Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen und private Meldungen.

„Klimaschutz ist eine absurde Idee“ (YouTube)

09. Januar 2019

Auf https://deutsch.rt.com ist ein wunderbares Interview mit Michael Limburg zu sehen, Vizepräsident des Europäisches Institut für Klima und Energie –EIKE. Das Video ist unten eingestellt.

Wer spätestens jetzt nicht hinterfragt, ob die Behauptung des durch Menschen gemachten Klimawandels eine „Lüge“ ist, will sich offensichtlich damit nicht beschäftigen.

Herr Limburg führt zunächst aus, dass wer über Klimawandel spricht, genau die Vergangenheit kennen muss. Er wird dann feststellen, dass solange es das Klima auf der Erde gibt, dieses ständig schwankte. Dies auch ohne vermehrtem CO2. Erinnert an die römische Warmzeit, Hannibal konnte aufgrund des warmen Wetters mit seinen Elefanten über die Alpen marschieren. Die Wikinger mussten Grönland (Grünland) verlassen, weil infolge der Kleinen Eiszeit, die ca. im Jahre 1850 endete, dort nichts mehr angebaut werden konnte. Zudem ist das Klima ein chaotischerem, nicht genau vorhersehbar. Allenfalls kann man sich mit Modellen helfen, dies allerdings nur bedingt. Beweiskräftig sind diese nicht.

Beim Klimawandel geht es also um die Frage, ob eine vermehrte Anreicherung der Atmosphäre durch CO2 die Ursache ist. Zunächst muss man sich die Verhältnisse und Korrelationen vor Augen halten. In der Atmosphäre befindet sich CO2 nur im Umfang von 0,04 %.

Verkehrsrecht: Parkplatzunfall beim Rückwärtsfahren

08. Januar 2019

Wir vertreten einen Mandanten, der beim Ausfahren vorwärts aus einer Parklücke auf einem Kundenparkplatz eines Einkaufszentrums von einem neben ihm aus einer Parklücke rückwärtsausfahrenden Personenkraftwagen angefahren worden ist. Unser Mandant stand mit seinem PKW einen Meter außerhalb der Parklücke als der rechts neben ihm zu 90 Grad versetzt durch einen Fahrbereich getrennt parkende, zunächst rückwärts nach rechts ausparkende dann jedoch rückwärts gerade ausfahrende Unfallgegner an den PKW unseres Mandanten anstieß. Der durch Sachverständigen festgestellte Schaden belief sich dabei einschließlich merkantiler Minderwert auf fast 2.000,00 €. Der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners hat mit der Begründung, dass der Unfall für beide Seiten gleichermaßen vermeidbar war eine Haftungsteilung von 50 zu 50 % angenommen. Zu Recht? Wir denken nicht und berufen uns etwa auf folgende höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 2016.

Die Vorschrift des § 9 Abs. 5 StVO (Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist, erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.) ist auf Parkplätzen ohne eindeutigen Straßencharakter nicht unmittelbar anwendbar. Mittelbare Bedeutung erlangt sie aber über § 1 StVO. Entsprechend der Wertung des § 9 Abs. 5 StVO muss sich auch derjenige, der auf einem Parkplatz Rückwärts fährt, so verhalten, dass er sein Fahrzeug notfalls sofort anhalten kann.

Suche Frieden und jage ihm nach! (YouTube)

07. Januar 2019

Die allermeisten Menschen wünschen sich Frieden. Aber was heißt das eigentlich – Frieden? Wie bekommt man ihn?

Der Satz der Überschrift findet sich im Alten Testament der Bibel, im Psalm 34 im 2. HS des Verses 15. Dieser Halbsatz wurde zur Jahreslosung bestimmt. Zu diesem Text hat Pastor Tscharntke von der Evangelischen Freikirche Riedlingen am 30. Dezember 2018 gepredigt. Das Video habe ich Ihnen unten eingestellt.

Der Unfrieden in Deutschland war nach dem Krieg noch nie so groß wie jetzt. Das Volk ist zerrissen, teilweise eingeschüchtert, wird gefüttert mit falschen Informationen, Angst wird verbreitet. So schlimm war es weder in den Zeiten des kalten Krieges oder der 68-Bewegung.

Frau Merkel, ihre Regierung und ihre Helfershelfer haben es geschafft, den Zustand des Unfriedens in Deutschland zu säen und zu fördern, und ein Ende ist nicht absehbar. Schlimme Zeiten werden auf unser Land zukommen.

KenFM im Gespräch mit: Stefan Schubert („Die Destabilisierung Deutschlands“) (YouTube)

04. Januar 2019

Kennen Sie Ken Jebsen? Wir hatten ihn schon vorgestellt. Jebsen betreibt ein Videoportal unter https://kenfm.de, bietet unterschiedliche Formate an. Eines davon ist das Interview mit einem Buchautor, jetzt Stefan Schubert. Unter der obigen Überschrift ist der Beitrag veröffentlicht, das Interview haben wir Ihnen unten eingestellt.

Auch wenn ich nicht immer mit Jebsens Ansichten konform gehe, bemüht er sich stets um objektiven Journalismus. Das ist auch wieder in diesem wunderbaren und interessanten Interview zu merken. Ich habe den Eindruck, das Herz von Jebsen schlägt eher links, was ihn aber nicht davon abhält, einen vom Mainstream abgelehnten Erfolgsautor wie Stefan Schubert einzuladen. Jebsen ist wie immer gut vorbereitet, ist in der Lage aus seinem Interviewpartner den Kern der Botschaft herauszuholen. Für mich erstaunlich sieht Jebsen die Entwicklung unseres Landes durchaus sehr kritisch, insbesondere die weiter betriebene Migration, an der Deutschland zu zerbrechen drohte. Viele andere Themenbereiche werden angesprochen, die Wegentwicklung von der Demokratie, die Einschränkung und Beschneidung der Meinungsfreiheit, das Diffamieren von Menschen mit Meinungen, die nicht dem Mainstream entsprechen, der Rolle des Verfassungsschutzes.

Puzzle des Lebens MIT TON! (YouTube)

02. Januar 2019

Ein gutes und segensreiches Jahr 2019!

Hatten Sie einen guten Start in das Jahr 2019? Das wünschen wir Ihnen sehr!

Zu Beginn eines Jahres liegt das neue Jahr wie ein unbeschriebenes Tagebuch vor einem, es ist Zeit zurück zu blicken. Es lohnt nicht, sich zum Betrachten ausreichend Raum zu nehmen. So besteht auch die Möglichkeit, Schlechtes aus der Vergangenheit zu verarbeiten, sich an Gutem zu erfreuen, sich etwas Sinnvolles und Wichtiges für das neue Jahr vorzunehmen.

Im evangelischen Gesangbuch gibt es zum Jahreswechsel ein Lied, welches unter der Nr. 63 geführt wird.
Der wunderbare Text lautet wie folgt:

Das Jahr geht still zu Ende

JF-TV Jahresrückblick 2018 (YouTube)

28. Dezember 2018

Das Jahr 2018 geht zu Ende. Zeit zurückzuschauen. Das macht die unabhängige Wochenzeitung https://jungefreiheit.de in einer sehr guten Art und Weise.
Das Video zum Jahresrückblick 2018 ist unten eingestellt. Hier nur 7 kurze Kommentare der Leser/Zuschauer:

„Geniale Zusammenfassung, Danke“

„Der junge Freiheit Verlag ist echt Klasse.“

„Vielen Dank für eure großartige journalistische Arbeit!“

„Hervorragende Arbeit, professionell gemacht, vielen Dank dafür!“

„Toll gemacht, vielen Dank. Pflichtvideo! Wünsche auch Euch schöne und ruhige Weihnachten sowie einen schönen Jahreswechsel.“

„War ein tolles Jahr mit euch! Auf ein erfolgreiches Jahr 2019!“

„52 Gelungene Minuten, sehr Real und aufschlussreich! 1a Rückblick, wenn auch an vielen Stellen Traurig als Heimatliebender.“

Dem kann ich mich nur anschließen. Es ist sehr wichtig, dass es derartige journalistische Arbeit gibt, die gerade nicht mit dem Mainstream schwimmt, sondern Wahrheiten berichten, die andere bewusst oder unbewusst verschweigen.

Familienrecht: Ausgleichsanspruch gegen den Ehegatten nach Auszug aus der Ehewohnung

27. Dezember 2018

Wenn ein Ehegatte im Zuge der Trennung die gemeinsam angemietete Ehewohnung verlässt, dann stellt sich die Frage, ob er sich noch an den Mietkosten beteiligen muss.

Das Oberlandesgericht Köln hat im Sommer diesen Jahres einen solchen Fall entschieden.

Die Ehefrau war im Januar 2017 aus der Mietwohnung ausgezogen. Der Ehemann war in der Wohnung verblieben und wehrte sich zunächst gegen eine Kündigung des Mietvertrages.
Zum 31.07.2017 wurde dann doch von beiden die Kündigung ausgesprochen. Der Ehemann bezahlte die Miete und die Nebenkosten und hat dann von seiner Frau die Hälfte der Kosten für die Zeit von Januar bis März 2017, das heißt für 3 Monate begehrt. Das zunächst zuständige Amtsgericht hat den Antrag auf Ausgleich der hälftigen Mietkosten zurückgewiesen.
Dies wollte der Ehemann nicht hinnehmen und ging in Beschwerde, die dann teilweise von Erfolg gekrönt war.
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat dem in der Ehewohnung verbliebenen Ehemann eine Überlegungsfrist von ca. 3 Monaten zugebilligt, das heißt innerhalb dieser Frist kann er entscheiden, ob er in der Ehewohnung bleibt oder diese kündigen will.

Frohe Weihnachten! (YouTube)

21. Dezember 2018

Eines der bekanntesten Weihnachtslieder ist „O du fröhliche“. Kennen Sie den Text der 1. Strophe, der mit seinem Lied unzähligen Menschen schon so viele Jahrzehnte eine große Freude bereitet hat – regelmäßig als letzte Lied im Weihnachtsgottesdienst bei ausgeschalteter Beleuchtung und leuchtendem Christbaum?

Der Gedanke zu dem Lied war Johannes Daniel Falk gegeben. Geboren 1768 in Danzig, wuchs er mit 7 Geschwistern in ärmlichen Verhältnissen auf. Da es an Geld fehlte musste Johannes mit 10 Jahren von der Schule genommen werden. Da er aber ein begabter Junge war, finanzierten Stadtväter von Danzig den kostenlosen Besuch der Lateinschule und später das Universitätsstudium. Die Stadtväter gaben das Stipendium mit folgenden Worten: Geh mit Gott! Du bleibst unser Schuldner. Zahlen musst du diese Schuld. Wir haben dich als Kind mit Liebe gepflegt. Wenn ein armes Kind an deine Tür klopft, vergiss nie, wie am du selbst warst!

Man schrieb das Jahr 1813. Es war eine schlimme Zeit. Die französischen Truppen Napoleons und ihre Verbündeten hatten Weimar besetzt. Im Nachbarort hausten spanische Truppen wie die Barbaren, Häuser wurden angezündet, Vieh geraubt und geschlachtet, Hausrat geplündert. Es kam ein großes Elend über die Bevölkerung. Zu alledem brach auch noch die Pest aus. Im Hause des Daniel Falk erkrankten alle 6 Kinder. Zuerst starb der 11-jährige, 2 Monate später eine Schwester, wenig später die 6-jährige Schwester, 2 Wochen darauf der 3-jährige. Auch der Vater lag wochenlang krank im Bett.

Sozialrecht: Anspruch auf Kostenübernahme für einen Schulbegleiter für die Nachmittagsbetreuung in einer Ganztagsschule

20. Dezember 2018

Behinderte Kinder haben einen Anspruch auf Kostenübernahme für den zum Schulbesuch erforderlichen Schulbegleiter – Integrationshelfer – als sogenannte Hilfe zur angemessenen Schulbildung gegenüber dem Sozialamt.
Diese Leistung ist unabhängig vom Einkommen und Vermögen des behinderten Kindes und seiner Eltern.

Das Bundessozialgericht hatte jetzt 2 Verfahren zu entscheiden, wo streitgegenständlich war, ob dies auch für die Nachmittagsbetreuung des behinderten Kindes im Rahmen einer offenen Ganztagsschule gilt.
Die minderjährigen Kläger waren beide am Down-Syndrom erkrankt und besuchten am Vormittag eine Regelgrundschule. Während der Unterrichtszeit wurden sie von einem Schulbegleiter unterstützt, die Kosten dafür übernahm das Sozialamt.
Die Kinder haben darüber hinaus das Angebot der Nachmittagsbetreuung im Rahmen der Ganztagsschule in Anspruch genommen. Dies beinhaltete ein gemeinsames Mittagessen, die Hausaufgabenbetreuung und sonstige Unternehmungen.
Die Kostenübernahme für den Schulbegleiter im Rahmen der Nachmittagsbetreuung hat der Sozialhilfeträger abgelehnt. Begründet wurde dies damit, es handele sich um ein freiwilliges Angebot, was nicht der Erfüllung der Schulpflicht diene.
Hier könne Hilfe nur erfolgen als sogenannter familienunterstützender Dienst zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

Warum werden eigentlich nicht mehr Menschen gerettet? (YouTube)

19. Dezember 2018

Hagen Grell kommt aus Sachsen und ist ein bekannter Blogger. Zu dem unten eingestellten Video hat er eine PDF entwickelt, die heruntergeladen werden kann. Warum macht er dies? Durch das Video und seine schriftlichen Ausführungen macht er noch einmal klar, was schon seit dem Jahr 2015 immer und immer wieder wiederholt wird, was Frau Merkel, die Grünen und die Linken und alle Unterstützer ignorieren oder sogar wider besseren Wissens leugnen.

Jedem ist mittlerweile klar, dass nach Deutschland nur die kommen, die genug Geld und Kraft haben, überwiegend junge Männer. Die Frauen, Alten, Armen und Kranken bleiben sowieso zurück in behaupteter Gefahr und Armut. Auch ist logisch, dass diejenigen, die auf dem Weg nach Europa zu Tode kommen, angestiftet wurden durch die fehlgeleitete Politik und die blinden Menschen.

Was aber auf Anfang an klar war, dass die Ressourcen in Deutschland und Europa nicht ausreichen, um alle Menschen in Europa zu versorgen, die angeblich in Not leben. Die Versorgung dieser Menschen in den Heimatländern oder deren Nachbarländern vermeidet nicht nur eine todbringende Mittelmeerüberquerung, sondern gibt auch wegen der um ein Vielfaches günstigeren Lebensverhältnisse mindestens der zehnfachen Anzahl an Menschen, wenn nicht sogar noch mehr die Möglichkeit eines Lebens als wenn nur ein Mensch in Deutschland volle Versorgung genießt. Rechnet man alles zusammen, wird im Jahr ein Migrant 20.000 € und mehr an Geld-und Sachleistungen in Anspruch nehmen. In den Herkunftsländern oder deren Nachbarländern könnte man mit diesem Geld vielleicht 20 oder mehr Menschen versorgen.

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.