Aktuelle Meldungen
Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten und Fachgebieten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen wie z.B. Versicherungs- oder Arbeitsrecht und private oder gesellschaftspolitische Meldungen. Schauen Sie doch auch einmal herein in die stets aktuellen Veröffentlichungen bei „Have a Look“, „Ortstermin“, „Anhörung“ und „Augenschein“.
Rechtsanwälte sind ein wichtiges, gleichberechtigtes Organ der Rechtspflege, nicht nur um das Rechtssystem zu wahren, sondern auch Übergriffe auf Einzelne abzuwehren und Gerechtigkeit herzustellen. Zudem besteht die Überzeugung, dass Rechtsanwälte eine besondere, gesellschaftliche Verantwortung haben und sich bei Missständen positionieren und öffentlich äußern müssen. Dies kann sich dann äußern in harter Kritik an Strukturen, Systemen und Verantwortungsträgern.
Gender in weniger als 3 Minuten (YouTube)
Bei Gender handelt es sich um eine Ideologie. Die Verfechter unterscheiden zwischen dem biologischen (Sex) und dem sogenannten „sozialen“ (Gender) Geschlecht des Menschen. Unser, das heißt auch Ihr Geschlecht und das Ihrer Kinder sollen nicht geschaffen worden sein, sondern das Ergebnis sein vor allem von sozial und kulturell geprägten Rollen als Mann oder als Frau. Dazu gibt es z.B. einen Spruch der Feministinnen: „Man wird nicht als Frau geboren, man wird zur Frau gemacht.“ Angeblich soll es keine Rolle spielen, welches Geschlecht wir biologisch haben, relevant sein nur, wie man sich fühle.
Leise, Still und heimlich hat sich leider diese Ideologie schon überall eingeschlichen. So langsam wird es auch registriert, insbesondere bei Familien mit schulpflichtigen Kindern. Denn die Ideologen haben es irgendwie geschafft, ihre Ideologie in die Lehrpläne herein zu bekommen. So werden kleine Kinder schon mit dieser Ideologie im Unterricht konfrontiert, in durchaus kindlicher Weise wird den Kindern die Ideologie ins Bewusstsein gepflanzt.
Familienrecht: Beziehung beendet - Auto zurück?
Wenn eine Beziehung in die Brüche geht, werden oftmals Geschenke zurückverlangt, die in glücklicheren Zeiten gemacht wurden.
Das Landgericht Köln (Urteil vom 23.06.2017, Az.: 3 O 280/16) hatte sich mit einem solchen Fall zu befassen. Dort forderte der Kläger von seiner ehemaligen Partnerin einen Kleinwagen zurück.
Bis ins Jahr 2015 war die Beziehung glücklich.
Es wurde ein Pkw Mini One nebst Winterreifen für 6.000 € angeschafft und zwar zu dem Zweck, dass die Partnerin nach dem geplanten Umzug in eine gemeinsame Wohnung noch ihre Arbeitsstelle erreichen konnte.
Der Kläger behauptete nun, nachdem die Beziehung in die Brüche gegangen war, dass sie sich im Sommer 2014 verlobt hätten. Eine Verlobungsfeier sollte erst zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden, wenn das Paar in die Eigentumswohnung des Klägers gezogen war. Anlässlich des Verlöbnisses habe der Kläger für seine ehemalige Partnerin den streitgegenständlichen Pkw gekauft und in Raten abgezahlt.
Erbrecht: Ergänzungen zum Testament
Die Anforderungen an die Form eines Testaments sind sehr streng. Ein Testament kann nur handschriftlich oder in notariell beurkundeter Form errichtet werden. Bei einem selbst erstellten Testament muss dieses vom Erblasser vollständig mit eigener Hand geschrieben und mit Angabe zum Ort und Datum versehen sowie unterschrieben sein. Ferner kann ein Notar das Testament beurkunden. Ausnahmsweise regelt das Gesetz nur noch für Notfälle besondere Vorgaben für die Testamentserrichtung.
Ist dein Glaube für die Katz? - Falscher und echter Glaube (YouTube)
In Riedlingen gibt es eine freie, evangelische Gemeinde, deren Predigten Sonntag für Sonntag angehört und angeschaut werden können. Sie wurde deutschlandweit bekannt, als ihr Pastor Jakob Tscharntke mit Beginn des unkontrollierten und für viele auch ungesetzlichen Zuzuges in unser Land im Jahr 2015 dies in einer Predigt biblisch einordnete. Die Predigt kann heute noch angehört und nachgelesen werden in dem Buch „Einordnung der Zuwanderung aus biblischer Sicht“. Es ist schlimm und man kann es kaum glauben, gegen Pastor Tscharntke wurde Strafanzeige erstattet. Glücklicherweise siegte das Recht und das Verfahren wurde eingestellt. Ich kann jedem nur empfehlen, sich die Homepage der EFk Riedlingen anzuschauen, die Predigten aufzurufen.
Alice Weidel (AfD) im Interview mit Claus Kleber
Die am 6. Februar 1979 geborene Alice Weidel ist als Spitzenkandidatin der AfD in den deutschen Bundestag eingezogen. Sie ist gemeinsam mit Alexander Gauland Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion.
