Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen und private Meldungen.

„Die Herrschaft des Unrechts" (YouTube)

29. Mai 2019

Privatdozent Dr. Ulrich Vosgerau hat die Lehrbefugnis für die Fächer Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, Allgemeine Staatslehre und Rechtsphilosophie. Insofern ist er auch ein absoluter Experte zum Thema illegale Migration und Demokratie. Am 29.08.2018 stellte er sein Buch „Die Herrschaft des Unrechts“ in der Bibliothek des Konservatismus in Berlin vor. Ein sehr informativer Vortrag, der auch für den juristischen Laien gut verständlich ist.

Seiner Analyse nach befinden wir uns nicht in einer Demokratie, sondern im Zeitalter der Post-Demokratie. Er bringt das zum Ausdruck, was wir alles schon wissen und fühlen, täglich erleben. Unsere Bundestagsabgeordneten, erst Recht die Landtagsabgeordneten, sind nur noch zu Statisten geworden. 80 Prozent des Rechtes wird bestimmt durch irgendwelche demokratisch nicht legitimierten Vorschriften und Gesetze, die irgendwo vollkommen undurchsichtig auf der europäischen Ebene entstanden sind. Wer glaubt, dass das deutsche Grundgesetz noch gilt, hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt, ist ein Träumer. Wir alle wissen, dass die Einwanderung beginnend mit dem Jahr 2015 demokratisch überhaupt nicht legitimiert war. Dies gilt erst Recht für eine dauerhafte Ansiedlung. Aber auch schon die Einwanderung, die in den fünfziger und sechziger Jahren stattfand, ist demokratisch nicht legitimiert. Der Bundestag wurde einfach nicht dazu befragt, ob die dauerhafte Ansiedlung von Gastarbeitern, erst Recht deren Verwandte, Kinder und Kindeskinder erlaubt und erwünscht werden sollte. Vielmehr wurde dies durchgewunken auf Basis angeblicher Verpflichtungen, Vereinbarungen und Ähnliches. Das ist keine Demokratie, zumindestens eine Post-Demokratie. Natürlich dort auch Verfassungsbruch, alle die daran beteiligt sind sollten sich schämen.

Mietrecht: BGH erhöht Anforderungen an Sozialklausel

28. Mai 2019

Der Bundesgerichtshof hat am 22.05.2019 zu den Aktenzeichen VIII ZR 180/18 und VIII ZR 167/17 entschieden, dass allein das hohe Alter des Mieters oder eine bestimmte Mietdauer nicht ohne weiteres zur Anwendung der Sozialklausel führen und eine Härte im Sinne des Gesetzes bilden können.

Beruft sich der Mieter auf schwerwiegende Erkrankungen und Gesundheitsgefahren, die mit einem Umzug verbunden wären, genügt das allein nicht, um eine Fortsetzung des Mietverhältnisses zu erreichen. In diesen Fällen muss von Amts wegen ein Sachverständigengutachten eingeholt werden, um zu klären, an welchen Erkrankungen der betroffene Mieter konkret leidet, wie sich diese auf seine psychische und physische Verfassung auswirken. Dabei ist auch zu klären, ob und inwieweit sich die mit einem Umzug einhergehenden Folgen mittels Unterstützung durch das Umfeld bzw. durch begleitende ärztliche und/oder therapeutische Behandlungen mindern lassen. Die Einzelfälle sind detailliert und in gebotener Tiefe zu prüfen. Eine schematische Prüfung verbiete sich!

Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu Eigenbedarf und Härtegründen im Rahmen der so genannten Sozialklausel sind für Mieter unbefriedigend. Die Richter haben die Anforderungen an die Geltendmachung von Härtegründen erhöht. Wenn Mieter sich aufgrund ihres hohen Alters und schlechten Gesundheitszustandes gegen die Kündigung wehren und auf die Sozialklausel berufen, muss jetzt regelmäßig ein Sachverständigengutachten eingeholt werden. Damit steigen die Chancen für Vermieter, eine Eigenbedarfskündigung durchzusetzen, deutlich.

„Mutig komm ich vor den Thron“ (YouTube)

27. Mai 2019

Zu Beginn der Woche habe ich Ihnen ein Lied der Gruppe „Urban Life Worship“ eingestellt. Dieses hatte bisher schon 5.241.335 Aufrufe. Wer kann von sich behaupten, derartige Aufmerksamkeit genossen zu haben?

Diese Menge der Klicks kommt aber auch nicht von ungefähr. Es handelt sich um ein wunderbares Lied mit einem sehr guten Text, sehr gut präsentiert, sehens- und hörenswert.

Hier noch einige Kommentare der Hörer und Betrachter:

„Ich kann es immer noch nicht fassen wie sehr Gott mich liebt! Es ist so unglaublich wie groß seine Gnade ist. Letzte Woch bin ich 15 Jahre alt geworden. An meinem Geburtstag hatt mich meine Klassenkameradin sehr verletzt, da sie es einfach nicht akzeptieren kann, dass mein Leben dem Herrn gehört. Das hat mich sehr verletzt. Abends habe ich mich dann auf eine Wiese unter einem Baum gesetzt und einfach nur geweint. Doch dann bin ich plötzlich ganz ruhig geworden. Ich habe entfernt die vielen Lichter der Häuser gesehen und habe mich daran erinnert, dass ich nicht allein bin. Jesus ist für mich da. Er versteht mich und hört mir immer zu. Er ist immer für mich da. Und da wurde ich so unendlich glücklich. Ich preise Gott dafür und ich kann einfach nicht aufhören ihn zu loben und zu singen. Das war für mich das schönste Geschenk an diesem Tag. Ich möchte einfach in die Welt hinausschreien JESUS STARB FÜR MICH!!! Amen“

Europa - Grenzenlos: Der Flüchtlingsansturm über das Mittelmeer(YouTube)

24. Mai 2019

Die Informationsplattform https://kopp-report.de hat am 7. Mai 2019 und bei der obigen Überschrift einen sehr interessanten Beitrag auf seiner Homepage gestellt. Das dazugehörige Video habe ich Ihnen unten eingestellt. Wie konnte es anders sein, es geht um die illegale Migration und die Förderung derselben durch Frau Dr. Merkel und ihre Verbündeten. Dass die Menschen dies nicht wollen, scheint die Handelnden nicht zu interessieren. Das Recht wird hunderttausendfach gebrochen, es wird gegen die Interessen von Deutschland und Europa gehandelt. Es ist aber auch gegen das Interesse der Länder, aus denen die Menschen kommen. Denn von dort werden die kräftigen und mobilen jungen Männer abgezogen, die eigentlich dort das Land aufbauen müssten. Die Armen, Alten und Kranken bleiben in den Ländern zurück. Das interessiert diejenigen, die die Migration fördern, überhaupt nicht. Diese scheint auch nicht ernsthaft Schritte zu unternehmen, die Toten im Zuge der Migration zu vermeiden. Das sind einmal die Toten, die auf dem Weg nach Europa sterben. Würde man sie daran hindern, würden sie heute noch leben. Dazu gehören aber auch diejenigen, oftmals junge Frauen, die durch die Einwanderung von Migranten hier ihr Leben gelassen haben. Einfach unglaublich!

Ein sehr interessantes Video, was man allerdings nicht schauen sollte kurz vor dem Zubettgehen. Denn es raubt den Schlaf.

Hier noch einige Kommentare:

„Wir werden von IDIOTEN regiert!

Am 26.05.19 können Europäer für einen neuen Umgang mit dem Thema Migration sorgen.

Frau Merkel, und wer rettet uns, wenn wir hier alle vergewaltigt und erstochen werden

Sozialrecht: Im Rahmen eines Rehaantrages ist die Rentenversicherung von Amts wegen zur Ermittlung des Gesundheitszustandes des Antragstellers verpflichtet

23. Mai 2019

Im Rahmen der Bearbeitung eines Rehaantrages sind ärztliche Auskünfte erforderlich.
Die Einholung dieser ärztliche Auskünfte ist ganz allein Aufgabe der Rentenversicherung. Diese kann nicht verlangen, dass der Antragsteller die ärztlichen Auskünfte auf eigene Kosten beschafft.
Dies hat erst im vorigen Monat das Sozialgericht Dresden entschieden (Urteil vom 15.04.2019 – S 22 R 261/19).

