Aktuelle Meldungen
Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten und Fachgebieten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen wie z.B. Versicherungs- oder Arbeitsrecht und private oder gesellschaftspolitische Meldungen. Schauen Sie doch auch einmal herein in die stets aktuellen Veröffentlichungen bei „Have a Look“, „Ortstermin“, „Anhörung“ und „Augenschein“.
Rechtsanwälte sind ein wichtiges, gleichberechtigtes Organ der Rechtspflege, nicht nur um das Rechtssystem zu wahren, sondern auch Übergriffe auf Einzelne abzuwehren und Gerechtigkeit herzustellen. Zudem besteht die Überzeugung, dass Rechtsanwälte eine besondere, gesellschaftliche Verantwortung haben und sich bei Missständen positionieren und öffentlich äußern müssen. Dies kann sich dann äußern in harter Kritik an Strukturen, Systemen und Verantwortungsträgern.
Politisch inkorrekte Nachrichtensendung (YouTube)
Kennen Sie das COMPACT-Magazin?
COMPACT hat sich auf die Fahne geschrieben, in „Zeiten postmoderner Beliebigkeit“ Wahrheiten auszusprechen, die von Deutschlands Volksvertretern und ihren „Meinungsmedien“ nicht benannt, unterdrückt oder falsch dargestellt werden. Es werden Themen angepackt wie Ausländerkriminalität, Situation in den Medien, selbst auferlegte oder oktroyierte Denkverbote. Der von COMPACT betriebene Journalismus ist natürlich für viele ein Dorn im Auge. Schnell wird die „Nazikeule“ geschwungen.
Ob dies gerechtfertigt ist, davon sollte sich der mündige Bürger selber ein Bild machen und nicht das nachreden, was andere meinen kundtun zu müssen.
Ein gutes Format hat COMPACT gefunden mit einer wöchentlichen Nachrichtensendung. Darin werden rückblickend, aber auch in Vorschau die Dinge in Deutschland und in der Welt betrachtet und kommentiert. Aus meiner Sicht hat die Nachrichtensendung durchaus seine Daseinsberechtigung, ja seine Daseinsverpflichtung in der medialen Einheitswelt.
Wir wünschen Ihnen ein schönes und erholsames Wochenende.
Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt
OWi-Recht: Schweigen ist Gold!
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, auf der A 93 als Führer eines Lastkraftwagens mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten zu haben. Der tatsächlich nur eingehaltene Abstand von 39 m zum vorausfahrenden Fahrzeug führte zu einem Bußgeldbescheid mit einer Geldbuße von 80 € und einem Punkt in Flensburg.
Da der Mandant von Beruf Lkw-Fahrer ist, war ihm sehr an der Einstellung des Verfahrens gelegen. Schulte Anwaltskanzlei wurde beauftragt, die Verteidigung in dieser Bußgeldangelegenheit zu übernehmen. Mit Einsicht in die auf Antrag übersandte amtliche Ermittlungsakte konnte festgestellt werden, dass die gegenständliche Messung mit einem Verkehrs-Kontroll-System vom Typ VKS 3.0 (Version 3.2 3D) erfolgte. Zur Überprüfung des Messverfahrens haben wir ein Sachverständigengutachten bei einem Sachverständigen für Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen im Straßenverkehr sowie Rotlichtüberwachungsanlagen in Auftrag gegeben. Dies war deswegen möglich, da der Rechtsschutzversicherer des Mandanten für die Übernahme der Kosten Deckungszusage gab. Bei der Sachverständigenüberprüfung, insbesondere bei der Sichtung des beigezogenen Videos stellte sich heraus, dass das Betroffenenfahrzeug in einem Standbild der Videoaufzeichnung ordnungsgemäß innerhalb des Auswertebereiches erkennbar war. Der Videostream ließ aber keine Identifizierung des Fahrers zu. Ohne die Identifizierung des Fahrers hätte gegen unseren Mandanten kein Bußgeldbescheid erlassen werden dürfen.
Das Problem lag aber leider in einem anderen Bereich.
Wie ist eigentlich das Ansehen der Deutschen in der Welt? (YouTube)
Sie kennen sicherlich Eva Herman, wir hatten sie schon in einer unserer vorhergehenden Präsentationen vorgestellt. Sie ist nach wie vor eine hervorragende Journalistin, vielleicht besser als früher. Die ganzen Schwierigkeiten, die ihr in ihrem Leben bereitet wurden, haben sie reifen lassen.