Viele Menschen haben ihr vertraut und sie gewählt. Nun wurde sie auch in das mit Zwangsgebühren finanzierte ZDF zum Interview mit Claus Kleber ins heute-journal eingeladen. Es ist bemerkenswert, wie der 62-jähriger versuchte, die 38-jährige Frau Weidel in Schwierigkeiten zu bringen, zu verunsichern. Sehenswert ist aber, wie Frau Weidel diese Situation bravorös meisterte, so dass schließlich selbst der „alter Hase“ sich geschlagen geben musste und richtigerweise Respekt zollte.
Anspruch gegen die Krankenkasse aufgrund nicht zeitgerechter Entscheidung
Gemäß § 13 Abs. 3 a SGB V hat die Krankenkasse über einen Antrag auf Leistungen zügig, spätestens bis zum Ablauf von 3 Wochen nach Antragseingang oder in Fällen, in denen eine gutachterliche Stellungnahme, insbesondere des MDK eingeholt wird, innerhalb von 5 Wochen nach Antragseingang zu entscheiden. Wenn die Krankenkasse die Frist nicht einhalten kann, teilt sie dies dem Versicherten unter Darlegung der Gründe rechtzeitig schriftlich mit. Wenn keine Mitteilung erfolgt, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt – eine sogenannte fingierte Genehmigung.
Wenn sich die Versicherten die Leistungen selbst beschaffen, das heißt auf eigene Kosten, ist die Krankenkasse zur Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten verpflichtet.
Die Kriminalität in Leipzig wächst! (YouTube)
Im Vergleich des Jahres 2015 zum Jahr 2016 explodierte die Kriminalität in der Stadt und 20,4 %. Leipzig hat ein massives Problem mit illegalen Migranten, hauptsächlich aus Nordafrika. Doch bekanntlich gibt es in Leipzig auch eine große Anzahl krimineller Linksextremisten.
Leider sind die Probleme in Chemnitz ähnlich. Die Kriminalität ist angestiegen, Bereiche der Innenstadt wurden wegen vieler Ausländer unter besondere polizeiliche Aufsicht gestellt. Die Schulen raten Eltern an, ihre Kinder anzuhalten, abends nicht mehr in den Stadthallenpark zu gehen. Nach meiner Erinnerung wurde noch nie das Chemnitzer Stadtfest vorzeitig abgebrochen, im Jahr 2017 war es soweit. Chemnitz ist unrühmlich deutschlandweit, ja weltweit bekannt geworden, Menschen schütteln nur den Kopf, was hier los ist.
Heidi Mund, Deutschland heute 10.07.2017 (YouTube)
Heidi Mund, Christin und die mutigste Frau Deutschlands
Das Video entstand am 11. Juli 2017 in Frankfurt. Heidi Mund beschreibt erschütternde Verhältnisse, die keinen Christen untätig sein lassen darf, will er sich nicht versündigen an seinen Mitmenschen, an Deutschland und an Gott. Leider kommen von „Jamaika“ keine hoffnungsvollen Signale, woher auch bei den Beteiligten. Niemand kann hinterher behaupten, er hätte doch von Nichts was gewusst.
OWi-Recht: Neues Bestrafungsinstrument Fahrverbot für die Bürger - § 44 Abs. 1 StVG!
In Zeiten 100-tausendfacher illegaler Einwanderung ist dies schon ein starkes Stück. Zum Ende der unsäglichen GroKo beschert diese insbesondere ihren Altbürgern eine neue Sanktionsmöglichkeit.
Bisher konnten die Gerichte gemäß § 44 Abs. 1 StGB ein Fahrverbot für die Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten verhängen, wenn jemand wegen einer Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges verurteilt wurde. Diese harte Nebenstrafe ist gefürchtet und bedrohte so manche Existenz. Das reichte den Damen und Herren der GroKo scheinbar nicht. Zum Einen wurde die maximale Verbotsfrist auf 6 Monate angehoben. Zum Anderen ist es den Gerichten nunmehr erlaubt, „auch wenn die Straftat nicht bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurde“ ein Fahrverbot zu verhängen, „wenn sie zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung erforderlich erscheint oder hierdurch die Verhängung einer Freiheitsstrafe oder deren Vollstreckung vermieden werden kann.“
Versicherungsrecht: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt – oder wird verurteilt!
Die Mandantin sprach vor unter Vorlage eines Versäumnisurteils des Amtsgerichtes Marienberg indem sie verurteilt wurde, an die AXA Versicherung AG 1600 € und Nebenkosten zu zahlen. Dagegen hatte sie form- und fristgerecht Widerspruch ein und bat nunmehr um Vertretung.
Nach Beantragung der Akteneinsicht und Besprechung der Angelegenheit wurde beantragt, das Versäumnisurteil aufzuheben und die Klage abzuweisen.
Die Klägerin hatte im Klageverfahren behauptet, einen Anspruch zu haben auf 1600 € Versicherungsprämie. Die Beklagte sei Halterin eines Fahrzeugs gewesen, für das ihr mit Versicherungsbestätigungskarte Versicherungsschutz gewährt worden war. Für diesen Zeitraum der gewährten vorläufigen Deckung begehrte sie gemäß § 50 VVG ( Versicherungsvertragsgesetz ) Prämie, die für den Hauptvertrag zu zahlen wäre. Dies seien die begehrten 1600 € für 80 Tage á 20 €. Der schlüssige Vortrag führte zum Versäumnisurteil. Dieses konnte aber nach Besprechung und entsprechenden Vortrag keinen Bestand haben.