Aktuelle Meldungen
Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten und Fachgebieten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen wie z.B. Versicherungs- oder Arbeitsrecht und private oder gesellschaftspolitische Meldungen. Schauen Sie doch auch einmal herein in die stets aktuellen Veröffentlichungen bei „Have a Look“, „Ortstermin“, „Anhörung“ und „Augenschein“.
Rechtsanwälte sind ein wichtiges, gleichberechtigtes Organ der Rechtspflege, nicht nur um das Rechtssystem zu wahren, sondern auch Übergriffe auf Einzelne abzuwehren und Gerechtigkeit herzustellen. Zudem besteht die Überzeugung, dass Rechtsanwälte eine besondere, gesellschaftliche Verantwortung haben und sich bei Missständen positionieren und öffentlich äußern müssen. Dies kann sich dann äußern in harter Kritik an Strukturen, Systemen und Verantwortungsträgern.
Prof. Stefan Homburg`s sehenswerte Rede zum sogenannten Lockdown (Video)
Am 18.05.2020 wurde auf PINEWS http://www.pi-news.net Rede von Prof. Stefan Homburg in Stuttgart bei der „Querdenken 711“-Demo veröffentlicht. Das Video habe ich Ihnen unten eingestellt. Es ist sehr sehenswert.
Prof. Stefan Homburg ist kein Mediziner, aber Wissenschaftler. Dieser hatte zunächst bei den besten Virologen der Welt nachgeschaut, was diese zu dem Lockdown gesagt haben. Nach diesen besten Virologen der Welt war der Lockdown schon Mitte März überflüssig, reine Panikmache. Es gibt über 120 Wissenschaftler in der Welt, die Corona als einen Hype bezeichnen. Stattdessen hat die Bundeskanzlerin den Stand der Wissenschaft ignoriert und sich nur an 2 Wissenschaftler gehalten, die in der Vergangenheit schon negativ aufgefallen sind. Einer davon ist Prof. Drosten, der mittlerweile auch schon negative Berühmtheit erlangt hat.
Das Bundeskanzleramt argumentierte zunächst mit der Verdopplungszahl. Die angeblich kritischen Werte wurden aber schon schnell unterschritten sodass die Bundeskanzlerin schnell ihre Argumentation änderte. Nunmehr geht es um die sogenannten Reproduktionszahlen. Bis zu diesem Zeitpunkt dachte Prof. Stefan Homburg, es würde sich nur um schlechte Politik handeln.
Rechtswidrige Kündigung - Abfindung
Die Mandantin war seit August 2010 in einer Chemnitzer Niederlassung einer bundesweit vertretenen Aktiengesellschaft tätig. Ausweislich Ihres Arbeitsvertrages war ihr übertragen die Sachbearbeitung Poststelle.
Nun meinte die Arbeitgeberin, das Arbeitsverhältnis kündigen zu können. Dies mit der Argumentation, die Poststelle würde aufgelöst.
Bei dieser Sachlage sprach die Mandantin bei den Rechtsanwälten Schulte Anwaltskanzlei, Fachanwalt für Arbeitsrecht Rechtsanwalt Schulte vor. Da für die Arbeitgeberin das Kündigungsschutzgesetz Anwendung fand, wurde der Kündigungsgrund der betriebsbedingten Kündigung durchgeprüft. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet „betriebsbedingt“, dass der Arbeitsplatz auf Dauer in Wegfall geraten ist und deswegen kein Beschäftigungsbedarf mehr besteht.
Dies schien der Mandantin sehr zweifelhaft. Denn ohne die Poststelle, wenn auch in reduzierter Form, konnte die Niederlassung nach deren Überzeugung nicht betrieben werden. Zudem stellte sich die immer in einem Kündigungsschutzprozess zu prüfende Frage, ob weitere, freie Arbeitsplätze zur Verfügung stehen, die die Mandantin hätte ausfüllen können.
Da eine Rechtsschutzversicherung bestand und insofern die Mandantin kein Kostenrisiko zu fürchten hatte, wurde innerhalb der 3-Wochenfrist Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Chemnitz erhoben.
Nach nicht langer Zeit rief eine Verantwortliche des beklagten Unternehmens an um nachzufragen, ob eine gütliche Beendigung des Rechtsstreites denkbar wäre. Sie bot die Zahlung einer Abfindung i.H.v. 4.000 € an bei Beendigung innerhalb der Kündigungsfrist und Freistellung der Mandantin von der Arbeit unter Fortzahlung der Vergütung.
Christen an der Seite Israels – Hilfe für Terroropfer (Video)
Kennen Sie den Verein „Christen an der Seite Israels“? Wenn nein, ist es gerade richtig dass sie heute auf der Homepage sind. Neben vielen anderen Aktivitäten bietet der Verein auch Hilfe für Terroropfer. Seit vielen Jahren werden die Einwohner Israels in unterschiedlichen Regionen durch Raketen-und Terrorangriffe attackiert. Es gibt Menschen mit posttraumatischen Belastungsstörungen, sie haben Ängste, Schlafstörungen und Konzentrationsschwierigkeiten. Auch diesen Menschen muss und soll geholfen werden. Dafür setzt sich Christen an der Seite Israels ein.