Dies hat auch zu der Entscheidung geführt, die Situation zu analysieren und regelmäßig über ihren Kanal auf YouTube ihre Erkenntnisse den Menschen zur Verfügung zu stellen. So auch jetzt wieder über das Ansehen der Deutschen in der Welt. Viele, ich selber habe früher geglaubt, das Ansehen der Deutschen in der Welt sei ein Gutes. Sicherlich gab es Achtung vor dem Fleiß, dem Erfolg des Landes, der Sauberkeit, des guten Zusammenlebens. Dies hat sich in den letzten Jahren deutlich geändert. Das Chaos, was die politischen Führer angerichtet haben, haben deutlich zu der Verschlechterung des Ansehens der Deutschen in der Welt geführt. Teilweise gibt es nur noch Kopfschütteln, sogar ein verstohlenes Lächeln. Was in unserem Land teilweise läuft, wird in anderen Ländern überhaupt nicht mehr verstanden. Dazu gehört z.B. die angebliche Energiewende, die illegale Einwanderung, der Diesel-Skandal, Verpassen des Anschlusses an die digitalen Möglichkeiten, Führen von illegalen Kriegen in fremden Ländern. Wo soll das noch hinführen?
Familienrecht: Verlust des Zutrittsrechts zum gemeinsamen Haus nach endgültigem Auszug
Wenn ein Ehegatte anlässlich einer Trennung aus dem im Miteigentum stehenden Haus der Eheleute endgültig auszieht, so verliert er damit grundsätzlich sein Zutrittsrecht. Nur wenn ein besonderer Grund vorliegt, besteht noch ein Zutrittsrecht.
Dies hat im vorigen Jahr das Oberlandesgericht Bremen entschieden.
Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zu Grunde:
Anlässlich der Trennung zog die Ehefrau aus dem gemeinsamen Haus aus und überließ es dem Ehemann zur alleinigen Nutzung. Die Eheleute waren Miteigentümer. Im Januar 2017 beauftragte die Ehefrau einen Makler mit dem Verkauf des Hauses und verlangte in dem Zusammenhang, dass der Ehemann dem Makler den Zutritt zum Grundstück zum Zwecke der Besichtigung gewährt. Dies wollte der Ehemann nicht und wies darauf hin, dass ein Teilungsversteigerungsverfahren anhängig ist. Dies wiederum wollte die Ehefrau nicht akzeptieren und stellte einen Antrag beim Gericht, dass der Ehemann verpflichtet wird, dem Makler den Zutritt zum Grundstück zu gewähren.
Sowohl das zunächst zuständige Amtsgericht als auch späterhin das Oberlandesgericht Bremen waren der Auffassung, dass das Ansinnen der Ehefrau keine Aussicht auf Erfolg hat.
The Maccabeats - Purim Song (YouTube)
Das nachfolgende Video der Gruppe „The Maccabeats“ hat beinahe 4.000.000 Aufrufe. Kennen Sie die Gruppe? Die Maccabeats wurden 2007 als studentische Vokalgruppe an der Yeshiva Universität in Israel gegründet. Zu Beginn reisten sie oft mit wenig mehr als einem Hemd auf dem Rücken und den Krawatten an den Hälsen und haben Hunderte von Zuschauern weltweit unterhalten und inspiriert. Dies mit nichts anderem als der unverfälschten menschlichen Stimme, einer klaren Präsentation und einem kleinen jüdischen Humor. Mittlerweile gibt es mehr als 20.000.000 View’s auf YouTube, zahlreiche Fernsehauftritte, Radiosendungen.
Das Video wurde von der Gruppe „Purim Song“ genannt. Purim ist ein fröhliches Fest im jüdischen Kalender. Nach dem Buch Ester versuchte Haman, der höchste Regierungsbeamte des persischen Königs, die gesamten Juden im Perserreich an einem Tag zu ermorden. Königin Ester führte jedoch durch Fasten und Gebet die Rettung herbei. Dem wird seit Jahrtausenden im Purimfest gedacht.
Wir wünschen Ihnen eine gesegnete Woche.
Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt
Wochenrückblick - Martin Sellner (YouTube)
Kennen Sie Martin Sellner? Dieser ist Österreichischer Staatsbürger und einer der führenden Köpfe der sogenannten „IDENTITÄRE BEWEGUNG“ im deutschsprachigen Raum. Die IDENTITÄRE BEWEGUNG will entsprechend ihrer Homepage – https://www.identitaere-bewegung.de – eine offene Debatte über die Identitätsfrage im 21. Jahrhundert. Sie wehrt sich dagegen, dass illegale Einwanderung zur Normalität werden soll und wünscht sich ein gesundes Verhältnis zu Patriotismus und Heimatliebe sowie echter Meinungsfreiheit. Aber lesen Sie selbst.
GEMEINSAME ERKLÄRUNG 2018 - Deutschland, wache auf!
Sie kennen sicherlich Vera Lengsfeld. Schon zu Zeiten der DDR war sie in der Bürgerrechtsbewegung engagiert und wurde deswegen aus der SED ausgeschlossen und mit Berufs – und Reiseverbot belegt. Nach einer Verhaftung und Verurteilung wegen „Versuchter Zusammenrottung“ im Jahr 1988, wurde sie in den Westen abgeschoben. Am Morgen des 09.11.1989 kehrte sie in die DDR zurück und war abends beim Mauerfall an der Bornholmer Straße dabei. 1990 war sie Mitglied der ersten und letzten frei gewählten Volkskammer der DDR, wurde mit dem Aachener Friedenspreis geehrt, war bis zum Jahr 2005 Mitglied des Deutschen Bundestages. Nicht umsonst wurde ihr im Jahr 2008 das Bundesverdienstkreuz verliehen. Sie ist tätig als Autorin, betreibt einen eigenen Blog, ist Gast in Beiträgen im Internet, Fernsehen und Radio.
Thilo Sarrazin: Was für unser Land alles auf dem Spiel steht (YouTube)
Der Bestsellerautor und ehemalige Wirtschaftssenator in Berlin ist durch seine klugen und überlegten Analysen aus Internet, Fernsehen und Radio bekannt. Jetzt war er eingeladen bei „Mission Money“ und wurde zur Politik von Frau Merkel befragt.
In der Zusammenfassung stellt er zutreffend fest, dass es keine wesentlichen, zukunftsweisenden inneren Reformen gab, vielmehr krasse Fehlentwicklungen in der europäischen Politik, in der Einwanderungs – und Energiepolitik.
Konkret beschreibt er die größten Fehler von Frau Merkel wie folgt:
Strafrecht: Die Werbung für Abtreibung ist strafbar!
In Deutschland ist grundsätzlich die Abtreibung strafbar. So heißt es in „§ 218 Abs. 1 StGB“:
„Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluss der Einnistung des befruchteten Eier in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.“
Dieser Strafbarkeitsappell unseres Staates ist auch richtig. Sobald die Samenzelle des Mannes die Eizelle der Frau befruchtet, beginnt die Menschwerdung, ist menschliches Leben vorhanden. Dieses ist schutzwürdig, die Ungeborenen können sich nicht wehren. Seit 1974 sind in Gesamtdeutschland mehr als 4.000.000 Kinder abgetrieben worden. Man stelle sich vor, diese Kinder würden alle Leben. Das – falsche – Argument, es bedürfte der Zuwanderung von Menschen als Arbeitskräften, würde allein schon deswegen in sich zusammenfallen.
Was hat es eigentlich mit Karfreitag und Ostern auf sich? (YouTube)
Diese Frage werden sich möglicherweise viele Stellen jetzt angesichts dieser wunderbaren freien Tage, dem verlängerten Wochenende.
Der Ursprung der Feiertage hat sicher nichts zu tun mit Osterhasen aus Schokolade oder bunten Ostereiern.
Der Ursprung und das Wesen liegt in Jesus Christus, Gottes Sohn. Sie haben sicherlich von ihm als historische Person gehört.
Der von uns eingestellte Spielfilm ist sehr sehenswert und gibt eine gute Übersicht über das Leben von Jesus Christus. Da das Wetter nicht so gut werden soll, finden Sie vielleicht Gelegenheit, gemütlich mit der Familie beim Kaffee oder abends zusammenzusitzen, um sich diesen Spielfilm anzuschauen.
Ihnen und Ihrer Familie ein gesegnetes Osterfest.
Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt