Aktuelle Meldungen
Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten und Fachgebieten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen wie z.B. Versicherungs- oder Arbeitsrecht und private oder gesellschaftspolitische Meldungen. Schauen Sie doch auch einmal herein in die stets aktuellen Veröffentlichungen bei „Have a Look“, „Ortstermin“, „Anhörung“ und „Augenschein“.
Rechtsanwälte sind ein wichtiges, gleichberechtigtes Organ der Rechtspflege, nicht nur um das Rechtssystem zu wahren, sondern auch Übergriffe auf Einzelne abzuwehren und Gerechtigkeit herzustellen. Zudem besteht die Überzeugung, dass Rechtsanwälte eine besondere, gesellschaftliche Verantwortung haben und sich bei Missständen positionieren und öffentlich äußern müssen. Dies kann sich dann äußern in harter Kritik an Strukturen, Systemen und Verantwortungsträgern.
Die Woche COMPACT - Wochenrückblick (Video)
Am 20.04.2020 wurde unter der obigen Überschrift der aktuelle Wochenrückblick von COMPACT TV http://www.pi-news.net veröffentlicht. Ein gutes Video, dass ich Ihnen unten eingestellt habe. Es wird die Frage gestellt, ob der Lockdown von Beginn an auf falschen Annahmen beruhte.
Der große Finanz-Crash – Das Ende der Demokratie (Video)
Ich bin sicher nicht immer einverstanden mit den Meinungen von Ken Jebson, Begründer und Betreiber von KENFM https://kenfm.de. Für mich haben sich hervorragende Interviews abgewechselt mit solchen, die ich nicht teilen konnte. Am 12. Januar 2020 hat Ken Jebson wieder ein Video veröffentlicht, dass ich regelrecht verschlungen habe. Interviewpartner zum Thema wie oben in der Überschrift waren: Dr. Markus Krall (Vorstandsmitglied der Degussa Goldhandel GmbH), Dr. Norbert Häring (Ökonom und Wirtschaftsjournalist), Dr. Thomas Mayer (Volkswirt und Vermögensverwalter) und Prof. Dr. Max Otte (Ökonom und Fondsmanager). Alles absolute Top-Leute, die wissen wovon sie reden.
Der große Finanz-Crash – Das Ende der Demokratie (Video)
Ich bin sicher nicht immer einverstanden mit den Meinungen von Ken Jebson, Begründer und Betreiber von KENFM https://kenfm.de. Für mich haben sich hervorragende Interviews abgewechselt mit solchen, die ich nicht teilen konnte. Am 12. Januar 2020 hat Ken Jebson wieder ein Video veröffentlicht, dass ich regelrecht verschlungen habe. Interviewpartner zum Thema wie oben in der Überschrift waren: Dr. Markus Krall (Vorstandsmitglied der Degussa Goldhandel GmbH), Dr. Norbert Häring (Ökonom und Wirtschaftsjournalist), Dr. Thomas Mayer (Volkswirt und Vermögensverwalter) und Prof. Dr. Max Otte (Ökonom und Fondsmanager). Alles absolute Top-Leute, die wissen wovon sie reden.
Warum ist Wohneigentum in Deutschland am niedrigsten in Europa? (Video)
Auf PINEWS http://www.pi-news.net erschien am 15.4.2020 unter der obigen Überschrift ein Artikel und damit verbunden ein Video. Ich habe Ihnen dieses unten eingestellt. Antworten gibt Prof. Stefan Kofner, Professor für Wohnungswirtschaft. Er thematisiert die Frage, warum in Deutschland überhaupt nur 44 % der Menschen über Wohnungseigentum verfügen, das ist die niedrigste Wohneigentumsquote in ganz Europa.
Dr. Markus Krall | Börsen Crash-Szenario 2020 - Wo stehen wir? (Video)
Heute kann ich Ihnen ein neues Video von Dr. Markus Krall präsentieren, ein Vortrag vom 25.01.2020 auf der World of Value 2019 seinen Vortrag zum Status Quo seiner These zum Börsen Crash Ende 2020. Unter der obigen Überschrift hat der auf KOPPReport https://kopp-report.de veröffentlichte Vortrag u.a. zum Inhalt, auf was wir uns einstellen sollten und welche Möglichkeiten wir haben.
Wie kann sich der einfache Bürger vor der wahrscheinlichen, großen Krise bewahren und sich schützen?
Arbeitsrecht: Kann eine Arbeitgeberkündigung im Kleinbetrieb unwirksam sein?
Arbeitnehmer genießen in Deutschland weitgehenden Kündigungsschutz durch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Dieser Kündigungsschutz greift aber erst ein in Betrieben, die regelmäßig mehr als 10 Vollzeitarbeitnehmer beschäftigen. Was ist also in Betrieben mit weniger als 10 Vollzeitarbeitnehmern, sogenannten Kleinbetrieben?
Mit dieser Frage durfte sich jetzt erneut das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 05.12.2019, Aktenzeichen 2 AZR 107/19, auseinandersetzen. Worum ging es? Bei der beklagten Arbeitgeberin war die Klägerin als Kinderfrau/Nanny beschäftigt. Die Arbeitgeberin kündigte im Januar 2017 das Arbeitsverhältnis außerordentlich und fristlos, hilfsweise ordentlich. Dagegen hatte die Klägerin fristgerecht Klage erhoben. Dies mit der Begründung, die Kündigungen seien sitten- und treuwidrig. Zu den Kündigungen sei es gekommen, weil der Beklagten von einer Zeugin wahrheitswidrig mitgeteilt worden sei, die Klägerin habe behauptet, die Beklagte sei nie zu Hause, schließe sich immer in ihrem Zimmer ein und esse, wenn sie einmal daheim sei, nur Schokolade mit ihrer Tochter. Die Beklagte habe sich deshalb von der Klägerin in ihrer Mutterrolle kritisiert und in ihrer Eitelkeit verletzt gefühlt, obwohl sie gewusst habe, dass diese Behauptungen im Kern wahr und deshalb von der Meinungsfreiheit gedeckt sein. Die Beklagte habe sich aus Rachsucht und um Mittel für eine Anstellung freizumachen nicht mit einer ordentlichen Kündigung begnügen, sondern sich fristlos von der Klägerin trennen wollen.
KENFM im Gespräch mit Thorsten Schulte über sein Buch „Fremdbestimmt: 120 Jahre Lügen und Täuschung“ (Video)
Am 5. April 2020 wurde auf der Informationsplattform KENFM https://kenfm.de das Interview mit Thorsten Schulte, dem „Silberjunge“, eingestellt. Diesmal ging es Ken Jebson aber nicht um Edelmetalle, sondern um das neue Buch von Schulte „Fremdbestimmt: 120 Jahre Lügen und Täuschung“. Ein sehr interessantes Gespräch, das Video hatte nach 4 Tagen schon 220.000 Aufrufe.
Versicherungsrecht: Verbraucher können zwischen 2010 und 2016 geschlossene Darlehensverträge widerrufen!
Haben Sie zwischen den Jahren 2010 und 2016 zur Finanzierung einer Immobilie oder eines Fahrzeuges einen Verbraucherkreditvertrag abgeschlossen? Dann haben sie auch jetzt noch die Möglichkeit, sich durch Widerruf von diesem Darlehensvertrag zu lösen.
Was war geschehen? Im Jahr 2012 schloss ein Verbraucher bei der Kreissparkasse Saarlouis einen Darlehensvertrag über 100.000 € ab. Der Vertrag enthielt eine sogenannte „Widerrufsinformation“, wonach der Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden könnte.
Im Jahr 2016 erklärte der Verbraucher den Widerruf des Darlehensvertrages. Er argumentierte, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft gewesen sei. Nach der einschlägigen europäischen Richtlinie muss eine Widerrufsbelehrung in einem Kreditvertrag eine klare, prägnante Form haben. Tatsächlich wurde, wie zu dieser Zeit üblich, in der Widerrufsbelehrung wegen der Voraussetzungen für den Beginn der Widerrufsfrist verwiesen auf § 492 Abs. 2 BGB, der wiederum seinerseits auf andere Vorschriften, hier Art. 247 §§ 6-13 EGBGB verwies.
Zugang einer Kündigung durch Einwurf in den Briefkasten!? Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 22. August 2019 – 2 AZR 111/19
Für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses müssen nicht nur ausreichende Kündigungsgründe vorliegen. Der Arbeitgeber muss auch dafür Sorge getragen und hat dies auch zu beweisen, dass die Kündigungserklärung dem Arbeitnehmer zuging. Sie können sich vorstellen, dass dies immer wieder große Probleme bereitet und Arbeitsgerichte beschäftigt. Es kommen die verrücktesten Sachen vor. Der Arbeitnehmer öffnet nicht die Tür, entfernt seinen Namen vom Briefkasten, verweigert die Annahme, um nur einige Beispiele zu nennen. Deswegen müssen sich die Arbeitsgerichte und hin und wieder auch das Bundesarbeitsgericht mit dieser Problematik beschäftigen. Nun glaubt man, in 70-jähriger Rechtsgeschichte sei alles schon einmal entschieden. Falsch gedacht.
Haustierversicherung und Fachanwalt für Versicherungsrecht lohnen sich!
Haben Sie auch ein Haustier? Dann haben Sie für dieses sicherlich eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
Unsere Mandantin liebt ihren Hund sehr, schloss für diesen darüber hinaus noch eine sogenannte Haustierversicherung ab, die die Übernahme von Behandlungskosten vertraglich versprach.
Es kam wie es kommen musste, der Hund verletzte sich schwer, musste operiert werden. Es entstanden Behandlungskosten von über 2000 €, die nunmehr bei der Haustierversicherung zum Ausgleich eingereicht wurden.
Umso überraschender war die Reaktion. Die Versicherung trat vom Versicherungsvertrag zurück, verweigerte die Zahlung. Angeblich hätte die Mandantin bei Abschluss des Versicherungsvertrages falsche Angaben gemacht.