Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten und Fachgebieten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen wie z.B. Versicherungs- oder Arbeitsrecht und private oder gesellschaftspolitische Meldungen. Schauen Sie doch auch einmal herein in die stets aktuellen Veröffentlichungen bei „Have a Look“, „Ortstermin“, „Anhörung“ und „Augenschein“.

Rechtsanwälte sind ein wichtiges, gleichberechtigtes Organ der Rechtspflege, nicht nur um das Rechtssystem zu wahren, sondern auch Übergriffe auf Einzelne abzuwehren und Gerechtigkeit herzustellen. Zudem besteht die Überzeugung, dass Rechtsanwälte eine besondere, gesellschaftliche Verantwortung haben und sich bei Missständen positionieren und öffentlich äußern müssen. Dies kann sich dann äußern in harter Kritik an Strukturen, Systemen und Verantwortungsträgern.

Sicherheit ist nicht die Abwesenheit von Gefahr sondern die Anwesenheit Gottes! (YouTube)

08. April 2019

Am 31.03.2019 wurde die Predigt des Pastors Jakob Tscharntke aus der EKK Riedlinge https://www.efk-riedlingen.de live übertragen – wie jeden Sonntag. Predigttext war aus dem alten Testament der Bibel das 2.Mose, Kapitel 33. Darin heißt es:

„1 Der HERR sprach zu Mose: Geh, zieh von dannen, du und das Volk, das du aus Ägyptenland geführt hast, in das Land, von dem ich Abraham, Isaak und Jakob geschworen habe: Deinen Nachkommen will ich’s geben.

2 Und ich will vor dir her senden einen Engel und ausstoßen die Kanaaniter, Amoriter, Hetiter, Perisiter, Hiwiter und Jebusiter

3 und will dich bringen in das Land, darin Milch und Honig fließt. Ich selbst will nicht mit dir hinaufziehen, denn du bist ein halsstarriges Volk; ich würde dich unterwegs vertilgen.

4 Als das Volk diese harte Rede hörte, trugen sie Leid und niemand tat seinen Schmuck an.

5 Und der HERR sprach zu Mose: Sage zu den Israeliten: Ihr seid ein halsstarriges Volk. Wenn ich nur einen Augenblick mit dir hinaufzöge, würde ich dich vertilgen. Und nun lege deinen Schmuck ab, dann will ich sehen, was ich dir tue.

KenFM im Gespräch mit: Olaf Kretschmann (rundfunkfrei.de) (YouTube)

05. April 2019

Am 31.03.2019 veröffentlicht https://kenfm.de ein neues Interview unter der obigen Überschrift. KenFM stellt sich auf seiner Homepage u.a. wie folgt vor:

„KenFM ist ein freies Presseportal, eine Nachrichtenplattform, die bewusst das Internet als einziges Verbreitungsmedium nutzt und damit im gesamten deutschsprachigen Raum „empfangen“ werden kann. Darüber hinaus agiert KenFM zunehmend im internationalen Rahmen: Unsere Beiträge werden bereits in verschiedene Sprachen übersetzt, englischsprachige Interviews finden in der Rubrik „KenFM-International“ ihren Platz.

KenFM ist userfinanziert und somit auf die finanzielle Unterstützung der Community angewiesen. Wir verstehen KenFM daher auch nicht als unser Portal, sondern als das all derer, die uns mit ihrem Geld den Auftrag gegeben haben, im Dreck zu wühlen, die Spreu vom Weizen zu trennen. („Unterstütze KenFM“).

KenFM ist ein medialer Mülltrenner und bietet seinen Zuhörern, Zuschauern und Lesern neben tagesaktuellen Interviews, eigenen politischen Statements und der Veröffentlichung von Beiträgen zahlreicher Gastautoren, aufwendig produzierte Spezialsendungen. Darunter ist seit 2015 ein Gesprächsformat, das die klassische politische Talkshow des deutschen Fernsehens durch innovative Ergänzungen abzulösen, zumindest aber wesentlich zu erweitern vermag: „Positionen – Politik verstehen“. Das Format trägt die Zielsetzung bereits im Namen. Das Verstehen politischer Prozesse steht stets im Fokus der Debatte. Keine Aneinanderreihung verkürzter Statements zum Zwecke der Platzierung marketingorientierter oder parteipolitischer Inhalte. Zuschauer werden stattdessen eingeladen, komplexe Ereignisse mit Hilfe der Kompetenz und Erfahrung der Gäste in einen verständlichen umfassenden Zusammenhang einzuordnen.

Arbeitsrecht: Sozialfälle mit Ansage!

04. April 2019

Unter dieser Überschrift wurde in der Wochenzeitung „Junge Freiheit“ in der Ausgabe vom 15.02.2019 die Einwanderung beleuchtet. Wir wissen alle, was – vielfach besseres Wissen – versprochen wurde. Es kommen Fachkräfte und Ingenieure, die Deutschland braucht. Diese werden später einmal die Rente zahlen. Mittlerweile weiß jeder, dass es sich um ein Märchen gehandelt hat. Ein Märchen, welches nach wie vor aufrechterhalten wird.

Dabei bin ich als Fachanwalt für Arbeitsrecht doch ständig mit den Fragen konfrontiert, was unser Arbeits- und Sozialsystem zusammenhält, was ein auskömmliches Einkommen ist, was „gerechter Lohn“. Hier läuft vieles schief, ist ideologisch behaftet. Dennoch besteht noch Konsens, dass unter Beachtung der Ausnahmen jeder in Deutschland für sein Auskommen selber zu sorgen hat.

Auch wenn tatsächlich eine Reihe von Ausländern eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, sind die Aussichten diesbezüglich für die Zukunft trübe. Langfristig werden die zugewanderten Ausländer ein immer größer werdender Kostenblock in der staatlichen Altersversorgung darstellen.
Maßstab ist die sogenannte Grundsicherung, die Ende 2017 im Monat 814 € betrug. Um derartiges allein zu erreichen muss man 45 Jahre arbeiten mit einem Jahresgehalt von 24.289 €. In keinem Fall werden dies die Mehrheit der Ankommenden aus den Hauptasylländern erreichen. Tatsächlich betrug das durchschnittliche Jahresentgelt eines syrischen Arbeitnehmers im Jahr 2017 ganze 8.576 €, mithin 15.713 € zu wenig, um überhaupt das Niveau der Grundsicherung zu erreichen.

Heiko Schrang über „Die Greta Thunberg Show“: Warum erschien das Klima-Kind?

03. April 2019

Am 02.04.2019 veröffentliche https://www.epochtimes.de unter der obigen Überschrift das neue Video des freien Bloggers, Bestsellerautor und YouTubers Heiko Schrang. Das Video habe ich Ihnen unten eingestellt.

Heiko Schrang ist nicht umsonst so beliebt und geachtet. Denn er kämpft für die Wahrheit, für die Menschen und setzt sich für unser Land ein.

Im aktuellen Beitrag geht es um den unerklärlichen Hype um Greta Tintin Eleonora Ernman Thunberg, das kleine autistische Mädchen aus Schweden, das der Welt drohte: „Ich will, dass ihr in Panik geratet!“

Die 16-jährige stammt aus einer berühmten schwedischen Familie, die bis zu dem Chemie-Nobelpreisträger Svante Arrhenius (1859 – 1927), dem Erforscher der 1824 aufgekommenen Theorie des CO2-Treibhauseffektes.

Greta Thunberg wurde für ihre Klima-Proteste für den Friedensnobelpreis nominiert, ein absoluter Irrsinn. Laut „Wikipedia“ sollen sich u. a. drei norwegische Parlamentarier der Sozialistischen Linkspartei um die Nominierung bemüht haben, weil Greta Thunberg eine „Massenbewegung“ anführe.

Mietrecht: Was hat der Mieter bei verspäteter Rückgabe der Mietwohnung zu zahlen?

02. April 2019

In einer Anfang 2017 getroffenen Entscheidung ging das höchste Zivilgericht des Bundes der Frage nach, was der Mieter bei verspäteter Rückgabe der Mietwohnung zu zahlen habe.

Die Nutzungsentschädigung, die ein nach Ende des Mietverhältnisses in der Wohnung verbleibender Mieter zahlen muss, bemisst sich nach der Miete, die der Vermieter bei einem neuen Mietvertrag erzielen könnte (Marktmiete). Die ortsübliche Vergleichsmiete ist hier nicht maßgeblich.

Die Vermieter können wegen der Vorenthaltung der Mietsache als Nutzungsentschädigung nicht nur gemäß § 546 a Abs. 1 Alt. 1 BGB die von den Mietern entrichtete vereinbarte Miete, sondern gemäß § 546 a Abs. 1 Alt. 2 BGB weitergehend auch die für vergleichbare Objekte ortsübliche Miete verlangen.
Die ortsübliche Miete bemisst sich hierbei anhand der bei Neuabschluss eines Mietvertrages ortsüblichen Miete (Marktmiete). Nicht maßgeblich ist hingegen die ortsübliche Vergleichsmiete gemäß § 558 Abs. 2 BGB, die aus den in den letzten vier Jahren vereinbarten oder geänderten Mieten ermittelt wird. Der vierjährige Bezugszeitraum ist auch dann nicht maßgeblich für die Nutzungsentschädigung, wenn der Vermieter die Mietsache nicht neu vermieten, sondern wie im Fall der hier erklärten Eigenbedarfskündigung selbst nutzen will.

Der heilige Gott und sein unheiliges Volk (YouTube)

01. April 2019

Zu Beginn dieser Woche darf ich Ihnen die Predigt vom 24.03.2019 zum Thema: „Der heilige Gott und sein unheiliges Volk“ als Video unten einstellen. Es handelt sich wieder um eine sehr gute, biblisch fundierte Predigt des Pastors J. Tscharntke von der Efk Riedlingen. Thema war dieses Mal aus dem Alten Testament das 2. Buch Mose, Kapitel 26 – 32. Wesentlicher Gegenstand war das Kapitel 32, in der Bibel, Gottes Wort heißt es:

„Das goldene Stierbild

1 Als aber das Volk sah, dass Mose ausblieb und nicht wieder von dem Berge zurückkam, sammelte es sich gegen Aaron und sprach zu ihm: Auf, mach uns einen Gott, der vor uns hergehe! Denn wir wissen nicht, was diesem Mann Mose widerfahren ist, der uns aus Ägyptenland geführt hat.

2 Aaron sprach zu ihnen: Reißt ab die goldenen Ohrringe an den Ohren eurer Frauen, eurer Söhne und eurer Töchter und bringt sie zu mir.

3 Da riss alles Volk sich die goldenen Ohrringe von den Ohren und brachte sie zu Aaron.

4 Und er nahm sie von ihren Händen und bildete das Gold in einer Form und machte ein gegossenes Kalb. Und sie sprachen: Das ist dein Gott, Israel, der dich aus Ägyptenland geführt hat!

Die Geburtsstunde der „Lügenpresse“ – Eva Herman im Gespräch mit Robert Stein(YouTube)

29. März 2019

Der Umgang mit Eva Herman gehört zu den größten Medienskandalen der Nachkriegsgeschichte. Der Systemanalytiker und Medienwissenschaftler Peter Mersch bezeichnet die damaligen skandalösen, ja bösartigen Geschehnisse in seinem neuen Buch als „Die Geburtsstunde der Lügenpresse“ . In einem Interview mit dem freien Journalist Robert Stein wird der Skandal anhand der wissenschaftlichen Buches von Peter Mersch in mehreren Schritten analysiert, danke an das freie Medium https://nuoviso.tv .

Die Hetze gegen Eva Herman begann im Jahr 2007 mit der von ihr geäußerten Meinung zur fehlenden „Wertschätzung der Mutter“ durch die 68er und dem nachvollziehbaren Vergleich zu Kinderbetreuung in der Nazi-Zeit.

Eva Herman wurde ein großes Unrecht zugefügt, alle Verantwortlichen sollen sich dafür schämen. Dazu gehören die Verantwortlichen der Mainstreammedien, die Teilnehmer Kerner, Senta Berger u.a. Der Skandal etablierte den Begriff der „Lügenpresse“ in der Öffentlichkeit.

Eva Herman konnte diese schlimmen Dinge nur durch Ihren Glauben an Gott überstehen. Gott hat sie auf wunderbare Weise in ein gutes, vielleicht besseres Leben geführt. In einem Interview mit dem Medienmagazin Pro im Jahr 2007 sagte sie zu ihrem Glauben:

Arbeitsrecht: Urlaub muss genommen werden!

28. März 2019

Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) stellt erneut unser Wertesystem auf den Kopf. Bisher war es immer so, dass der Arbeitnehmer Urlaub zu beantragen und zu nehmen hat im Urlaubsjahr. Das ist auch interessengerecht, denn der Urlaub dient ihm.

