Aktuelle Meldungen
Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten und Fachgebieten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen wie z.B. Versicherungs- oder Arbeitsrecht und private oder gesellschaftspolitische Meldungen. Schauen Sie doch auch einmal herein in die stets aktuellen Veröffentlichungen bei „Have a Look“, „Ortstermin“, „Anhörung“ und „Augenschein“.
Rechtsanwälte sind ein wichtiges, gleichberechtigtes Organ der Rechtspflege, nicht nur um das Rechtssystem zu wahren, sondern auch Übergriffe auf Einzelne abzuwehren und Gerechtigkeit herzustellen. Zudem besteht die Überzeugung, dass Rechtsanwälte eine besondere, gesellschaftliche Verantwortung haben und sich bei Missständen positionieren und öffentlich äußern müssen. Dies kann sich dann äußern in harter Kritik an Strukturen, Systemen und Verantwortungsträgern.
„Geschieden und wiederverheiratet – was nun?“ (YouTube)
Am 3. Februar 2019 gab es wie jeden Sonntag eine Liveübertragung der Predigt aus der Evangelische Freikirche Riedlingen von deren Pastor Jakob Tscharntke. Diese Gemeinde präsentiert sich im Netz unter https://www.efk-riedlingen.de , es lohnt sich auf die Seite zu gehen. Sehr interessant sind die Predigten und Predigtreihen, die angehört bzw. angesehen werden können.
Die Gemeinde hat sich die letzten Sonntage beschäftigt mit den zehn Geboten, nachzulesen im Alten Testament der Bibel, im 2. Buch Mose Kap. 20. Im Vers 14 lautet das 6. Gebot:
„Du sollst nicht ehebrechen.“
Nicht gerade sehr populär – oder?
Eigentlich bestand nur die Absicht, drei Sonntage zu diesem Gebot zu predigen. Da es aber viele Rückfragen gab, Kommentare und E-Mails wurden noch eine vierte Predigt angehängt unter dem obigen Thema. Die Predigt war wieder sehr aufschlussreich, bibeltreu und erhellend. Ich kann nur empfehlen, diese ansehen.
„Dr. Markus Krall - Der Finanzcrash kommt 2020 - Warnung und Rettungstipps vom Bestsellerautor“ (YouTube)
Sehr geehrte Mandanten und Leser,
heute stelle ich Ihnen eine Aufzeichnung vom 04.07.2018 ein, die bisher knapp 407.000 Aufrufe verzeichnet. Es handelt sich um den Vortrag unter der obigen Überschrift von Dr. Markus Krall im Rahmen der Informationsreihe „Seegespräche unterwegs“, sehr informativ und für jedermann nur zu empfehlen. Zu diesem Vortrag heißt es unter anderem:
„Der Crash-Prophet und Bestseller-Autor „Der Draghi Crash“ – Dr. Markus Krall brilliert bei den Münchner Wirtschaftsgesprächen. Verstehen Sie das Finanzsystem und warum und wann der Markt kollabiert. Ziehen Sie Ihre ganz persönlichen Rückschlüsse um rechtzeitig die Konsequenzen zu ziehen. Prüfen Sie die Anlageempfehlungen aus diesem Vortrag um Ihr Geld in Sicherheit zu bringen! Bitte hören Sie diesen Beitrag bis zum Schluss an. Was Sie hier, teilweise zwischen den Zeilen hören, ist wirklich beeindruckend! Markus Krall ist promovierter Diplom-Volkswirt und arbeitete während seiner Dissertation als Inhaber des Monbusho-Stipendiums der japanischen Regierung an der Kaiserlichen Universität in Nagoya. Nach dem Beginn seiner Karriere im Vorstandsstab der Allianz AG arbeitete er als Berater in der Boston Consulting Group, bevor er Oliver Wyman in Deutschland mit aufbaute. 2003 wechselte er als Partner zu McKinsey, wo er die Risikomanagement-Practice leitete, und organisierte später die Initiative zur Gründung einer europäischen Ratingagentur. 2014 trat er bei der unabhängigen Beratung goetzpartners als Management Director ein. Er leitet dort die Financial Institutions Practice. Er verfügt damit über mehr als 25 Jahre Erfahrung in der Bank- und Versicherungswirtschaft mit Fokus auf Risikomanagement, Strategie und Digitalisierung.“
Familienrecht: Großeltern haben im Falle einer Trennung ein Umgangsrecht mit den Enkelkindern, wenn dies dem Kindeswohl dient
Wenn sich die Eltern eines Kindes trennen, hat dies häufig auch Auswirkungen auf die Kontakte der Großeltern zu dem Kind.
Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte sich im vorigen Jahr mit einem Fall zu befassen, ob den Großeltern ein Umgangsrecht mit ihren Enkelkindern zustand.
Dem lag der tragische Umstand zugrunde, dass der Vater der Kinder, die damals 4 Jahre und 1 Jahr alt waren, im Jahre 2013 verstorben war. Nach dem Tod des Vaters verschlechterte sich das Verhältnis zwischen den Eltern des Vaters und der Witwe, wobei es Meinungsverschiedenheiten zum Erziehungsstil und auch der Grabgestaltung gab. Die Großeltern äußerten sich mehrfach negativ, die Lage spitzte sich zwischen den Großeltern und der Mutter der Kinder immer mehr zu, so dass schließlich auch die Kinder darunter litten. Im Juni 2015 wurde in der Folge von der Mutter der Umgang mit den Großeltern abgebrochen.
Schließlich stellten die Großeltern beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Umgang mit ihren Enkelkindern. Das zunächst zuständige Amtsgericht bejahte ein Umgangsrecht der Großeltern, diese sollten die Enkelkinder im 14-tägigen Rhythmus an einem Wochentag nachmittags mit Begleitung sehen dürfen.
Mit dieser Entscheidung war die Mutter jedoch nicht einverstanden und ging in Beschwerde.
Das Oberlandesgericht Brandenburg gab der Beschwerde der Mutter statt und entschied, dass die Großeltern kein Umgangsrecht hätten. Zwar gibt es in § 1685 Abs. 1 BGB eine Regelung, wonach den Großeltern ein Umgangsrecht zusteht, wenn dies dem Wohl des Kindes dient.
Free Billy Six! – Kein gutes Bild der Verantwortlichen! (YouTube)
Wer politisch interessiert ist, schaut nicht nur ARD und ZDF. Um der Wahrheit möglichst nahezu kommen ist er auch im Internet unterwegs in den freien Medien, liest nicht nur die Mainstream-Presse, sondern z.B. auch die überaus informative und gute Wochenzeitung „Junge Freiheit“. Diese interessierten Menschen wissen auch, wer Billy Six ist. Dieser ist Reporter der Wochenzeitung „Junge Freiheit“ und hat schon sehr interessante Beiträge und Videos geliefert zu verschiedensten Themen, so zur Flüchtlingskrise usw.. Auf dem TV-Sender der „Junge Freiheit“ können Sie sich die überaus interessanten Beiträge anschauen.
Billy Six hielt sich in Venezuela auf, wurde verhaftet und in ein Militärgefängnis gesteckt. Während aber die Politik und die Mainstream-Medien bei der Verhaftung von Deniz Yücel schrieen und zu Recht alles taten, dass dieser aus der türkischen Haft entlassen wurde, kümmert sich die Bundesregierung, die Politik und auch die Medien nur wenig um Billy Six. Das ist umso erstaunlicher, als Billy Six sich für Demokratie, Freiheit, Menschenrechte und unser Land einsetzt, Deniz Yücel dagegen Deutschland hasste. Deniz Yücel hat aber scheinbar auch dazugelernt und forderte öffentlich Freilassung von Billy Six. Das fordert Respekt ab.
In einem offenen Brief an die Bundestagsabgeordneten heißt es:
„Die Freiheit des Wortes gilt oder gilt nicht. Sie ist unteilbar.
Darum selbstverständlich: FreeBilly.“ Deniz Yücel.
„Sehr verehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestages,
Mietrecht: Wenn Mietparteien auseinandergehen
Wir vertreten vor dem zuständigen Amtsgericht eine Mieterin, die aus einem beendeten Mietverhältnis die Kaution sowie überzahlte Miete zurückfordert. Der Vermieter versucht mit verschiedenen Gegenforderungen etwa auf Nutzungsentschädigung wegen verspäteter Rückgabe der Mietsache sowie Schadensersatzansprüchen wegen Schäden an der Mietsache die Forderungen unserer Mandantin zum Erlöschen zu bringen. Die Mietsache wurde am 30.09.2014 zurückgegeben, wobei unsere Mandantin im Besitz eines Schlüssels zur Durchführung von kleineren Schönheitsreparaturen geblieben ist. Diesen wiederum hat sie am 10.10.2014 an den Verwalter ausgehändigt. Das war ein Ergebnis der durchgeführten Beweisaufnahme vor dem zuständigen Amtsgericht. Der Vermieter hat in seinen Schriftsätzen immer behaupten lassen, dass alle Schlüssel im Besitz der Mieterin geblieben seien, was sich als unzutreffend in der Beweisaufnahme herausgestellt hat. Erstmalig mit Schreiben vom 11.05.2015 hat der Vermieter gegen die Ansprüche unserer Mandantin mit seinen vermeintlichen Forderungen etwa auf Nutzungsentschädigung und Schadensersatz aufgerechnet.
Der Anspruch auf Nutzungsentschädigung besteht bereits dem Grunde nach nicht. Der Anspruch auf Schadensersatz wegen Schäden an der Mietsache ist unabhängig von seinem Bestehen zumindest verjährt. Die Einrede der Verjährung wurde im Verfahren ausdrücklich erhoben.
Der Anspruch auf Nutzungsentschädigung gemäß § 546 a BGB setzt ein Vorenthalten der Mietsache gegen den Willen des Vermieters voraus. Kein Vorenthalten im Sinne des § 546 a BGB liegt dann vor, wenn der Vermieter dem Mieter einen Schlüssel zur Durchführung von Schönheitsreparaturen überlässt.
„Der Himmel ist kein Limit“ - fantastisches Video (YouTube)
Die Informationsplattform https://de.sputniknews.com hat ein wunderbares Video des Bloggers namens Johnny FPV in das Internet eingestellt. Dieser hat ein fantastisches Video mittels einer Drohne aufgenommen und in den sozialen Netzwerken veröffentlicht. Das Video wurde schon mehr als 1 Million Mal aufgerufen.
Johnny FPV zeigt in einem Video unter dem Titel „The sky ist not the limit“ (zu dt. „Der Himmel ist kein Limit“) schöne Momente von seinen Reisen.
Auf dem Video sind zu sehen Löwen beim Fressen, Nashörner, Szenen aus Venedig und Hollywood. Die Drohne fliegt durch Gebetsspalten, nimmt Rennwagen auf, macht spektakuläre Bilder von Fahrradfahrern und Skifahrern mit deren Tricks.
Es ist erstaunlich zu sehen, wie leistungsfähig die Drohne scheinbar ist, wie geschickt der Steuermann.
Das Video ist in jeder Hinsicht positiv, bietet sich an für einen Montagmorgen. Es zeigt, wie schön Gott die Welt geschaffen hat und welche gaben vom Schöpfer mitbekommen haben. Mit diesem Video werden sie zum Nutzen aller eingesetzt.
Ihnen eine gute und besinnliche Woche.
Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt
Armes Deutschland! (YouTube)
Ich hoffe, Sie informieren sich auch abseits der Mainstream-Medien. Nur so ist es Ihnen nach meiner Überzeugung möglich, ein umfassendes Bild von Situationen zu bekommen.
Eine Person, über die man ein klareres Bild bekommt ist die Verteidigungsministerin. Wir haben Ihnen unten das Video eingestellt. Frau von der Leyen ist aus meiner Sicht kein Mensch, die den Frieden fördert. Vielmehr ist sie verantwortlich für den Einsatz unserer Soldaten weit außerhalb des Verteidigungsauftrages der Bundeswehr. Sie bringt unsere Soldaten in die Nähe der russischen Grenze. Abgesehen davon, dass diese sowieso die russische Armee nicht aufhalten könnten. Deutschland war es, die unseren europäischen Nachbarstaat völkerrechtswidrig im Zweiten Weltkrieg überfiel und millionenfaches Leid über das russische Volk brachte. Diese Frau glaubt nunmehr, der Bundeswehr vorstehen zu können. In gewisser Weise mit einem dem nicht entsprechenden, familiären Hintergrund. Über die Frage, ob eines ihrer Kinder bei der Bundeswehr sei, lacht sie nur. Das Lachen hat mich erinnert an das Lachen von Hillary Clinton als sie nach der Ermordung des libyschen Staatspräsidenten befragt wurde. Aber bilden Sie sich mit dem unten eingestellten Video eine eigene Meinung.
Sozialrecht: Stellt die Kündigung des Jobs wegen Unvereinbarkeit mit der Pflege eines Angehörigen ein sozialwidriges Verhalten dar?
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat im Dezember vorigen Jahres einen Fall entschieden, wo die Rückforderung von über 7.000 € an Hartz-IV-Leistungen im Raum stand.
Die Hartz-IV-Empfängerin, die aufstockend Leistungen vom Jobcenter erhielt, lebte mit ihrer schwerbehinderten und pflegebedürftigen Mutter in einem gemeinsamen Haushalt. Sie arbeitete in Vollzeit als Hallenaufsicht am Bremer Flughafen, wollte Stewardess werden. Darüber hinaus kümmerte sie sich um die Pflege ihrer Mutter.
Nachdem sich der Gesundheitszustand der Mutter verschlechtert hatte, konnte die Frau ihre Arbeit am Flughafen und die Pflege nicht mehr vereinbaren. Das bestehende Arbeitsverhältnis wurde deshalb durch Aufhebungsvertrag beendet.
Das Jobcenter bewertete die Auflösung des Arbeitsverhältnisses nun als sozialwidriges Verhalten der Frau und forderte über 7.000 € von ihr zurück. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die Frau schon bei Abschluss des Arbeitsvertrages gewusst hätte, dass sie im Schichtdienst arbeiten würde und ein Umzug nicht möglich sei.
Zudem hätte die Mutter der Frau die Pflegestufe 2 und die Tochter müsse sich ja nicht selbst um die Pflege kümmern, dies könnte auch ein Pflegedienst übernehmen. Das Arbeitsverhältnis hätte die Frau ja fortführen können, die Auflösung des Arbeitsverhältnisses wäre zumindest grob fahrlässig.
Italien macht Ernst: Innenminister Salvini räumt Europas größtes Migrantenlager und Drogen-Hotspot (YouTube)
Unter dieser Überschrift veröffentlichte das freie Informationsportal https://www.epochtimes.de am 08.02.2019 einen Beitrag und ein Video aus Italien. Unter Innenminister Salvini wird gegen das größte Migrantenlager Europas vorgegangen. Der Kurs des stellvertretenden Ministerpräsidenten Salvini gegen die Migration findet unter der Bevölkerung Italiens breite Zustimmung. Er hatte angekündigt, die großen Einrichtungen zugunsten kleinerer Einrichtungen zu schließen.
Der Beginn der aktuellen Schließung des größten Migrantenlagers Europas im sizilianischen Mineo nahe der Stadt Catania erscheint dringend notwendig. Es ist ein Hauptumschlagsplatz für Drogen, die Zustände erscheinen erbärmlich.
Alle die behaupten, eine Ordnung und Begrenzung der Migration wäre weder möglich noch gewünscht, möge das italienische Volk befragen.
Ich wünsche weiterhin eine gute Woche.
Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt
Reiserecht: Erstattung von Anwaltskosten bei Flugverspätung
Das Landgericht Frankfurt am Main hat in seiner Entscheidung vom 06.09.2018 zum Aktenzeichen 2 – 24 S 340/17 die verklagte Fluggesellschaft zur Freistellung bzw. Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Streitigkeiten zum Pauschalreiserecht verurteilt. Ein Anspruch auf Erstattung/Freistellung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten ergibt sich aus § 280 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 5 Abs. 1, 7 Fluggastrechteverordnung, da von einem gesetzlichen Schuldverhältnis zwischen Fluggast und ausführendem Luftfahrtunternehmen auf der Grundlage der Fluggastrechteverordnung auszugehen sei. Bei den Ansprüchen auf Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung handele es sich um gesetzliche Ansprüche auf vertraglicher Grundlage. Die Kosten, die einem Fluggast durch Einschaltung eines Rechtsanwalts zur Durchsetzung seiner Ansprüche entstehen, stellen sich als ein adäquat-kausaler Schaden aus der nicht ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflichten aus der Fluggastrechteverordnung dar.
Der Fluggast könne sofort den Rechtsanwalt mit der erstmaligen Geltendmachung einer Ausgleichsleistung wegen Annullierung, Nichtbeförderung oder großer Verspätung beauftragen und könne die dafür entstandenen Kosten von der Fluggesellschaft verlangen, es sei denn, die Fluggesellschaft hat die in Art. 14 Abs. 1 und 2 Fluggastrechteverordnung vorgesehenen Informationen dem Fluggast vorher erteilt. Insoweit hat die betroffene Fluggesellschaft nach Art. 14 Abs. 2 Fluggastrechteverordnung jedem von einer Annullierung, Beförderungsverweigerung oder mehr als dreistündigen Verspätung betroffenen Fluggast einen schriftlichen Hinweis auszuhändigen, indem die Regeln für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen gemäß der Fluggastrechteverordnung dargelegt werden.