Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen und private Meldungen.

FREIE WELT TV - „Lückenpresse" u.a. (YouTube) - Teil 2

23. Juli 2018

Das freie Informationsmedium www.freiewelt.net betreibt auch einen YouTube-Kanal. Auf diesem werden unter dem Format „Das Ganze Bild“ in regelmäßigen Abständen aktuelle Themen behandelt und Interviews geführt. Eine Bereicherung in dieser noch von lückenhaften und fehlerhaften Berichterstattung geprägten Medienlandschaft.

Heute stellen wir den den 2. Teil dieses Interviews zur Verfügung wieder mit interessanten Aussagen und Themen.

Lohmann bezeichnet Gender als eine verrückte, linke Ideologie die zum Ziel hat, das Geschlecht, die Religion, die Nation und die Familie zu beseitigen, also alles was zu den Menschen gehört, was ihnen Identität und Stabilität gibt. Letztendlich steht dahinter die Rebellion gegen Gott und die Wirklichkeit. Diese will man manipulieren, abschaffen.

Zum Thema Lebensschutz hat sich der Papst positiv geäußert, dieser lehnt Abtreibung ausdrücklich ab.

Das Einmischen der Bischöfe in die Tagespolitik ist überhaupt nicht kirchlich, wird zurecht abgelehnt. Denn die Bischöfe haben schon von der Bibel her Autorität in Glaubens- und Sittenfragen, nicht in Fragen der Klimapolitik, des Umweltschutzes oder des Mindestlohnes.

Willy Wimmer: Vorbereitung zum Krieg gegen Russland

20. Juli 2018

Über http://www.pi-news.net wurden jetzt erneut Videoaufzeichnungen aus Leipzig veröffentlicht, die eine massive Truppenverlegung amerikanischer Panzer in den Osten belegt. Was soll das? Soll hier ein Krieg vorbereitet werden, den niemand will?

Nunmehr hat sich der ehemalige Bundestagsabgeordnete Willy Wimmer auch zu diesem Thema geäußert im Rahmen des NATO-Gipfels. In einem kurzen Statement, das Video haben wir unten eingestellt, hat sich Wimmer dazu erneut geäußert. In dem Interview unter https://deutsch.rt.com stellt er fest, dass die Regierung und allen voran Frau Merkel seit 1999 und dem völkerrechtswidrigen Krieg mit Hunderttausenden von Toten gegen Jugoslawien auf dem Verfassungsauge blind sind. Nunmehr soll durch Steuererhöhungen ein Aufmarsch gegen Russland finanziert werden, den niemand in Deutschland und Europa will, für Kriege, zu denen wir Deutschen in der NATO oder in der EU im Interesse Dritter, sei es der Angelsachsen oder der Franzosen gezwungen werden.

Versicherungsrecht: Unfallversicherung „Die Haftpflichtkasse VVaG" zahlt - erst - nach Klageerhebung!

19. Juli 2018

Die Mandantin hatte bei „Die Haftpflichtkasse VVaG“ eine Unfallversicherung abgeschlossen. Schon kurze Zeit später stürzte sie im Garten und zog sich eine komplizierte Fraktur des linken Armes zu. Leider verblieb ein nicht unbeträchtlicher Dauerschaden.

Aber es gab ja die Unfallversicherung, die bei Zahlung die finanziellen Aufwendungen und den seelischen Schmerz erleichtern könnte. Die Mandantin hatte aber nicht mit der Reaktion des Unfallversicherers gerechnet. Denn dieser lehnte eine Zahlungspflicht ab.

Zum Glück wandte sich die Mandantin an Schulte Anwaltskanzlei in Chemnitz, Rechtsanwalt Thomas Schulte LL.M., Fachanwalt für Versicherungsrecht. Da eine Zahlungspflicht bestand und außergerichtlich der Versicherer sich nicht bewegte, wurde vor dem Landgericht Chemnitz Klage erhoben. Die vom Unfallversicherer vertretene – fehlerhafte – Auffassung führte entgegen § 28 Abs. 3 und 4 VVG nicht zum Ausschluss.

Es dauerte dann auch nicht lange, bis sich telefonisch beim Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Schulte LL.M. der Prozessbevollmächtigte des beklagten Unfallversicherers meldete und vergleichsweise die Zahlung eines guten Betrages anbot.

Schallende Ohrfeige für die Bundesregierung - Bundestags-Gutachten: Russland wahrt das Völkerrecht in Syrien! (YouTube)

18. Juli 2018

Der Bundestag unseres Landes, der Bundesrepublik Deutschland, unterhält einen Wissenschaftlichen Dienst. Wir hatten darüber schon berichtet im Zusammenhang der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Migrationszustände. Jetzt hat der Wissenschaftliche Dienst erneut ein Gutachten erstellt, diesmal wurden Aspekte der russischen, amerikanischen und israelischen Beteiligung am Syrienkonflikt völkerrechtlich untersucht.

Das vollständige Gutachten können Sie jederzeit nachlesen. In der Einführung heißt es wie folgt:

„Seit Beginn des Syrienkonflikts im Jahre 2011 intervenieren zahlreiche Staaten und nicht-staatliche Akteure in Syrien.

Mittlerweile weist der Syrienkonflikt auch Züge eines Stellvertreterkrieges auf. Die Gründe für eine Beteiligung am Konflikt sind vielfältig; völkerrechtliche Rechtfertigungen seitens der beteiligten Staaten gibt es indes nicht immer. Einige Akteure beanspruchen eine dauerhaft (Militär-)Präsenz in Syrien, um vor Ort in den Konflikt eingreifen zu können – andere wiederum beschränken sich auf eine Intervention von außen. Im Folgenden werden Aspekte der russischen, amerikanischen und israelischen Beteiligung am Syrienkonfikt völkerrechtlich untersucht.“

Die Beteiligung Russlands wird im wissenschaftlichen Dienst in seinem Gutachten unter anderem wie folgt bewertet:

Sozialrecht: Wenn die Oma ihre Enkel betreut besteht keine Absicherung durch die gesetzliche Unfallversicherung

17. Juli 2018

Das Bundessozialgericht hat in einem aktuellen Urteil vom 19.06.2018 (B 2 U 2/17 R) entschieden, dass weder Omas, die ihre Enkel betreuen noch das Enkelkind gesetzlich unfallversichert sind.
Der Entscheidung des Bundessozialgerichts lag ein tragischer Fall zugrunde. Während der Beaufsichtigung ihres 1-jährigen Enkels war dieser in einen gut ein Meter tiefen Pool gefallen. Als Folge des Unfalls erlitt das Kind schwere Hirnschäden. Seitdem leidet es unter anderem an epileptischen Anfällen.
Über die Unfallkasse Sachsen-Anhalt war eine Unfallentschädigung und Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall beantragt. Hierzu muss man wissen, dass Kinder bei der Betreuung in einer Kindereinrichtung oder durch anerkannte Tagespflegepersonen in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind.
Die Oma des Kindes sei aber keine Tagespflegeperson gewesen, vielmehr sei die Betreuung ihres Enkels eine reine Privatsache. Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung bestehe daher nicht. Dies ist nur der Fall, wenn die Betreuung des Kindes so wie z. B. auch bei Schulkindern dem staatlichen Einflussbereich zugerechnet werde.

Umsiedlungspolitik vernichtet Demokratie (YouTube)

16. Juli 2018

Üblicherweise finden Sie an dieser Stelle ein Thema und ein Video, was sich unmittelbar mit Gott beschäftigt. Heute nähern wir uns der christlichen Botschaft etwas anders an.

Unter der obigen Überschrift stellte Eva Herman, ehemalige Nachrichtensprecherin der ARD-Tagesschau einen neuen, interessanten Beitrag ins Netz. Sie analysiert, was gerade in Sachen Migration läuft und erklärt, dass die Europäische Union und die Vereinten Nationen derzeit auf mehreren Ebenen eine neue, größere Massenumsiedlung nach Europa organisieren als je bekannt war.

Mittlerweile wissen alle, dass die UN dies vorantreiben will, die EU eine globale Umsiedlungspolitik möchte. Die armen Menschen, die zu Beginn guten Herzens am Bahnhof sogenannte „Flüchtlinge“ empfingen und meinten, etwas Gutes zu tun. Welch eine Täuschung! Vielmehr sieht es so aus, als ob diese Menschen missbraucht wurden für einen, auch von Frau Merkel verfolgten, in den Abgrund führenden Plan.

Denn ganz offen sprechen Frau Merkel, Herr Seehofer, SPD, FDP und Linke von einer Massenumsiedlung, die gewollt und von Anfang an geplant war. Alles andere scheint Lüge gewesen zu sein.

FREIE WELT TV - „Lückenpresse" u.a. (YouTube) - Teil 1

13. Juli 2018

Das freie Informationsmedium www.freiewelt.net betreibt auch einen YouTube-Kanal. Auf diesem werden unter dem Format „Das Ganze Bild“ in regelmäßigen Abständen aktuelle Themen behandelt und Interviews geführt. Eine Bereicherung in dieser noch von lückenhaften und fehlerhaften Berichterstattung geprägten Medienlandschaft.

Zuletzt hatte der Kanal den katholischen Journalisten, Aktivisten und Publizisten Martin Lohmann eingeladen. Er ist vielfach tätig und dem Einsatz in der Pro-Life-Bewegung, hat über viele Jahre den „Marsch für das Leben“ in Berlin geführt und begleitet, der dieses Jahr wieder stattfindet am 22.09.2018. Martin Lohmann ist Geschäftsführer der „Akademie für das Leben“, wo interessante Themen aufgegriffen werden wie z.B. „Wer nicht linksextrem ist, wird „Nazi“ gestempelt“, „Freiheit statt Vernichtung“ oder „Mehr als eine Jesus-NGO“. Es sind alles Themen, die uns und unser Leben betreffen und existenziell wichtig sind.

Im ersten Thema wird die Frage behandelt, ob es wir bei den Mainstream-Medien zur Zeit mit einer „Lügenpresse“ oder einer „Lückenpresse“ zu tun haben. Lohmann vermisst jedenfalls die objektive, freie Berichterstattung, so dass er zumindestens große Lücken sieht.

Strafrecht: Der Streit um die „Heilige Stadt"

12. Juli 2018

Der Präsident der USA hat Jerusalem als die Hauptstadt Israels anerkannt. Damit hat er nur das rechtmäßig umgesetzt, was in den USA schon am 23. Oktober 1995 beschlossen wurde, was aber von den Vorgängerpräsidenten nicht umgesetzt wurde. Zudem entspricht es der Realität. Staatsbesuche finden in Jerusalem statt, dort tagt die Knesset. Darüber hinaus ist Jerusalem seit dem 13. Dezember 1949 für Israel die Hauptstadt. Schließlich ist der Präsident der Vereinigten Staaten nicht alleine. Schon vor 8 Monaten ist aus Moskau dasselbe zu hören gewesen, schon jetzt haben sich Tschechien und die Philippinen angeschlossen.

Ich finde es zumindest unbedacht, wenn innerhalb von wenigen Stunden ohne ausreichenden Austausch reflexartig die EU, ja sogar Frau Merkel, sich dagegen aussprach. Diese Reaktion hat natürlich antisemitische Aktionen bestärkt, auch solche in Deutschland, erst recht in Berlin. Nach den veröffentlichten Bildern wurden dort von Muslimen jüdische Flaggen verbrannt, was Straftaten darstellt. Dies erst recht, als Donald Trump sich ausdrücklich zum israelisch-palästinensischen Friedensprozess und zur Zweistaaten Lösung bekannte.

In § 104 Abs. 1 des Strafgesetzbuches heißt es:

„Wer eine aufgrund von Rechtsvorschriften oder nach anerkanntem Brauch öffentlich gezeigte Flaggen eines ausländischen Staates oder wer ein Hoheitszeichen eines solchen Staates, das von einer anerkannten Vertretung dieses Staates öffentlich angebracht worden ist, entfernt, zerstört, beschädigt oder unkenntlich macht oder wer beschimpfenden Unfug daran verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

COMPACT TV- Rückblick auf die 27. Kalenderwoche

11. Juli 2018

Das unabhängige Nachrichtenmagazin „COMPACT“ präsentiert auch für die 27. Kalenderwoche einen Rückblick.
Eines der Hauptthemen ist das Schlepperwesen im Mittelmeer.

Das Einschleusen von Ausländern nach Deutschland ist strafbar. Dazu heißt es in § 96 des Aufenthaltsgesetzes:

(1) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einen anderen anstiftet oder ihm dazu Hilfe leistet, eine Handlung

1.
nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 oder Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a zu begehen und
a) dafür einen Vorteil erhält oder sich versprechen lässt oder
b) wiederholt oder zugunsten von mehreren Ausländern handelt oder

2.
nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2, Abs. 1a oder Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b oder Nr. 2 zu begehen und dafür einen Vermögensvorteil erhält oder sich versprechen lässt.

Arbeitsrecht: Rückzahlungsklausel bei Fortbildungsvertrag

10. Juli 2018

Will der Arbeitgeber den Arbeitnehmer fördern und Fortbildungskosten übernehmen, bietet sich der Abschluss eines Fortbildungsvertrages mit einer Rückzahlungsklausel an. Die Rückzahlungsklausel sieht vor, dass der Arbeitnehmer nach Beendigung der Fortbildung eine gewisse Zeit im Unternehmen bleibt, so dass der Arbeitgeber auch Vorteile aus der Bezahlung der Fortbildung hat. Bei vorzeitigem Ausscheiden verpflichtet sich der Arbeitnehmer, die vollständigen Kosten oder einen Anteil davon an den Arbeitgeber zu erstatten.

Zumeist handelt es sich bei den Rückzahlungsvereinbarungen um Allgemeine Geschäftsbedingungen, sicher aber um Verbraucherverträge im Sinne des § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB. Dann sind sie gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB daran zu messen, ob der Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt wird oder nicht. Maßstab sind die Grundsätze von Treu und Glauben, wie sie in § 242 BGB grundsätzlich verankert sind. Eine Interessenabwägung muss zu dem Ergebnis kommen, dass der Arbeitnehmer trotz der mit der Ausbildung verbundenen Vorteile nicht überwiegend benachteiligt wird.

Viele Arbeitgeber beachten Vorstehendes nicht, sondern wollen möglichst viele Vorteile für sich gewinnen. Folge davon ist aber, dass oftmals die Rückzahlungsvereinbarungen rechtsunwirksam sind.

Die Arbeitgeber machen zudem oft den Fehler, den Arbeitnehmer gemessen an der Höhe der Fortbildungskosten eine zu lange Bindung in die Rückzahlungsvereinbarung aufnehmen. Auch dies macht oft die Rückzahlungsvereinbarung rechtsunwirksam. Denn die Vorteile der Ausbildung und die Dauer der Bindung müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen (vergleiche Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.03.2014, NZA 2014, 957). Im Laufe der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes haben sich gewisse Richtwerte entwickelt für die Ermittlung einer zulässigen Bindungsdauer. Folgendes kann als gesicherte Rechtsprechung angesehen werden:

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.