Der EuGH hat nunmehr in seiner Entscheidung vom 06.11.2018 – C-619/16 eine andere Sicht der Dinge. Nun gilt folgendes:

1. Arbeitgeber müssen die Arbeitnehmer ausführlich informieren.

2. Die Arbeitgeber müssen die Arbeitnehmer auffordern, Urlaub zu nehmen und

3. der Arbeitgeber muss Obiges nachweisen.

Immer mehr Millionäre und Leistungsträger kehren Deutschland den Rücken und wandern aus. In Frankreich ist die Lage noch dramatischer.

27. März 2019

Unter dieser Überschrift war am 25.03.2019 auf der freien Informationsplattform https://philosophia-perennis.com zu lesen, wie sich Millionäre und noch Reichere seit den letzten Jahren verhalten. Nun könnte man sagen, „Millionäre“ interessiert mich nicht, die sind zu abgehoben, haben mit uns nichts zu tun. Das stimmt nicht! Man darf nicht ausgehen von den reichen Menschen, die im mit Zwangsgebühren finanzierten Fernsehen präsentiert werden. Die Mehrzahl der reichen Menschen haben sich ihren Reichtum erarbeitet, sind gute Persönlichkeiten mit hohem Fleiß, Intelligenz und guten Ideen. Im normalen Leben fallen sie nicht auf, sehen aus wie du und ich. Dabei sind Millionäre nicht nur diejenigen, die 1 Million € auf dem Konto haben. Vielmehr gehören dazu auch die Menschen, die ein Unternehmen haben, dessen Wert einschließlich des Gebäudes 1 Million € übersteigt.

Diese Menschen sind es oftmals auch, die am allermeisten zum Steueraufkommen in Deutschland beitragen. Ca. 75 % der Einkommensteuer stammt von 15 % der Bevölkerung, darunter auch den Millionären. Diese Menschen gehen unter hohem persönlichen Einsatz oftmals große Risiken ein, schaffen Arbeitsplätze, bahnbrechende Innovationen, helfen der Gesellschaft.

Jedes Land kann sich darüber freuen wie Deutschland, viele Millionäre im Land zu haben, die im oben genannten Sinne unserem Land dienen.

Mietrecht: Zustimmung zur Mieterhöhung bis in Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete durch dreimalige vorbehaltlose Zahlung der erhöhten Miete

26. März 2019

In dem Anfang letzten Jahres vom Bundesgerichtshof behandelten Fall zum Aktenzeichen VIII ZB 74/16 konnte der Vermieter anscheinend sein Glück nicht fassen, als nach einer Erhöhung der Miete um 47,00 € auf 432,00 € inklusive Betriebskostenvorauszahlung, der Mieter den erhöhten Mietzins sofort bezahlte. Den mit dem Erhöhungsverlangen vom Vermieter dem Mieter zugesandten Zustimmungsvordruck freilich hat der Mieter trotz Erinnerung nicht unterschrieben zurückgesandt. Die erhöhte Miete wurde von ihm dennoch an den beiden darauffolgenden Monaten gezahlt. Trotzdem erhob der Vermieter danach noch Klage gegen den Mieter auf die Zustimmung zur Mieterhöhung.

Der Bundesgerichtshof stellte in seiner Entscheidung fest, dass Vermieter keinen Anspruch auf eine schriftliche Zustimmung zur Mieterhöhung bis in Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete haben. Die Zustimmung zur Mieterhöhung durch schlüssiges Verhalten, das heißt Zahlung der geforderten Mieterhöhung, reicht völlig aus.

Nach der gesetzlichen Regelung des § 558 b Absatz 1 BGB werden Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nur mit Zustimmung des Mieters wirksam. Stimmt der nicht zu, muss der Vermieter innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Mieter-Überlegungsfrist Klage vor dem Amtsgericht auf Zustimmung erheben, wenn er seine Mieterhöhung durchsetzen will (§ 558 b Absatz 2 BGB).

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen Ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden. Jesus, Gottes Sohn, hat schon in der Bergpredigt die „Goldene Regel“ verkündigt, nachzulesen in der Bibel im Neuen Testament, Matthäus 7 Vers 12, wo er sagte: „Alles nun, was ihr wollt, dass euch die Leute tun sollen, das tut ihnen auch! Das ist das Gesetz und die Propheten.“ Diese „Goldene Regel“ finden Sie in keiner Religion, auch nicht im Islam, Buddhismus oder Hinduismus.