Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen und private Meldungen.

Der eigentliche Kampf gegen den Migrationspakt beginnt erst heute

12. Dezember 2018

Natürlich hat sich das freie Medium https://philosophia-perennis.com auch mit der unsäglichen Verabschiedung des UN-Migrationspaktes beschäftigt. In der Veröffentlichung unter der obigen Überschrift am 10.12.2018 war unter anderem folgendes zutreffend zu lesen:

„… Um seine Ideen umzusetzen, verspricht der Migrationspakt eine „Berichterstattung durch die Medien, einschließlich Informationen im Internet, zu fördern, unter anderem durch Sensibilisierung und Aufklärung von Medienschaffenden hinsichtlich Migrationsfragen und -begriffen, durch Investitionen in ethische Standards der Berichterstattung und Werbung und durch Einstellung der öffentlichen Finanzierung oder materiellen Unterstützung von Medien, die systematisch Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung gegenüber Migranten fördern.
Wie wir alle wissen, wird heute schon die kleinste Kritik an der desaströsen Migrationspolitik des Systems Merkel als Rassismus verschrien. Selbst zurückhaltenden Islamkritikern wird permanent pauschal und undifferenziert Fremdenfeindlichkeit unterstellt. …“

Das ist ein klarer Angriff auf die Meinungsfreiheit des Grundgesetzes und die jedem Menschen als Geschöpf innewohnende Freiheit das zu sagen, was die Wahrheit ist.

Zivilrecht: Wenn Nachbarn das "Recht" selbst in die Hand nehmen

11. Dezember 2018

Wir vertreten vor dem Amtsgericht Chemnitz die Eigentümerin eines Gartengrundstücks (Hinterlegergrundstück) mit darauf befindlichem Gartenhäuschen, das im Jahre 1993 gemeinsam mit 2 weiteren Gartengrundstücken mit einem Strom- und Wasseranschluss versehen worden ist. Der zentrale Stromanschluss sowie der Wasserschacht befanden sich dabei auf dem davorliegenden Grundstück des Bruders unserer Mandantin. Teile der Leitungen führten auch über dieses Grundstück. Die Kosten sowie der arbeitsmäßige Aufwand wurde von den 3 beteiligten Grundstückseigentümern zu gleichen Teilen gemeinsam getragen. Gleiches galt für die später anfallenden Verbrauchskosten.

Man ist damals davon ausgegangen, dass die gemeinsam finanzierten und verlegten Medien die Grundstücke dauerhaft versorgen sollten. Nur außergewöhnliche Umstände sollten eine Beendigung der Nutzungsmöglichkeit und damit die Versorgung der dahinter liegenden Grundstücke über die gemeinsam verlegten und finanzierten Leitungen ermöglichen. Der Eigentümer des Grundstücks auf dem sich die beiden Anschlüsse befanden, hat dann später auf dem Grundstück ein Eigenheim errichtet und im Zuge der Verlegung eines neuen Gasanschlusses den Stromanschluss zum Grundstück unserer Mandantin abgebrochen sowie den Wasserschacht komplett beseitigt, sodass das Grundstück unserer Mandantin weder mit Strom noch mit Wasser versorgt werden konnte.

In dem Verfahren vor dem Amtsgericht Chemnitz, in dem es um die Wiederherstellung der Anschlüsse ging, wandte die Beklagte ein, dass sie jederzeit zur Beendigung des Nutzungsverhältnisses berechtigt gewesen sei.

Was gehört zu einem richtigen Weihnachtsfest?

10. Dezember 2018

Unter dieser Überschrift schrieb Pfarrer Olaf Latzel, Pfarrer in der evangelischen Landeskirche in Bremen einen Beitrag zur Kompaktausgabe November 2018 „Stimme der Märtyrer“, eine Zeitschrift der „Hilfsaktion Märtyrerkirche e.V.“. In diesem Beitrag heißt es:

Der Weihnachtsbaum? Er ist doch unverzichtbarer Bestandteil des Festes. Man muss doch an Weihnachten seine christliche Gesinnung zeigen und die zeigt sich nun mal im Weihnachtsbaum. Oder nicht? – Fragen Sie mal die verfolgten Christen in Nigeria.
Die Geschenke? Es ist doch so wunderbar sich mit all den anderen Kaufwütigen in verstopften Kaufhäusern zu drängen um möglichst viel Geld für glitzernd verpackte Präsente auszugeben. Sinnloser Konsum gefällt doch Gott. Oder nicht? – Fragen Sie mal die bedrängten Christen in Syrien.
Das Essen? Einmal im Jahr kann man es sich doch so richtig gut gehen lassen, wo wir ja sonst nicht genügend zu essen haben. Und zwei drei Kilogramm mehr auf den Hüften sind doch wirklich zu gebrauchen. Mit meinem Körper kann ich ja schließlich machen was ich will. Er gehört ja mir. Oder nicht?
Was gehört denn jetzt wirklich zu einem ,richtigen‘ Weihnachtsfest?

