Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen und private Meldungen.

Märchenstunde mit Macron: Die Russen stecken hinter den Gelbwesten (Video)

13. März 2019

Unter dieser Überschrift wurde von https://deutsch.rt.com/ ein Video eingestellt zu den Verhältnissen in Frankreich und den jüngsten Reaktionen von Macron. Mir tut das französische Volk richtig leid. Das ganze Land leidet unter diesem Präsidenten, der die geringsten Umfragewerte hat von allen Präsidenten in Frankreich. Jetzt zieht er auch noch die „Daumenschrauben“ an und kürzt die Rechte der Bürger – für mich eine Schande.

Und dieser Mann wird hofiert von Angela Merkel, sie gibt ihm Küsschen links und rechts. Angela Merkel repräsentiert nach meiner Überzeugung nicht die Meinung der Mehrheit von uns Deutschen, repräsentiert nach der Mehrheit der Deutschen auch nicht unser Land. Solche „Freunde“ wie Herrn Präsidenten Macron muss man nicht haben, gerne aber natürlich das französische Volk.

Offensichtlich ist nunmehr seine neueste Idee, Schuld wären die Russen. Die Geschichte wird es zeigen, ich halte dies an der Stelle für ausgeschlossen. Die Probleme, die Frankreich hat, insbesondere durch die Zuwanderung, hat sie sich selber zuzuschreiben und nicht anderen. Aber beurteilen Sie bitte das unten eingestellte Video selbst. Danke RT Deutsch.

Ihnen weiterhin eine gute und erfüllte Woche.

Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt

Mietrecht: Abänderung der Verjährungsfristen für Ersatzansprüche des Vermieters

12. März 2019

Regelmäßig sind wir mit Fällen konfrontiert bei denen es nach Beendigung des Mietverhältnisses entweder um Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache einschließlich unterlassener bzw. mangelhaft durchgeführter vertraglich übernommener Schönheitsreparaturen gegen den Mieter bzw. umgekehrt um Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter auf Ersatz von Aufwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung geht. Für derartige Ansprüche gilt gemäß § 548 BGB eine gesetzliche Verjährungsfrist von sechs Monaten. Hier ist nach Rückgabe der Mietsache, gleich von welcher Seite aus noch Ansprüche geltend gemacht werden sollen, immer Eile geboten, damit diese wegen der kurzen Verjährung mit Versäumung der Frist durch eine dauerhafte Einrede nicht mehr durchsetzbar sind.

Diese kurze Verjährungsfrist darf auch nicht in einem Formularmietvertrag verlängert werden. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil zum Aktenzeichen VIII ZR 13/17 Ende 2017 einmal entschieden. Danach ist eine Formularvertragsklausel unwirksam, mit der die gesetzliche Verjährungsfrist für Ersatzansprüche des Vermieters von sechs auf zwölf Monate verlängert worden ist und der Beginn der Verjährungsfrist auf das Ende des Mietverhältnisses festgelegt wurde. Die gesetzliche sechsmonatige Verjährungsfrist hilft letztlich Mietern und Vermietern gleichermaßen, weil hierdurch möglichst schnell nach Rückgabe der Mietsache abgeklärt werden muss, ob Ersatzansprüche des Vermieters bzw. Ansprüche des Mieters bestehen oder nicht.

Was geschieht in Israel? (YouTube)

11. März 2019

Seit Jahren ist mir die Familie Goldberg bekannt. Die Familie stammt aus Israel, Zentrum der Familie ist Dr. Herbert Hillel Goldberg. Er ist Gründer der Organisation Lema`an Zion – Familie Goldberg – Jerusalem. Seit über 30 Jahren dient die gesamte Familie Schwachen und Bedürftigen in Israel.

Lema`an Zion ist sowohl bei säkularen als auch bei religiösen Juden in Israel anerkannt und geschätzt. Er und seine Gattin Leah stehen seit 1952 weltweit im Dienst des Allerhöchsten zum Wohl der Menschheit. Mittlerweile dient die gesamte Familie Goldberg dem Werk. So durfte ich sie auch schon mehrfach bei uns im Erzgebirge live erleben. Regelmäßig sind die Abende sehr gut besucht, man erfährt das neueste aus Israel, insbesondere Hintergründe aus Sicht von in Israel Lebenden. Es wird sicherlich auch in diesem Jahr eine Gelegenheit geben, nutzen Sie Sie!

Über die Homepage http://lemaanzion.de/ kann man sich auch weitergehende Informationen beschaffen. Die Homepage ist sehr informativ, enthält aktuelle Berichte aber auch biblische Betrachtungen. Darauf ist zur Beschreibung unter anderem folgendes zu lesen:

„Diese Webseite behandelt Themen aus religiöser, historischer und rechtlicher Perspektive, die für Juden und Freunde Israels von Belang sind. Sie bilden einen Teil der Wirkungsbereiche unter Hasbarah (Aufklärung, Kontaktpflege, PR) von LEMA´AN ZION und bringen relevante Informationen über eine Reihe von Themen wie die Torah (Bibel) betreffende Fragen, Antisemitismus, jüdisch-christliche Verhältnisse, den Staat Israel, die arabisch-israelischen Konflikte und anderes mehr. Die hebräischen Worte „Lema´an Zion“ bedeuten „um Zions willen“. Der Satz ist aus dem Propheten Jesaja in der Bibel: „Um Zions willen will ich nicht schweigen …“ (62, 1).“

KenFM im Gespräch mit: Hannes Hofbauer, Autor des Buches „Kritik der Migration“ (YouTube)

08. März 2019

Am 19. Februar 2019 veröffentlichte das freie Medium https://kenfm.de ein Interview von Ken Jebson mit Hannes Hofbauer. Hannes Hofbauer ist Autor des Buches „Kritik der Migration“, das Buch war Thema des Interviews. Der Autor ist 1955 geboren, studierte Wirtschafts- und Sozialgeschichte an der Universität Wien. Er arbeitet als Publizist und Verleger. Zahlreiche Titel hat er bereits veröffentlicht unter anderem „EU-Osterweiterung. Historische Basis – ökonomische Triebkräfte – soziale Folgen“, „Diktatur des Kapitals. Souveränitätsverlust im postdemokratischen Zeitalter“ und „Feindbild Russland. Geschichte einer Dämonisierung“.
Für mich war interessant zunächst zu hören, dass Hannes Hofbauer sich selbst als „links“ einordnet. Für ihn bedeutet dies, auf der Seite des „kleinen Mannes“, der Entrechteten und Armen zustehen. Wenn das politisch „links“ bedeutet, würden Linke dadurch sympathisch. Ich denke es hat mehr mit Menschlichkeit, Herzenswärme und christlichen Werten zu tun, die er offensichtlich verinnerlicht. Das Interessante an dem Mann ist aber auch, dass er kein ideologischer Spinner oder verbohrt ist, vielmehr nüchtern argumentiert, Fakten beleuchtet und daraus seine Schlüsse zieht.
Für die Migration ist dies eindeutig. Die von Frau Merkel und ihren Helfershelfern, z.B. Bertelsmann, veranlasste Migration ist für ihn ein Verbrechen an den Menschen. Insbesondere Migranten sind die 1. Opfer. Sie werden Ihrer Heimat beraubt, oftmals durch Krieg oder Ausbeutung, werden dann weiter ausgebeutet in den Ländern, in denen sie sich nicht wohl fühlen, die nicht ihre Heimat sind. Solange es Menschen gibt, ist das Seßhafte das Normale, die propagierte und aufgezwungene Migration das Unnormale.

Sozialrecht: Rückzahlung eines Gründungszuschusses bei Vollzeitbeschäftigung

07. März 2019

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat im November vorigen Jahres einen Fall entschieden, wo streitgegenständlich war die Rückzahlung eines Gründungszuschusses.

Der Kläger in dem Verfahren hatte nach Verlust seines Arbeitsplatzes im Jahre 2009 bei der Bundesagentur für Arbeit einen Gründungszuschuss für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit als Softwareentwickler beantragt. Der Gründungszuschuss wurde ihm gewährt.
Gleichzeitig gründete der Kläger jedoch auch noch mit weiteren Personen ein Unternehmen, das auch im Bereich der Softwareentwicklung tätig war. Nach ein paar Monaten schloss der Kläger mit diesem Unternehmen einen Arbeitsvertrag ab, wo er im Angestelltenverhältnis 40 Stunden arbeiten sollte. Die Bundesagentur für Arbeit erfuhr von diesem Umstand im Jahre 2014 und forderte darauf hin den Gründungszuschuss vom Kläger zurück.

Dieser wehrte sich dagegen und klagte, die Klage blieb jedoch erfolglos. Auch das Berufungsgericht, das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, hat ausgeführt, dass die selbstständige hauptberufliche Tätigkeit mit der Aufnahme des Arbeitsverhältnisses im Angestelltenverhältnis nicht mehr vorlag. Der Zweck des Gründungszuschusses während der Selbstständigkeit den Lebensunterhalt und die soziale Absicherung zu gewährleisten sei hierdurch entfallen.

CO2-Lüge? (YouTube)

06. März 2019

Auf der freien Informationsplattform https://kopp-report.de gab es am 26.02.2019 einen interessanten Beitrag. Dieser ging aus von EIKE – Europäisches Institut für Klima & Energie, deren Homepage ist https://www.eike-klima-energie.eu. Dort ist das Motto zu lesen:

„Nicht das Klima ist bedroht, sondern unsere Freiheit“.

Deren Sprecher, Professor Horst-Joachim Lüdecke im Bundestag – prompt lagen bei den Grünen die Nerven blank.

Herr Professor Lüdecke verlangte zunächst zu überprüfen, ob die Behauptung des Weltklimarates, CO2 wäre schuld an der Erderwärmung, zu überprüfen. Dafür gibt es nicht einen stichhaltigen Beweis.

Zutreffend führt er aus, zunächst seien die Temperaturschwankungen der letzten 150 Jahre zu vergleichen. Man wird dann Schwankungen feststellen innerhalb der natürlichen Variationen. Wetter ist keine Konstante, Wetter ist immer chaotisch und war es schon so lange, wie es die Erde gibt.

Zu Recht weist er darauf hin, dass unsere Erde CO2 benötigt, das heißt die Pflanzen. Die Sättigung an CO2 in der Atmosphäre ist zur Zeit von sehr gering, kritisch gering.

Mietrecht: Keine Mietminderung und keine Sanierungspflicht bei drohenden Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilz

05. März 2019

Mit großer Regelmäßigkeit trifft den Rechtsanwalt, zumal wenn er mietrechtliche Mandate zu bearbeiten hat, das Thema Schimmel. Ist der Vermieter bzw. die Bausubstanz schuld oder lüftet der Mieter nicht richtig.

Der Bundesgerichtshof hatte sich Ende 2018 in zwei Fällen mit der Frage zu beschäftigen, ob Mieter zu einer Mietminderung wegen der „Gefahr von Schimmelpilzbildung“ berechtigt sind. In beiden Verfahren handelte es sich bei den Klägern jeweils um Mieter von Wohnungen der Beklagten, die in den Jahren 1968 und 1971 unter Beachtung der damals geltenden Bauvorschriften und technischen Normen errichtet worden sind. Die Mieter begehrten dabei etwa wegen der „Gefahr von Schimmelpilzbildung“ in den gemieteten Räumen die Feststellung einer näher bezifferten Minderung sowie die Zahlung eines Kostenvorschusses für die Mängelbeseitigung.

Während die Vorinstanzen dem Begehren der Kläger stattgaben, beurteilt der Bundesgerichtshof die Lage in seinen Entscheidungen zu den Aktenzeichen VIII ZR 271/17 und VIII ZR 67/18 anders.

Wärmebrücken in den Außenwänden sind nicht als Sachmangel einer Mietwohnung anzusehen, wenn dieser Zustand mit den zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes geltenden Bauvorschriften und technischen Normen in Einklang steht.

Kein Platz für Lügenmäuler (YouTube)

04. März 2019

Auf der Homepage der Evangelischen Freikirche Riedlingen https://www.efk-riedlingen.de ist die Predigt vom 10.02.2019 eingestellt zum Thema: Kein Platz für Lügenmäuler. Der kurze Texte dazu findet sich in der Bibel ziemlich weit vorne, im Alten Testament, dort im 2. Buch Mose Kapitel 20, Vers 16 . dort heißt es:
„Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten.“.
Ist das für uns heute eigentlich noch eine Selbstverständlichkeit? Selbst wenn wir es nicht wollen sind wir jeden Tag anderen Menschen gegenüber unehrlich, lügen. Selbst wenn wir uns noch so anstrengen würden, gelingt es uns nicht einen Tag, dieses Gebot einzuhalten.
Der Prediger Pastor J. Tscharntke hat dieses Gebot zur Grundlage eine sehr gute Predigt gemacht. Immer mehr Menschen im Internet schauen sich die Predigten an.
Mit dem Lügen ist es schon wirklich „komisch“. Selbst Christen sind nicht frei davon. Und das passt natürlich gar nicht. Mit derselben Zunge, mit der ich Gott lobe verstoße ich einem Moment später gegen seine Gebote und Rede falsches Zeugnis – was für ein Dilemma.

Kein Volk. Kein Recht. Kein Diesel: COMPACT 3/2019 (YouTube)

27. Februar 2019

Bis zum 24. Februar 2019 kam der neue Beitrag von COMPACTTV auf 61.880 Aufrufe. Es ist ein sehr interessantes Interview des Herrn Elsässer mit dem Bundestagsabgeordneten der AfD Dirk Spaniel. Es geht um die Politik gegenüber der Automobilindustrie, gegenüber den Deutschen in Bezug auf die individuelle Mobilität.
Dirk Spaniel ist ein absoluter Fachmann, Insider, hat jahrzehntelang in führender Position in der Automobilindustrie gearbeitet und weiß genau was in Berlin mit den Deutschen gemacht wird. Alle Abgeordneten wissen, dass es von der Automobilindustrie keinen flächendeckenden Betrug gab. Richtig ist, es gab im einzelnen Fällen Betrug. Das Problem ist das Politikversagen. Denn die einschlägigen Vorschriften in der EU verbieten entsprechende Software, wobei es dann in der Vorschrift weiter heißt „es sei denn Schäden werden dadurch von den Motoren abgehalten“.

Die deutsche Automobilindustrie kann die abgasärmsten Autos bauen, wie die Entwicklung seit 15 Jahren in Kalifornien zeigt. Die Politik hat aber uns Deutsche sozusagen ins Messer laufen lassen. Es ist eine politische Eskalation, die gewollt ist. Das zeigt sich allein an dem Aufbau der Messstationen. Werden diese EU-konform aufgebaut, gibt es keine Fahrverbote in Stuttgart. Die Politik könnte dies jederzeit veranlassen, man will es aber nicht. Warum?

Den Leuten wird ein schlechtes Gewissen eingeredet, letztendlich will man die große Freiheit der individuellen Mobilität abschaffen. Dies war und ist schon immer das Ziel der Grünen und Linken.

Deliktsrecht: Haftung eines Hundehalters für Schäden bei Abwehrmaßnahmen

26. Februar 2019

In einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Koblenz vom 18.10.2018 hat dieses festgestellt, dass gegen nicht angeleinte heranlaufende Hunde effektive Abwehrmaßnahmen getroffen werden können. Kommt es dabei zu Schäden, haftet der Hundehalter in vollem Umfang. Es liegt im Regelfall weder eine Unterbrechung des Ursachenzusammenhangs noch ein zu berücksichtigendes Mitverschulden des Abwehrberechtigten vor.

Der Entscheidung liegt eine alltägliche Situation zugrunde: Ein Hund nähert sich einem Spaziergänger (mit oder ohne eigenen Hund), dieser empfindet den fremden Hund als Bedrohung und ergreift Abwehrmaßnahmen. Dabei kann der fremde Hund verletzt werden, regelmäßig stellt sich dann die Frage, ob dessen Eigentümer gegen den Abwehrenden ein Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 1 BGB zusteht, was voraussetzt, dass die Abwehrhandlungen rechtswidrig waren. Denkbar ist aber auch, dass der Abwehrende sich selbst verletzt und wie etwa in dem vom OLG Koblenz entschiedenen Fall stürzt. Dann ist fraglich, ob er seinerseits einen Schadensersatzanspruch gegen den Halter des fremden Hundes geltend machen kann.

Ein Anspruch des Geschädigten aus § 833 BGB kam in dem entschiedenen Fall deshalb nicht in Betracht, weil bereits fraglich war, ob sich in dem Sturz, dessen Ursache eigene Abwehrmaßnahmen gegen ein offenbar nicht aggressiven fremden Hund waren, die typische Tiergefahr realisiert hat. Jedenfalls stand der Hund unter menschlicher Aufsicht, dass er sich dem Geschädigten überhaupt nähern konnte, war nicht der Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens, sondern der Entscheidung seines Halters geschuldet, den Hund nicht anzuleinen. Ein Schadensersatzanspruch wurde von dem erkennenden Oberlandesgericht auf § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit der einschlägigen Gefahrenabwehrverordnung der Kommune (Schutzgesetz), gegen die der Halter des nicht angeleinten Hundes unstreitig verstoßen hatte, bejaht.

Schulte Anwaltskanzlei
Jörg Schönfelder
Rechtsanwalt

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.