Ein kurzes Video habe ich Ihnen eingestellt.
Die Menschen beginnen, sich zu wehren (Video)
Am 3.5.2020 wurde ein Video von COMPACTTV, dem TV-Sender des Nachrichtenmagazins COMPACT veröffentlicht. Ich habe Ihnen dieses unten eingestellt. Nach wenigen Tagen hatte es schon über 56.000 Aufrufe. Gezeigt wird das Vorgehen der Polizei in Berlin. Es werden Fragen gestellt, ob die Maßnahmen der Bundesregierung getragen von Angela Merkel überhaupt angemessen sind. Der Reporter Martin Müller-Mertens hat sich an den war vor Ort und entsprechend nahe dran.
Es fragt sich natürlich, ob die Maßnahmen durch das Infektionsschutzgesetz, durch das Polizei-und Ordnungsrecht, die Strafprozessordnung oder das Strafgesetzbuch abgedeckt sind. Der Verstoß gegen das Grundgesetz wird von vielen, namhaften Rechtsgelehrten gesehen. Erschreckend sind die Bilder der Gewalt, wie deutsche Polizisten mit doch in großer Mehrheit überaus friedlichen deutschen Bürgern umgehen. Wie geht es den Polizisten wohl dabei?
Hier einige der zahlreichen Kommentare:
„Merkel-Spahn-Gates Corona-Faschismus und ihre Fascho-Polizei.
Unsere geliebte Polizei führt eine Flaschensammlerin ab. Schändlich. Bei Clans scheissen sie sich die Hose voll.
Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht. Merkill und deine Stasitruppen zieht euch warm an.
Vor dieser Polizei habe ich jede Achtung verloren.
Endlich erhebt die Wissenschaft wieder das Wort!
Am 01.05.2020 veröffentlichte die freie Informationsplattform Achgut.com https://www.achgut.com einen Fragenkatalog von 5 bedeutenden Professoren, den diese an alle Fraktionen des Deutschen Bundestages geschickt haben. Sie erwarten, zumindest erhoffen sie Antworten von unseren Bundestagsabgeordneten, von den Fraktionsspitzen auf die drängenden Fragen. Bei den 5 Professoren handelt es sich um Prof. Dr. Sucharit Bhakdi, der medizinische Mikrobiologie an der Universität Mainz lehrt, der Toxikologe und Immunologe Prof. Dr. Stefan Hockertz, Prof. Dr. Stefan Homburg, Prof. Voll Volkswirtschaftslehre an der Universität in Hannover sowie den Prof. für Betriebswirtschaftslehre an der Hochschule in Mainz. Von der Universität in Witten-Herdecke ist vertreten der Psychologe Prof. Dr. Dr. Harald Walach von der Universität Witten-Herdecke. Die 5 sind getrieben von den unglaublichen Folgen der staatlichen Einschränkungen, die mit dem sogenannten Kampf gegen Corona begründet wird. Folgendes haben sie formuliert:
„Gemeinsame Anfrage an die Fraktionen des Deutschen Bundestages zu den Regierungsmaßnamen in der Corona-Krise
Anfrage nach Art. 17 GG:
Wir sind 5 Professoren verschiedener Fachrichtungen und wir kommen zu der Einschätzung, dass die Reaktionen der Regierung auf die Covid-19-Pandemie angesichts der davon ausgehenden Bedrohungen nicht verhältnismäßig sind. Wir bitten Sie, die am Ende des folgenden Textes, auf den wir uns verständigt haben, gestellten Fragen im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage an die Bundesregierung zu richten. Der Text steht unter dem Motto:
Die Schäden einer Therapie dürfen nicht größer sein als die Schäden der Krankheit
Bei der massiven Einschränkung von Grundrechten hat der Staat eine Bringschuld, seinen Bürgern die Rechtfertigung immer wieder darzulegen. Dabei ist die Abwägung des Für und Wider der Maßnahmen nachvollziehbar zu erläutern. Sie sind nur zulässig, wenn sie zum Schutz eines überragend wichtigen Rechtsgutes zwingend erforderlich sind, wenn sie verhältnismäßig sind und es kein milderes Mittel gibt. Maßnahmen, die zur Erreichung des Zieles nicht geeignet sind, können nicht erforderlich sein, erst Recht nicht zwingend.
"Maßnahmen sind verfassungswidrig“ – Rechtsanwältin Jessica Hamed übt deutliche Kritik
Auf Sputnik Deutschland https://de.sputniknews.com wurde am 05.05.2020 ein Interview mit der Rechtsanwältin Jessica Hamed veröffentlicht.
Jessica Hamed ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht. Sie studierte in Mainz und Buenos Aires und erhielt für ihre herausragenden Studienleistungen ein Begabtenstipendium. Sie arbeitet als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Johannes Gutenberg-Universität und hat einen Lehrauftrag an der Hochschule Mainz.
Das Gesamtinterview mit Jessica Hamed und Rechtsanwalt Prof. David Jungbluth kann als PDF-Datei heruntergeladen werden.
- Wie bewerten Sie die Anti-Corona-Maßnahmen von Bund und Ländern aus rechtlicher Sicht?
Zusammengefasst halte ich letztlich alle unspezifischen, das heißt für alle unterschiedslos geltenden Anti-Corona-Maßnahmen, in Gänze für verfassungswidrig. Unterschiedslos heißt, dass sich die Maßnahmen auf alle Menschen in Deutschland beziehen, unabhängig davon, ob von ihnen ein Infektionsrisiko ausgeht oder ob bei ihnen ein besonders hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf existiert.
Darüber hinaus sind die Maßnahmen unverhältnismäßig. Eine Auseinandersetzung mit der Entscheidungsgrundlage – der Prognose der Entwicklung der Pandemie – fehlt in den Verordnungsbegründungen – so es überhaupt welche gibt – und den Gerichtsentscheidungen nahezu vollständig. Dort heißt es in der Regel lapidar, das Robert Koch-Institut (RKI) stufe die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland als hoch ein; als sei damit zur Frage der Gefährdungslage alles gesagt. Bislang haben wir noch keine Erklärung erhalten, obwohl wir sie angefordert haben, wie es zu dieser Einschätzung – die im Übrigen der jeweilige Verordnungsgeber vornehmen muss und nicht dem RKI übertragen kann – kommt. Etwa welche Tatsachen den Annahmen zugrunde liegen usw. Der Staat muss sich für Grundrechtseingriffe rechtfertigen, und seine Annahmen nachvollziehbar offenlegen und nicht die Bürger müssen beweisen, dass sie ein Recht auf ein freies Leben haben. Aktuell laufen die Verfahren aber so, dass wir begründen müssen, warum der Staat nicht eingreifen darf. Insofern wurde die Darlegungslast faktisch ins Gegenteil verkehrt.
- Warum geht die Politik so vor, nachdem sie gemeinsam mit ihren wissenschaftlichen Beratern im Februar noch erklärte, alles werde nicht so schlimm?
Gates kapert Deutschland! (Video)
Am 4. Mai 2020 veröffentlichte die Informationsplattform KENFM https://kenfm.de unter obiger Überschrift ein Video. In diesem Video lässt der Journalist Ken Jebson seinen Gedanken, Analysen und seinem Herz freien Lauf. Es ist ein notwendiger, aufrüttelnder Appell an alle Deutschen, an alle die in Deutschland leben und wollen, dass unser Land weiterhin existiert, blüht und gedeiht. Ich habe Ihnen das Video unten eingestellt.
KÖNIGSKINDER- neue Videoserie von idea (Video)
Die Evangelische Nachrichtenagentur idea https://www.idea.de ist eine wichtige Stimme in der evangelischen Christenheit in Deutschland. Dazu gehört die Wochenzeitschrift idea Spektrum, die ich auch über Jahre abonniert hatte. Idea ist auf vielen weiteren Gebieten aktiv, kümmert sich um einen Führungskräftekongress, betreibt eine Medienagentur, ist im Internet, Fernsehen und in der Presse präsent.
„Vollfrontalangriff auf heilige Kühe“: Neuer Film von Michael Moore (Video)
Auf der Internetplattform Epoche Times https://www.epochtimes.de wurde der neue Film von Michael Moore vorgestellt. Dieser ist politisch äußerst links, von Beruf Filmemacher. Wegen dieses neuen Filmes bekommt er und sein Filmpartner Jeff Gibbs erheblichen Gegenwind.
Muezzinruf: Wehret den Anfängen!
Unter dieser Überschrift veröffentlichte die Wochenzeitung für die evangelische Welt „idea Spektrum“ am 29. April 2020 einen Beitrag des Pfarrers i.R. Christoph Morgner. Dieser berichtet darüber, dass nicht nur in seiner Heimatstadt Garbsen, sondern beispielsweise auch in Krefeld, Neuwied, Duisburg, Flensburg oder Recklinghausen der Ruf des Muezzin erschallt. Hintergrund ist wohl der Fastenmonat Ramadan, der am Abend des 23. April 2020 begonnen hat.
Zur Begründung wird ausgeführt, es würden aber auch die Kirchenglocken läuten. Nach Morgner überhaupt kein stichhaltiges Argument. Denn im Gegensatz zum Ruf des Muezzin verbindet das Glockenläuten keine Glaubensaussage. Stattdessen ruft der Muezzin in arabischer Sprache: