Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten und Fachgebieten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen wie z.B. Versicherungs- oder Arbeitsrecht und private oder gesellschaftspolitische Meldungen. Schauen Sie doch auch einmal herein in die stets aktuellen Veröffentlichungen bei „Have a Look“, „Ortstermin“, „Anhörung“ und „Augenschein“.

Rechtsanwälte sind ein wichtiges, gleichberechtigtes Organ der Rechtspflege, nicht nur um das Rechtssystem zu wahren, sondern auch Übergriffe auf Einzelne abzuwehren und Gerechtigkeit herzustellen. Zudem besteht die Überzeugung, dass Rechtsanwälte eine besondere, gesellschaftliche Verantwortung haben und sich bei Missständen positionieren und öffentlich äußern müssen. Dies kann sich dann äußern in harter Kritik an Strukturen, Systemen und Verantwortungsträgern.

Anis Amri - Welt wirft weitere Fragen auf (YouTube)

29. August 2018

Selbst die Mainstream-Medien interessieren sich dafür, welche Hintergründe das hinterhältige und grausame Attentat von Anis Amri auf dem Weihnachtsmarkt des Berliner Breitscheidplatzes hatte.

In dem unten eingestellten Video wird zunächst noch einmal gezeigt die zufällige Videoaufnahme eines Berliner Taxifahrers über die grausame Tat des Terroristen.

Herausgeber der Tageszeitung „Welt“, Stefan Aust, bringt ganz klar nochmals zum Ausdruck, dass die Gefährlichkeit von Anis Amri von Beginn an bekannt war. Er hatte Kontakt zu einem Hassprediger, es gibt eindeutige Botschaften, dass es zu diesem Attentat kommen wird. Amri berichtet davon, sich eine Kalaschnikow kaufen zu wollen, beschafft sich Baupläne für Bomben. Polizei und Verfassungsschutz von Bund und Ländern arbeiteten eher gegeneinander als miteinander. Man hat ihn laufen lassen und das Risiko der Tötung von Menschen in Kauf genommen, um an weitere Informationen zu kommen.

Grundstückskaufpreisminderung bei öffentlicher Widmung von Teilflächen

28. August 2018

Wir vertreten eine Mandantin, die Anfang 2015 ihr mit einem Haus bebautes Grundstück, das am äußersten rechten Rande einen Streifen von ca. 88 m² als Verkehrsfläche aufwies, zu 160.000,00 € etwa 10 % unter dem geschätzten Verkehrswert verkaufen musste. Der Streifen, der nicht asphaltiert oder sonst erkennbar einer Straße glich, war öffentlich gewidmet, da es hinter dem bebauten Grundstück der Mandantin weitere bebaute Grundstücke gab, die den Weg zur verkehrsmäßigen Erschließung bedurften. Im Notarvertrag wurde der Kaufgegenstand als Gebäude- und Freifläche, sowie Verkehrsfläche ausdrücklich bezeichnet. Außerdem enthielt der Notarvertrag eine Bestimmung, wonach bis auf drei konkret geregelte Fälle, den der im Streit befindliche nicht entsprach, eine darüber hinausgehende Haftung für die Freiheit des vertragsgegenständlichen Grundbesitzes von ihm unbekannten Rechtsmängeln durch den Veräußerer ausschloss.

Mitte 2018 erklärt nunmehr die Käuferin vertreten durch eine größere Rechtsanwaltskanzlei die Minderung des Kaufpreises und fordert einen Betrag von etwas mehr als 5.000,00 € von unserer Mandantin zurück. Der Verkauf eines Grundstückes, das in Teilen dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmet sei, stelle einen Rechtsmangel dar. Dies wurde unter Verweis auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm vom 14.01.2016 ohne Nennung des Aktenzeichens begründet. Berechnet wurde der Minderungsbetrag an Hand des Kaufpreises des bebauten Grundstückes anteilig für die unbebaute Verkehrsfläche von 88 m² abzüglich des tatsächlichen Wertes solcher Verkehrsflächen laut Gutachterausschuss des zuständigen Landkreises 48,00 € pro Quadratmeter.

Anis Amri – Wer hat sich sonst noch strafbar gemacht? (YouTube)

27. August 2018

Ex-Polizist und Bestsellerautor Stefan Schubert im Interview mit Thorsten Schulte zum Thema Morde von einem „angeblichen Flüchtling“ Anis Amri und mögliche Beteiligung von Dorothea Merkel, Thomas de Maizière, Heiko Maas und andere.

Wir hatten schon berichtet über das neue Buch des Bestsellerautors Stefan Schubert „Die Destabilisierung Deutschlands“, eines mit erschreckenden Enthüllungen. Es bleibt abzuwarten, wie es nach der Veröffentlichung dieses Buches weitergeht, es kann für viele Politiker in leitenden Funktionen ein böses Ende nehmen.

Denn die Ermittler und Polizeibeamten haben endgültig die Nase voll, können das, was in Deutschland passiert und was von führenden Politikern gemacht wird und zu verantworten ist, nicht mehr für sich behalten sondern müssen die Menschen warnen. Das führte dazu, dass Stefan Schubert, einem sehr informierten und gut vernetzten Ex-Polizisten mehr als eindeutige Informationen zur Verfügung stellte.

So ist schon die Rede von folgenden möglichen Straftaten, wegen der zu ermitteln sein wird:

§ 258 a StGB „Strafvereitelung im Amt“. Im dortigen Abs. 1 heißt es:

Die Destabilisierung Deutschlands (YouTube)

24. August 2018

Stefan Schubert, ehemals Polizist und jetzt mehrfacher Bestsellerautor, hat sich auf dem Gebiet der inneren Sicherheit einen Namen gemacht. Nach wie vor hat er enge Beziehungen zu Polizisten, besonderen Einheiten und Geheimnisträgern. Nach monatelangen Recherchen, Hintergrundgesprächen und Sichtung von streng geheimen Unterlagen hat Schubert ein neues Buch mit dem Titel „Die Destabilisierung Deutschlands“ veröffentlicht.

Teil des Buches sind die Enthüllungen rund um den Fall Anis Amri. Dieser islamische Terrorist ermordete 12 und verletzte 70 Menschen, als er einen arglosen polnischen Trucker ermordete und mit dessen 40 Tonner in den Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz raste.

Vielen war schon immer komisch, warum Amri seinen Reisepass unter dem Fahrersitz des Lkw gelassen haben soll, wo er sich doch auf die Flucht eingestellt hatte. Auch hat man sich gewundert, warum der Terrorist in Italien von den Ermittlern getötet und damit mundtot gemacht wurde. Verwunderlich ist auch, warum Dorothea Merkel Jahre gebraucht hat, mit den Opfern Kontakt aufzunehmen.

Bekannt war, dass hochrangige Terrorermittler beim Generalbundesanwalt einen Haftbefehl gegen Anis Amri beantragten, ja geradezu um den Erlass eines solchen bettelten. Das wurde vom Tisch gewischt. Warum?

Mietrecht: Ein cleverer Vermieter? Wenn dieser die Rechnung ohne den Gesetzgeber macht.

23. August 2018

Unserem Mandanten flatterte dieses Jahr für den Abrechnungszeitraum 2017 eine Betriebskostenabrechnung mit einer satten Nachzahlung ins Haus. Dies war vor allem dem Umstand geschuldet, dass der Vermieter, der wiederum einen Ablesedienst beauftragte, für das Jahr 2016 falsche, weil zu geringe, Ablesewerte der Wärmezähler zu Grunde legte. Dies führte für 2016 bei unserem Mandanten zu einer teilweisen Erstattung der geleisteten Vorauszahlungen. Dachte sich scheinbar der Vermieter, macht nichts, korrigieren wir die Angelegenheit und lassen den Mieter dann in 2017 das für 2016 nicht Abgerechnete mitbezahlen. Dies scheint vernünftig und wäre doch nur gerecht, schließlich ist der Verbrauch ja gegeben, nur eben nicht in 2016. Der Vermieter war selbst noch so frei und sich wahrscheinlich auch sicher, dass diese Gesprächigkeit kein Auswirkungen hat, dem Mieter auf Nachfrage mitzuteilen, dass bei der Ablesung für 2016 die Zähler in Ordnung gewesen seien, der Ableser jedoch nicht den richtigen Wert vor Ort abgelesen und vermerkt hätte. Die richtigen Verbrauchsdaten für 2016 und für 2017 waren nicht mehr zu ermitteln.

Es steht dem Mieter selbstverständlich frei, die Vorgehensweise des Vermieters zu akzeptieren. Er war damit jedoch nicht einverstanden und wandte sich an unsere Kanzlei.

Südafrika am Rande eines Bürgerkrieges: Mord und Rassismus gegen Weiße (YouTube)

22. August 2018

Kann man diese Überschrift glauben? Leider ist es Realität.

Nach dem Ende der Apartheid, öffentlichen und freien Wahlen haben natürlich die in Südafrika lebenden Schwarzafrikaner aufgrund ihrer Mehrheit die Regierung gestellt. Unter Nelson Mandela gab es noch gute Zeiten, nach dessen Tod begann die Verfolgung der Weißen, insbesondere zunächst der weißen Farmer in Südafrika.

Das führte zum einen dazu, dass Millionen Weiße, deren Familien schon seit Hunderten von Jahren in Südafrika leben, ihre Heimat verlassen haben, vielfach in Richtung Kanada, Australien, Neuseeland und USA. Damit ging einher der wirtschaftliche Abstieg des Landes. Denn die Weißen waren und sind überwiegend gut gebildet, Leistungsträger der Gesellschaft. Südafrika war früher ein Nahrungsmittel exportierendes Land, nunmehr müssen Nahrungsmittel aber auch andere Güter eingeführt werden. Dies liegt auch an der Misswirtschaft und der Korruption der jetzt Regierenden.

Nunmehr geht es insbesondere den weißen Farmern an ihr Eigentum und ihr Leben. Zahlreiche Landwirte wurden schon ermordet, teils auf bestialische Weise. Die grobe Richtung ist klar, wird von Teilen der politischen Führung offen ausgesprochen: Den weißen Landwirten soll ihr Eigentum weggenommen und den schwarzen Afrikanern gegeben werden. Angst und Schrecken wird verbreitet.

Sozialrecht: Bezahlt das Sozialamt einen Grabstein?

21. August 2018

Das Sozialgericht Mainz hatte sich im Juni diesen Jahres mit der Frage zu beschäftigen, ob das Sozialamt Kosten in Höhe von 3.100 € für einen Grabstein übernehmen muss.
Bereits im Jahre 2010 hatte die Klägerin in der Sache Bestattungskostenbeihilfe für ihre verstorbene Tochter bei dem Sozialamt der beklagten Stadt beantragt. Daraufhin war ihr ein Betrag in Höhe von 2.487,92 € für die Bestattungs- und Friedhofskosten bewilligt worden. Rund 4 Jahre später beantragte die Klägerin dann die Übernahme der Grabsteinkosten in Höhe von 3.100 € . Diesen Antrag nun lehnte die Stadt ab mit der Begründung, es bestehe kein Anspruch auf Bewilligung der Kosten für einen Grabstein. Die Stadt meinte, ein Holzkreuz sei durchaus ausreichend. Zudem sei der Grabstein mit einem Preis von 3.100 € unverhältnismäßig. Es wäre durchaus möglich Grabsteine auch für 300 € zu erwerben.

Hiergegen erhob die Klägerin zu recht Klage zum Sozialgericht Mainz. Sie verwies darauf, dass die Aufstellung eines Grabsteines auf dem örtlichen Friedhof, wo ihre Tochter beerdigt ist, üblich sei und verwies auf die Friedhofssatzung.
Das Sozialgericht Mainz hat der Klage zumindest teilweise stattgegeben und der Klägerin einen Betrag in Höhe von 1.856 € zugesprochen.
Zu den Bestattungskosten gehörten im Falle der Klägerin auch die Kosten eines einfachen Grabsteines. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass religiöse Vorschriften und örtliche Gepflogenheiten bei der Übernahme von Bestattungskosten berücksichtigt werden könnten.

Der stumme Schrei! (YouTube)

20. August 2018

Ist schon wirklich dramatisch, was Menschen uns gegenseitig antun. Das wird umso schlimmer, als die eigene Not wächst und der andere sich nicht wehren kann.

So ist es auch bei der Abtreibung. Egal welche Ursache sie haben, die Nöte bei den werdenden Eltern sind ernst zu nehmen. Ein leichtfertiger Umgang ist regelmäßig auszuschließen. Leider halten viele nicht dem Druck stand und entscheiden sich für den vermeintlich „leichteren Weg“ der Abtreibung. Welch ein Drama.

Zum einen wissen die werdenden Eltern, insbesondere die Mütter nicht, was sie sich selber antun. Diese Tat werden sie nie vergessen, vielfach werden die Frauen krank, leiden unter Depressionen, werden ihres Lebens nicht mehr froh, werden von einer unermesslichen Schuld bedrückt.

Deutschland und seine IRREN! (Video)

17. August 2018

Kennen Sie Jasinna?

Wenn nein, haben Sie etwas verpasst.

Die Frau ist mutig und intelligent, fing im Jahr 2011 an selbst Videos zu machen. Wie Sie selber sagte, hatte sie davon keinen „Plan“.

Jasinna hat sich weiterentwickelt. Dies nicht nur bei der Betrachtung der Geschehnisse in Deutschland und der Welt, sondern auch als kritischer Mensch, freier Bürger. Dies schlägt sich nieder in der absoluten Top-Qualität ihrer aktuellen Beiträge.

Strafrecht: Ein überraschter Beschuldigter

16. August 2018

Anfang des Jahres kam ein Mann in unsere Kanzleiräume der kurz vorher erstmalig schriftlich durch die zuständige Staatsanwaltschaft informiert worden war, dass gegen ihn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Bestechung und mittelbarer Falschbeurkundung bereits seit dem 14.04.2016 läuft.
Der Vorwurf lautete konkret, dass er im Zusammenwirken mit anderen Schulungsteilnehmern im Rahmen einer ADR-Gefahrgutschulung zur Erlangung einer gleichnamigen ADR-Bescheinigung (Gefahrgutführerschein) durch die Industrie-und Handelskammer den Prüfer mit einer Geldzahlung bestochen habe, damit dieser die theoretische Ausbildung verkürzt durchführt, die Teilnehmer trotzdem zur Prüfung zulässt und das Zertifikat ausstellt.
Gleichzeitig wurde ihm Gelegenheit gegeben sich hierzu zu äußern. Der Vorgang soll sich im März 2013 zugtragen haben. Er war bereits seit 1994 im Besitz eines solchen Gefahrgut-führerscheins, den er einmal nach fünf Jahren auf Veranlassung seines damaligen Arbeitgebers in einem 1-Tages-Kurs auffrischen musste.

Unser Mandant ist Ende 2013 aus dem Fuhrunternehmen, auf dessen Veranlassung die Schulung stattfand, ausgeschieden, konnte zudem den Rest des Jahres 2013 wegen Krankheit keinen Lastkraftwagen mehr fahren und die Bescheinigung wurde ihm auch nicht mehr ausgehändigt. Danach trat er eine Umschulung zum Busfahrer an und lenkt seit dem erfolgreichen Abschluss im Jahre 2014 Busse.

Völlig überraschend kam ihm dann die strafrechtliche Offenbarung der zuständigen Staatsanwaltschaft ins Haus. Der Mandant wirkte auf uns absolut glaubwürdig und nach erfolgter Einsicht in die Ermittlungsakte rieben wir uns auch verdutzt die Augen. Es gab keinerlei konkrete Hinweise darauf, dass irgendetwas an dem Vorwurf gegenüber unserem Mandanten dran sei.

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen Ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden. Jesus, Gottes Sohn, hat schon in der Bergpredigt die „Goldene Regel“ verkündigt, nachzulesen in der Bibel im Neuen Testament, Matthäus 7 Vers 12, wo er sagte: „Alles nun, was ihr wollt, dass euch die Leute tun sollen, das tut ihnen auch! Das ist das Gesetz und die Propheten.“ Diese „Goldene Regel“ finden Sie in keiner Religion, auch nicht im Islam, Buddhismus oder Hinduismus.