Aktuelle Meldungen
Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten und Fachgebieten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen wie z.B. Versicherungs- oder Arbeitsrecht und private oder gesellschaftspolitische Meldungen. Schauen Sie doch auch einmal herein in die stets aktuellen Veröffentlichungen bei „Have a Look“, „Ortstermin“, „Anhörung“ und „Augenschein“.
Rechtsanwälte sind ein wichtiges, gleichberechtigtes Organ der Rechtspflege, nicht nur um das Rechtssystem zu wahren, sondern auch Übergriffe auf Einzelne abzuwehren und Gerechtigkeit herzustellen. Zudem besteht die Überzeugung, dass Rechtsanwälte eine besondere, gesellschaftliche Verantwortung haben und sich bei Missständen positionieren und öffentlich äußern müssen. Dies kann sich dann äußern in harter Kritik an Strukturen, Systemen und Verantwortungsträgern.
Öffentliches Straßenrecht/Zivilrecht: Straßenbaulast und Verkehrssicherungspflicht
Uns suchte kürzlich die Eigentümerin eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks auf, deren Immobilie durch auf Privatgrundstück stehenden Baumbewuchs, dieser wiederum über den zwischen den beiden Privatgrundstücken liegenden öffentlichen Weg regelmäßig beeinträchtigt wird. Sie wandte sich deshalb zunächst an die für sie zuständige Gemeindeverwaltung, die jedoch mit dem Hinweis, dass es sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit handeln würde, jede Zuständigkeit zurückwies und sie aufforderte den Zivilrechtsweg gegenüber dem Störer einzuschlagen. Damit vermochte sich unsere Mandantin nicht abzufinden und bat uns um Hilfe.
Wir konnten der Frau mitteilen, dass die Gemeinde des belegenen Grundstücks als zuständige Straßenbaubehörde der Dorfstraße sehr wohl berechtigt und verpflichtet ist, gegen den von dem Privatgrundstück in den öffentlichen Straßenbereich ragenden Bewuchs vorzugehen.
Reportage aus Syrien: Wiederaufbau und Rückkehr von Flüchtlingen (YouTube)
RT Deutsch hat einen sehr interessanten aktuellen Bericht gefertigt aus Syrien. Den Filmbeitrag können Sie unten anschauen oder auf der Seite https://deutsch.rt.com. Das Land ist nach über sieben Jahren in Teilen zerstört, leider hat sich Deutschland in ungewöhnlicher Weise an der Zerstörung beteiligt. Aber der größte Teil des Landes ist sicher. Dies dank der syrischen Armee und Russlands. Nur noch im Nordwesten gibt es Kämpfe, wie in den Medien auch nachzulesen ist. Hier spielt die Türkei eine große Rolle, die dort aber gar nichts zu suchen hat. Unser NATO-Partner ist einfach dort einmarschiert mit seinem Militär.
Der Wiederaufbau ist voll im Gange. Viele Schulen, die zerstört wurden, konnten renoviert werden. Die syrische Regierung hat dafür ein Sonderprogramm aufgelegt. Auch an den Universitäten geht es voran. 30.000 neue Lehrer werden eingestellt.
Sozialrecht: Anspruch auf Wechsel des Sachbearbeiters beim Jobcenter?
Es kommt gar nicht so selten vor, dass sich ein ALG II-Empfänger vom zuständigen Sachbearbeiter beim Jobcenter ungerecht behandelt fühlt.
Das Sozialgericht Mainz hatte sich im Frühjahr diesen Jahres mit einem Eilantrag zu befassen, wo sich der ALG II-Empfänger an das Sozialgericht wandte und die Zuweisung eines anderen Sachbearbeiters beim Jobcenter verlangte.
König meines Herzens (YouTube)
Kennen Sie ein Musikvideo, das nahezu 29 Millionen mal aufgerufen und welches 5258 mal kommentiert wurde? Wenn nein, haben Sie die Gelegenheit, dies mit dem unten eingestellten Video nachzuholen.
Steffany Gretzinger, Jeremy Riggle & Christine Rhee präsentieren das Lied „King auf My Heart“ – König meines Herzens. Es geht um niemand anderen als um unseren Gott, den Gott der Bibel.
Reporter in umgekehrter Rolle - wirklich zum Lachen (YouTube)
Das freie Medium www.pi-news.net veröffentlichte mehrere Videos des Landtagsabgeordneten Roger Beckamp von der AfD. Der Mann ist sehr intelligent, schnell im Denken, fair und hatte eine wirklich tolle Idee. Er reiste nach Chemnitz und interviewte seinerseits als „parlamentarischer Beobachter“ die dort anwesenden Presseteams.
Die Menschen und die Welt haben ja in unserer Zeit bei der „Lügenpresse“ nicht viel zu lachen. Denn es wird falsch berichtet, diffamiert und schlecht gemacht. Das alles mussten die Chemnitzer und Sachsen erfahren. Leider waren und sind sich die Journalisten und Reporter auch zu schade, dieses unmögliche Verhalten weiter zu betreiben. Teilweise sind deren Veröffentlichungen beleidigend, es wurden schon Strafanzeigen gestellt.
Familienrecht: Scheidungsfolgekosten sind nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes nicht mehr als außergewöhnlliche Belastungen steuerlich absetzbar
Scheidungsfolgekosten, wie Anwalts- und Gerichtskosten wegen Streitigkeiten über den Kindesunterhalt, den nachehelichen Unterhalt des geschiedenen Ehegatten sowie über das Aufenthaltsbestimmungs- und Besuchsrecht für das gemeinsame Kind sind nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes im Dezember 2016 nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes absetzbar.
Der Entscheidung des Bundesfinanzhofes lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Ein Ehepaar hatte 2007 und 2008 verschiedene Rechtsstreitigkeiten geführt, unter anderem auf Zahlung von Kindesunterhalt bzw. Änderung des nachehelichen Unterhaltes. Das Ehepaar war bereits jeweils in zweiter Ehe miteinander verheiratet.
Des Weiteren klagte der Ehemann noch bezüglich des Aufenthaltsbestimmungs- und Umgangsrechts seiner Tochter.
Bei der Steuererklärung machten dann beide Ehegatten die Anwalts- und Gerichtskosten als außergewöhnliche Belastungen geltend. Das Finanzamt hat dies als unzulässig angesehen. In der Folge beschäftigte sich das Finanzgericht mit der Problematik.
Das Hessische Finanzgericht gab zunächst dem Ehepaar recht und bejahte die steuerliche Absetzbarkeit der Scheidungsfolgekosten. Zur Begründung wurde auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 12.05.2011 verwiesen, nach der Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind, wenn sich der Steuerpflichtige nicht mutwillig oder leichtfertig auf den Prozess eingelassen habe.
Heldenstadt Chemnitz
Die friedlichen und in weiten Teilen auch würdevollen Reaktionen der Chemnitzer Bürger auf das brutale Tötungsdelikt und die schweren Körperverletzungen durch den irakischen und den syrischen Messerstecher führte das freie Medium COMPACT TV zu der Überschrift „Heldenstadt Chemnitz“. In der Rückschau auf die Geschehnisse der 35. Kalenderwoche widmet sich der Videobeitrag umfangreich den Geschehnissen in Chemnitz. Die Berichterstattung ist jenseits der Mainstream-Medien, die, so muss man es leider sagen, über Chemnitz und ganz Sachsen lügen, zumindestens Unwahrheiten bewusst verbreitet haben. Es ist verwunderlich, dass die Journalisten, Sendeformate und sonstigen Medien sich deren falscher Berichterstattung schämen, sie keine Hemmungen haben dadurch das Tötungsdelikt und die schweren Körperverletzungen die notwendige Aufmerksamkeit nehmen und den Angehörigen bzw. Betroffenen versuchen, deren Würde zu nehmen.
Jeder sollte sich überlegen, ob er die Mainstream-Medien im Fernsehen und gedruckter Form sich überhaupt noch antut. Der teilweisen subtilen, teilweise offenen Propaganda kann man sich nur entziehen durch absolutes meiden. Das bedeutet natürlich nicht, sich der Welt zu entziehen. Das Gegenteil ist sogar gefordert. Es gibt sehr viele, gute Informationsquellen im Internet, so besteht die Möglichkeit sich von verschiedener Seite über Geschehnisse zu informieren. Darum können wir Sie nur bitten.
Zivilrecht: Rückforderungsansprüche von Schwiegereltern
Uns wurde ein Rechtsfall zur Bearbeitung übertragen, bei dem die Schwiegereltern vom Schwiegerkind nach gescheiterter Ehe Zuwendungen für den Ausbau des gemeinsamen Hauses zurückgefordern. In den Jahren 2011 und 2013 wären von den Schwiegereltern Materialrechnungen im Umfang von ca. 6.600 € für den Ausbau des Hauses während der bestehenden Ehe beglichen worden, die nunmehr nach der Trennung und dem Auszug des eigenen Kindes aus der gemeinsamen Immobilie zur Hälfte vom Schwiegerkind zurückverlangt werden. Es kommt nicht selten vor, dass Eheleute von den Eltern des einen Ehegatten Geld erhalten, zum Beispiel zum Kauf oder zum Ausbau eines Familienheimes. Wenn die Ehe dann scheitert, fordern die Schwiegereltern das Geld ganz oder teilweise vom Schwiegerkind zurück. Zu Recht?
In seiner Entscheidung vom 03.02.2010 zum Aktenzeichen XII ZR 189/06 hat der Bundesgerichtshof unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung befunden:
Zuwendungen, die um der Ehe ihres Kindes wegen an das Schwiegerkind erfolgen, sind nicht als unbenannte Zuwendung, sondern als Schenkung zu qualifizieren. Auf derartige Schenkungen sind die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage anzuwenden. Die Rückforderungsansprüche der Schwiegereltern nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage können nicht mit der Begründung verneint werden, dass das beschenkte Schwiegerkind mit dem eigenen Kind der Schwiegereltern im gesetzlichen Güterstand gelebt hat und das eigene Kind über den Zugewinnausgleich teilweise von der Schenkung profitiert. Daneben sind noch bereicherungsrechtliche Ansprüche der Schwiegereltern wegen Zweckverfehlung aus § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB im Einzelfall möglich.
„Groß und plötzlich ist die Clan-Kriminalität ein Problem" (YouTube)
Ich muss es zugeben, im ARD lief unter dem Format „Kontraste“ eine sehr gute Dokumentation über arabische und libanesische Großfamilien vorwiegend in Dortmund, Essen, Bremen und Berlin. Bewohner in kleineren Städten sollten sich nicht sicher fühlen, denn diese Großfamilien breiten sich auch aus in kleineren Städten und auf dem Land.
Es war wirklich eine sehr gute Dokumentation, ein arabisch aussehendes Familienmitglied war auch neben anderen zum Teil gesprächsbereit.
In den Gesprächen wurde angedeutet, dass es um Macht, Gewalt, Kriminalität und illegale Bereicherung geht. „Wir wollen auch reich werden, wollen auch so viel haben wie andere“. Da gehen sie aber nicht arbeiten, vielmehr bereichern sich diese Menschen durch kriminelle Machenschaften.
Dieser extrovertierte Gesprächspartner hat in dem Beitrag x-mal geäußert „Weißt du was ich meine?“. Daraus wird schon klar, auf welchem Gesprächsniveau das Ganze ablief.
Familienrecht: Betreuungskosten sind kein Mehrbedarf des Kindes im Unterhaltsrecht
Bei getrennt lebenden Eltern erfüllt der barunterhaltspflichtige Elternteil seine Unterhaltsver-pflichtung durch Zahlung des monatlichen Kindes-unterhaltes.
Darüber hinaus kann in gesonderten Fällen ein nicht gedeckter Mehrbedarf des Kindes entstehen, für den auch der barunterhaltspflichtige Elternteil anteilmäßig haftet.
Allerdings ist dies nur dann der Fall, wenn die kostenverursachenden Maßnahmen für den Mehrbedarf sachlich begründet sind.
Nicht begründet ist ein Mehrbedarf für die Betreuung des Kindes im Kindergarten oder im Hort wegen der Berufstätigkeit des betreuenden Elternteils. Diese Betreuungskosten gehören zur allgemeinen Betreuung, die von dem das Kind betreuenden Elternteil im Gegenzug zur Barunterhaltspflicht allein zu leisten sind.
Dies hat der Bundesgerichtshof am 04.10.2017 (Aktenzeichen: XII ZB 55/17) entschieden.
Schulte Anwaltskanzlei
Antje Schmidt
Rechtsanwältin