Wir haben dich als Kind mit Liebe gepflegt. Wenn ein armes Kind an deine Tür klopft, vergiss nie, wie am du selbst warst!

Man schrieb das Jahr 1813. Es war eine schlimme Zeit. Die französischen Truppen Napoleons und ihre Verbündeten hatten Weimar besetzt. Im Nachbarort hausten spanische Truppen wie die Barbaren, Häuser wurden angezündet, Vieh geraubt und geschlachtet, Hausrat geplündert. Es kam ein großes Elend über die Bevölkerung. Zu alledem brach auch noch die Pest aus. Im Hause des Daniel Falk erkrankten alle 6 Kinder. Zuerst starb der 11-jährige, 2 Monate später eine Schwester, wenig später die 6-jährige Schwester, 2 Wochen darauf der 3-jährige. Auch der Vater lag wochenlang krank im Bett.

Sozialrecht: Anspruch auf Kostenübernahme für einen Schulbegleiter für die Nachmittagsbetreuung in einer Ganztagsschule

20. Dezember 2018

Behinderte Kinder haben einen Anspruch auf Kostenübernahme für den zum Schulbesuch erforderlichen Schulbegleiter – Integrationshelfer – als sogenannte Hilfe zur angemessenen Schulbildung gegenüber dem Sozialamt.
Diese Leistung ist unabhängig vom Einkommen und Vermögen des behinderten Kindes und seiner Eltern.

Das Bundessozialgericht hatte jetzt 2 Verfahren zu entscheiden, wo streitgegenständlich war, ob dies auch für die Nachmittagsbetreuung des behinderten Kindes im Rahmen einer offenen Ganztagsschule gilt.
Die minderjährigen Kläger waren beide am Down-Syndrom erkrankt und besuchten am Vormittag eine Regelgrundschule. Während der Unterrichtszeit wurden sie von einem Schulbegleiter unterstützt, die Kosten dafür übernahm das Sozialamt.
Die Kinder haben darüber hinaus das Angebot der Nachmittagsbetreuung im Rahmen der Ganztagsschule in Anspruch genommen. Dies beinhaltete ein gemeinsames Mittagessen, die Hausaufgabenbetreuung und sonstige Unternehmungen.
Die Kostenübernahme für den Schulbegleiter im Rahmen der Nachmittagsbetreuung hat der Sozialhilfeträger abgelehnt. Begründet wurde dies damit, es handele sich um ein freiwilliges Angebot, was nicht der Erfüllung der Schulpflicht diene.
Hier könne Hilfe nur erfolgen als sogenannter familienunterstützender Dienst zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

Warum werden eigentlich nicht mehr Menschen gerettet? (YouTube)

19. Dezember 2018

Hagen Grell kommt aus Sachsen und ist ein bekannter Blogger. Zu dem unten eingestellten Video hat er eine PDF entwickelt, die heruntergeladen werden kann. Warum macht er dies? Durch das Video und seine schriftlichen Ausführungen macht er noch einmal klar, was schon seit dem Jahr 2015 immer und immer wieder wiederholt wird, was Frau Merkel, die Grünen und die Linken und alle Unterstützer ignorieren oder sogar wider besseren Wissens leugnen.

Jedem ist mittlerweile klar, dass nach Deutschland nur die kommen, die genug Geld und Kraft haben, überwiegend junge Männer. Die Frauen, Alten, Armen und Kranken bleiben sowieso zurück in behaupteter Gefahr und Armut. Auch ist logisch, dass diejenigen, die auf dem Weg nach Europa zu Tode kommen, angestiftet wurden durch die fehlgeleitete Politik und die blinden Menschen.

Was aber auf Anfang an klar war, dass die Ressourcen in Deutschland und Europa nicht ausreichen, um alle Menschen in Europa zu versorgen, die angeblich in Not leben. Die Versorgung dieser Menschen in den Heimatländern oder deren Nachbarländern vermeidet nicht nur eine todbringende Mittelmeerüberquerung, sondern gibt auch wegen der um ein Vielfaches günstigeren Lebensverhältnisse mindestens der zehnfachen Anzahl an Menschen, wenn nicht sogar noch mehr die Möglichkeit eines Lebens als wenn nur ein Mensch in Deutschland volle Versorgung genießt. Rechnet man alles zusammen, wird im Jahr ein Migrant 20.000 € und mehr an Geld-und Sachleistungen in Anspruch nehmen. In den Herkunftsländern oder deren Nachbarländern könnte man mit diesem Geld vielleicht 20 oder mehr Menschen versorgen.

Mietrecht: Besser Vorsorge treffen als im Nachgang vom Inhalt des selbst verwendeten Formular-vertrages überrascht zu werden

18. Dezember 2018

Wir vertreten eine Vermieterin in einem Rechtsstreit, indem es nach Beendigung des Mietverhältnisses etwa um Ansprüche wegen unterlassener Schönheitsreparaturen und Schadensersatz wegen Beschädigung der Mietsache geht. Nachdem der Mieter die Wohnung mehr schlecht als recht geräumt zurückgegeben hat und keine Schönheits-reparaturen durchgeführt wurden, meinte die Vermieterin, nachdem sie den Mieter zur Durchführung eine Frist gesetzt hatte und dieser dem nicht Folge leistete, dass die Kosten für die Beseitigung der entstandenen Schäden wie auch für die Durchführung der Schönheitsreparaturen von diesem zu erstatten wären. Ein Blick in dem von der Vermieterin verwendeten Mietvertrag ergab jedoch, dass entsprechend der gesetzlichen Regelung bei Durchführung der Schönheitsreparaturen der Vermieter als Verpflichteter vermerkt worden ist. Unsere Mandantin wollte jedoch für die Zukunft eine für sie günstigere Vereinbarung und hat uns den von den zukünftigen Mietern zu unterschreibenden Mietvertrag zur Kontrolle vorgelegt.

Beim Abschluss eines Mietvertrages raten wir, soweit wir den Vermieter vertreten, dass der Vertrag in den einzelnen Punkten mit dem zukünftigen Mieter besprochen und damit ausgehandelt wird, so dass es erst gar nicht zum Vorliegen Allgemeiner Geschäftsbedingungen und den hierfür für deren Wirksamkeit anzuwendenden strengeren Regelungen kommt.

PI-NEWS-Weihnachtsbotschaft #1: Dietmar Friedhoff (AfD-MdB) (YouTube)

17. Dezember 2018

Das freie Medium www.pi-news.net wird jetzt bis zum 24.12.2018 jeden Tag eine Weihnachtsbotschaft veröffentlichen. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Dietmar Friedhoff aus Niedersachsen hat den Anfang gemacht. Für ihn stehen im Advent vor allem die Frohe Botschaft, Dankbarkeit und die Besinnung auf christliche Werte im Vordergrund. Sie sind das Fundament und die Basis der Menschen in Deutschland, in Europa und des gesamten Abendlandes. Sie umzusetzen, soll für uns alle Aufgabe und zukunftsorientiertes Handeln sein. Mehr Glauben schafft mehr Hoffnung und damit (hoffentlich) mehr Liebe unter den Menschen in Deutschland.

Ist das nicht erstaunlich? Alle Altparteien, Linke und Grüne sowieso schimpfen auf die AfD, auf pi-news und alle Menschen, die sich für die Tatsachen und die Wahrheit interessieren und daher auch wahrnehmen, was die AfD oder die freien und unabhängigen Medien veröffentlichen. Unser Gott liebt die Wahrheit – ist deren Ablehnung nicht auch die Ablehnung von Gott?

Ich hoffe es für diese Menschen nicht.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien weiterhin eine gesegnete Adventszeit.

Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt

„Migrationspakt ist Landesverrat“: CDU-Delegierter rechnet mit Merkels Politik ab (YouTube)

14. Dezember 2018

Die mutigste Rede hat auf dem 31. CDU-Parteitag am 8. Dezember 2018 Eugen Abler gehalten. Der CDU-Politiker rechnete mit der Politik von Frau Merkel ab. Unter der obigen Überschrift berichtete davon https://www.epochtimes.de und stellte die Rede online, für sie von mir unten eingestellt.
In dem Beitrag des freien Mediums wird aus der Rede zitiert, folgendes ist zu lesen:
„Der Migrationspakt habe verhängnisvolle Auswirkungen auf das Land. „Formell mag der UN-Pakt rechtlich unverbindlich sein, politisch ist er es nicht. Durch die umfangreichen Selbstverpflichtungen geraten die Länder die ihn unterzeichnen unter moralischen Druck den Vorgaben zu Folgen. Es wird immer betont der UN-Vertrag habe den Status einer Empfehlung allerdings beginnt jeder der 23 Zielbeschreibungen mit ‚Wir verpflichten uns …,‘“so der CDU-Mann.
„Der Migrationspakt ist ein trojanisches Pferd unter dem illegale Migration legalisiert werden soll. Die Folgen des UN-Paktes werden gravierender sein, als die Entscheidung der Kanzlerin 2015.“ Abler appellierte an Angela Merkel: Frau Bundeskanzlerin, ich fordere sie auf diesen Migrationspakt nicht zu unterschreiben, wie bereits mehrere Nachbarländer. Eine Unterschrift ist für mich Landesverrat.

Der eigentliche Kampf gegen den Migrationspakt beginnt erst heute

12. Dezember 2018

Natürlich hat sich das freie Medium https://philosophia-perennis.com auch mit der unsäglichen Verabschiedung des UN-Migrationspaktes beschäftigt. In der Veröffentlichung unter der obigen Überschrift am 10.12.2018 war unter anderem folgendes zutreffend zu lesen:

„… Um seine Ideen umzusetzen, verspricht der Migrationspakt eine „Berichterstattung durch die Medien, einschließlich Informationen im Internet, zu fördern, unter anderem durch Sensibilisierung und Aufklärung von Medienschaffenden hinsichtlich Migrationsfragen und -begriffen, durch Investitionen in ethische Standards der Berichterstattung und Werbung und durch Einstellung der öffentlichen Finanzierung oder materiellen Unterstützung von Medien, die systematisch Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung gegenüber Migranten fördern.
Wie wir alle wissen, wird heute schon die kleinste Kritik an der desaströsen Migrationspolitik des Systems Merkel als Rassismus verschrien. Selbst zurückhaltenden Islamkritikern wird permanent pauschal und undifferenziert Fremdenfeindlichkeit unterstellt. …“

Das ist ein klarer Angriff auf die Meinungsfreiheit des Grundgesetzes und die jedem Menschen als Geschöpf innewohnende Freiheit das zu sagen, was die Wahrheit ist.

Zivilrecht: Wenn Nachbarn das "Recht" selbst in die Hand nehmen

11. Dezember 2018

Wir vertreten vor dem Amtsgericht Chemnitz die Eigentümerin eines Gartengrundstücks (Hinterlegergrundstück) mit darauf befindlichem Gartenhäuschen, das im Jahre 1993 gemeinsam mit 2 weiteren Gartengrundstücken mit einem Strom- und Wasseranschluss versehen worden ist. Der zentrale Stromanschluss sowie der Wasserschacht befanden sich dabei auf dem davorliegenden Grundstück des Bruders unserer Mandantin. Teile der Leitungen führten auch über dieses Grundstück. Die Kosten sowie der arbeitsmäßige Aufwand wurde von den 3 beteiligten Grundstückseigentümern zu gleichen Teilen gemeinsam getragen. Gleiches galt für die später anfallenden Verbrauchskosten.

Man ist damals davon ausgegangen, dass die gemeinsam finanzierten und verlegten Medien die Grundstücke dauerhaft versorgen sollten. Nur außergewöhnliche Umstände sollten eine Beendigung der Nutzungsmöglichkeit und damit die Versorgung der dahinter liegenden Grundstücke über die gemeinsam verlegten und finanzierten Leitungen ermöglichen. Der Eigentümer des Grundstücks auf dem sich die beiden Anschlüsse befanden, hat dann später auf dem Grundstück ein Eigenheim errichtet und im Zuge der Verlegung eines neuen Gasanschlusses den Stromanschluss zum Grundstück unserer Mandantin abgebrochen sowie den Wasserschacht komplett beseitigt, sodass das Grundstück unserer Mandantin weder mit Strom noch mit Wasser versorgt werden konnte.

In dem Verfahren vor dem Amtsgericht Chemnitz, in dem es um die Wiederherstellung der Anschlüsse ging, wandte die Beklagte ein, dass sie jederzeit zur Beendigung des Nutzungsverhältnisses berechtigt gewesen sei.

Was gehört zu einem richtigen Weihnachtsfest?

10. Dezember 2018

Unter dieser Überschrift schrieb Pfarrer Olaf Latzel, Pfarrer in der evangelischen Landeskirche in Bremen einen Beitrag zur Kompaktausgabe November 2018 „Stimme der Märtyrer“, eine Zeitschrift der „Hilfsaktion Märtyrerkirche e.V.“. In diesem Beitrag heißt es:

Der Weihnachtsbaum? Er ist doch unverzichtbarer Bestandteil des Festes. Man muss doch an Weihnachten seine christliche Gesinnung zeigen und die zeigt sich nun mal im Weihnachtsbaum. Oder nicht? – Fragen Sie mal die verfolgten Christen in Nigeria.
Die Geschenke? Es ist doch so wunderbar sich mit all den anderen Kaufwütigen in verstopften Kaufhäusern zu drängen um möglichst viel Geld für glitzernd verpackte Präsente auszugeben. Sinnloser Konsum gefällt doch Gott. Oder nicht? – Fragen Sie mal die bedrängten Christen in Syrien.
Das Essen? Einmal im Jahr kann man es sich doch so richtig gut gehen lassen, wo wir ja sonst nicht genügend zu essen haben. Und zwei drei Kilogramm mehr auf den Hüften sind doch wirklich zu gebrauchen. Mit meinem Körper kann ich ja schließlich machen was ich will. Er gehört ja mir. Oder nicht?
Was gehört denn jetzt wirklich zu einem ,richtigen‘ Weihnachtsfest?

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.