Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen und private Meldungen.

Die Destabilisierung Deutschlands (YouTube)

24. August 2018

Stefan Schubert, ehemals Polizist und jetzt mehrfacher Bestsellerautor, hat sich auf dem Gebiet der inneren Sicherheit einen Namen gemacht. Nach wie vor hat er enge Beziehungen zu Polizisten, besonderen Einheiten und Geheimnisträgern. Nach monatelangen Recherchen, Hintergrundgesprächen und Sichtung von streng geheimen Unterlagen hat Schubert ein neues Buch mit dem Titel „Die Destabilisierung Deutschlands“ veröffentlicht.

Teil des Buches sind die Enthüllungen rund um den Fall Anis Amri. Dieser islamische Terrorist ermordete 12 und verletzte 70 Menschen, als er einen arglosen polnischen Trucker ermordete und mit dessen 40 Tonner in den Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz raste.

Vielen war schon immer komisch, warum Amri seinen Reisepass unter dem Fahrersitz des Lkw gelassen haben soll, wo er sich doch auf die Flucht eingestellt hatte. Auch hat man sich gewundert, warum der Terrorist in Italien von den Ermittlern getötet und damit mundtot gemacht wurde. Verwunderlich ist auch, warum Dorothea Merkel Jahre gebraucht hat, mit den Opfern Kontakt aufzunehmen.

Bekannt war, dass hochrangige Terrorermittler beim Generalbundesanwalt einen Haftbefehl gegen Anis Amri beantragten, ja geradezu um den Erlass eines solchen bettelten. Das wurde vom Tisch gewischt. Warum?

Mietrecht: Ein cleverer Vermieter? Wenn dieser die Rechnung ohne den Gesetzgeber macht.

23. August 2018

Unserem Mandanten flatterte dieses Jahr für den Abrechnungszeitraum 2017 eine Betriebskostenabrechnung mit einer satten Nachzahlung ins Haus. Dies war vor allem dem Umstand geschuldet, dass der Vermieter, der wiederum einen Ablesedienst beauftragte, für das Jahr 2016 falsche, weil zu geringe, Ablesewerte der Wärmezähler zu Grunde legte. Dies führte für 2016 bei unserem Mandanten zu einer teilweisen Erstattung der geleisteten Vorauszahlungen. Dachte sich scheinbar der Vermieter, macht nichts, korrigieren wir die Angelegenheit und lassen den Mieter dann in 2017 das für 2016 nicht Abgerechnete mitbezahlen. Dies scheint vernünftig und wäre doch nur gerecht, schließlich ist der Verbrauch ja gegeben, nur eben nicht in 2016. Der Vermieter war selbst noch so frei und sich wahrscheinlich auch sicher, dass diese Gesprächigkeit kein Auswirkungen hat, dem Mieter auf Nachfrage mitzuteilen, dass bei der Ablesung für 2016 die Zähler in Ordnung gewesen seien, der Ableser jedoch nicht den richtigen Wert vor Ort abgelesen und vermerkt hätte. Die richtigen Verbrauchsdaten für 2016 und für 2017 waren nicht mehr zu ermitteln.

Es steht dem Mieter selbstverständlich frei, die Vorgehensweise des Vermieters zu akzeptieren. Er war damit jedoch nicht einverstanden und wandte sich an unsere Kanzlei.

Südafrika am Rande eines Bürgerkrieges: Mord und Rassismus gegen Weiße (YouTube)

22. August 2018

Kann man diese Überschrift glauben? Leider ist es Realität.

Nach dem Ende der Apartheid, öffentlichen und freien Wahlen haben natürlich die in Südafrika lebenden Schwarzafrikaner aufgrund ihrer Mehrheit die Regierung gestellt. Unter Nelson Mandela gab es noch gute Zeiten, nach dessen Tod begann die Verfolgung der Weißen, insbesondere zunächst der weißen Farmer in Südafrika.

Das führte zum einen dazu, dass Millionen Weiße, deren Familien schon seit Hunderten von Jahren in Südafrika leben, ihre Heimat verlassen haben, vielfach in Richtung Kanada, Australien, Neuseeland und USA. Damit ging einher der wirtschaftliche Abstieg des Landes. Denn die Weißen waren und sind überwiegend gut gebildet, Leistungsträger der Gesellschaft. Südafrika war früher ein Nahrungsmittel exportierendes Land, nunmehr müssen Nahrungsmittel aber auch andere Güter eingeführt werden. Dies liegt auch an der Misswirtschaft und der Korruption der jetzt Regierenden.

Nunmehr geht es insbesondere den weißen Farmern an ihr Eigentum und ihr Leben. Zahlreiche Landwirte wurden schon ermordet, teils auf bestialische Weise. Die grobe Richtung ist klar, wird von Teilen der politischen Führung offen ausgesprochen: Den weißen Landwirten soll ihr Eigentum weggenommen und den schwarzen Afrikanern gegeben werden. Angst und Schrecken wird verbreitet.

Sozialrecht: Bezahlt das Sozialamt einen Grabstein?

21. August 2018

Das Sozialgericht Mainz hatte sich im Juni diesen Jahres mit der Frage zu beschäftigen, ob das Sozialamt Kosten in Höhe von 3.100 € für einen Grabstein übernehmen muss.
Bereits im Jahre 2010 hatte die Klägerin in der Sache Bestattungskostenbeihilfe für ihre verstorbene Tochter bei dem Sozialamt der beklagten Stadt beantragt. Daraufhin war ihr ein Betrag in Höhe von 2.487,92 € für die Bestattungs- und Friedhofskosten bewilligt worden. Rund 4 Jahre später beantragte die Klägerin dann die Übernahme der Grabsteinkosten in Höhe von 3.100 € . Diesen Antrag nun lehnte die Stadt ab mit der Begründung, es bestehe kein Anspruch auf Bewilligung der Kosten für einen Grabstein. Die Stadt meinte, ein Holzkreuz sei durchaus ausreichend. Zudem sei der Grabstein mit einem Preis von 3.100 € unverhältnismäßig. Es wäre durchaus möglich Grabsteine auch für 300 € zu erwerben.

Hiergegen erhob die Klägerin zu recht Klage zum Sozialgericht Mainz. Sie verwies darauf, dass die Aufstellung eines Grabsteines auf dem örtlichen Friedhof, wo ihre Tochter beerdigt ist, üblich sei und verwies auf die Friedhofssatzung.
Das Sozialgericht Mainz hat der Klage zumindest teilweise stattgegeben und der Klägerin einen Betrag in Höhe von 1.856 € zugesprochen.
Zu den Bestattungskosten gehörten im Falle der Klägerin auch die Kosten eines einfachen Grabsteines. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass religiöse Vorschriften und örtliche Gepflogenheiten bei der Übernahme von Bestattungskosten berücksichtigt werden könnten.

Der stumme Schrei! (YouTube)

20. August 2018

Ist schon wirklich dramatisch, was Menschen uns gegenseitig antun. Das wird umso schlimmer, als die eigene Not wächst und der andere sich nicht wehren kann.

So ist es auch bei der Abtreibung. Egal welche Ursache sie haben, die Nöte bei den werdenden Eltern sind ernst zu nehmen. Ein leichtfertiger Umgang ist regelmäßig auszuschließen. Leider halten viele nicht dem Druck stand und entscheiden sich für den vermeintlich „leichteren Weg“ der Abtreibung. Welch ein Drama.

Zum einen wissen die werdenden Eltern, insbesondere die Mütter nicht, was sie sich selber antun. Diese Tat werden sie nie vergessen, vielfach werden die Frauen krank, leiden unter Depressionen, werden ihres Lebens nicht mehr froh, werden von einer unermesslichen Schuld bedrückt.

Deutschland und seine IRREN! (Video)

17. August 2018

Kennen Sie Jasinna?

Wenn nein, haben Sie etwas verpasst.

Die Frau ist mutig und intelligent, fing im Jahr 2011 an selbst Videos zu machen. Wie Sie selber sagte, hatte sie davon keinen „Plan“.

Jasinna hat sich weiterentwickelt. Dies nicht nur bei der Betrachtung der Geschehnisse in Deutschland und der Welt, sondern auch als kritischer Mensch, freier Bürger. Dies schlägt sich nieder in der absoluten Top-Qualität ihrer aktuellen Beiträge.

Strafrecht: Ein überraschter Beschuldigter

16. August 2018

Anfang des Jahres kam ein Mann in unsere Kanzleiräume der kurz vorher erstmalig schriftlich durch die zuständige Staatsanwaltschaft informiert worden war, dass gegen ihn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Bestechung und mittelbarer Falschbeurkundung bereits seit dem 14.04.2016 läuft.
Der Vorwurf lautete konkret, dass er im Zusammenwirken mit anderen Schulungsteilnehmern im Rahmen einer ADR-Gefahrgutschulung zur Erlangung einer gleichnamigen ADR-Bescheinigung (Gefahrgutführerschein) durch die Industrie-und Handelskammer den Prüfer mit einer Geldzahlung bestochen habe, damit dieser die theoretische Ausbildung verkürzt durchführt, die Teilnehmer trotzdem zur Prüfung zulässt und das Zertifikat ausstellt.
Gleichzeitig wurde ihm Gelegenheit gegeben sich hierzu zu äußern. Der Vorgang soll sich im März 2013 zugtragen haben. Er war bereits seit 1994 im Besitz eines solchen Gefahrgut-führerscheins, den er einmal nach fünf Jahren auf Veranlassung seines damaligen Arbeitgebers in einem 1-Tages-Kurs auffrischen musste.

Unser Mandant ist Ende 2013 aus dem Fuhrunternehmen, auf dessen Veranlassung die Schulung stattfand, ausgeschieden, konnte zudem den Rest des Jahres 2013 wegen Krankheit keinen Lastkraftwagen mehr fahren und die Bescheinigung wurde ihm auch nicht mehr ausgehändigt. Danach trat er eine Umschulung zum Busfahrer an und lenkt seit dem erfolgreichen Abschluss im Jahre 2014 Busse.

Völlig überraschend kam ihm dann die strafrechtliche Offenbarung der zuständigen Staatsanwaltschaft ins Haus. Der Mandant wirkte auf uns absolut glaubwürdig und nach erfolgter Einsicht in die Ermittlungsakte rieben wir uns auch verdutzt die Augen. Es gab keinerlei konkrete Hinweise darauf, dass irgendetwas an dem Vorwurf gegenüber unserem Mandanten dran sei.

Der „Q-Plan" in den USA (YouTube)

15. August 2018

Seit Oktober 2017 gibt es in den USA eine Aktion, die zunächst Rätsel aufgibt, vielleicht für Überraschungen sorgt. Es wird davon gesprochen, dass die im Rahmen dieses „Q-Plans“ die Korruption in den Vereinigten Staaten und der Welt aufgedeckt wird.

Überall in den USA gibt es Werbeplakate mit der US-Flagge und einem großen „Q“ darauf. Auch Prominente haben sich schon dazu geäußert.

Zu diesem Thema gab es schon eine Reihe von Veröffentlichungen in den freien Medien, so unter www.epochtimes.de, sehr interessant nachzulesen, die Spannung steigt. Das in den USA, aber auch insbesondere in Europa und in Deutschland das Thema „deep state“ (tiefer Staat) deutlich zu beachten ist, dürfte sich auch bei dem Letzten herumgesprochen haben. Was verstehe ich darunter: Das heißt Strukturen mit Macht und Einfluss, die an den offiziellen Gewalten, insbesondere an dem Willen des deutschen Volkes vorbei agiert und Dinge in die Wege leitet, die die Menschen nicht legitimiert haben, die die Menschen nicht wollen und Deutschland schweren Schaden zufügen. Dazu gehört der geplante Bevölkerungsaustausch. Selbst der letzte sogenannte „Gutmensch“ dürfte jetzt nicht mehr das Wort „Flüchtling“ ohne nachzudenken verwenden, vielmehr müsste er feststellen, dass die ganzen Ausländer, die zum großen Teil immer noch illegal in das Land kommen, keine Flüchtlinge sind im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention, sondern Menschen, die – möglicherweise aus nachvollziehbaren Entscheidungen heraus – unter Begehung von Straftaten nach Deutschland eindringen und sich in Deutschland aufhalten.

Ruhen des Arbeitslosengeldes oder Krankengeldes bei Urlaubsabgeltung gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG?

14. August 2018

In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, ob es zum Ruhen von Krankengeld oder Arbeitslosengeld kommt, wenn Urlaubsabgeltung gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG gezahlt wird.

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG Urlaub abgelten, wenn dieser wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Urlaub in Natur nicht mehr nehmen konnte. Dabei soll jetzt nicht problematisiert werden, ob und wann der Arbeitnehmer auf den Urlaub und damit auf die Urlaubsabgeltung verzichten kann. Die tatsächliche Urlaubsabgeltung hat beim Bezug von Krankengeld oder Arbeitslosengeld I unterschiedliche Auswirkungen:

Nach dem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 30.05.2006, Aktenzeichen: B 1 KR 26/05 R handelt es sich bei dem Anspruch auf Abgeltung nicht genommenen Urlaubs (Urlaubsentgelt) nicht um einen Abfindungsanspruch, sondern um ein Surrogat des nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr erfüllbaren Anspruchs auf Befreiung von der Arbeitspflicht. Anders als beim Arbeitslosengeld I enthält § 49 SGB V keine dem § 157 Abs. 2 SGB III nachempfundene Regelung. Demzufolge führt die Urlaubsabgeltung beim Krankengeld nicht zum Ruhen des Anspruchs für die Tage, für die Urlaubsabgeltung gezahlt wird.

In der Praxis bedeutet dies, dass es vollkommen unschädlich ist, Urlaubsabgeltung zu vereinbaren z.B. in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich, wenn der Arbeitnehmer auch über das vereinbarte Ende des Arbeitsverhältnisses Krankengeld bezieht.

„Totaler Einsatz im Gebet und Kampf" (YouTube)

13. August 2018

Pastor Jakob Tscharntke von der EFK Riedlingen hat am 05.08.2018 gepredigt über den Abschnitt in der Bibel, dort im Alten Testament, dem 2. Buch Mose, Kapitel 17, Verse 8-16.

Was war bisher mit Gottes Volk geschehen? Nach der zehnten Plage, die Gott über die Ägypter geschickt hat, konnte das Volk Israel die Gefangenschaft in Ägypten verlassen. Der Auszug Israels hat dem Pharao überhaupt nicht gepasst. Denn mit den Männern und Frauen Israels verließen Ägypten auch billige und fleißige Arbeitskräfte. Zudem fühlte er sich in seiner Ehre und seinem Ego geknickt und jagte deswegen mit seiner Streitmacht dem Volk Israel hinterher. Damit das Volk Israel das Schilfmeer durchqueren konnte, hat Gott dieses geteilt. Nunmehr konnte Gottes Volk „trockenen Fußes“ das Schilfmeer durchqueren. Der Pharao befahl seinen erlesenen Kämpfern, mit ihren 600 Streitwagen dem Volk Israel durch das Schilfmeer zu folgen. Das hat Gott aber nicht zugelassen. Das Meer kam zurück und vernichtete die ägyptische Streitmacht, das Volk Israel war gerettet.

Nun begannen die 40 Jahre, die das Volk Israel geführt von Mose durch die Wüste zurücklegen musste, bis es schließlich in das verheißene Land, das heutige Israel, kam.

In einem Teil des von Gott verheißenen und dem Volk Israel zugesprochenen Landes war bewohnt von den Amalekitern, einem durchaus mutigen und kampferprobten Volk.

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.