Aktuelle Meldungen
Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten und Fachgebieten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen wie z.B. Versicherungs- oder Arbeitsrecht und private oder gesellschaftspolitische Meldungen. Schauen Sie doch auch einmal herein in die stets aktuellen Veröffentlichungen bei „Have a Look“, „Ortstermin“, „Anhörung“ und „Augenschein“.
Rechtsanwälte sind ein wichtiges, gleichberechtigtes Organ der Rechtspflege, nicht nur um das Rechtssystem zu wahren, sondern auch Übergriffe auf Einzelne abzuwehren und Gerechtigkeit herzustellen. Zudem besteht die Überzeugung, dass Rechtsanwälte eine besondere, gesellschaftliche Verantwortung haben und sich bei Missständen positionieren und öffentlich äußern müssen. Dies kann sich dann äußern in harter Kritik an Strukturen, Systemen und Verantwortungsträgern.
Strafrecht: Der Streit um die „Heilige Stadt"
Der Präsident der USA hat Jerusalem als die Hauptstadt Israels anerkannt. Damit hat er nur das rechtmäßig umgesetzt, was in den USA schon am 23. Oktober 1995 beschlossen wurde, was aber von den Vorgängerpräsidenten nicht umgesetzt wurde. Zudem entspricht es der Realität. Staatsbesuche finden in Jerusalem statt, dort tagt die Knesset. Darüber hinaus ist Jerusalem seit dem 13. Dezember 1949 für Israel die Hauptstadt. Schließlich ist der Präsident der Vereinigten Staaten nicht alleine. Schon vor 8 Monaten ist aus Moskau dasselbe zu hören gewesen, schon jetzt haben sich Tschechien und die Philippinen angeschlossen.
Ich finde es zumindest unbedacht, wenn innerhalb von wenigen Stunden ohne ausreichenden Austausch reflexartig die EU, ja sogar Frau Merkel, sich dagegen aussprach. Diese Reaktion hat natürlich antisemitische Aktionen bestärkt, auch solche in Deutschland, erst recht in Berlin. Nach den veröffentlichten Bildern wurden dort von Muslimen jüdische Flaggen verbrannt, was Straftaten darstellt. Dies erst recht, als Donald Trump sich ausdrücklich zum israelisch-palästinensischen Friedensprozess und zur Zweistaaten Lösung bekannte.
In § 104 Abs. 1 des Strafgesetzbuches heißt es:
„Wer eine aufgrund von Rechtsvorschriften oder nach anerkanntem Brauch öffentlich gezeigte Flaggen eines ausländischen Staates oder wer ein Hoheitszeichen eines solchen Staates, das von einer anerkannten Vertretung dieses Staates öffentlich angebracht worden ist, entfernt, zerstört, beschädigt oder unkenntlich macht oder wer beschimpfenden Unfug daran verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
COMPACT TV- Rückblick auf die 27. Kalenderwoche
Das unabhängige Nachrichtenmagazin „COMPACT“ präsentiert auch für die 27. Kalenderwoche einen Rückblick.
Eines der Hauptthemen ist das Schlepperwesen im Mittelmeer.
Das Einschleusen von Ausländern nach Deutschland ist strafbar. Dazu heißt es in § 96 des Aufenthaltsgesetzes:
(1) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einen anderen anstiftet oder ihm dazu Hilfe leistet, eine Handlung
1.
nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 oder Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a zu begehen und
a) dafür einen Vorteil erhält oder sich versprechen lässt oder
b) wiederholt oder zugunsten von mehreren Ausländern handelt oder
2.
nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2, Abs. 1a oder Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b oder Nr. 2 zu begehen und dafür einen Vermögensvorteil erhält oder sich versprechen lässt.
Arbeitsrecht: Rückzahlungsklausel bei Fortbildungsvertrag
Will der Arbeitgeber den Arbeitnehmer fördern und Fortbildungskosten übernehmen, bietet sich der Abschluss eines Fortbildungsvertrages mit einer Rückzahlungsklausel an. Die Rückzahlungsklausel sieht vor, dass der Arbeitnehmer nach Beendigung der Fortbildung eine gewisse Zeit im Unternehmen bleibt, so dass der Arbeitgeber auch Vorteile aus der Bezahlung der Fortbildung hat. Bei vorzeitigem Ausscheiden verpflichtet sich der Arbeitnehmer, die vollständigen Kosten oder einen Anteil davon an den Arbeitgeber zu erstatten.
Zumeist handelt es sich bei den Rückzahlungsvereinbarungen um Allgemeine Geschäftsbedingungen, sicher aber um Verbraucherverträge im Sinne des § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB. Dann sind sie gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB daran zu messen, ob der Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt wird oder nicht. Maßstab sind die Grundsätze von Treu und Glauben, wie sie in § 242 BGB grundsätzlich verankert sind. Eine Interessenabwägung muss zu dem Ergebnis kommen, dass der Arbeitnehmer trotz der mit der Ausbildung verbundenen Vorteile nicht überwiegend benachteiligt wird.
Viele Arbeitgeber beachten Vorstehendes nicht, sondern wollen möglichst viele Vorteile für sich gewinnen. Folge davon ist aber, dass oftmals die Rückzahlungsvereinbarungen rechtsunwirksam sind.
Die Arbeitgeber machen zudem oft den Fehler, den Arbeitnehmer gemessen an der Höhe der Fortbildungskosten eine zu lange Bindung in die Rückzahlungsvereinbarung aufnehmen. Auch dies macht oft die Rückzahlungsvereinbarung rechtsunwirksam. Denn die Vorteile der Ausbildung und die Dauer der Bindung müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen (vergleiche Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.03.2014, NZA 2014, 957). Im Laufe der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes haben sich gewisse Richtwerte entwickelt für die Ermittlung einer zulässigen Bindungsdauer. Folgendes kann als gesicherte Rechtsprechung angesehen werden:
No Longer Slaves (Official Lyric Video) - Jonathan David & Melissa Helser | We Will Not Be Shaken - 57.330.807 Aufrufe (YouTube)
Kennen Sie überhaupt etwas was es wert ist, bei YouTube über 57 Millionen Mal aufgerufen zu werden?
Wenn Sie die Antwort nicht kennen, können Sie es mit dem unten eingestellten Video versuchen von www.bethel.tv.
Die Botschaft des Liedes ist ganz einfach. Ein Mensch ist wie wir alle geplagt von Sorgen und Ängsten. Dann lernt er Jesus, Gott und den Heiligen Geist kennen. Nunmehr ist er frei, kein Sklave mehr seiner Angst, ein Kind Gottes.
In der Bibel steht, dass solange wir auf der Welt sind, wie Menschen sind und auch die Ängste und Nöte der Menschen erleben. Aber schon während unseres Lebens können wir frei werden, von diesen Ängsten und Nöten versklavt zu werden. Ist das nicht eine tolle Perspektive?
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine erfüllte und behütete Woche.
Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt
Ich bin Deutschland! (YouTube)
Unter dieser Überschrift veröffentlichte der Bundestagsabgeordnete der AfD, Martin Renner, ein Video. Das Video zeigt unser Land, die Errungenschaften Deutschlands, seine Menschen, seine Geschichte. Eine wunderbare Zusammenfassung, was uns Deutschen geschenkt worden ist, was erarbeitet wurde.
Was waren seine Motive, warum hat er dies gemacht? Dazu führt er folgendes unter anderem aus:
„Wir haben eine Collage gemacht über uns: Über Deutschland. Diese Collage will Ihnen zeigen, was immer mehr zerstört wird. Zerstört werden soll, durch die internationalistische, sozialistische und globalistische Politik aller etablierten Parteien – hier in unserem Heimatland, aber auch in der EU.
Strafrecht: Der geschmeidige Motorhaubenspringer
Wir vertraten dieses Jahr einen jungen Mann, der nach einer Sportveranstaltung den Fußgängerweg an der Neefestraße überqueren wollte und dabei von einem rechtsabbiegenden Pkw ignoriert und fast angefahren worden wäre. In einer Art Reflex oder bewusst schlug er an dem seinen Fußweg schneidenden Fahrzeug mit der Hand an die Heckscheibe. Der Fahrer und seine Beifahrerin, die den Schlag bemerkten, wendeten daraufhin nach ca. 50 m das Fahrzeug und fuhren auf unseren den Fußgängerweg überquerenden Mandanten nach einer hörbaren Beschleunigungsphase direkt zu. Als dies unser Mandant bemerkte, blieb er zunächst wie erstarrt stehen und harrte der Dinge. Nach Angaben des Fahrers und unseres Mandanten kam das Fahrzeug kurz (ca. 20 cm) vor dem Passanten zum Stehen. Der Mandant fühlte sich angegriffen und versuchte kurz vor dem von ihm erwarteten Anstoß mit einem geschmeidigen Satz auf die Motorhaube zu springen, sich dabei an den Enden der Motorhaube festzuhalten, um so einer Verletzung zu entgehen. Dabei muss er mit der metallischen Schnalle seiner Uhr die Frontscheibe getroffen haben, worauf diese gesplittert sei. Der Fahrer und die Beifahrerin behaupteten in ihrer Vernehmung im Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten wegen Sachbeschädigung, dass der Pkw schon stand und unser Mandant direkten Schrittes auf das Fahrzeug zugekommen und die Frontscheibe mit Faustschlägen zerstört habe.
Politisch inkorrekte Nachrichtensendung - 36. KW COMPACT TV
Auch die 26. Kalenderwoche hat das Magazin COMPACT (www.compact-online.de) mit seinem YouTube-Sender COMPACT TV beleuchtet und wichtige Themen herausgegriffen.
Ganz wichtig ist das erneute Beleuchten der Polizeiausbildung in unserer Bundeshauptstadt Berlin. Die katastrophalen Verhältnisse haben nicht nachgelassen. Ein sehr großer Teil der sich in Ausbildung Befindlichen sollen oder sind wohl Analphabeten. Das geht noch über die bisher bekannt gewordenen Berichte hinaus, wie die Polizei jetzt schon durch Migranten und Clans unterwandert ist und es eine zweigespaltene Berliner Polizei geben wird, die Gute, Gesetzestreue und die Korrupte.
Natürlich wurde der Streit in CDU/CSU aufgegriffen, der jetzt von den aktuellen Geschehnissen am 02./03.07.2018 überholt wurde. Ich bin sehr gespannt auf die genauen Erläuterungen zu dem angeblichen „Kompromiss“ und die Reaktion der Nachbarländer darauf. Schon am 03.07.2018 reagierte Österreich dergestalt, dass man die Ländergrenzen stärker schützen will. Denn man befürchtet große Nachteile durch das Verhalten von Deutschland. Offensichtlich gab es keine Absprache zwischen unserem Land und Österreich.
Ein weiteres Thema war unter anderem die Schlepper, insbesondere die von Lifeline. Nach und nach kommt ja jetzt der Skandal zum Tragen.
Ex-Verfassungsrichter Papier: Illegale Einreisen grundsätzlich verweigern!
In den Mainstream-Medien, aber auch auf www.idea.de war wenig überraschendes zu lesen. Erstaunlich war, dass der Anstoß kam von der FDP-Bundestagsfraktion, die ein Rechtsgutachten beim ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Hans-Jürgen Papier aus München in Auftrag gab. Dieses Rechtsgutachten liegt der „Rheinischen Post“, die auch couragiert genug war, Teile davon zu veröffentlichen.
Prof. Hans-Jürgen Papier kommt eindeutig zu dem Schluss, dass sich ein Asylbewerber das Zielland nicht selbst aussuchen kann. Zuständig ist nach wie vor das EU-Mitgliedsland, dass der Migrant zuerst betreten hat. Die Auffassung, dass jeder EU-Mitgliedstaat verpflichtet sei, grundsätzlich jeden Antrag eines Migranten zunächst zu prüfen und in der Folge Einreise und Aufenthalt zu gestatten, bezeichnet der ehemalige Verfassungsrichter als „oberflächlich“. Denn dadurch kann das Ziel des EU-Asylrechts, illegale Weiterreisen zu verhindern, nicht erreicht werden. Wir alle wissen auch, dass es nur sehr schwer gelingt, illegal eingereiste Menschen wieder zurückzuführen. Dadurch wird – so Prof. Papier – das „EU-Asylrecht schlicht ausgehebelt“.
Die Dublin-Verordnung würde aktuell über die „Hintertür“ ausgehebelt.
Laut www.pi-news.net vom 01.01.2018 zitierte die „WELT“ den ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts:
Der frühere Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier stuft Zurückweisungen von Migranten an den deutschen Grenzen nicht nur als möglich, sondern als zwingend geboten ein. In einem der „Rheinischen Post“ vorliegenden Rechtsgutachten verweist Papier auf das „tragende Regelungsprinzip des EU-Asylrechts“, wonach ein Asylbewerber sich das Zielland für seinen Schutz in der EU nicht selbst aussuchen und einen Aufenthalt in seinem „Wunschland“ erwirken könne. […]
Projekt 50plus: „Generation Erfahrung" (YouTube)
Teilweise ist es Irrsinn, teilweise Dummheit oder bewusste Zurückhaltung der Wahrheit. Dies gilt auch, was in unserem Land gelaufen ist und was nach wie vor propagiert wird in Bezug auf die „demographische Entwicklung“.
Natürlich gibt es eine solche, natürlich wollen wir alle, dass die Deutschen mehr Kinder bekommen. Dafür macht die politische Elite aber viel zu wenig, handelt kontraproduktiv. Der Wert der Familie wird bekämpft und infrage gestellt, den Frauen wird eingeredet, sie müssten erwerbstätig sein und Karriere machen. Die armen Frauen, die dies unkritisch für sich annehmen.
Ganz zu schweigen von den tolerierten mehr als 100.000 Abtreibungen im Jahr. Seit 1990 sind dies mehr als 3 Millionen Kinder, die statistisch nicht erfassten Abtreibungen gar nicht vollständig mitgerechnet. Es handelt sich also um eine Anzahl vergleichbar mit den Einwohnern der Stadt Berlin. Da diese Kinder wiederum Kinder haben könnten, müsste die Zahl einschließlich deren Kinder auf mehr als 4 Millionen angehoben werden. Was für ein Elend für ein Land, für diese vielen Millionen Mütter und Väter, die diese Schuld mit sich herumtragen.
Diesem Wahnsinn ging aber auch einher eine Politik des „Jugendwahns“. Die Älteren, und damit sind Arbeitnehmer ab 50 Jahre (!) gemeint, wurden aus ihren Jobs herausgedrängt, teilweise sozialverträglich „entsorgt“. Dies bedeutete nicht nur eine Entwürdigung der Menschen, vielmehr auch eine wirtschaftliche Katastrophe. Denn mit dem „Kaltstellen“ der Älteren wurde auch deren Erfahrung, Wissen und Know-How kaltgestellt, was einen großen Schaden angerichtet hat. Die Wirtschaft hat dies gemerkt, die Politik schwenkt jetzt auch um. Dies aber leider nicht deswegen, um die Älteren zu würdigen und unser Land zu stärken, sondern die „Rentenformel“ drückt. Nicht aus guten und vernünftigen Motiven, vielmehr allein aus wirtschaftlichen Zwängen sollen die Menschen nunmehr am liebsten bis 70 Jahre arbeiten.
Dabei weiß jeder Vernünftige selber, dass das Lebensalter mit der Qualität der Arbeit überhaupt nichts zu tun hat. Das muss zurück in die Köpfe der Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Mutter aus Schwarzenberg bricht das Schweigen - Tochter (14) sexuell attackiert
Die sexuellen Attacken und Messerangriffe infolge der Migration sind auch im Erzgebirge angekommen. So wurde am 16.06.2018 in Schwarzenberg ein 14-jähriges Mädchen von einem 25-30 Jahre alten Mann, mit dunklen Haaren, braunen Augen, südländischer Typ sexuell bedrängt und infolge der Gegenwehr mit einem Messer verletzt.
Die Mutter der überfallenen Jugendlichen ist nunmehr mit dem nachfolgenden Video an die Öffentlichkeit gegangen. Sie berichtet von den Geschehnissen, beklagt sich zurecht und massiv über die fehlende Unterstützung seitens der Politik und Behörden. Auf deutsch, die Familie wurde praktisch alleine gelassen von offizieller Seite. Unter anderem erzählt sie auch folgendes:
„Ich stehe auch hierfür andere Opfer und deren Familien (…). Ich habe so viele Reaktionen in den letzten Tagen bekommen, von ganz vielen Bürgern, aus der Region und nicht nur das, und die waren alle schockiert und haben teilweise ihre eigenen Geschichten dazu erzählt.“
Das heißt, es gibt viele die auch bei uns im Erzgebirge betroffen sind, was aber von den Medien aber auch von den Behörden und Politikern verschwiegen wird. Solidarität und Zuspruch erfuhr die Familie von anderen Betroffenen, ein Glück!
Ich bin sehr dankbar für diese Frau und ihren Mut, ein sehenswertes Video.
Wo sind aber eigentlich die Männer, die ihre Familien beschützen sollten?
Ich wünsche Ihnen ein gesegnetes Wochenende.
Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt