Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen und private Meldungen.

Familienrecht: Bekämpfung von Kinderarmut

24. Januar 2019

Die Bundesregierung hat das sogenannte „Starke-Familien-Gesetz“ auf den Weg gebracht.
Demnach wird der Kinderzuschlag neu gestaltet und erhöht.
Der Kinderzuschlag unterstützt Eltern, die zwar ein eigenes Einkommen haben, aber trotzdem finanziell in schwierigen Verhältnissen leben. Der Kinderzuschlag soll verhindern, dass diese Familien wegen der Kinder auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind.
Der Aufwand für den Antrag auf Kinderzuschlag ist nicht unerheblich. Zudem war es bisher so, dass der Kinderzuschlag wegfiel, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze überschritten war. Im Moment ist es noch so, dass zusätzliches Einkommen der Eltern dazu führen kann, dass der Anspruch entfällt und die Familie unterm Strich letztlich ein geringeres Einkommen zur Verfügung hat. Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt.

Zum 01.07.2019 soll der Kinderzuschlag von derzeit 170 € auf 185 € pro Kind und Monat erhöht werden. Damit soll das durchschnittliche Existenzminimum des Kindes zusammen mit dem Kindergeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe gesichert werden. Durch die Neuregelung wird sichergestellt, dass Einkommen des Kindes, z.B. die Unterhaltszahlung vom anderen Elternteil, den Kinderzuschlag nicht mehr so stark mindert.
Folge davon ist, dass der Kinderzuschlag auch Alleinerziehenden offensteht.
Der Kinderzuschlag soll zukünftig für 6 Monate gewährt werden und es erfolgt auch keine rückwirkende Überprüfung mehr.

In einem zweiten Schritt entfällt zum 01.01.2020 die obere Einkommensgrenze und Einkommen der Eltern mindert die Höhe des Kinderzuschlages nur noch zu 45 %.

Familienrecht: Ausgleichsanspruch gegen den Ehegatten nach Auszug aus der Ehewohnung

27. Dezember 2018

Wenn ein Ehegatte im Zuge der Trennung die gemeinsam angemietete Ehewohnung verlässt, dann stellt sich die Frage, ob er sich noch an den Mietkosten beteiligen muss.

Das Oberlandesgericht Köln hat im Sommer diesen Jahres einen solchen Fall entschieden.

Die Ehefrau war im Januar 2017 aus der Mietwohnung ausgezogen. Der Ehemann war in der Wohnung verblieben und wehrte sich zunächst gegen eine Kündigung des Mietvertrages.
Zum 31.07.2017 wurde dann doch von beiden die Kündigung ausgesprochen. Der Ehemann bezahlte die Miete und die Nebenkosten und hat dann von seiner Frau die Hälfte der Kosten für die Zeit von Januar bis März 2017, das heißt für 3 Monate begehrt. Das zunächst zuständige Amtsgericht hat den Antrag auf Ausgleich der hälftigen Mietkosten zurückgewiesen.
Dies wollte der Ehemann nicht hinnehmen und ging in Beschwerde, die dann teilweise von Erfolg gekrönt war.
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat dem in der Ehewohnung verbliebenen Ehemann eine Überlegungsfrist von ca. 3 Monaten zugebilligt, das heißt innerhalb dieser Frist kann er entscheiden, ob er in der Ehewohnung bleibt oder diese kündigen will.

Bezugsberechtigung für das Kindergeld beim Wechselmodell

06. Dezember 2018

Es ist gar nicht mehr so selten, dass Eltern nach einer Trennung das sogenannte Wechselmodell praktizieren. Beim sogenannten paritätischen Wechselmodell hält sich das Kind zu jeweils 50 % abwechselnd bei einem Elternteil auf, gebräuchlich ist eine wöchentlicher Wechsel oder Wechsel aller 14 Tage.
Hier stellt sich dann die Frage, wie der Bezug des Kindergeldes zu regeln ist. Das auf der Grundlage des Einkommenssteuergesetzes gewährte staatliche Kindergeld wird als vorweggenommene Steuervergütung an die Eltern gezahlt.
Auch wenn beide Elternteile die Voraussetzungen für die Gewährung des Kindergeldes erfüllen, ist in § 64 Abs. 1 Einkommensteuergesetz geregelt, dass das Kindergeld nur an einen Elternteil ausgezahlt wird. Wenn das Kind überwiegend im Haushalt eines Berechtigten aufgenommen ist und dort seinen Lebensmittelpunkt hat, erhält dieser auch das Kindergeld. Beim paritätischen Wechselmodell liegen diese Voraussetzungen nicht vor, das Kind hält sich quasi gleichzeitig die Hälfte des Monats bei einem Elternteil auf und die andere Hälfte des Monats beim anderen Elternteil. Wenn sich die Eltern jetzt nicht einigen können, wer das Kindergeld erhält, muss das Familiengericht auf Antrag eine für die Familienkasse bindende Entscheidung zur Kindergeldberechtigung treffen.

Eltern, wacht auf! (YouTube)

29. November 2018

Ich habe sehr gute Erinnerungen an meine Schulzeit. Meine Klassenkameraden waren meine Freunde. Ein wichtiger Grundstock für mein Leben wurde gelegt. Nicht alles war gut. Es gab auch sinnlose Experimente mit neuen Lernstoffen, ungerechte Lehrer oder Auseinandersetzungen mit Mitschülern.

Was aber jetzt in Deutschland läuft bedingt durch eine verfehlte Schul- und Personalpolitik, durch den Einfluss sozialistischen Gedankengutes, ungesteuerte Migration, Gender und Frühsexualisierung, ist vom Übel und nicht mehr zu tolerieren. Und es trifft die Schwächsten, unsere Kinder, unsere Zukunft.

Ich weiß gar nicht was solche Eltern denken und fühlen, die nicht für ihre Kinder eintreten, die sich auch nicht informieren. Mit den Kindern zu sprechen, was in der Schule los ist, alternative Medien anzuschauen ist nun wirklich nicht zu viel verlangt.

So war beispielsweise unter der Überschrift „Das prügelnde Klassenzimmer“ auf https://www.journalistenwatch.com ein Beitrag zu lesen über die Verhältnisse an deutschen Schulen. Dort heißt es dann z.B.

Gender-Gaga - krank im Kopf? (YouTube)

22. November 2018

Unter dem Titel

„Gender-Gaga: Wofür unsere Steuergelder verschwendet werden!“

kann die Rede des Bundestagsabgeordneten Markus Frohnmaier von der AfD-Fraktion angeschaut werden. Es lohnt sich unbedingt, diese etwas mehr als 4 Minuten anzusehen. Es könnte wirklich lustig sein, wenn es nicht so traurig wäre. Es geht um den Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung über knapp 10 Milliarden Euro. Verantwortlich dafür ist der Bundesminister Dr. Gerd Müller von der CSU. Millionen werden ausgegeben für Projekte „Gender“ in der ganzen Welt, in unserem Deutschland leiden Millionen von Menschen an Armut. Die Krönung ist, dass von den zitierten rund 20 Geldverschwendungsprojekten auch noch eine Reihe zugutekommen sollen solchen Ländern wie China, Indien und Marokko, die es nun wirtschaftlich wirklich nicht nötig haben. Es wundert mich, dass solche Länder dies überhaupt zulassen. Nicht umsonst gibt es Kommentare der Zuschauer wie z.B.

Familienrecht: Kein Anspruch auf höheren Unterhalt wegen Besuchs einer Privatschule nach Umzug

08. November 2018

Wenn die Eltern eines Kindes getrennt leben und das Kind bei einem Elternteil ständig lebt, hat der andere Elternteil eine Unterhaltspflicht zur Zahlung von Barunterhalt. Voraussetzung ist natürlich die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen.
Mit der Zahlung des Kindesunterhaltes hat dasjenige Elternteil dann seine Barunterhaltspflicht erfüllt.

Mit der Frage, ob darüber hinaus Anspruch auf höheren Unterhalt besteht, wenn das Kind eine Privatschule besucht, wo entsprechende Kosten entstehen, hat sich das Oberlandesgericht Oldenburg im September diesen Jahres befasst.
In dem zugrunde liegenden Fall war die Kindesmutter nach der Trennung mit der Tochter aus den neuen Bundesländern nach Oldenburg umgezogen. Nunmehr verlangte sie vom Kindesvater höheren Unterhalt, das heißt die Kosten, die für den Besuch einer Privatschule am neuen Wohnort der Tochter entstehen.

Familienrecht: Vorgehen gegen die Veröffentlichung von Fotos eines Kindes durch einen Elternteil

25. Oktober 2018

Die Veröffentlichung von Fotos eines gemeinsamen Kindes ist gar nicht so selten Streitpunkt vor Gericht, wenn die Eltern des Kindes getrennt leben.
Das Oberlandesgericht Oldenburg hatte sich im Mai diesen Jahres mit einer solchen Streitigkeit zu befassen.
Die Eltern des 6-jährigen Mädchens waren geschieden, die Mutter hatte das Aufenthaltsbestimmungsrecht, im Übrigen waren die Eltern gemeinsam sorgeberechtigt. Das Kind lebte bei der Mutter auf einem Bauernhof des neuen Ehemannes der Mutter. Dieser wiederum betrieb für Werbezwecke seines Bauernhofs eine Internetseite, wo er Fotos des Kindes veröffentlicht hatte.
Der Kindesvater war damit nicht einverstanden und wehrte sich vor Gericht, er wollte die Veröffentlichung von Bildern seines Kindes untersagen.
Allerdings hatte er hiermit keinen Erfolg.

Dies hatte folgenden Hintergrund:
Nach dem Kunsturhebergesetz dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden, hierzu gehört natürlich auch das Einstellen von Fotos auf einer Internetseite.

Familienrecht: Eigenmächtige Abhebung vom Sparbuch des Kindes durch einen Elternteil begründet Auskunftsanspruch bei gemeinsamer elterlicher Sorge

18. Oktober 2018

Zur elterlichen Sorge gehört auch die Vermögenssorge für das Kind.

Das Oberlandesgericht Oldenburg hatte im Januar diesen Jahres einen Fall zu entscheiden, wo ein Elternteil vom Sparbuch des gemeinsamen Kindes einen erheblichen Betrag, das heißt konkret 15.000 € abgehoben hatte.

Die Eltern des 8-jährigen Jungen waren miteinander verheiratet, lebten aber getrennt, der Junge lebte bei seiner Mutter. Beide Eltern waren sorgeberechtigt. Die Kindesmutter hatte eigenmächtig – ohne den Kindesvater zu informieren – vom Sparvermögen des gemeinsamen Sohnes 15.000 € abgehoben. Daraufhin verlangte der Kindesvater verständlicherweise Auskunft über den Verbleib des Vermögens. Die Mutter weigerte sich Auskunft zu erteilen, so dass ein Gerichtsverfahren die Folge war.

Das zunächst zuständige Amtsgericht hatte lediglich dem Kind einen Anspruch auf Auskunft über den Verbleib seines Vermögens zuerkannt. Unter den gegebenen Umständen könnte diesem bei einer unberechtigten Vermögens-verfügung ein Schadensersatzanspruch gegen seine Mutter zustehen. Der Vater legte gegen diese Entscheidung Rechtsmittel ein, da er selbst keinen Auskunftsanspruch erhalten hatte.

Das Oberlandesgericht Oldenburg schlug sich nun zurecht auf die Seite des Kindesvaters.

Familienrecht: Unzulässigkeit des vereinfachten Verfahrens zwecks Unterhaltszahlung

11. Oktober 2018

Wenn eine einvernehmliche Lösung hinsichtlich der Erlangung eines Titels zwecks Kindesunterhalt über das Jugendamt nicht möglich ist, bleibt regelmäßig nur der Gang vor das Gericht.

Beim Gericht gibt es nun zwei Möglichkeiten um den Unterhalt festsetzen zu lassen.
Zum Einen gibt es ein vereinfachtes Verfahren zwecks Unterhaltsfestsetzung, was letztlich der Rechtspfleger beim Gericht bearbeitet. Hier findet regelmäßig keine Verhandlung statt und es werden nur begründete Einwendungen des Unterhaltsschuldners berücksichtigt. Wenn Einwendungen erhoben werden oder diese nicht hinterlegt sind, dann wird mittels Beschluss der Unterhalt festgesetzt.
Die andere Variante ist der Antrag auf Unterhaltsfestsetzung über das streitige Verfahren, wofür der Richter/die Richterin zuständig ist. Hier findet regelmäßig ein Verhandlungstermin statt.

Das Oberlandesgericht Nürnberg hatte sich mit einem Fall zu befassen, wo ein Jugendamt beim Amtsgericht Nürnberg gegen den Vater eines minderjährigen Kindes den zu zahlenden Mindestunterhalt im vereinfachten Verfahren festsetzen lassen wollte. Der zuständige Rechtspfleger hat mittels Beschluss den Unterhalt auch festgesetzt. Dagegen hat der Vater Beschwerde eingereicht.

Familienrecht: Abschluss eines Mietvertrages durch einen Ehepartner verpflichtet nicht den anderen Ehepartner

27. September 2018

Wenn ein Ehepartner einen Mietvertrag abschließt, so wird dadurch nicht zugleich auch der andere Ehepartner Vertragspartei des Mietvertrages. Es spielt auch keine Rolle, dass der andere Ehepartner im Mietvertrag mit benannt wird.
Dies hat das Landgericht Stuttgart entschieden.

In dem entschiedenen Fall hatte der Ehemann im Jahre 2010 einen Mietvertrag abgeschlossen. In der Folge geriet der Vermieter in Insolvenz, der Ehemann zahlte auch die Miete nicht mehr.
Der Insolvenzverwalter machte sodann im Jahre 2016 gegen die Ehefrau die rückständigen Mietzahlungen geltend. Die Ehefrau weigerte sich, hier eine Zahlung vorzunehmen, da sie den Mietvertrag nicht unterschrieben und mithin auch nicht Mieterin der Wohnung sei.
Der Insolvenzverwalter war anderer Meinung, da die Ehefrau im Mietvertrag mit benannt war. Er erhob schließlich Klage gegen die Ehefrau.
Das zunächst zuständige Amtsgericht hat die Klage des Insolvenzverwalters abgewiesen. Dieser ging dagegen in Berufung. Das Landgericht Stuttgart hat die Entscheidung des Amtsgerichts bestätigt. Dem Insolvenzverwalter stehe keine Anspruch auf Zahlung der rückständigen Miete gegen die Ehefrau zu.

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.