Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten und Fachgebieten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen wie z.B. Versicherungs- oder Arbeitsrecht und private oder gesellschaftspolitische Meldungen. Schauen Sie doch auch einmal herein in die stets aktuellen Veröffentlichungen bei „Have a Look“, „Ortstermin“, „Anhörung“ und „Augenschein“.

Rechtsanwälte sind ein wichtiges, gleichberechtigtes Organ der Rechtspflege, nicht nur um das Rechtssystem zu wahren, sondern auch Übergriffe auf Einzelne abzuwehren und Gerechtigkeit herzustellen. Zudem besteht die Überzeugung, dass Rechtsanwälte eine besondere, gesellschaftliche Verantwortung haben und sich bei Missständen positionieren und öffentlich äußern müssen. Dies kann sich dann äußern in harter Kritik an Strukturen, Systemen und Verantwortungsträgern.

Lämmer in gelben Westen – Rainer Mausfeld über das gebrochene Schweigen (YouTube)

25. Januar 2019

Prof. Dr. Rainer Mausfeld gab in der Sendung „Der Fehlende Part“ auf https://deutsch.rt.com ein Interview. Sehr erstaunlich – ist doch Prof. Mausfeld über jeden Zweifel erhaben und sind die Russen und auch „RussiaToday“ sowieso an allem Schlechten schuld.

„Ein Gespenst in gelber Weste geht um in Europa. Hauptumschlagplatz: Die Französische Republik – getrieben von Blockaden, Protesten und Unruhen. Und zuletzt von einem Anschlag. Noch am Morgen des Anschlags sollte Chérif Chekatt, der am Dienstagabend in der Nähe des Straßburger Weihnachtsmarkts um sich geschossen hatte, verhaftet werden. Und das nicht zum ersten Mal.

Ganze 27 Verurteilungen hatte der Franzose algerischer Abstammung zu verzeichnen und war auch der deutschen Polizei bestens bekannt. Genauso wie ein anderer Täter: Anis Amri, der vor zwei Jahren für den Anschlag am Breitscheidplatz verantwortlich war. Können oder sollen solche Anschläge nicht verhindert werden? Ein Beitrag von Margarita Bityutski.

Familienrecht: Bekämpfung von Kinderarmut

24. Januar 2019

Die Bundesregierung hat das sogenannte „Starke-Familien-Gesetz“ auf den Weg gebracht.
Demnach wird der Kinderzuschlag neu gestaltet und erhöht.
Der Kinderzuschlag unterstützt Eltern, die zwar ein eigenes Einkommen haben, aber trotzdem finanziell in schwierigen Verhältnissen leben. Der Kinderzuschlag soll verhindern, dass diese Familien wegen der Kinder auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind.
Der Aufwand für den Antrag auf Kinderzuschlag ist nicht unerheblich. Zudem war es bisher so, dass der Kinderzuschlag wegfiel, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze überschritten war. Im Moment ist es noch so, dass zusätzliches Einkommen der Eltern dazu führen kann, dass der Anspruch entfällt und die Familie unterm Strich letztlich ein geringeres Einkommen zur Verfügung hat. Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt.

Zum 01.07.2019 soll der Kinderzuschlag von derzeit 170 € auf 185 € pro Kind und Monat erhöht werden. Damit soll das durchschnittliche Existenzminimum des Kindes zusammen mit dem Kindergeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe gesichert werden. Durch die Neuregelung wird sichergestellt, dass Einkommen des Kindes, z.B. die Unterhaltszahlung vom anderen Elternteil, den Kinderzuschlag nicht mehr so stark mindert.
Folge davon ist, dass der Kinderzuschlag auch Alleinerziehenden offensteht.
Der Kinderzuschlag soll zukünftig für 6 Monate gewährt werden und es erfolgt auch keine rückwirkende Überprüfung mehr.

In einem zweiten Schritt entfällt zum 01.01.2020 die obere Einkommensgrenze und Einkommen der Eltern mindert die Höhe des Kinderzuschlages nur noch zu 45 %.

Warum die GEZ-Bombe 2019 platzen wird!

23. Januar 2019

Der Betreiber des freien und unabhängigen Mediums Heiko Schrang hat am 07.01.2019 in seinem Format SchrangTV unter der obigen Überschrift ein neues Video eingestellt. Der Mann und seine Arbeit ist wirklich unglaublich. Am 10.01.2019 hatten sich rund 165.000 Menschen das Video angeschaut, Tendenz steigend. 1.450 Kommentare kann man allein zu diesem Zeitpunkt lesen.

Warum ist dies so? Heiko Schrang hat das Herz am rechten Fleck und weiß, was uns Menschen bewegt und wo es in Deutschland Not tut. Diese Themen, die von mainstream medien oftmals gemieden werden, zeigt er auf, traut sich da heran. Nicht umsonst konnte das freie und unabhängige Medium im Jahr 2018 die Zahl der Abonnenten von 50.000 auf 100.000 steigern. Ein enormer Erfolg, zudem nur gratuliert werden kann.

In dem neuen Video geht es um die deutschen öffentlich-rechtlichen Sender und die geforderte Erhöhung der Rundfunkgebühr.

In einem vorhergehenden Beitrag hatte Heiko Schrang die Missstände bei ARD und ZDF aufgezeigt, war als Verschwörungstheoretiker eingeordnet wurden.

Nunmehr steht fest, dass Heiko Schrang Recht hatte. Denn er wurde vollumfänglich bestätigt in einem Bericht der Website „heise.de“, veröffentlicht bei Focus Money am 10.01.2019. Darin war unter anderem folgendes zu lesen:

Mietrecht: Ein aufmerksamer Mieter

22. Januar 2019

Ein Mieter suchte zunächst unseren anwaltlichen Rat, in dessen genutzter Wohnung sich erste Anzeichen für eine zukünftige Schimmelbildung bemerkbar machten. Nach den Feststellungen des von ihm beauftragten Bausachverständigen auf Grund einer Ortsbesichtigung wurde im damaligen Kinderzimmer im Eckbereich eine Durchfeuchtung (Kondensatbildung) ermittelt, die ihre Ursachen in der Konstruktion als geometrische Wärmebrücke/Gebäudeecke und dem unzureichenden Wärme- und Feuchteschutz hat. Es wurde im Ortstermin zwar keine Verfärbungen/Schimmelbildungen augenscheinlich bemerkt, die Feuchtemessungen ergaben jedoch im Eckbereich Werte, die sich über dem vom Gutachter genannten Grenzwert von 75 % rF befanden, der die Schwelle zum Eintritt eines solchen Befalles darstellt. Ein ähnliches Bild zeigt sich außerdem im Eckbereich eines anderen Zimmers.

Aus unserer Sicht stellte dies bereits einen Mangel dar, der die Tauglichkeit der vom Mieter zu einem überdurchschnittlichen Preis angemieteten Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch minderte.

Die Vermieter sind hier zunächst zur Beseitigung des Mangels verpflichtet, was nach den Vorschlägen des Gutachters durch zusätzliche Dämmung nach vorheriger Ermittlung des Wandaufbaus und das Anbringen eines weiteren Heizkörpers versucht werden sollte. Zu diesen Schritten waren die Vermieter bereit.

Der Weg zur großen Liebe (YouTube)

21. Januar 2019

Zu Beginn dieser Woche stelle ich Ihnen eine Predigt vom Pastor J. Tscharntke vom 13.01.2019 als Video ein. Herr Tscharntke ist Pastor in der Evangelische Freikirche Riedlingen https://www.efk-riedlingen.de. Jede Woche werden die Predigten auf der Homepage eingepflegt und können als Video- oder Audiodatei heruntergeladen werden. Eine tolle Sache, insbesondere weil die Gemeinde und ihr Pastor in Bezug auf den christlichen Glauben viel zu vermitteln haben. Ich höre mir die Predigten oft bei längeren Fahrten im Auto an.

Am 13.01.2019 war Thema: Der Weg zur großen Liebe. Die Predigt wurde verknüpft mit dem Text aus der Bibel, dem Alten Testament, dort dem 2. Buch Mose Kapitel 20 Vers 14. Es handelt sich um das 6. Gebot, was alle kennen:

„Du sollst nicht ehebrechen.“

Es ist wunderbar, wie Pastor Tscharntke unter Bezug auf das 6. Gebot seine Predigt aufbaut. Zu Recht führt er zunächst aus, dass dem Satan eine gelingende Ehe ein Gräuel ist und er alles tut, um dies zu verhindern. Denn eine Ehe zwischen einem Mann und einer Frau ist das Abbild der Liebe Gottes zu uns hier auf Erden. Die Ehe und Familie ist die Keimzelle unserer Gesellschaft.

FRIEDRICH und WEIK - QUO VADIS EUROPA - Zerbrechen Euro und EU? Aussicht und Empfehlungen (YouTube)

18. Januar 2019

Für das Wochenende habe ich Ihnen ein interessantes Video der Talkreihe „Seegespräche“ eingestellt. Initiator dieser Reihe ist Stefan Hief. Seit 2014 gibt es den SeeGespräche-Youtube-Kanal. Viele spannende Talkgäste waren schon dabei. Die Zuschauer haben bei der Veranstaltung die Möglichkeit ihre Fragen an die Podiumsgäste zu stellen. Jetzt waren Gäste Marc Friedrich und Matthias Weik, Betreiber der Homepage https://friedrich-weik.de, sich selber dort beschreibend als „Querdenker, Redner und Bestsellerautoren sowie Honorarberater und Fondsinitiatoren.
In der Ankündigung heißt es: „In diesem Vortrag erörtern die Finanzexperten Matthias Weik und Marc Friedrich die aktuelle Situation in Europa auf Basis volkswirtschaftlicher Fakten. Es erwartet Sie eine knallharte, allgemein verständliche und gleichwohl überraschend unterhaltsame ökonomische Analyse zur aktuellen Lage, welche Sie zum Nachdenken anregen wird. Wie kann man sich schützen kann vor dem was kommt gewährt der Blick hinter die Kulissen des Finanzsystems!“.

Sozialrecht: Die Krankenkasse darf Lichtbilder für die elektronische Gesundheitskarte nicht dauerhaft speichern

17. Januar 2019

Das Bundessozialgericht hatte sich im Dezember mit der Frage zu beschäftigen, ob die Krankenkasse das ihr eingereichte Lichtbild zwecks Erstellung der elektronischen Gesundheitskarte bis zur Beendigung des Versicherungsverhältnisses speichern darf.

Ein Versicherter hatte beantragt, ihm die elektronische Gesundheitskarte ohne Lichtbild auszustellen. Dieser Antrag wurde von der Krankenkasse abgelehnt und hinzugefügt, sie könne diejenigen Sozialdaten erheben und speichern, die sie für die Ausstellung der elektronischen Gesundheitskarte benötige. Das Recht zur Speicherung der Daten erstrecke sich auch auf das Lichtbild für die elektronische Gesundheitskarte und bestehe bis zur Beendigung des Versicherungsverhältnisses.

Der Versicherte hatte mit seinem Begehren vor den Sozialgerichten keinen Erfolg. Er legte schließlich Revision zum Bundessozialgericht ein. Das Bundessozialgericht hat die Krankenkasse verurteilt , es zu unterlassen, das Lichtbild weiter zu speichern.

Dr. David Berger im Interview - Droht jetzt der Bürgerkrieg?

16. Januar 2019

Heiko Schrang ist einer der erfolgreichsten freien und unabhängigen Blogger. Mit seiner Webseite https://www.heikoschrang.de und unterschiedlichen Formaten liefert er regelmäßig hervorragende Beiträge. Einer dieser hervorragenden Beiträge war zuletzt das Interview mit Dr. David Berger. Wer ist man überhaupt? Auf der von ihm betriebenen Homepage des freien Mediums https://philosophia-perennis.com ist zu seiner Person folgendes zu lesen:
„David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch Der heilige Schein über seine Arbeit im Vatikan als homosexueller Mann. Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Homomagazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritk. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European). Seine Bibliographie wissenschaftlicher Schriften umfasst ca. 1.000 Titel.“

Mietrecht: Betriebskosten Abrechnungsmaßstab

15. Januar 2019

Wir haben einen Fall auf dem Tisch liegen, in dem wir einen Mieter vertreten. Laut Mietvertrag bewohnt dieser Räumlichkeiten von ca. 52,80 qm. Auf dieser Grundlage wurden bis ins Jahr 2015 auch die verbrauchsunabhängigen Betriebskosten bzw. die Grundkosten der Heiz-und Warmwasserabrechnung. Im Jahre 2016 fand eine Neuberechnung der Mietfläche durch den neuen Eigentümer/Vermieter statt, der zu einem Ergebnis von 54,80 qm führte. Auf dieser Grundlage wurde dann ab 2016 die Verteilung der gerade genannten Betriebskosten vorgenommen.

Für unseren Mandanten bedeutete dies auch deshalb für die Jahre 2016 und 2017 Betriebskostennachzahlungen von ca. 180,00 € bzw. 230,00 €.

Zum Abrechnungsmaßstab bei Betriebskosten findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch die Regelung des § 556 a BGB, die da lautet:

(1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.
(2) Haben die Vertragsparteien etwas anderes vereinbart, kann der Vermieter durch Erklärung in Textform bestimmen, dass die Betriebskosten zukünftig abweichend von der getroffenen Vereinbarung ganz oder teilweise nach einem Maßstab umgelegt werden dürfen, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der erfassten unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt. Die Erklärung ist nur vor Beginn eines Abrechnungszeitraums zulässig. Sind die Kosten bislang in der Miete enthalten, so ist diese entsprechend herabzusetzen.
(3) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 2 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Frag den Pastor! (Folge 3) // Sekten, Islam, Wohnort, Musik im Gottesdienst (YouTube)

14. Januar 2019

Heute möchte ich Ihnen jemanden vorstellen, der auch für den christlichen Glauben steht: Gunnar Engel. Er stellt sich auf seiner besuchenswerten Homepage https://pastorgunnar.de selber vor, es ist authentischer ihn zu zitieren:
„Über mich
Hallo.
Ich bin Gunnar Engel. Christ, Pastor, Theologe.
Mein Ziel ist es, die Faszination und Schönheit Gottes immer wieder neu zu entdecken, in ihr zu leben und sie mit anderen Menschen zu teilen.
Ich glaube, dass Gott mit jedem Menschen eine Geschichte hat und dass es an uns liegt, an dieser Geschichte im Glauben und im Leben zu wachsen. Nur so kann aus unserem Suchen ein Finden werden.

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen Ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden. Jesus, Gottes Sohn, hat schon in der Bergpredigt die „Goldene Regel“ verkündigt, nachzulesen in der Bibel im Neuen Testament, Matthäus 7 Vers 12, wo er sagte: „Alles nun, was ihr wollt, dass euch die Leute tun sollen, das tut ihnen auch! Das ist das Gesetz und die Propheten.“ Diese „Goldene Regel“ finden Sie in keiner Religion, auch nicht im Islam, Buddhismus oder Hinduismus.