Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen und private Meldungen.

Neujahrsappell 2020 – Petra Paulsen (Video)

28. Februar 2020

Die Mutter von drei Kindern und Lehrerin an einer Hamburger Schule, Petra Paulsen, wurde bekannt durch ihren Fernsehauftritt, die Videos und Bücher, die es in die Bestsellerlisten schaffte. Ein Video habe ich Ihnen unten eingestellt.

Bekannt wurde Petra Paulsen auch durch ihre „offenen Briefe“, der Neuen unter der Überschrift „Neujahrsappell 2020“ wurde jetzt auf der Informationsplattform Epoch Times www.epochtimes.de veröffentlicht. Ich hatte Kontakt mit Petra Paulsen, die mir die Wiedergabe des Offenen Briefes erlaubte. Folgendes liegt ihr am Herzen:

„Sie, ja Sie, liebe Leserin, lieber Leser,
sind hoffentlich gut und gesund ins Jahr 2020 gekommen. Einen Publizisten in Leipzig war dieses Glück gemäß „Bild“ leider nicht beschieden. Dieser musste nach einem Einsatz im Stadtteil Connewitz, bei dem die Polizeikräfte mit Steinen, Flaschen und Feuerwerkskörpern angegriffen wurden, schwer verletzt notoperiert werden. Sowohl in Berlin als auch in Hamburg, wo ein Streifenwagen in Flammen aufging, nachdem unbekannter Täter zuvor eine Scheibe eingeschlagen und einen Böller hineingeworfen hatten, sind die Einsätze der Feuerwehr in der Silvesternacht laut „rbb24“ und „Welt“ deutlich gegenüber dem Vorjahr gestiegen.

Familienrecht: Umfang der Auskunftspflicht in Unterhaltssachen

27. Februar 2020

Bei Unterhaltsverpflichtungen ist im Gesetz geregelt, dass eine Pflicht zur Auskunftserteilung über die Einkünfte und das Vermögen besteht, wenn dies zur Feststellung der Unterhaltspflicht erforderlich ist. Eine solche Auskunft kann alle 2 Jahre gefordert werden (§ 1605 BGB).

Bei abhängig Beschäftigten, das heißt Arbeitnehmern, bezieht sich die Auskunftserteilung auf das Einkommen eines Jahres, das heißt also der letzten 12 Monate.

Bei Selbstständigen ist Auskunft zu erteilen über die Einkünfte in einem Zeitraum von regelmäßig 3 Kalenderjahren.

Wenn der Selbstständige Inhaber mehrerer Firmen ist und noch Gesellschaftsbeteiligungen eine Rolle spielen, wird das Ganze noch komplizierter.
Das Oberlandesgericht Dresden hatte sich im vorigen Jahr mit einem solchen Fall zu beschäftigen. Es ging hier um die Einkünfte aus einer Gesellschaftsbeteiligung.

§ 20 StGB - Offener Brief an den Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank zum Attentat von Hanau

26. Februar 2020

Wolfgang Meins von der „Achse des Guten“ https://www.achgut.com veröffentliche am 22.02.2020 den offenen Brief der Herrn Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. Wolfgang Meins, anerkannter Neuropsychologe, Arzt für Psychiatrie und Neurologie und apl. Professor für Psychiatrie, in den letzten Jahren überwiegend tätig als gerichtlicher Sachverständiger im sozial – und zivilrechtlichen Bereich, ein sehr kompetenter Mann. Ich bin froh, dass dieser den Mut hat und sich einmischt. Denn das was man liest in den Altmedien und hört von manchen Politikern, ist unerträglich. Nachfolgend abgedruckter Brief wurde am Freitag, den 21.02.2020, an Generalbundesanwalt Dr. Frank poststelle@generalbundesanwalt.de gesandt.

„Sehr geehrter Herr Generalbundesanwalt, sehr geehrter Herr Dr. Frank,

neben den medialen und politischen Reaktionen auf das Attentat von Hanau waren es leider vor allem auch Ihre Einlassungen, die mich als Bürger, aber auch als psychiatrischer Praktiker und Wissenschaftler in tiefe Sorge versetzt haben. Ich sehe nämlich die Gefahr, dass eine bedeutsame zivilisatorische Errungenschaft großen Schaden nehmen könnte: Der § 20 StGB, der bekanntlich die Frage der Schuldunfähigkeit definiert.

Erlauben Sie mir, auch wenn Ihnen der Inhalt natürlich geläufig ist, diesen Paragraphen kurz zu zitieren: „Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, (…) unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.“ Dazu erlauben Sie mir bitte einige Fragen.

Mietrecht: Keine Geldentschädigung für Mieter wegen heimlich installierter Kameras bei bloßer Überwachung des Außenbereichs der Wohnung und Vorliegen eines Unterlassungstitels

25. Februar 2020

Nach dem Beschluss des Landgerichts Berlin vom 02.10.2019 zum Aktenzeichen 65 S 1/19 liegt in der heimlichen Installation von Kameras ein schwerer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Mieter vor. Eine Geldentschädigung rechtfertigt dies aber dann nicht, wenn lediglich der Außenbereich der Wohnung überwacht wird und der Mieter gegen den Vermieter einen Unterlassungstitel erwirkt hat. In diesem Fall bleibt die Persönlichkeitsrechtsverletzung nicht sanktionslos.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Wohnungsmieter in Berlin im Jahr 2017 gegen seine Vermieter auf Zahlung einer Geldentschädigung in Höhe von mindestens 601 €. Hintergrund dessen war, dass die Vermieter heimlich Videokameras im Innenbereich des Hauseingangs und im ersten Innenhof des Mietobjekts installiert hatten. Der Mieter hatte bereits einen Unterlassungstitel erwirkt, woraufhin die Kameras wieder demontiert wurden. Das Amtsgericht Berlin-Neukölln wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Mieters.

Gott segne diesen Mann – historische Rede des Präsidenten der Vereinigten Staaten, Donald Trump! (Video)

24. Februar 2020

Der Mann ist einfach große Klasse – ein Segen für die USA und nach meiner tiefen Überzeugung auch für die Menschen. Im Gegensatz zu Obama oder Bush hat Trump noch keinen Krieg angefangen, zieht sich teilweise aus Kriegsgebieten zurück und stellt von Obama zurückgelassene Katastrophen infrage, sei es Afghanistan, Nordkorea oder die terroristische Staatsführung im Iran. Ich bin sehr dankbar, dass er den Atomvertrag gekündigt hat. Denn von der iranischen Regierung gehen für den Weltfrieden und für die Menschen große Gefahren aus. Präsident Trump hat alle Versprechen eingehalten, er macht neue Handelsabkommen zum Vorteil seines Landes, dämmt die ungezielte Einwanderung in sein Land, insbesondere aus Mexiko ein, bringt die Wirtschaft und die Infrastruktur in Schwung. Noch nie hat es so wenige Arbeitslose gegeben in den USA wie jetzt. Ach hätten wir eine Regierung, die genauso denken und handeln würde wie dieser Präsident. Leider haben Frau Dr. Merkel und ihre Gefolgsleute nur Schaden über unser Land gebracht, sie hörten damit auch nicht auf.

Für mich als Lebensschützer und Vorstandsmitglied des Vereines Kaleb e.V. www.kaleb.de eine besondere Freude erfahren zu dürfen, dass der Präsident der USA als erster Präsident eine Rede gehalten hat auf dem Marsch für das Leben, in den USA genannt – March for Life 2020.

Kein Recht auf illegale Einreise – Hervorragendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte!

21. Februar 2020

Am 14.02.2020 veröffentlichte der Nachrichtendienst https://de.sputniknews.com die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieser hat die Praxis des sogenannten „Push back“ für rechtens erklärt. Damit war die sofortige Zurückbringung von zwei afrikanischen Migranten nach Marokko kein Verstoß gegen die Menschenrechte. Stattdessen folgte der Gerichtshof der Argumentation Spaniens, es gebe kein Recht auf illegale Einreise.

Geklagt hatten 2 Männer aus Mali und von der Elfenbeinküste, die im Jahr 2014 illegal in Afrika in die spanische Enklave Melilla eindrangen und damit europäischen Boden betraten. Im Moment des Betretens spanischen Hoheitsgebietes unterstanden sie der Rechtsprechung der Europäischen Union (EU) und damit auch ihren Asylbestimmungen.

Die spanischen Grenzbeamten nahmen die beiden Männer fest und schoben sie sofort wieder nach Marokko ab, ohne Feststellung der Personalien, ohne Feststellung ihrer persönlichen Situation bezogen auf einen etwaigen Status als Flüchtling.

Sozialrecht: Ein Spaziergang in der Arbeitspause mit Folgen

20. Februar 2020

Häufig wird die Mittagspause auch dazu genutzt, private Besorgungen zu machen oder einfach nur sich die Beine zu vertreten.

Das Hessische Landessozialgericht hatte sich im Juni vorigen Jahres mit einem folgenschweren Spaziergang in der Mittagspause zu befassen.