Der Entscheidung lag folgender Fall zugrunde:
Ein 29 Jahre alter Mann beantragte bei der Deutschen Rentenversicherung eine medizinische Rehabilitations-maßnahme, also eine Kur. Die Rentenversicherung lehnte den Antrag ohne nähere Begründung ab. Regelmäßig verwendet die Rentenversicherung hier Textbausteine. Der Antragsteller ließ sich dies aber nicht gefallen und erhob Widerspruch. Im Widerspruchsverfahren wurde er dann von der Rentenversicherung aufgefordert Unterlagen seiner behandelnden Ärzte beizubringen, Kosten für die Erstellung medizinischer Unterlagen könne die Rentenversicherung nicht erstatten. Den Widerspruch wies die Renten-versicherung später – ohne selbst eigene Ermittlungen angestellt zu haben – zurück und behauptete die Rehabilitationsleistung sei nicht erforderlich.

Dresdener Politik-Professor Patzelt: Gute Zeiten in Deutschland auf unabsehbare Zeit vorbei (YouTube)

22. Mai 2019

Der Dresdener Politik-Professor Werner Patzelt hatte die Gelegenheit, sich in einem Interview mit dem sächsischen Regionalfernsehsender FRM zur aktuellen Situation in Deutschland, in Europa und in der Welt zu äußern. Veröffentlicht wurde dies auf der freien Medienseite von www.pi-news.net . Wir haben Ihnen das Video unten eingestellt.

Professor Patzelt sieht auf Deutschland und Europa düstere Zeiten zukommen:

„Die Zeiten, in denen wir unser Land friedlich zu einem immer besseren machen konnten, zu Modell-Deutschland, zu einem Land, in dem wir alle gut und gerne leben, die Zeiten scheinen auf unabsehbare Zeit vorbei zu sein.“

Eine Schande für alle, die dies zu verantworten haben!

Professor Patzelt sieht hier insbesondere das Problem der größtenteils illegalen Migration und meint dazu:

„Die Migranten, die gekommen sind, sie werden nicht wieder gehen, und sie werden sich in die Gesellschaft nur höchst unzulänglich integrieren. Wir beobachten, dass auch die dritte Generation von Migranten nicht im Land so richtig integriert ist – sondern ganz im Gegenteil – ihre eigenen Wurzeln neu entdeckt haben. D. h., auf die Dauer wird die deutsche Gesellschaft eine zerrissene, eine ethnisch zerrissene sein.
Konflikte werden sich mit hoher Wahrscheinlichkeit mit sozialen Konflikten verbinden, auf der politischen Ebene wird erbarmungslos die Kritik an der Zuwanderungspolitik gleichgesetzt mit Rassismus, mit Faschismus – wird also bekämpft. Infolgedessen wird sich unsere Gesellschaft immer weiter polarisieren“.

Mietrecht: Was gilt bei Mischmietverhältnissen

21. Mai 2019

Welchen Bestimmungen unterfällt ein Mietverhältnis, das sowohl eine Wohnnutzung als auch eine freiberufliche Nutzung umfasst?
Ein Mischmietverhältnis unterliegt insgesamt entweder dem Wohnraum- oder dem Gewerberaummietrecht, je nachdem, welcher Vertragszweck nach dem Parteiwillen bei Vertragsschluss überwiegt.

In einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 09.07.2014 zum Aktenzeichen VIII ZR 376/13 haben die Richter des 8. Senats im Bestreiten des Lebensunterhalts durch eine freiberufliche oder gewerbliche Nutzung dabei kein sachgerechtes Kriterium für die Bestimmung des überwiegenden Nutzungszwecks gesehen. Es besteht kein allgemeiner Erfahrungssatz dahin, dass bei einem Mischmietverhältnis die Schaffung einer Erwerbsgrundlage Vorrang vor der Wohnnutzung hat. Dass das Wohnen als wesentlicher Aspekt des täglichen Lebens generell hinter der Erwerbstätigkeit des Mieters zurücktreten soll, lässt sich weder mit der Bedeutung der Wohnung als – grundrechtlich geschütztem – Ort der Verwirklichung privater Lebensvorstellungen, noch mit dem Stellenwert, dem das Wohnen in der heutigen Gesellschaft zukommt, in Einklang bringen.

Angeborene Bosheit!

20. Mai 2019

Verzweifeln Sie auch manchmal an sich und anderen? Sind Sie nicht auch oft schwer verletzt, betroffen und erschüttert? Das kann ich gut verstehen.
Entgegen der verfehlten Einschätzungen der Humanisten, Kommunisten und fehlgeleiteten „Gutmenschen“ ist das Herz des Menschen von Natur aus böse. Das ist leider die Folge unserer Trennung von Gott. Die Menschheit weiß dies schon seit Jahrtausenden, wir können darüber schon im 1. Buch der Bibel, im 1. Buch Mose lesen. Das hat sich bis heute nicht geändert, wir brauchen uns nur anzuschauen, was in der Welt los ist, wie die Menschen miteinander umgehen, welche Gedanken wir in unseren Herzen tragen.
Martin Luther wusste dies, schrieb dazu folgendes Gebet:

Der AfD-Wahlwerbespot zur Europawahl 2019! (YouTube)

17. Mai 2019

Der 26.05.019 ist ein sehr wichtiger Tag für Chemnitz, Deutschland und Europa. Es finden die Kommunalwahlen und die Wahlen zum EU-Parlament statt. Damit Sie sich ein Bild machen können, nachfolgend das Kommunalwahlprogramm 2019 der AfD für Chemnitz. Darin heißt es:

„Vorwort:
Der Chemnitzer Stadtrat wird seit mehr als einem Vierteljahrhundert von den gleichen Parteien beherrscht.
Wir, die Alternative für Deutschland, wollen dieses Machtkartell überwinden.
Wir werden mehr direkte Beteiligung der Bürger an kommunalpolitischen Entscheidungen durchsetzen. Dies gilt insbesondere für Themen mit weitreichenden Folgen für die Infrastruktur und den städtischen Haushalt.
Wir werden die Selbstverwaltung der Kommune stärken. Die rechtlichen Grundlagen dafür werden wir konsequent nutzen und ausbauen.
Wir wollen eine bürgernahe und sachorientierte Kommunalpolitik mitgestalten. Deshalb lehnen wir die Praxis ab, Entscheidungen allein aus parteipolitischen Gründen zu treffen.

Familienrecht: Was wird aus dem Ehegattentestament bei Einleitung des Scheidungsverfahrens?

16. Mai 2019

Wenn sich Eheleute für den Todesfall absichern wollen, wird häufig ein gemeinschaftliches Testament verfasst, mit dem sie sich gegenseitig als Erben einsetzen.

Die Frage ist, was passiert, wenn es später zu einem Scheidungsverfahren kommt, bleibt das Testament weiter wirksam oder verliert es seine Wirksamkeit?

Einen solchen Fall hat das Oberlandesgericht Oldenburg im September vorigen Jahres entschieden (Beschluss vom 26.09.2018 – 3 W 71/18).

In dem dort entschieden Fall hatte das Ehepaar ein sogenanntes Berliner Testament aufgesetzt, das heißt ein gemeinschaftliches Testament, wo sich die Eheleute zunächst gegenseitig als Erben einsetzen. Ein Jahr nach Aufsetzen des Testaments trennten sich die Eheleute. Der Ehemann setzte nun ein neues Testament auf und machte seine Adoptivtochter zur Alleinerbin. Seine Ehefrau hingegen sollte nichts bekommen, dies wurde ausdrücklich in das neue Testament mit aufgenommen.
In der Folge reichte die Ehefrau die Scheidung ein, der Ehemann erklärte gegenüber dem Gericht seine Zustimmung.

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.