Aktuelle Meldungen
Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten und Fachgebieten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen wie z.B. Versicherungs- oder Arbeitsrecht und private oder gesellschaftspolitische Meldungen. Schauen Sie doch auch einmal herein in die stets aktuellen Veröffentlichungen bei „Have a Look“, „Ortstermin“, „Anhörung“ und „Augenschein“.
Rechtsanwälte sind ein wichtiges, gleichberechtigtes Organ der Rechtspflege, nicht nur um das Rechtssystem zu wahren, sondern auch Übergriffe auf Einzelne abzuwehren und Gerechtigkeit herzustellen. Zudem besteht die Überzeugung, dass Rechtsanwälte eine besondere, gesellschaftliche Verantwortung haben und sich bei Missständen positionieren und öffentlich äußern müssen. Dies kann sich dann äußern in harter Kritik an Strukturen, Systemen und Verantwortungsträgern.
Die Renaissance des Nazi-Islam-Paktes(YouTube)
Am 23. April 2019 wurde auf dem freien und unabhängigen Internetportal http://www.pi-news.net von Michael Stürzenberger unter der obigen Überschrift ein wunderbarer, aufklärerischer Artikel eingestellt. Mitte März haben die beiden NPD-Politiker Udo Voigt und Karl Richter zusammen mit anderen national-sozialistisch orientierten Personen die islamische Terror-Miliz Hisbollah im Libanon besucht. Der Artikel ist unbedingt lesenswert. Unter anderem steht darin folgendes:
„Dabei drückten sie bei einem Treffen in Beirut den radikalen Mohammedanern ihre Verbundenheit aus, deren Ziel vor allem die Auslöschung des israelischen Staates ist und die sich als bekennende Judenhasser durch ihren Hitlergruß solidarisch mit dem Holocaust-Verantwortlichen zeigen.
Die Hisbollah werde laut Facebook-Bericht von Richter „nur in Israel und bei pro-zionistischen Handlangern im Westen“ als Terror-Organisation angesehen. „Im Libanon“ hingegen könne man darüber „nur den Kopf schütteln“……………………………..
Für Richter ist es allen Ernstes „der Betrachtung allemal wert“, inwieweit das „Erfolgsmodell der Hisbollah“ auch „rechten Parteien“ in Europa „zum Vorbild dienen“ könnte. Denn der „Erfolg“ beginne „immer an der Basis“, indem „die Herzen der Landsleute“ gewonnen werden.
Es ist eine dreiste Vereinnahmung, dass Richter von „rechten“ Parteien spricht. Rechtskonservative demokratische Parteien werden mit der radikal-islamischen Terrormiliz absolut nichts zu tun haben wollen. Es sind vielmehr national-sozialistisch orientierte, also im Prinzip linksradikale Parteien, die die Nähe zum Islam wie damals Hitler und die Nazis suchen. Auch die Jerusalem Post hat dieses Treffen von Islamfaschisten mit National-Sozialisten aufmerksam verfolgt.“
Urheberrecht: Bilderklau
Kürzlich kam eine junge Frau zu uns, die auf ihrer gewerblich genutzten Internetseite auf einer Unterseite ein urheberrechtlich geschütztes Lichtbild, was ihr nicht bekannt war, für einen Zeitraum von etwa 4 Monaten genutzt hat. Aus Zeitgründen hatte sie bei Google Suche dieses Bild heruntergeladen. Sie wurde daraufhin abgemahnt und aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Daneben wurde sie, wie in einem solchen Fall üblich, zum Schadensersatz sowie Erstattung der Rechtsanwaltskosten von ca. € 3.300,00 aufgefordert.
Wir mussten hier schnell reagieren.
Es wurde im Rahmen eines schriftlichen Beratungsmandates für unsere Mandantin eine Unterlassungserklärung vorformuliert, die vorbehaltlich der Tatsache, dass die Unterlassungsgläubigerin alleinige Inhaberin der Nutzungsrechte an dem von Ihnen genannten Lichtbild ist, von unserer Mandantin übernommen und abgegeben worden ist. Ein entsprechender Nachweis wurde angefordert.
Leiden, Sterben und Auferstehung Jesu (YouTube)
Sind Sie über Karfreitag und Ostern schon ausgeplant oder ist auch noch Zeit, abends gemütlich einen Film anzuschauen? Dann empfehle ich Ihnen den von uns unten eingestellten Film über das Leben von Jesus Christus. Dieser Film wurde produziert und veröffentlicht von Campus für Christus, eine weltweit tätige christliche Organisation, gute Leute. Der Film wurde schon beinahe 500.000 mal aufgerufen, was eindeutig für ihn spricht.
Am Karfreitag wurde Jesus gekreuzigt, am Ostersonntag ist er auferstanden. Das ist natürlich auch Teil des Films, der sich orientiert hat an dem Evangelium des Lukas, welches Sie finden im Neuen Testament der Bibel. Ab dem Kapitel 22 werden die Geschehnisse historisch genau geschildert. Genauso ist es geschehen, denn nicht nur die Bibel berichtet mehrfach davon, sondern auch andere historische Schriften wie die der Römer. Nach der Übersetzung von Martin Luther in der Fassung 1984 lesen Sie in den Kapiteln 22-24 des Lukasevangeliums dazu folgendes:
„Der Verrat des Judas
22
1 Es war aber nahe das Fest der Ungesäuerten Brote, das Passa heißt.
2 Und die Hohenpriester und Schriftgelehrten trachteten danach, wie sie ihn töten könnten; denn sie fürchteten sich vor dem Volk.
3 Es fuhr aber der Satan in Judas, genannt Iskariot, der zur Zahl der Zwölf gehörte.
Sozialrecht: Verbesserungen bei der Mütterrente ab 2019
Im Juli 2014 wurde die sogenannte Mütterrente eingeführt. Vorher bekamen Mütter und Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden ein Erziehungsjahr pro Kind, das heißt einen Entgeltpunkt auf die Rente angerechnet.
Eltern, deren Kinder nach 1992 geboren wurden, bekamen 3 Erziehungsjahre, das heißt 3 Entgeltpunkte. Hier erfolgte eine offensichtliche Ungleichbehandlung. Konkret wurden hier 2 Rentenpunkte dem Rentenkonto gutgeschrieben. Insoweit wurde angepasst, dass auch die Elternteile mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden, mehr Entgeltpunkte angerechnet bekamen.
Nun erfolgte eine Nachbesserung zum 01.01.2019.
Künftig bekommen alle Mütter und Väter für vor 1992 geborene Kinder pro Kind bis zu einem halben Jahr Erziehungszeit zusätzlich bei der Rente angerechnet, dies entspricht einem halben Rentenpunkt.
Seit 01.07.2018 hat ein Rentenpunkt im Osten einen Wert i.H.v. 30,69 € und im Westen einen solchen i.H.v. 32,03 €.
Pro Kind sind nunmehr bis zu 30 Monate Kindererziehungszeit möglich, was zweieinhalb Rentenpunkten entspricht.
Wer bereits eine Rente erhält muss jetzt keinen gesonderten Antrag auf die Mütterrente stellen, vielmehr wird rückwirkend ab Januar 2019 automatisch bis Mitte des Jahres ein neuer Rentenbescheid erlassen und es erfolgt die Nachzahlung.
Wer ab 01.01.2019 neu in Rente gegangen ist, hat die Mütterrente von der ersten Rentenzahlung an erhalten.
Mietrecht: Mieterhöhung nach Modernisierung
Die durch einen Wohnraummietvertrag verbundenen Parteien stritten zuletzt vor dem Landgericht Berlin zum Aktenzeichen 65 S 105/18 über die Wirksamkeit einer Modernisierungsmieterhöhung.
Der Mieterhöhung gingen energetische Modernisierungsmaßnahmen i. S. d. § 555 b Nr. 1 BGB voraus.
Gegen die formal ordnungsgemäße und rechnerisch zutreffende Mieterhöhungserklärung wendete der Mieter ein, dass nach Abzug der Miete nur ein Betrag von 626,46 € monatlich zum Leben verbliebe. Eine Modernisierungsmaßnahme ist nach § 555 d Absatz 2 BGB nicht zu dulden, wenn die Modernisierungsmaßnahme für den Mieter, seine Familie oder einen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen sowohl des Vermieters als auch anderer Mieter in dem Gebäude sowie von Belangen der Energieeinsparung und des Klimaschutzes nicht zu rechtfertigen ist.
Nach der Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 17.10.2018 muss dem Mieter nach Abzug der Miete ein Einkommen verbleiben, welches es ihm ermöglicht, im Wesentlichen an seinem bisherigen Lebenszuschnitt festzuhalten. Die Unterschreitung des steuerlichen Existenzminimums nach der Mieterhöhung ist ein Indiz dafür, dass diese Voraussetzung nicht mehr gegeben ist, ohne dass etwa erst mit Unterschreiten des steuerlichen Existenzminimums die Zumutbarkeit für die Mieterhöhung erreicht würde. Zur Verbesserung seiner Einkommenssituation ist der Mieter nicht verpflichtet Teile der Wohnung unter zu vermieten, auch eine Altersvorsorge als einzusetzendes Vermögen ist nicht zu berücksichtigen.
Wie Gott eine Ehe verwandeln kann!
Ich möchte Ihnen gerne eine Geschichte weitergeben, die zum Reformationsfest 2018 auf dem Gemeindebibeltag in der Sachsenlandhalle Glauchau im Rahmen einer Bibelarbeit von Pfarrer Johannes Möller vorgetragen wurde. Eine wunderbare Geschichte für alle Eheleute, aber nicht nur für diese. Aber lesen Sie selbst:
„Keiner schreibt Gott einen Dankesbrief. Man weiß ihn vielleicht nicht zu adressieren. Ich fand eines Tages solch einen Brief“, erzählte Frobenius, „als ich den Nachlass meines Vaters ordnete.“
„Lieber Gott,“ las ich, „verzeih mir, wenn ich erst in den letzten Tagen meines Lebens, wo ich so oft an Dich denken muss, dazu komme, Dir einen Brief zu schreiben.
Ich habe nämlich völlig vergessen, mich bei Dir für das Wunder zu bedanken, das Du mir vor 20 Jahren offenbart hast.
Wie Du sicher weißt, hast Du mir einst Katharina zur Frau gegeben. Eine rechtschaffende Frau, ich muss jetzt schon sagen, sie hält mein Haus in Ordnung, erzog die Kinder, schickte sie gewaschen in die Schule, auch war das, was auf den Tisch kam, genießbar, ich hatte alle Knöpfe am Rock, auch an meinen Hemden fehlte keiner. Ich hätte also in meiner Einfalt recht zufrieden sein können. Ich war es nicht. Ich klagte Dir mein Leid.
Es war die Nacht vor unserem 10. Hochzeitstag.
Interview mit Hans-Georg Maaßen- Sie müssen aufwachen!
Gestern war auf dem freien Medium https://kopp-report.de ein super Interview mit dem ehemaligen Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen zu sehen. Ich habe Ihnen das Video unten eingestellt. Es ist absolut sehenswert, könnte Ihnen aber zunächst die gute Laune vor dem Wochenende verderben. Denn dieser analysiert die Zeit seit dem Jahr 2015 und Blick in die Zukunft. Die Zukunft sieht düster aus.
Täglich kommen nach wie vor 700-800 Menschen, zur Hälfte ohne Papiere und auch illegal in unser Land. Wir wissen nicht wer diese Menschen sind, es sind viele Terroristen unter ihnen, die geübt sind im Töten. Noch hat die Polizei und der Verfassungsschutz die Situation einigermaßen im Griff, wer weiß wie lange noch. Die Masse der Menschen bedeutet im Jahr immerhin einen Umfang von einer Stadt wie Kassel. Wie soll diese integriert werden? Hans-Georg Maaßen wusste von Anfang an, dass dies schwierig würde, wenn nicht sogar unmöglich. Er hatte sich vor dieser Zeit mit dieser Thematik beschäftigt, hat davor gewarnt. Das bedeutet aber auch, dass die Politik entweder vollkommenen Unsinn erzählt oder gelogen hat. Bei dieser Situation wird eine Integration nie gelingen, es sei denn unser Land wird noch erhebliche Anstrengungen unternehmen. Wahrscheinlich werden sich Parallelgesellschaften bilden.
Familienrecht: Zugriff auf die Lebensversicherung eines Unterhaltsschuldners
Das Amtsgericht Nürnberg hatte sich mit einem Fall zu befassen, wo es um einen sogenannten Arrest in das Vermögen eines Unterhaltsschuldners ging.
In dem Fall wollte der Vater dreier unterhaltsberechtigter Kinder seine Lebensversicherung auflösen. Der Rückkaufswert der Lebensversicherung betrug stolze 37.400 €.
Er war seinen Kindern zum Unterhalt verpflichtet, sein monatliches Einkommen reichte aber nicht zur Deckung des Kindesunterhaltes aus.
Die Kinder beantragten nun beim Amtsgericht Nürnberg einen Arrest in das Vermögen des Vaters, damit sie den Zugriff auf die Versicherungssumme erhalten. Es stand zu vermuten, dass der Vater die Versicherungssumme nicht für den Kindesunterhalt aufwendet, vielmehr zur Tilgung von bestehenden Schulden einsetzen wollte.
Das Amtsgericht Nürnberg hat dem Antrag der Kinder stattgegeben und den Arrest in das Vermögen des Vaters angeordnet.
Es sei in dem Falle auch nicht erforderlich, dass ein Titel vorliege, vielmehr genüge, dass der Vater seinen Kindern gegenüber zur Unterhaltsleistung verpflichtet sei. Gemäß § 1603 BGB habe er sein Vermögen zur Sicherstellung des Unterhaltes einzusetzen.
Ehemaliger Islamist hat den "Islam" verstanden, und ist ausgestiegen. Morddrohungen ohne Ende. (YouTube)
Das freie und unabhängige Informationsmedium https://kopp-report.de stellte am 3. April 2019 unter der obigen Überschrift ein Video ein. Dabei soll es sich um einen ehemaligen Islamisten handeln mit Namen Amir. Sicher ist er Araber, kennt sich aus. Offensichtlich ist er Christ geworden und warnt nun seine Landsleute, aber auch alle Deutschen vor dem Islam.
Er kann überhaupt nicht verstehen, wie blind die Menschen sind und wie sie sich beeinflussen lassen von den Medien. Damit züchten sie sich den eigenen Tod heran. Wenn der Islam die Mehrheit bekäme, gilt auch die Scharia. Nach der Scharia gibt es nur 3 grundsätzliche Situationen. Man konvertiert zum Islam, dann wird man in Ruhe gelassen. Konvertiert man nicht zum Islam, muss man Kopfsteuer bezahlen. Zahlt man diese nicht, haben die Muslime den Auftrag, diese Menschen zu bekämpfen. Dabei muss man sich vor Augen halten, dass nach der Scharia ein Muslim nicht bestraft wird, wenn er einen Ungläubigen tötet. Viele Muslime haben dies verinnerlicht. Sie wollen gute Muslime sein.
Man braucht sich auch nur in anderen, muslimischen Ländern umzuschauen. Im Iran oder Saudi-Arabien gilt die Scharia. Es werden Frauen gesteinigt, Hände abgehakt, in Saudi-Arabien öffentlich Menschen geköpft. Wer dort für Jesus Christ wird, wird bestenfalls angespornt, schlimmstenfalls ins Gefängnis geworfen und getötet. Fragen Sie sich doch einmal, wie viele Kirchen und christliche Gemeinden in diesen Ländern existieren, von den Staaten zugelassen werden. Es sind praktisch keine. Gleiches gilt im Übrigen auch für die Türkei, ein beliebtes Urlaubsziel. Da muss man sich schon fragen, warum so viele Deutsche in die Türkei fahren und Urlaub machen.
Mietrecht: Schützt ein hohes Lebensalter vor einer Eigenbedarfskündigung?
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 12.03.2019 zum Aktenzeichen 67 S 345/18 reicht ein hohes Lebensalter allein schon aus, um nach einer Kündigung wegen Eigenbedarfs die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen zu können. Eine genaue Altersgrenze zog das Gericht jedoch nicht.
In dem entschiedenen Fall verlangt die Vermieterin einer Wohnung von den 87- und 84-jährigen Mietern die Räumung. Im Jahr 2015 hatte die Vermieterin eine Kündigung wegen Eigenbedarfs erklärt. Das Mietverhältnis besteht seit 1997. Die beiden Mieter haben der Kündigung widersprochen. Sie verwiesen auf ihr hohes Alter, ihren beeinträchtigten Gesundheitszustand, ihre langjährige Verwurzelung am Ort und ihre für die Beschaffung von Ersatzwohnraum beschränkten finanziellen Mittel.
Das erkennende Landgericht weist als Berufungsinstanz wie bereits das Amtsgericht Berlin-Mitte die Räumungsklage ab und spricht den Mietern einen Anspruch auf eine zeitlich unbestimmte Fortsetzung des Mietverhältnisses gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB zu. Es lässt sogar offen, ob die behaupteten gesundheitlichen Beeinträchtigungen tatsächlich bestehen. Für Mieter hohen Alters begründe allein schon der Verlust der Wohnung eine Härte im Sinne von § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB – unabhängig von dessen gesundheitlichen und sonstigen Folgen. Die Vorschrift sei mit Blick auf den durch Art. 1 Abs. 1 GG (Garantie der Menschenwürde) und das Sozialstaatsprinzip verkörperten und garantierten Wert- und Achtungsanspruch alter Menschen entsprechend weit auszulegen.