Der Versicherte konnte seine Arbeitszeit weitgehend frei bestimmen, mittags hatte er das Firmengebäude für einen Spaziergang verlassen. Während dieses Spaziergangs stolperte er nun über eine Steinplatte und verletzte sich an den Handgelenken und Knie.
Es erfolgte eine Unfallmeldung bei der Berufsgenossenschaft.
Es kam dann, wie es kommen musste. Die Berufsgenossenschaft erkannte den Unfall nicht als Arbeitsunfall an. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass der Versicherte während einer Pause verunglückt ist und er in dieser Pause keine betriebsdienliche Tätigkeit verrichtet hat.
Auch der Einwand des Versicherten, dass er aufgrund seiner Arbeitsbelastung die Pause zur Fortsetzung der Arbeit, das heißt zu seiner Regenerierung brauchte, half nicht.

Auch eine Klage vor dem Sozialgericht blieb ohne Erfolg.

Unfallforscher bezweifelt Sicherheitsvorteil von Tempolimit

19. Februar 2020

Am 14.02.2020 veröffentlichte die freie Informationsplattform MMnews https://www.mmnews.de unter der obigen Überschrift einen Beitrag zum oft als behaupteten Sicherheitsvorteil bei Einführung eines Tempolimit, z.B. generell 130 km/h auf Autobahnen.

Ein solcher behaupteter Sicherheitsvorteil wird von Deutschlands führenden Unfallforscher Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), bestritten.

Zu einer solchen Behauptung gibt es überhaupt keine Daten, die einer wissenschaftlichen Überprüfung standhalten würden. Es ist also reine Behauptung ins Blaue hinein, reine Polemik.

Die Möglichkeit, in Deutschland auf Autobahnen schnell zu fahren hat über Jahrzehnte die Automobilwirtschaft gezwungen, die sichersten Autos der Weg zu bauen. Wenn Autos nur noch 100 km/h fahren dürften, wären die Anforderungen wesentlich geringer, die Ingenieure müssten sich nicht mehr anstrengen. Das ist ein Sicherheitsnachteil!

Erbrecht: Wer erbt, wenn Kinder nach Tod ihrer als Vorerbin eingesetzten Mutter als Nacherben ausschlagen, etwa die Enkel?

18. Februar 2020

Ein Mann setzt in seinem Testament seine Ehefrau als Vorerbin, seine erwachsenen Kinder zu Nacherben und seine Enkel zu Ersatznacherben ein. Als Vorerbin hat die Erbin das Erbe für die Nacherben zu erhalten und darf insbesondere keine Nachlassgegenstände verschenken. Als die Kinder ihr Nacherbe ausgeschlagen habe, glaubte sie, nun vollumfänglich über den Nachlass verfügen zu können. Sie verschenkte eines der geerbten Grundstücke an ihren Großneffen. Nach ihrem Tod hielten die Enkel sich für berechtigt, das Grundstück als Teil ihres Nacherbes von ihm heraus zu verlangen.

Zu Recht, urteilten die Richter des Landgerichts Bremen in ihrem Urteil vom 19.08.2019 zum Aktenzeichen 2 O 179/19. Die Ehefrau konnte trotz der Ausschlagung der Kinder das Grundstück nicht verschenken. Denn die Enkel sind als Ersatznacherben an die Stelle der Kinder getreten. Mit dem Tod der Ehefrau fällt ihnen damit die Erbschaft an und sie können die Herausgabe des Grundstücks verlangen.

Zwar fällt im Zweifel bei der Ausschlagung durch die Nacherben, das Erbe an den Vorerben zurück. Dies gilt aber nur dann, wenn der Erblasser nichts anderes angeordnet hat. Sind Ersatznacherben bestimmt, so deutet das darauf hin, dass der Erblasser diese bei Wegfall der Nacherben begünstigen will.

Björn Höcke kommt am 17.02.2020 zur Pegida nach Dresden (Video)

14. Februar 2020

In einem Video kommentiert Martin Sellner die Geschehnisse in Thüringen. Ein CDU-Politiker spricht von „Krebsgeschwür“ – skandalös. Bodo Ramelow, ein Vorsitzender der unbenannten SED, findet scheinbar Stalin und Lenin gut, bezeichnet ihn als Genossen – Huldigung von Massenmördern!

Sellner führt diese nicht hinnehmbare Äußerungen und Haltungen deutlich vor Augen, appelliert an seinen Zuschauer wach zu werden.

Wer sich ein eigenes Bild machen will, kann am 17.02.2020 auf der Pegida in Dresden Björn Höcke sehen und hören. Es ist Ihre Entscheidung nachzuplappern, was andere vorgeben oder sich zu informieren.

Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.