Aktuelle Meldungen
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Rechtsanwälte sind ein wichtiges, gleichberechtigtes Organ der Rechtspflege, nicht nur um das Rechtssystem zu wahren, sondern auch Übergriffe auf Einzelne abzuwehren und Gerechtigkeit herzustellen. Zudem besteht die Überzeugung, dass Rechtsanwälte eine besondere, gesellschaftliche Verantwortung haben und sich bei Missständen positionieren und öffentlich äußern müssen. Dies kann sich dann äußern in harter Kritik an Strukturen, Systemen und Verantwortungsträgern.
„In die Katastrophe aufgrund eigenwilliger Wege" - Predigt von Pastor Tscharntke 4. Februar 2018 (YouTube)
Am Sonntag den 4. Februar 2018 setzte Pastor Tscharntke von der Evangelischen Freikirche Riedlingen die Predigtreihe zur biblischen Heilsgeschichte fort. Predigttext waren diesmal die Kap. 33 und 34 aus dem 1. Buch Moose, wo folgendes zu lesen ist:
„Jakobs Aussöhnung mit Esau
1 Und Jakob erhob seine Augen und schaute, und siehe, Esau kam und vierhundert Mann mit ihm. Da verteilte er die Kinder zu Lea und zu Rahel und zu den beiden Mägden. (1. Mose 32.7) 2 Und er stellte die Mägde mit ihren Kindern voran, und Lea mit ihren Kindern hernach, und Rahel mit Joseph zuletzt. 3 Er selbst aber ging ihnen voraus und verneigte sich siebenmal zur Erde, bis er nahe zu seinem Bruder kam. 4 Da lief ihm Esau entgegen, umarmte ihn, fiel ihm um den Hals und küßte ihn; und sie weinten. 5 Als aber Esau seine Augen erhob, sah er die Weiber und die Kinder und sprach: Gehören diese dir? Er antwortete: Es sind die Kinder, mit welchen Gott deinen Knecht begnadigt hat. (Psalm 127.3) 6 Da traten die Mägde herzu samt ihren Kindern und verneigten sich. 7 Auch Lea kam herbei mit ihren Kindern, und sie verneigten sich; danach kam Joseph mit Rahel herbei, und auch sie verneigten sich. 8 Und er fragte: Was willst du denn mit jenem ganzen Heer, dem ich begegnet bin? Jakob antwortete: Ich wollte Gnade finden in den Augen meines Herrn! (1. Mose 32.14) 9 Esau antwortete: Ich habe genug, mein Bruder; behalte, was du hast! 10 Jakob antwortete: O nein! Habe ich Gnade vor deinen Augen gefunden, so nimm doch das Geschenk an von meiner Hand; denn deshalb habe ich dein Angesicht gesehen, als sähe ich Gottes Antlitz, und du warst so freundlich gegen mich! (2. Samuel 14.17) 11 Nimm doch den Segen von mir an, der dir überbracht worden ist; denn Gott hat mich begnadigt und ich bin mit allem versehen. Also drang er in ihn, daß er es annahm. (1. Samuel 25.27)
Familienrecht: Gerichtliche Anordnung des Wechselmodells?
Häufiger Streitpunkt zwischen den getrennt lebenden Eltern eines Kindes ist die Umgangsregelung. Wenn keine einvernehmliche Regelung erzielt werden kann, eine Vermittlung des Jugendamtes nicht weiter hilft, bleibt nur eine Antragstellung beim Familiengericht.
Gemäß § 1684 Abs. 3 BGB kann das Familiengericht den Umfang des Umgangsrechts und seine Ausübung näher regeln.
Durch Änderung der Lebensumstände oder aus sonstigen Gründen kann es erforderlich sein eine solche Umgangsregelung abzuändern.
Das Kammergericht Berlin hatte sich im vorigen Jahr mit einem Fall zu beschäftigen, wo die Eltern eines 5-jährigen Kindes über die Abänderung eines im Jahre 2014 gerichtlich geschlossenen Umgangsvergleichs stritten (KG, Beschluss vom 10.04.2017 – 16 UF 8/17). Das Kind hielt sich überwiegend bei der Mutter auf. Der Vater strebte nunmehr an, dass das Kind von beiden Eltern im gleichen Umfang betreut wird, das sogenannte paritätische Wechselmodell. Davon erhoffte er sich eine Verbesserung der zwischen den Eltern seit Jahren bestehenden Konfliktbelastung. Sein Antrag blieb erfolglos.
Arbeitsrecht: Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage
Gemäß § 4 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) muss der Arbeitnehmer innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist und daher das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung nicht aufgelöst wurde. Wird diese Frist versäumt, ist die Klage unzulässig, alle diesbezüglichen Rechte gehen dem Arbeitnehmer verloren. Das ist natürlich sehr nachteilig, deswegen sollte nach Erhalt der Kündigung sofort der Fachanwalt für Arbeitsrecht aufgesucht werden.
Was ist aber, wenn ohne Verschulden die rechtzeitige Klageerhebung nicht möglich war? Hier erlaubt das Gesetz in § 5 KSchG auch die spätere Zulassung der Klage. Denn war ein Arbeitnehmer nach erfolgter Kündigung trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt verhindert, die Klage innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung zu erheben, so ist auf seinen Antrag die Klage nachträglich zuzulassen.
Diese Ausnahmeregelung musste im Fall der Mandantin in Anspruch genommen werden. Diese bewohnte eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. In dem Haus wohnte auch noch ihre Mutter und deren Lebenspartner sowie weitere Verwandte. Zu dem Haus gehören 2 Briefkästen. Es war im Hause Regel, dass wenn eine Wohnungpartei den Briefkasten geleert, auch gleichzeitig die anderen Briefkästen lehrt. Die Post der anderen Mitbewohner werden dann entsprechend vor die Haustür bzw. auf die Treppe gelegt.
Eva Herman: Familiennachzug bringt Deutschland zu Fall (YouTube)
Kennen Sie Eva Herman? Wenn Ihnen der Name nichts sagt, das Gesicht erkennen Sie sicherlich. Eva Herman war über viele Jahre Sprecherin in der Tagesschau um 20:00 Uhr und das „Gesicht“ der ARD. Dies solange, bis sie öffentlich das Normalste von der Welt erklärte, nämlich dass Babys doch am Besten zu ihren Müttern gehören und nicht schon früh in Krippen gegeben werden. Diese Denkweise war den Mainstream-Medien offensichtlich ein Graus, so dass man begann, diese in der Öffentlichkeit zu verunglimpfen, was schließlich zur fristlosen Kündigung durch das öffentlich-rechtliche, mit Zwangsgebühren finanzierte Fernsehen führte. In was für schrecklichen Zeiten leben wir eigentlich?
Sicherlich nach einer schweren Zeit ist Eva Herman wieder zurück in der Öffentlichkeit. Die spricht für ihre Geradlinigkeit und ihren Charakter. Wir können nur empfehlen, einmal Ihre Homepage unter www.eva-herman.net zu besuchen. Es lohnt sich, der Informationswert ist hervorragend. Sie bekommen Tatsachen präsentiert, die sie in mit Zwangsgebühren finanzierten Medien nicht bekommen. Auch die Videos lohnen sich zu betrachten.
Familienrecht: Stoppt die Gender-Ideologie
Die UNO treibt aktiv die Gender-Ideologie voran. Dies teilweise verdeckt und nicht sogleich erkennbar, teilweise offen. Nun ist die UNO eine Institution, in der Völker und Menschen miteinander reden. Das ist zu begrüßen. Auf der anderen Seite darf man nicht vergessen, dass geschätzte 150 Länder der ca. 200 Mitgliedsländer keine Demokratien, ja Diktaturen oder gar verbrecherische Systeme sind.
Leider wird versucht, auch die Gender-Ideologie in Deutschland voranzutreiben. Parteien und Kirchen haben das für mich Antigöttliche und damit Antimenschliche dieser Ideologie noch nicht erkannt. Die „Initiative Familien-Schutz“ führt dazu unter anderem folgendes zutreffend aus:
„Die frühkindliche Bindung an die Mutter wird durch den milliardenteuren Krippenplatzausbau bedroht, Mütter sollen auf Teufel komm raus in den Arbeitsmarkt gedrängt werden. Durch hohe Belastungen mit Steuern und Abgaben sind immer mehr Familien auf 2 Einkommen angewiesen.
Ich lasse dich nicht, du segnest mich denn! - Pastor Jakob Tscharntke (YouTube)
Die Predigt am Sonntag, den 21.01.2018 in der GfK Riedlingen hatte zum Gegenstand die Geschehnisse, wie sie nachzulesen sind im 1. Buch Mose, Kap. 32, Verse 23-33.
Isaak hatte 2 Söhne, Esau und Jakob. Zur damaligen Zeit erhielt nur der erstgeborene Sohn vom Vater einen besonderen Segen. Diesen Erstgeburtssegen wurde aber durch eine List von der Mutter und Jakob nicht dem Esau zugesprochen, sondern Jakob. Als Esau dies mitbekam, war er auf Jakob sehr wütend, der um sein Leben fürchten musste. Somit war er Jahrzehnte praktisch auf der Flucht. Nun stand aber eine Begegnung an. Esau hatte mittlerweile eine große Gefolgschaft bzw. ein Heer, auch Jakob war zu einem großen Reichtum gekommen. Es war aber klar, dass Jakob mit seiner Gefolgschaft in einem Kampf untergehen würde. Damit wenigstens ein Teil gerettet würde, wurde seine Gefolgschaft und sein Hab und Gut in 2 Teile geteilt in der Hoffnung, dass wenigstens ein Teil überleben würde. So zog man den Mannen von Esau entgegen. Jakob hatte dabei den Fluss Jabbok zu überqueren und dabei passierte folgendes:
Mona Maja - Frauenmarsch 4. März 2018 (YouTube)
Wir hatten schon berichtet über die sexuelle Gewalt gegen Frauen, über die mutige Mona Maja aus Bottrop.
Diese hat nunmehr die Demonstration in Bottrop angesetzt für den 4. März 2018 um 14:00 Uhr.
Von der Seite der Mächtigen wird sie massiv angegriffen. Ohne vernünftigen Grund wurde ihr Portal gesperrt. Vermutlich hat man Angst und will so diese mutige Frau mundtot machen und die Wahrheit unterdrücken.
Es bleibt zu beten und zu hoffen, dass Mona Maja gesund bleibt und die Demo ein großer Erfolg wird.
Ihnen ein schönes Wochenende.
Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt
Sozialrecht: Unfallversicherungsschutz bei schulisch veranlasster Projektarbeit
Schüler stehen während des Besuchs der Schule unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Das Bundessozialgericht hat am 23.01.2018 einen Fall entschieden, wo ein 15-jähriger Realschüler im Rahmen einer schulischen Projektarbeit stürzte und seitdem auf den Rollstuhl angewiesen war. Streitig war hier, ob es sich um einen versicherten Unfall handelt. Der Sturz ereignete sich außerhalb des Schulgeländes nach Unterrichtsschluss.
Der Schüler sollte im Musikunterricht gemeinsam mit weiteren Mitschülern einen Videoclip erstellen.
Da die Schülergruppe den Clip im Unterricht nicht fertig stellen konnte, traf sie sich nach Unterrichtsschluss bei einem Mitschüler zu Hause mit Billigung der Musiklehrerin.
Im konkreten Fall kam es bei den Dreharbeiten unter der Schülergruppe zum Streit, der Schüler wurde auf dem Heimweg von einem anderen Mitschüler erheblich verletzt.
Nach sexueller Gewalt eines Migranten - Frauen-Demo in Bottrop (YouTube)
Wieder einmal wurde sexuelle Gewalt von einem Migranten gegen eine deutsche Frau ausgeübt. Diese wollte spätabends in einem Bottroper Park joggen. Dabei wurde gegen sie massive sexuelle Gewalt ausgeübt.
Zu Recht gab es Empörung, aber auch Gleichgültigkeit bis sinngemäß in die Richtung, sie sei ja selber schuld, als Frau abends noch herauszugehen. Das geht natürlich gar nicht.
Es ist bezeichnend, dass eine bottroper Frau, Mona Maja sich zu diesen unerträglichen Zuständen auf einem YouTube-Video zu Wort meldete. Es geschah das unglaubliche. Ihre Videos wurden mittlerweile 100-tausendfach aufgerufen. Es gibt mehr als 95 % positive Reaktionen. Dabei versucht das Netzdurchsuchungsgesetz, und damit Herr Maas und die Linken, sie zu sperren und damit mundtot zu machen.
Mona Maja ist eine sehr gute Frau, mutig und hat das Herz auf dem rechten Fleck. Sie hat für den 4. März 2018 eine Frauendemonstration in Bottrop angemeldet, zeigt auf diese Weise die unerträglichen Zustände und den Protest. Es ist beachtlich und kaum in Worte zu fassen, welches Engagement, welcher Mut, welches unglaubliche Gerechtigkeitsempfinden und welcher Kampfgeist diese Frau treibt. Mittlerweile gibt des mehrere Videos, deren Anschauung sich lohnt. Eines zeigen wir im Rahmen dieses Blog-Beitrages
Arbeitsrecht: Arbeitnehmer wird auch durch das Bundesdatenschutzgesetz geschützt
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat unter dem 27.07.2017 – 2 AZR 681/16 – ein arbeitnehmerfreundliches Urteil gesprochen. Dem Kläger in diesem Verfahren war es nicht erlaubt, die betriebliche EDV-Anlagen zu privaten Zwecken zu nutzen. Es war ein sogenannter Keylogger eingerichtet. Mit diesem war es dem Arbeitgeber möglich genau nachzuverfolgen, zu welchem Zeitpunkt welche Taste vom Kläger genutzt wurde. Außerdem wurden Protokolle und Screenshots gefertigt.
Nach Auswertung wurde dem Arbeitnehmer fristlos, hilfsweise fristgemäß gekündigt. Dies mit der Behauptung, er hätte während der Arbeitszeit den Dienst-PC privat genutzt.
Hier konnte das Bundesarbeitsgericht aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mitgehen. Der Einsatz des Keyloggers war der Arbeitgeberin nach § 32 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nicht erlaubt. Es fehlte bereits an dem durch die konkreten Tatsachen begründeten Anfangsverdacht einer Straftat oder einer anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung. Die Datenerhebung durch einen Keylogger bedeutet einen erheblichen Eingriff in das Recht des Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung. Es werden dabei alle Eingaben über die Tastatur eines Computers einschließlich des Zeitpunkts der Eingabe sowie des zeitlichen Abstandes zwischen 2 Eingaben erfasst und gespeichert. Die so gewonnenen Daten liefern nahezu ein umfassendes Profil, sowohl der privaten als auch der dienstlichen Nutzung. Darüber hinaus können besondere Arten von personenbezogenen Daten im Sinne von § 3 Abs. 9 BDSG oder auch andere sensible Daten wie z.B. Benutzernamen, Passwörter für geschützte Bereiche, Kreditkartendaten, PIN-Nummern etc. protokolliert werden, ohne dass dies für die verfolgten Kontroll- und Überwachungszwecke erforderlich wäre. Der Kläger hatte weder Veranlassung noch die Möglichkeit, bestimmte Inhalte als privat oder gar höchst persönlich zu kennzeichnen und sie damit dem Zugriff des Arbeitgebers zu entziehen. Dieser ohnehin schon gravierende Eingriff wurde noch dadurch verstärkt, dass die Arbeitgeberin regelmäßig Screenshots fertigte.