Aktuelle Meldungen
Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten und Fachgebieten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen wie z.B. Versicherungs- oder Arbeitsrecht und private oder gesellschaftspolitische Meldungen. Schauen Sie doch auch einmal herein in die stets aktuellen Veröffentlichungen bei „Have a Look“, „Ortstermin“, „Anhörung“ und „Augenschein“.
Rechtsanwälte sind ein wichtiges, gleichberechtigtes Organ der Rechtspflege, nicht nur um das Rechtssystem zu wahren, sondern auch Übergriffe auf Einzelne abzuwehren und Gerechtigkeit herzustellen. Zudem besteht die Überzeugung, dass Rechtsanwälte eine besondere, gesellschaftliche Verantwortung haben und sich bei Missständen positionieren und öffentlich äußern müssen. Dies kann sich dann äußern in harter Kritik an Strukturen, Systemen und Verantwortungsträgern.
Der „Q-Plan" in den USA (YouTube)
Seit Oktober 2017 gibt es in den USA eine Aktion, die zunächst Rätsel aufgibt, vielleicht für Überraschungen sorgt. Es wird davon gesprochen, dass die im Rahmen dieses „Q-Plans“ die Korruption in den Vereinigten Staaten und der Welt aufgedeckt wird.
Überall in den USA gibt es Werbeplakate mit der US-Flagge und einem großen „Q“ darauf. Auch Prominente haben sich schon dazu geäußert.
Zu diesem Thema gab es schon eine Reihe von Veröffentlichungen in den freien Medien, so unter www.epochtimes.de, sehr interessant nachzulesen, die Spannung steigt. Das in den USA, aber auch insbesondere in Europa und in Deutschland das Thema „deep state“ (tiefer Staat) deutlich zu beachten ist, dürfte sich auch bei dem Letzten herumgesprochen haben. Was verstehe ich darunter: Das heißt Strukturen mit Macht und Einfluss, die an den offiziellen Gewalten, insbesondere an dem Willen des deutschen Volkes vorbei agiert und Dinge in die Wege leitet, die die Menschen nicht legitimiert haben, die die Menschen nicht wollen und Deutschland schweren Schaden zufügen. Dazu gehört der geplante Bevölkerungsaustausch. Selbst der letzte sogenannte „Gutmensch“ dürfte jetzt nicht mehr das Wort „Flüchtling“ ohne nachzudenken verwenden, vielmehr müsste er feststellen, dass die ganzen Ausländer, die zum großen Teil immer noch illegal in das Land kommen, keine Flüchtlinge sind im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention, sondern Menschen, die – möglicherweise aus nachvollziehbaren Entscheidungen heraus – unter Begehung von Straftaten nach Deutschland eindringen und sich in Deutschland aufhalten.
Ruhen des Arbeitslosengeldes oder Krankengeldes bei Urlaubsabgeltung gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG?
In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, ob es zum Ruhen von Krankengeld oder Arbeitslosengeld kommt, wenn Urlaubsabgeltung gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG gezahlt wird.
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG Urlaub abgelten, wenn dieser wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Urlaub in Natur nicht mehr nehmen konnte. Dabei soll jetzt nicht problematisiert werden, ob und wann der Arbeitnehmer auf den Urlaub und damit auf die Urlaubsabgeltung verzichten kann. Die tatsächliche Urlaubsabgeltung hat beim Bezug von Krankengeld oder Arbeitslosengeld I unterschiedliche Auswirkungen:
Nach dem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 30.05.2006, Aktenzeichen: B 1 KR 26/05 R handelt es sich bei dem Anspruch auf Abgeltung nicht genommenen Urlaubs (Urlaubsentgelt) nicht um einen Abfindungsanspruch, sondern um ein Surrogat des nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr erfüllbaren Anspruchs auf Befreiung von der Arbeitspflicht. Anders als beim Arbeitslosengeld I enthält § 49 SGB V keine dem § 157 Abs. 2 SGB III nachempfundene Regelung. Demzufolge führt die Urlaubsabgeltung beim Krankengeld nicht zum Ruhen des Anspruchs für die Tage, für die Urlaubsabgeltung gezahlt wird.
In der Praxis bedeutet dies, dass es vollkommen unschädlich ist, Urlaubsabgeltung zu vereinbaren z.B. in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich, wenn der Arbeitnehmer auch über das vereinbarte Ende des Arbeitsverhältnisses Krankengeld bezieht.
„Totaler Einsatz im Gebet und Kampf" (YouTube)
Pastor Jakob Tscharntke von der EFK Riedlingen hat am 05.08.2018 gepredigt über den Abschnitt in der Bibel, dort im Alten Testament, dem 2. Buch Mose, Kapitel 17, Verse 8-16.
Was war bisher mit Gottes Volk geschehen? Nach der zehnten Plage, die Gott über die Ägypter geschickt hat, konnte das Volk Israel die Gefangenschaft in Ägypten verlassen. Der Auszug Israels hat dem Pharao überhaupt nicht gepasst. Denn mit den Männern und Frauen Israels verließen Ägypten auch billige und fleißige Arbeitskräfte. Zudem fühlte er sich in seiner Ehre und seinem Ego geknickt und jagte deswegen mit seiner Streitmacht dem Volk Israel hinterher. Damit das Volk Israel das Schilfmeer durchqueren konnte, hat Gott dieses geteilt. Nunmehr konnte Gottes Volk „trockenen Fußes“ das Schilfmeer durchqueren. Der Pharao befahl seinen erlesenen Kämpfern, mit ihren 600 Streitwagen dem Volk Israel durch das Schilfmeer zu folgen. Das hat Gott aber nicht zugelassen. Das Meer kam zurück und vernichtete die ägyptische Streitmacht, das Volk Israel war gerettet.
Nun begannen die 40 Jahre, die das Volk Israel geführt von Mose durch die Wüste zurücklegen musste, bis es schließlich in das verheißene Land, das heutige Israel, kam.
In einem Teil des von Gott verheißenen und dem Volk Israel zugesprochenen Landes war bewohnt von den Amalekitern, einem durchaus mutigen und kampferprobten Volk.
Strikte Trennung ist die Lösung des Islam-Problems (YouTube)
Der Bundestagsabgeordnete der AfD, Dietmar Friedhoff gab PI-NEWS TV ein Interview zur aktuellen Situation in Deutschland unter Berücksichtigung der Einwanderung und der damit zunehmenden Islamisierung.
In der Analyse hat er recht. Im Koran hat der Verfasser allen Muslims jegliche Änderung bei Tode verboten. Das führt dazu, dass der Islam sich seit 1500 Jahren nicht geändert hat und sich in Zukunft auch nicht ändern wird. Insofern ist es ein Irrglauben von nicht klar Denkenden, die von einem „aufgeklärten Islam“ reden.
Das hat weiterhin zur Folge, dass der Islam niemals zu Deutschland gehören kann. Denn unsere Werte, der christliche Glaube und Demokratie steht im diametralen Widerspruch zum Islam und wird von diesem radikal abgelehnt. Er wird auch radikal abgelehnt von den meisten Muslimen, die hier leben. Auch wenn sie es jetzt noch nicht so öffentlich kundtun, wollen sie, ja dürfen sie damit nichts zu tun haben. Jeder der dies nicht erkennt, ist für mich ein Träumer.
Junge Freiheit 22./29.12.2017
Unter „Zitate“ war Folgendes zu lesen:
„Kenntnislose aller Gesellschaftsgruppen sprechen gern vom goldenen Zeitalter islamischer Toleranz im mittelalterlichen Spanien. Sie wissen nicht, dass diese Toleranz im späten 11. Jahrhundert fast ausnahmslos in fundamentalistischer Intoleranz umschlug. (…) Man bevorzugt eine Art Kuschel-Geschichte und -Theologie á la „Islam bedeutet Frieden“. Das ist sympathisch und integrationspolitisch gut gemeint. Als Erziehung zur grundgesetzlich gebotenen Toleranz ist diese theologische Scheuklappen-Lyrik töricht bis gefährlich.“
Michael Wolffsohn, deutsch-israelischer Historiker, in der „Welt“ vom 13.12.2017
Strafrecht: Vorwurf fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs – Einstellung
Dem Mandanten wurde vom Amtsgericht gemäß § 111 a StPO die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen. Was war passiert?
Für den Richter bestand der dringende Verdacht für eine fahrlässige Gefährdung im Straßenverkehr gemäß § 315 c Abs. 1 Nr. 1 b StGB. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.
An diesen Vorwurf konnte man wirklich denken. Denn aus unerklärlichen Gründen, glücklicherweise auf einer unbefahrenen Nebenstraße, war der Mandant mit seinem Fahrzeug von der Fahrbahn abgekommen und hatte einen Zaun beschädigt. Dies wurde nunmehr zurückgeführt auf eine Übermüdung, auf jeden Fall auf eine bestehende Fahrtauglichkeit vor Antritt der Fahrt.
Glücklicherweise wandte sich der rechtsschutzversicherte Mandant im frühen Stadium des Verfahrens an seine Rechtsanwälte, die Rechtsanwälte der Schulte Anwaltskanzlei, Clausstraße 72, 09126 Chemnitz. Nachdem der bearbeitende Rechtsanwalt Thomas Schulte LL.M. Akteneinsicht genommen hatte, wurde die Sache mit dem Mandanten besprochen und beim zuständigen Landgericht Dresden entsprechende Rechtsmittel eingelegt. Denn was war tatsächlich passiert? Der Mandant war ein guter Sportler, kerngesund was auch durch ein von uns eingeholtes ärztliches Attest bestätigt wurde. Die Freunde haben zusammen Sport gemacht, waren in der Sächsischen Schweiz klettern. Alles war gut, der Gipfel wurde erklommen, alle waren glücklich.
Israeltag - The Maccabeats „Home Israel" (YouTube)
Am 05.08.2018 war der sogenannte Israelsonntag.
Der Israelsonntag erinnert seit dem 16. Jahrhundert an den Gedenktag der Zerstörung des Jerusalemer Tempels. Dieser Israelsonntag wird immer gefeiert am zehnten Sonntag nach dem Trinitatisfest. Das Wort Trinitatis ist lateinisch und bedeutet „Dreiheit“. Trinitatis ist das Fest des dreieinigen Gottes, der sich nach der Bibel den Menschen als Vater, als Sohn und als Heiliger Geist offenbart hat.
Elf Wochen nach Pfingsten, dem Geburtsfest der Kirche, denken die christlichen Gemeinden an Israel und dem bleibenden Bund Gottes mit seinem Volk, an die Verbundenheit von Christen und Juden, nicht zuletzt auch an die komplexe, vielfach mit Schuld beladende Geschichte der Kirchen im Umgang mit den jüdischen Gemeinden und Gottes Volk.
In diesem Jahr macht das Gedenken an Israel aber eine besondere Freude. Dies wegen des Bestehens des Staates Israel seit 70 Jahren. In Israel und auf der ganzen Welt waren diesbezüglich große Feierlichkeiten.
SWR Nachtcafé ausgeladen - Petra Paulsen dafür bei Schrang TV (YouTube)
Petra Paulsen müssten Sie kennen. Sie ist Lehrerin, Mutter von drei Kindern, war im letzten Jahr Gast in der ZDF Sendung „Wie geht es Deutschland“. Sie hat die Wahrheit gesagt, hat die schlimmen Zustände in Deutschland beschrieben. Die Sendung war ein absoluter Renner.
Im anschließenden Interview auf Schrang TV, wurde die damalige ZDF Sendung noch einmal besprochen. Mittlerweile hat dieses Interview mehr als 1,5 Millionen Aufrufe auf YouTube.
Nunmehr war Petra Paulsen erneut eingeladen, diesmal beim SWR Nachtcafé. Dieses Mal wurde Frau Paulsen ausgeladen, vermutlich war sie dem Sender der Wahrheit zu nahe und damit den tatsächlichen Verhältnissen zu kritisch gegenüber.
Anordnung einer MPU bei einmaliger Trunkenheitsfahrt?
Jeder weiß, wie schwer ein sogenannter „Idiotentest“ zu bestehen ist. Dabei geht es bei dieser sogenannten medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) um die Frage, ob der Verkehrsteilnehmer zukünftig in der Lage sein wird, verkehrssicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Dies gilt natürlich auch bei Trunkenheitsfahrten.
Geregelt ist die Frage zunächst in der sogenannten Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Gemäß § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 FeV kann seitens der Fahrerlaubnisbehörde bei Vorliegen einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht, oder beim Vorliegen mehrerer im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehenden Straftaten zur Klärung von Eignungsfragen die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens angeordnet werden.
Strand-TV: Özil Flop, Moschee Stop (YouTube)
COMPACTTV hat unter der obigen Überschrift ein Nachrichtenvideo eingestellt – trotz Ferien.
Erstaunlich, bis zum 31.07.2018 gab es über 45.000 Aufrufe und 1130 Kommentare. Die Themen unter der Überschrift bewegen offensichtlich die Menschen.
Im Gespräch wird die Einordnung des Verhaltens des Herrn Özil versucht, fußballerisch für einen Mannschaftssport wahrscheinlich kein Verlust. Im Beitrag wird dennoch die Bedeutung herausgearbeitet. Angela Merkel hat sich hinter Özil gestellt, dass spricht Bände und mahnt erneut zur Vorsicht und Kritik.