Big, Big Picture: Willy Wimmer und Dr. Andreas Noack (YouTube)

07. Dezember 2018

Die freie und unabhängige Plattform https://kopp-report.de veröffentlichte am 5. Dezember 2018 mit der obigen Überschrift ein Interview. Dr. Andreas Noack hatte den ehemaligen Staatssekretär und erfahrenen Politiker Willy Wimmer eingeladen, interessierten allen bekannt. Das Interview wurde aufgezeichnet, wir haben Ihnen das Video unten eingestellt.
Das Interview ist hochinteressant. In bestechende Analyse äußert sich Willy Wimmer zur Situation in Deutschland und in der Welt. Der Rechtsstaat in Deutschland löst sich intern und nach außen auf, der Beginn des Unterganges eines jeden Staates. Intern begann dies durch die Rechtsbrüche von Angela Merkel im Herbst 2015. Extern durch die völkerrechtswidrigen Kriege, an denen sich Deutschland beteiligt. Die Kriegsgefahr ist ziemlich real, obwohl wir alle kein Krieg wollen. Schein wir die Schäden aber nicht in der Hand, sondern Menschen, an dessen Zurechnungsfähigkeit manche zweifeln. Es gibt genügend Militärs, die nach jahrelangen Trockenübungen gerne einmal eine Realitätstest wagen wollen – ein Wahnsinn!

Bezugsberechtigung für das Kindergeld beim Wechselmodell

06. Dezember 2018

Es ist gar nicht mehr so selten, dass Eltern nach einer Trennung das sogenannte Wechselmodell praktizieren. Beim sogenannten paritätischen Wechselmodell hält sich das Kind zu jeweils 50 % abwechselnd bei einem Elternteil auf, gebräuchlich ist eine wöchentlicher Wechsel oder Wechsel aller 14 Tage.
Hier stellt sich dann die Frage, wie der Bezug des Kindergeldes zu regeln ist. Das auf der Grundlage des Einkommenssteuergesetzes gewährte staatliche Kindergeld wird als vorweggenommene Steuervergütung an die Eltern gezahlt.
Auch wenn beide Elternteile die Voraussetzungen für die Gewährung des Kindergeldes erfüllen, ist in § 64 Abs. 1 Einkommensteuergesetz geregelt, dass das Kindergeld nur an einen Elternteil ausgezahlt wird. Wenn das Kind überwiegend im Haushalt eines Berechtigten aufgenommen ist und dort seinen Lebensmittelpunkt hat, erhält dieser auch das Kindergeld. Beim paritätischen Wechselmodell liegen diese Voraussetzungen nicht vor, das Kind hält sich quasi gleichzeitig die Hälfte des Monats bei einem Elternteil auf und die andere Hälfte des Monats beim anderen Elternteil. Wenn sich die Eltern jetzt nicht einigen können, wer das Kindergeld erhält, muss das Familiengericht auf Antrag eine für die Familienkasse bindende Entscheidung zur Kindergeldberechtigung treffen.

Was in Moscheen in Deutschland läuft – unverantwortlicher Wahnsinn! (YouTube)

05. Dezember 2018

Auf ZDF Zoom kam vor kurzem eine interessante Sendung. Da ich kein Fernseher besitze bin ich darauf aufmerksam geworden über das freie unabhängige Medium www.pi-news.net. Den Beitrag habe ich unten eingestellt.
Sehr erstaunlich, was das Mainstreammedium politisch nicht korrekt recherchiert und veröffentlicht hat. In vielen Moscheen in Deutschland läuft ein unverantwortlicher Wahnsinn ab.

Viele Moscheen sind als solche nach außen hin nicht erkennbar, werden betrieben unter dem Deckmantel von Vereinen oder im privaten Umfeld. Mehr als 100 von ihnen werden vom Verfassungsschutz beobachtet. Dies auch mit gutem Grund. In diesen Moscheen werden alle Nichtmuslime, sogenannte Kuffar als Ungläubige bezeichnet. Derartige Kreaturen haben überhaupt keinen Wert, kein Lebensrecht. Das gilt an 1. Stelle für Juden, auch für Christen, erst recht für nichtreligiöse Menschen. Die Zuhörer werden zu Hass, Gewalt und zum Kampf aufgefordert. Viele haben sich in der Vergangenheit schon radikalisiert, Anschläge verübt. 100.000 Jugendliche besuchen jede Woche diese Veranstaltungen, sie sind natürlich besonders empfänglich und manipulierbar.

Mietrecht: Fristlose und ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs gleichzeitig möglich - Schonfristzahlung wirkt aber nur bei fristloser Kündigung

04. Dezember 2018

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes von September 2018 zum Aktenzeichen VIII ZR 231/17 und VIII 261/17 kann der Vermieter bei Zahlungsverzug des Mieters sowohl fristlos und als auch ordentlich mit der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen. Während der Mieter die fristlose Kündigung durch Nachzahlung der offenstehenden Mieten ungeschehen machen kann, bleibt die ordentliche Kündigung wirksam. Der Mieter verliert seine Wohnung, obwohl er alle Mietschulden beglichen hat.

Der Bundesgerichtshof bestätigt damit seine frühere Rechtsprechung und orientiert sich dabei am gesetzlichen Wortlaut. Der Mieter, der innerhalb der gesetzlichen Schonfrist all seine Schulden bezahlt hat, verliert trotzdem die Wohnung. Mit seiner Zahlung ist zwar die fristlose Kündigung gegenstandslos, die ordentliche Kündigung wegen der Pflichtverletzung Verzug mit Mietzahlungen bleibt wirksam und der Mieter muss ausziehen.

Tut Gott heute noch Wunder?(Youtube)

03. Dezember 2018

Am 3. November 2018 war der Tag, den Gott wählte, Ludwig Schneider Heim zu holen. 40 Jahre nach seiner Einwanderung gemeinsam mit seiner Familie in Israel und 70 Jahre nach der Staatsgründung Israels starb er im Alter von 77 Jahren. 40 und 70 sind auch in der Bibel heilige und bedeutende Zahlen
Ludwig Schneider kennen viele. Er war einer der bekanntesten christlichen Zionisten im deutschsprachigen Raum. Er gründete den Nachrichtendienst NAI, später die Zeitschrift „Israel Heute“. Er war ein unermüdlicher Kämpfer für Israel und einer der wichtigsten Autoren. Zu seinen Vorträgen kamen regelmäßig Hunderte von Menschen, er war bekannt durch Fernsehansprache auf Bibel-TV.

Kirchenlied von 1561 - immer noch modern!?

30. November 2018

Unter der Nr. 145 im Evangelischen Gesangbuch, Ausgabe für die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsen ist ein Lied von Johann Walter zu singen und zu lesen. Text und Melodie stammen aus dem Jahr 1561, das Lied ist also fast 500 Jahre alt. Wie lange werden die Lieder gesungen von Helene Fischer, Andreas Gabalier, Herbert Grönemeyer oder Jürger Drews?

Kein Wunder, dass solch ein Lied solange Zeit überdauert, denn Johann Walter war beim Komponieren und Texten von Gott inspiriert. Erstaunlich, wie aktuell das Lied ist. Es lohnt sich, sich alle Strophen anzuschauen. Hier für Sie nur die 1. Strophe:

„Wach auf, wach auf, du deutsches Land!
Du hast genug geschlafen.
Bedenk, was Gott an dich gewandt,
wozu er dich erschaffen.
Bedenk, was Gott dir hat gesandt
und dir vertraut sein höchstes Pfand,
drum magst du wohl aufwachen.“

Eltern, wacht auf! (YouTube)

29. November 2018

Ich habe sehr gute Erinnerungen an meine Schulzeit. Meine Klassenkameraden waren meine Freunde. Ein wichtiger Grundstock für mein Leben wurde gelegt. Nicht alles war gut. Es gab auch sinnlose Experimente mit neuen Lernstoffen, ungerechte Lehrer oder Auseinandersetzungen mit Mitschülern.

Was aber jetzt in Deutschland läuft bedingt durch eine verfehlte Schul- und Personalpolitik, durch den Einfluss sozialistischen Gedankengutes, ungesteuerte Migration, Gender und Frühsexualisierung, ist vom Übel und nicht mehr zu tolerieren. Und es trifft die Schwächsten, unsere Kinder, unsere Zukunft.

Ich weiß gar nicht was solche Eltern denken und fühlen, die nicht für ihre Kinder eintreten, die sich auch nicht informieren. Mit den Kindern zu sprechen, was in der Schule los ist, alternative Medien anzuschauen ist nun wirklich nicht zu viel verlangt.

So war beispielsweise unter der Überschrift „Das prügelnde Klassenzimmer“ auf https://www.journalistenwatch.com ein Beitrag zu lesen über die Verhältnisse an deutschen Schulen. Dort heißt es dann z.B.

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.