Aktuelle Meldungen
Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten und Fachgebieten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen wie z.B. Versicherungs- oder Arbeitsrecht und private oder gesellschaftspolitische Meldungen. Schauen Sie doch auch einmal herein in die stets aktuellen Veröffentlichungen bei „Have a Look“, „Ortstermin“, „Anhörung“ und „Augenschein“.
Rechtsanwälte sind ein wichtiges, gleichberechtigtes Organ der Rechtspflege, nicht nur um das Rechtssystem zu wahren, sondern auch Übergriffe auf Einzelne abzuwehren und Gerechtigkeit herzustellen. Zudem besteht die Überzeugung, dass Rechtsanwälte eine besondere, gesellschaftliche Verantwortung haben und sich bei Missständen positionieren und öffentlich äußern müssen. Dies kann sich dann äußern in harter Kritik an Strukturen, Systemen und Verantwortungsträgern.
Mietrecht: Betriebskosten Abrechnungsmaßstab
Wir haben einen Fall auf dem Tisch liegen, in dem wir einen Mieter vertreten. Laut Mietvertrag bewohnt dieser Räumlichkeiten von ca. 52,80 qm. Auf dieser Grundlage wurden bis ins Jahr 2015 auch die verbrauchsunabhängigen Betriebskosten bzw. die Grundkosten der Heiz-und Warmwasserabrechnung. Im Jahre 2016 fand eine Neuberechnung der Mietfläche durch den neuen Eigentümer/Vermieter statt, der zu einem Ergebnis von 54,80 qm führte. Auf dieser Grundlage wurde dann ab 2016 die Verteilung der gerade genannten Betriebskosten vorgenommen.
Für unseren Mandanten bedeutete dies auch deshalb für die Jahre 2016 und 2017 Betriebskostennachzahlungen von ca. 180,00 € bzw. 230,00 €.
Zum Abrechnungsmaßstab bei Betriebskosten findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch die Regelung des § 556 a BGB, die da lautet:
(1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.
(2) Haben die Vertragsparteien etwas anderes vereinbart, kann der Vermieter durch Erklärung in Textform bestimmen, dass die Betriebskosten zukünftig abweichend von der getroffenen Vereinbarung ganz oder teilweise nach einem Maßstab umgelegt werden dürfen, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der erfassten unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt. Die Erklärung ist nur vor Beginn eines Abrechnungszeitraums zulässig. Sind die Kosten bislang in der Miete enthalten, so ist diese entsprechend herabzusetzen.
(3) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 2 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Frag den Pastor! (Folge 3) // Sekten, Islam, Wohnort, Musik im Gottesdienst (YouTube)
Heute möchte ich Ihnen jemanden vorstellen, der auch für den christlichen Glauben steht: Gunnar Engel. Er stellt sich auf seiner besuchenswerten Homepage https://pastorgunnar.de selber vor, es ist authentischer ihn zu zitieren:
„Über mich
Hallo.
Ich bin Gunnar Engel. Christ, Pastor, Theologe.
Mein Ziel ist es, die Faszination und Schönheit Gottes immer wieder neu zu entdecken, in ihr zu leben und sie mit anderen Menschen zu teilen.
Ich glaube, dass Gott mit jedem Menschen eine Geschichte hat und dass es an uns liegt, an dieser Geschichte im Glauben und im Leben zu wachsen. Nur so kann aus unserem Suchen ein Finden werden.
Bargeldverbot – gutes Video von Florian Homm!
Bei all den Problemen, die uns auch von Regierung bereitet werden, sei es UN-Migrationspakt, schreiende soziale Ungerechtigkeit, Entwertung des Ersparten, Armut von Rentnern, Gender, Demontage von Ehe und Familie, dürfen wir das von den Superreichen angestrebte Bargeldverbot nicht vergessen.
Was es bedeutet, kann vielfach nachgelesen werden, so auch auf https://www.volkspetition.org, wo es unter anderem heißt:
„Die Abschaffung des Bargeldes führt nicht wirklich zu einem sauberen Geldmarkt
Befürworter eines bargeldlosen Finanzsystems führen immer wieder zwei Gründe für ihre Position an. Eines dieser Hauptargumente liegt darin, dass Bargeld bevorzugt für illegale Aktivitäten wie Schwarzarbeit, Geldwäsche und Steuerhinterziehung verwendet wird. Mit seiner Abschaffung könne man diesen Sumpf illegaler Aktivitäten angeblich ganz einfach austrocknen und dem Staat zu mehr Kontrolle und gleichzeitig zu mehr Steuereinnahmen verhelfen.
Tatsächlich ist diese Annahme zu einfach gedacht: Einerseits zeigt das digitale Währungssystem der Bitcoins, dass auch solche Währungssysteme für illegale Machenschaften missbraucht werden können. Andererseits würde es bei Schwarzarbeit und Drogenkäufen zu Ausweichreaktionen kommen, die in einem unüberschaubaren Chaos aus Auslands- und Naturalwährungen, Edelmetallen und Gutschein-Systemen münden. Ein sauberer Geldmarkt sieht anders aus!
Ein bargeldloses Finanzsystem: Auf dem Weg in die Finanzdiktatur
Arbeitsrecht: Fristlose Kündigung wegen Verweigerung amtsärztliche Untersuchung?!
Das Bundesarbeitsgericht hatte einen Fall mit weitreichenden Konsequenzen zu entscheiden. Der Kläger war schwerbehindert und bei der Beklagten als Sachbearbeiter in der Abrechnung beschäftigt. Nachdem für das Arbeitsverhältnis geltende Tarifvertrag konnte der Arbeitgeber von den Mitarbeitern eine Untersuchung durch den medizinischen Dienst oder das Gesundheitsamt verlangen. Da bei dem Kläger angeblich eine verminderte Arbeitsleistung eintrat, verlangte die Beklagte Arbeitgeberin eine entsprechende Untersuchung beim Gesundheitsamt zur Feststellung der Arbeitsfähigkeit. Dies hatte der Kläger wiederholt verweigert, was nach vorausgegangenen Abmahnungen zu einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses führte.
Gegen die außerordentliche und fristlose Kündigung wehrte sich der Kläger, die Sache ging hoch bis zum Bundesarbeitsgericht (BAG) und wurde dort mit Urteil vom 25.01.2018, Az. 2 AZR 382/17 entschieden.
Auszugsweise heißt es in dem Urteil wie folgt:
Gericht: BAG 2. Senat
Entscheidungsdatum: 25.01.2018
Rechtskraft: ja
Aktenzeichen: 2 AZR 382/17
ECLI: ECLI:DE:BAG:2018:250118.U.2AZR382.17.0
Dokumenttyp: Urteil
Quelle: juris
Normen: § 1 TVG, § 626 Abs. 1 BGB, § 84 Abs. 1 SGB 9, § 167 Abs. 1 SGB 9 2018, § 84 Abs. 2 SGB 9 … mehr
Zitiervorschlag: BAG, Urteil vom 25. Januar 2018 – 2 AZR 382/17 –, juris
Orientierungssatz
_1. § 5 Abs 2 Manteltarifvertrag für die Beschäftigten der Mitglieder der TGAOK (BAT/AOK-Neu) vom 7. August 2003 i.d.F. vom 27. September 2012 verlangt keine Durchführung eines Präventionsverfahrens nach § 84 Abs 1 SGB 9 aF vor der Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers
„Klimaschutz ist eine absurde Idee“ (YouTube)
Auf https://deutsch.rt.com ist ein wunderbares Interview mit Michael Limburg zu sehen, Vizepräsident des Europäisches Institut für Klima und Energie –EIKE. Das Video ist unten eingestellt.
Wer spätestens jetzt nicht hinterfragt, ob die Behauptung des durch Menschen gemachten Klimawandels eine „Lüge“ ist, will sich offensichtlich damit nicht beschäftigen.
Herr Limburg führt zunächst aus, dass wer über Klimawandel spricht, genau die Vergangenheit kennen muss. Er wird dann feststellen, dass solange es das Klima auf der Erde gibt, dieses ständig schwankte. Dies auch ohne vermehrtem CO2. Erinnert an die römische Warmzeit, Hannibal konnte aufgrund des warmen Wetters mit seinen Elefanten über die Alpen marschieren. Die Wikinger mussten Grönland (Grünland) verlassen, weil infolge der Kleinen Eiszeit, die ca. im Jahre 1850 endete, dort nichts mehr angebaut werden konnte. Zudem ist das Klima ein chaotischerem, nicht genau vorhersehbar. Allenfalls kann man sich mit Modellen helfen, dies allerdings nur bedingt. Beweiskräftig sind diese nicht.
Beim Klimawandel geht es also um die Frage, ob eine vermehrte Anreicherung der Atmosphäre durch CO2 die Ursache ist. Zunächst muss man sich die Verhältnisse und Korrelationen vor Augen halten. In der Atmosphäre befindet sich CO2 nur im Umfang von 0,04 %.
Verkehrsrecht: Parkplatzunfall beim Rückwärtsfahren
Wir vertreten einen Mandanten, der beim Ausfahren vorwärts aus einer Parklücke auf einem Kundenparkplatz eines Einkaufszentrums von einem neben ihm aus einer Parklücke rückwärtsausfahrenden Personenkraftwagen angefahren worden ist. Unser Mandant stand mit seinem PKW einen Meter außerhalb der Parklücke als der rechts neben ihm zu 90 Grad versetzt durch einen Fahrbereich getrennt parkende, zunächst rückwärts nach rechts ausparkende dann jedoch rückwärts gerade ausfahrende Unfallgegner an den PKW unseres Mandanten anstieß. Der durch Sachverständigen festgestellte Schaden belief sich dabei einschließlich merkantiler Minderwert auf fast 2.000,00 €. Der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners hat mit der Begründung, dass der Unfall für beide Seiten gleichermaßen vermeidbar war eine Haftungsteilung von 50 zu 50 % angenommen. Zu Recht? Wir denken nicht und berufen uns etwa auf folgende höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 2016.
Die Vorschrift des § 9 Abs. 5 StVO (Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist, erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.) ist auf Parkplätzen ohne eindeutigen Straßencharakter nicht unmittelbar anwendbar. Mittelbare Bedeutung erlangt sie aber über § 1 StVO. Entsprechend der Wertung des § 9 Abs. 5 StVO muss sich auch derjenige, der auf einem Parkplatz Rückwärts fährt, so verhalten, dass er sein Fahrzeug notfalls sofort anhalten kann.
Suche Frieden und jage ihm nach! (YouTube)
Die allermeisten Menschen wünschen sich Frieden. Aber was heißt das eigentlich – Frieden? Wie bekommt man ihn?
Der Satz der Überschrift findet sich im Alten Testament der Bibel, im Psalm 34 im 2. HS des Verses 15. Dieser Halbsatz wurde zur Jahreslosung bestimmt. Zu diesem Text hat Pastor Tscharntke von der Evangelischen Freikirche Riedlingen am 30. Dezember 2018 gepredigt. Das Video habe ich Ihnen unten eingestellt.
Der Unfrieden in Deutschland war nach dem Krieg noch nie so groß wie jetzt. Das Volk ist zerrissen, teilweise eingeschüchtert, wird gefüttert mit falschen Informationen, Angst wird verbreitet. So schlimm war es weder in den Zeiten des kalten Krieges oder der 68-Bewegung.
Frau Merkel, ihre Regierung und ihre Helfershelfer haben es geschafft, den Zustand des Unfriedens in Deutschland zu säen und zu fördern, und ein Ende ist nicht absehbar. Schlimme Zeiten werden auf unser Land zukommen.
KenFM im Gespräch mit: Stefan Schubert („Die Destabilisierung Deutschlands“) (YouTube)
Kennen Sie Ken Jebsen? Wir hatten ihn schon vorgestellt. Jebsen betreibt ein Videoportal unter https://kenfm.de, bietet unterschiedliche Formate an. Eines davon ist das Interview mit einem Buchautor, jetzt Stefan Schubert. Unter der obigen Überschrift ist der Beitrag veröffentlicht, das Interview haben wir Ihnen unten eingestellt.
Auch wenn ich nicht immer mit Jebsens Ansichten konform gehe, bemüht er sich stets um objektiven Journalismus. Das ist auch wieder in diesem wunderbaren und interessanten Interview zu merken. Ich habe den Eindruck, das Herz von Jebsen schlägt eher links, was ihn aber nicht davon abhält, einen vom Mainstream abgelehnten Erfolgsautor wie Stefan Schubert einzuladen. Jebsen ist wie immer gut vorbereitet, ist in der Lage aus seinem Interviewpartner den Kern der Botschaft herauszuholen. Für mich erstaunlich sieht Jebsen die Entwicklung unseres Landes durchaus sehr kritisch, insbesondere die weiter betriebene Migration, an der Deutschland zu zerbrechen drohte. Viele andere Themenbereiche werden angesprochen, die Wegentwicklung von der Demokratie, die Einschränkung und Beschneidung der Meinungsfreiheit, das Diffamieren von Menschen mit Meinungen, die nicht dem Mainstream entsprechen, der Rolle des Verfassungsschutzes.
Puzzle des Lebens MIT TON! (YouTube)
Ein gutes und segensreiches Jahr 2019!
Hatten Sie einen guten Start in das Jahr 2019? Das wünschen wir Ihnen sehr!
Zu Beginn eines Jahres liegt das neue Jahr wie ein unbeschriebenes Tagebuch vor einem, es ist Zeit zurück zu blicken. Es lohnt nicht, sich zum Betrachten ausreichend Raum zu nehmen. So besteht auch die Möglichkeit, Schlechtes aus der Vergangenheit zu verarbeiten, sich an Gutem zu erfreuen, sich etwas Sinnvolles und Wichtiges für das neue Jahr vorzunehmen.
Im evangelischen Gesangbuch gibt es zum Jahreswechsel ein Lied, welches unter der Nr. 63 geführt wird.
Der wunderbare Text lautet wie folgt:
Das Jahr geht still zu Ende
JF-TV Jahresrückblick 2018 (YouTube)
Das Jahr 2018 geht zu Ende. Zeit zurückzuschauen. Das macht die unabhängige Wochenzeitung https://jungefreiheit.de in einer sehr guten Art und Weise.
Das Video zum Jahresrückblick 2018 ist unten eingestellt. Hier nur 7 kurze Kommentare der Leser/Zuschauer:
„Geniale Zusammenfassung, Danke“
„Der junge Freiheit Verlag ist echt Klasse.“
„Vielen Dank für eure großartige journalistische Arbeit!“
„Hervorragende Arbeit, professionell gemacht, vielen Dank dafür!“
„Toll gemacht, vielen Dank. Pflichtvideo! Wünsche auch Euch schöne und ruhige Weihnachten sowie einen schönen Jahreswechsel.“
„War ein tolles Jahr mit euch! Auf ein erfolgreiches Jahr 2019!“
„52 Gelungene Minuten, sehr Real und aufschlussreich! 1a Rückblick, wenn auch an vielen Stellen Traurig als Heimatliebender.“
Dem kann ich mich nur anschließen. Es ist sehr wichtig, dass es derartige journalistische Arbeit gibt, die gerade nicht mit dem Mainstream schwimmt, sondern Wahrheiten berichten, die andere bewusst oder unbewusst verschweigen.