Wir haben bereits in unserem letzten Newsletter über Fluggastrechte berichtet. Ein besonderer Fall wurde jedoch beim Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden (Aktenzeichen: 31 C 857/14 (17)). Ein Fluggast hat seinen Flug im Ergebnis dadurch verpasst, dass er am Flugsteig durch die Airline abgewiesen wurde.
Zur elterlichen Sorge gehört auch die Gesundheitssorge für ein Kind.
Davon umfasst sind auch Schutzimpfungen.
Im Regelfall können sich die Eltern hier auch einigen.
Was geschieht aber, wenn sich die Eltern uneinig sind?
Mit einem solchen Fall hatte sich im Mai diesen Jahres der Bundesgerichtshof zu beschäftigen.
Nicht nur die Errichtung eines Testaments ist an bestimmte Formvorschriften gebunden, sondern auch der Widerruf eines Testaments. Sollte ein Testament nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten oder Wünschen entsprechen, so kann ein älteres Testament widerrufen oder abgeändert werden.
Wie der Fall eines Rechtsstreites am Kammergericht Berlin zeigt, können auch bei der Aufhebung eines Testaments viele Fehler gemacht werden (Aktenzeichen: 6 W 64/15). Ein Erblasser hat zunächst im Jahr 2010 ein handschriftliches Testament errichtet. Im März 2011 erstellte er ein neues, weiteres Testament, welches das erste ersetzen sollte.
Das Sozialgericht Dresden war im Frühjahr diesen Jahres mit einem Eilverfahren befasst, wo es um die Kostenübernahme für eine neuartige Chemotherapie ging.
Die 48 Jahre alte Antragstellerin war an einer aggressiven Form von Brustkrebs erkrankt, dies bereits im Jahre 2008.
Nach Operation, Chemotherapie und Bestrahlung bildeten sich immer wieder Metastasen.
Der behandelnde Arzt schlug deshalb eine Behandlung mit einer neuartigen Chemotherapie im Rahmen einer Kombinationstherapie vor.
Die Krankenkasse der Antragstellerin lehnte die Übernahme der Kosten ab. Das Medikament Pertuzumab ist zwar bereits seit 2013 in Europa zugelassen.
Die Zulassung ist allerdings auf Fälle beschränkt, in denen noch keine vergleichbare Behandlung stattfand.
Wer jetzt noch nicht weiß, wen er wählen möchte, dem hilft sicher das Interview des langjährigen CDU-Abgeordneten Willy Wimmer. Dieser ist Staatssekretär a.D., war Mitglied des Bundestages von 1976 bis 2009 und ist Autor zum Themenbereich der globalen Sicherheitspolitik. Ein absoluter Fachmann und Insider der sehr gut beurteilen kann, was in letzter Zeit in Deutschland passiert ist und wie dies einzuordnen ist.
Das christliche Medienmagazin pro hat eine sehr interessante und treffende Alternative zum sogenannten Wahl-O-Mat entwickelt und veröffentlicht, http://pro-medienmagazin.de/prophetomat. Insgesamt 37 Fragen sind zu beantworten – und dabei wird ein breites Spektrum abgedeckt, eine gute Ergänzung. Die Beantwortung dauert keine 5 Minuten, eine sehr wertvoll eingesetzte Zeit, die Sie sich nehmen sollten.
Der Börsenmakler und Bestsellerautor Thorsten Schulte hat zur Grenzöffnung und Migrationswelle das Video erstellt, welches schon über 1,3 Mill. mal aufgerufen wurde. Dieser Zuspruch spricht für das Interesse der Menschen an diesen Fragen und die Qualität der kritischen Ausführungen. Wir können nur empfehlen, sich die Minuten Zeit zu nehmen vor dem 24.09.2017 um die Frage zu beantworten, ob ein „weiter so“ zu verantworten ist.
Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL. M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt
Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.
Reiserecht: Fluggastentschädigung wegen Nichtbeförderung
Wir haben bereits in unserem letzten Newsletter über Fluggastrechte berichtet. Ein besonderer Fall wurde jedoch beim Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden (Aktenzeichen: 31 C 857/14 (17)). Ein Fluggast hat seinen Flug im Ergebnis dadurch verpasst, dass er am Flugsteig durch die Airline abgewiesen wurde.
Prof. Gunnar Heinsohn zur Migration (YouTube)
Prof. Heinsohn, Professor für Sozialpädagogik und freier Publizist über die wahren Gründe von Migration und Asyl.
Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt
Eine schöne Woche (Video)
Wir wünschen Ihnen eine schöne Woche.
Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt
Familienrecht: Uneinigkeit der Eltern über Schutzimpfungen ihres Kindes
Zur elterlichen Sorge gehört auch die Gesundheitssorge für ein Kind.
Davon umfasst sind auch Schutzimpfungen.
Im Regelfall können sich die Eltern hier auch einigen.
Was geschieht aber, wenn sich die Eltern uneinig sind?
Mit einem solchen Fall hatte sich im Mai diesen Jahres der Bundesgerichtshof zu beschäftigen.
Erbrecht: Widerruf eines Testaments
Nicht nur die Errichtung eines Testaments ist an bestimmte Formvorschriften gebunden, sondern auch der Widerruf eines Testaments. Sollte ein Testament nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten oder Wünschen entsprechen, so kann ein älteres Testament widerrufen oder abgeändert werden.
Wie der Fall eines Rechtsstreites am Kammergericht Berlin zeigt, können auch bei der Aufhebung eines Testaments viele Fehler gemacht werden (Aktenzeichen: 6 W 64/15). Ein Erblasser hat zunächst im Jahr 2010 ein handschriftliches Testament errichtet. Im März 2011 erstellte er ein neues, weiteres Testament, welches das erste ersetzen sollte.
Sozialrecht: Kostenübernahme für die Behandlung mit einer neuartigen Chemotherapie auch wenn noch nicht feststeht, dass das Medikament für diese Behandlung zugelassen wird
Das Sozialgericht Dresden war im Frühjahr diesen Jahres mit einem Eilverfahren befasst, wo es um die Kostenübernahme für eine neuartige Chemotherapie ging.
Die 48 Jahre alte Antragstellerin war an einer aggressiven Form von Brustkrebs erkrankt, dies bereits im Jahre 2008.
Nach Operation, Chemotherapie und Bestrahlung bildeten sich immer wieder Metastasen.
Der behandelnde Arzt schlug deshalb eine Behandlung mit einer neuartigen Chemotherapie im Rahmen einer Kombinationstherapie vor.
Die Krankenkasse der Antragstellerin lehnte die Übernahme der Kosten ab. Das Medikament Pertuzumab ist zwar bereits seit 2013 in Europa zugelassen.
Die Zulassung ist allerdings auf Fälle beschränkt, in denen noch keine vergleichbare Behandlung stattfand.
Eine gute Woche (Video)
Mit diesem Video wünschen wir Ihnen eine gute Woche.
Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt
Video: Willy Wimmer zur Bundesregierung
Wer jetzt noch nicht weiß, wen er wählen möchte, dem hilft sicher das Interview des langjährigen CDU-Abgeordneten Willy Wimmer. Dieser ist Staatssekretär a.D., war Mitglied des Bundestages von 1976 bis 2009 und ist Autor zum Themenbereich der globalen Sicherheitspolitik. Ein absoluter Fachmann und Insider der sehr gut beurteilen kann, was in letzter Zeit in Deutschland passiert ist und wie dies einzuordnen ist.
prophetomat - sehr hilfreich!
Das christliche Medienmagazin pro hat eine sehr interessante und treffende Alternative zum sogenannten Wahl-O-Mat entwickelt und veröffentlicht, http://pro-medienmagazin.de/prophetomat. Insgesamt 37 Fragen sind zu beantworten – und dabei wird ein breites Spektrum abgedeckt, eine gute Ergänzung. Die Beantwortung dauert keine 5 Minuten, eine sehr wertvoll eingesetzte Zeit, die Sie sich nehmen sollten.
Merkels Rechtsbruch?
Der Börsenmakler und Bestsellerautor Thorsten Schulte hat zur Grenzöffnung und Migrationswelle das Video erstellt, welches schon über 1,3 Mill. mal aufgerufen wurde. Dieser Zuspruch spricht für das Interesse der Menschen an diesen Fragen und die Qualität der kritischen Ausführungen. Wir können nur empfehlen, sich die Minuten Zeit zu nehmen vor dem 24.09.2017 um die Frage zu beantworten, ob ein „weiter so“ zu verantworten ist.
Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL. M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt