Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen und private Meldungen.

Gesegnet auch in äußerer Not - Pastor Tscharntke (YouTube)

26. Februar 2018

Am Sonntag den 11. Februar 2018 hielt Pastor Jakob Hanke von der Evangelischen Freikirche Riedlingen die Predigt zum Text aus der Bibel 1. Buch Mose Kap. 35 Verse 1-8. Darin heißt es aus der Luther Bibel mit der Übersetzung 1984 wie folgt:

Gott segnet Jakob in Bethel

35 Und Gott sprach zu Jakob: Mach dich auf und zieh nach Bethel und wohne daselbst und errichte dort einen Altar dem Gott, der dir erschien, als du flohst vor deinem Bruder Esau.

2 Da sprach Jakob zu seinem Hause und zu allen, die mit ihm waren: Tut von euch die fremden Götter, die unter euch sind, und reinigt euch und wechselt eure Kleider,

3 und lasst uns aufbrechen und nach Bethel ziehen, dass ich dort einen Altar errichte dem Gott, der mich erhört hat zur Zeit meiner Trübsal und mit mir gewesen ist auf dem Wege, den ich gezogen bin.

4 Da gaben sie ihm alle fremden Götter, die in ihren Händen waren, und ihre Ohrringe, und er vergrub sie unter der Eiche, die bei Sichem stand.

5 Und sie brachen auf. Und es kam ein Gottesschrecken über die Städte, die um sie her lagen, sodass sie den Söhnen Jakobs nicht nachjagten.

6 So kam Jakob nach Lus im Lande Kanaan, das nun Bethel heißt, samt all dem Volk, das mit ihm war,

„Wenn ich nicht erkenne, was wesentlich ist, nützt mir meine ganze Intelligenz nichts" - Dr. Thilo Sarrazin (YouTube)

23. Februar 2018

Roger Köppel ist Chefredakteur und Verleger der schweizer Zeitung „Weltwoche“. Er studierte mit Erfolg politische Philosophie, Geschichte der Neuzeit und britische und amerikanische Geschichte. Schon während seiner Ausbildung war Köppel für diverse Zeitungen tätig, unter anderem als Korrespondent in New York. Er arbeitete für die deutsche Tageszeitung „Die Welt“, lernte viele internationale Politiker und Publizisten kennen, z.B. Helmut Kohl, Otto Graf Lambsdorff, Henri Kissinger, Angela Merkel um nur einige zu benennen. Er wurde ausgezeichnet als Schweizer Journalist des Jahres (2006), Schweizer Politik-Journalist des Jahres 2008, Gewinner des Ludwig-Erhard-Preises für Wirtschaftspublizistik in Berlin, und dass erst als 4. Schweizer. Schließlich wurde er mit dem Jahr 2006 Chefredakteur und Verleger der schweizerischen „Weltwoche“. Köppel ist verheiratet und Vater dreier Kinder.

Viele werden Roger Köppel schon im Fernsehen in Diskussionsrunden gesehen haben. Er brilliert durch absolute Fachkenntnis, kritische Beiträge und scharfe Analyse. Bei diesen Eigenschaften schneidet natürlich die bundesdeutsche Regierung, erst recht Frau Merkel nicht gut ab. Nicht nur Deutschland wird Stück für Stück nach unten gezogen, sondern ganz Europa.

Arbeitsrecht: Steuerschaden bei vorzeitiger Abfindungszahlung?

22. Februar 2018

Nach Erhebung einer Kündigungsschutzklage schlossen die Parteien einen Vergleich vor dem Arbeitsgericht. Darin verständigten sie sich über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung i.H.v. 47.500 € brutto. Diese sollte mit dem regulären Gehaltslauf auf das den Beendigungsmonat folgenden Kalendermonats ausbezahlt werden, das heißt im Januar 2012. Die Arbeitgeberin rechnete die Abfindung aber schon mit dem Dezember-Gehalt ab und überwies zum 31. Dezember 2011 den Nettobetrag aus der Abfindung.

Der Kläger war sauer. Denn dadurch, dass die Abfindung nicht im Jahr 2012 gezahlt wurde sondern noch im laufenden Jahr 2011, musste er mehr Steuern zahlen i.H.v. 4655,72 €. Das war natürlich viel Geld. Dafür sah er die alleinige Verantwortung bei dem beklagten Arbeitgeber und wollte von diesem den Steuerschaden ersetzt erhalten.

Das Bundesarbeitsgericht sah das in seinem Urteil vom 23. Juni 2016 – 8 AZR 757/14 nicht so. Denn wenn beide Parteien verbindlich gewollt hätten, dass frühestens gezahlt werden darf im Jahr 2012, hätten sie dieses vereinbaren müssen. So war die Arbeitgeberin frei, auch vorher zu zahlen. Dies ergibt sich übrigens auch aus den gesetzlichen Vorschriften, hier § 271 Abs. 2 BGB.

Merkels „Gesinnungsterror": Droht ein neuer Sozialismus? (YouTube)

21. Februar 2018

Unter diesem Titel publiziert Eva Herman auf Ihrer offiziellen Website www.eva-herman.net erneut ein interessantes Video. Überhaupt sind die Nachrichten und Videos von Eva Herman sehr nahe an der Aktualität und an der Wahrheit, möglicherweise viel näher als die Mainstream-Medien mit der „Tagesschau“ oder z.B. dem „heuteJournal“. Sehr viele Menschen sind aufgewacht und haben gemerkt, dass die Mainstream-Medien in keinster Weise befriedigend informieren, teilweise sogar wichtige Information weglassen oder noch Schlimmeres.

Aktuell setzt sich Eva Herman mit Herrn Denis Yücel auseinander, der nach einem Jahr Haft entlassen wurde auf Intervention Deutschlands. Es war sicherlich eine harte Zeit für Herrn Yücel, die man niemanden wünscht. Ob die Türkei rechtmäßig gehandelt hat, kann nicht beurteilt werden. Hinsichtlich Herrn Yücel drängt sich aber aufgrund seiner Veröffentlichungen auf, dass dieser Deutschland hasst und sich darüber freut, wenn es Deutschland schlecht und schlechter geht und untergeht. Warum dieser die deutsche Staatsbürgerschaft nicht zurückgibt, und gänzlich in die Türkei zieht, müsste er selber gefragt werden, ganz verständlich ist dies nicht.

In dem neuesten Video setzt sich Eva Herman auseinander mit der Frage, ob insbesondere auch gefördert durch Frau Merkel auf Europa ein neuer Sozialismus zukommt. Der „Gesinnungsterror“, lässt den Schluss zu. Denn warum soll jemand ein „Rassist“ sein, wenn der Bürger sich kritisch mit der aktuellen Migration auseinandersetzt und die Ungerechtigkeiten, Fehler und Konsequenzen aufzeigt.

Arbeitsrecht: Darf der Arbeitnehmer eine unbillige Weisung des Arbeitgebers missachten?

20. Februar 2018

Gemäß § 106 der Gewerbeordnung kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung bestimmen. Dabei hat er nach billigem Ermessen zu entscheiden. Diese Vorschrift gibt dem Arbeitgeber einen weiten Gestaltungsspielraum. Das ist auch gut so, denn ansonsten funktioniert die Wirtschaft nicht.

Kann sich aber der Arbeitnehmer weigern, Weisungen des Arbeitgebers zu folgen?

Nach der Rechtsprechung war schon immer klar, dass der Arbeitnehmer eine nichtige Weisung nicht befolgen muss. So kann sich der Kraftfahrer ohne rechtliche Konsequenzen weigern, über die gesetzlichen Lenkzeiten den Lkw zu führen. Würde er für seine Weigerung abgemahnt oder gar gekündigt, gewinnt er den Prozess beim Arbeitsgericht.

Jetzt war immer die Frage, wie sich denn der Arbeitnehmerverhalten muss bei unbilligen Weisungen, die nicht nichtig sind. Hier es erst einmal die große Frage, was überhaupt „unbillig“ bedeutet. Wird aber angenommen, eine solche liegt vor, hat bisher nach der Auffassung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) im Urteil vom 22. Februar 2012 – 5 AZR 249/11 – der Arbeitnehmer zunächst auch der unbilligen Weisung zu folgen. Gleichzeitig muss er Klage einreichen beim Arbeitsgericht auf Feststellung, dass die Weisung unbillig war und er diese nicht ausführen muss. Mit dieser Problematik hatte sich nunmehr auch der 10. Senat des Bundesarbeitsgerichtes in der Entscheidung vom 14. September 2017 – 5 AS 7/17 – zu beschäftigen. Der 10. Senat war der Auffassung, dass der Arbeitnehmer nicht verpflichtet ist, Klage zu erheben im Arbeitsgericht, sondern abwarten darf. Stellt sich bei einer Klage des Arbeitgebers dann heraus, dass der Arbeitgeber zu Recht die Weisung erteilt hatte, diese also nicht unbillig war, hat der Arbeitnehmer ein entsprechendes Problem.

40 Tage Fasten und Gebet - zu nationaler Buße und Neuanfang

19. Februar 2018

Es gibt den Verein „Christen an der Seite Israels e.V.“. Die Mitglieder und Freunde wissen, dass nach der Aussage der Bibel die Juden das auserwählte Volk Gottes sind, vergleiche z.B. im Neuen Testament der Römerbrief von Paulus, Kapitel 11 ab dem Vers 28. Das gibt den Christen Anlass, den Juden und dem Staat Israel zur Seite zu stehen. Dies durch geistliche und praktische Solidarität, Vertiefung des biblischen Verständnisses und die Bekämpfung von Antisemitismus und Antiisraelismus in Kirche und Gesellschaft.

Nun kann es ja sein, dass viele, insbesondere nicht Christen kein Verständnis dafür haben oder dies sogar ablehnen. Es lohnt sich aber darüber nachzudenken. Denn dann wird man entdecken, dass Deutschland, so wie wir es kennengelernt haben und so wie es noch ist, auf jüdisch-christlichen Wurzeln beruht.

Nun weiß jeder Deutsche auch mittlerweile, dass unser Land in großen Schwierigkeiten ist durch Verschulden der Herrschenden und eigenes Verschulden. Man spürt es an allen Ecken und Enden, Deutschland ist auf dem absteigenden Ast. Ob dies noch zu stoppen ist, wird die Zukunft zeigen.

Widerstand gegen Rundfunkbeitrag (YouTube)

16. Februar 2018

Die Regierung Merkel hat den Deutschen den Zwang auferlegt, Rundfunkbeitrag zahlen zu müssen. Dies unabhängig davon, ob überhaupt öffentlich-rechtliche Sender geschaut werden, ob der Bürger überhaupt im Besitz eines Empfangsgerätes ist. Das ist schon für sich untragbar.

Durch den Zwang, Rundfunkbeiträge zu zahlen, schwimmen die öffentlich-rechtlichen Sender im Geld. Wenn sie nicht schon zuvor ihrem journalistischen Auftrag, die 3 anderen staatlichen Gewalten zu kontrollieren, nachgekommen sind als sogenannte „4. Gewalt“, kommen die Sender ihrem Auftrag seit einigen Jahren nicht oder nur noch sehr eingeschränkt nach. Viele erkennen für sich den Versuch der öffentlich-rechtlichen Sender, die Massen zu manipulieren durch geschönte, falsche oder auch weggelassene Informationen. Ziel der Manipulation ist es, kritisches Denken und Hinterfragen zu verhindern und das als richtig zu verkaufen, was die Regierenden und Mächtigen durchsetzen wollen. Warum machen diese das? Eine sehr nachvollziehbare Erklärung ist, nicht die Leute vor den Kopf stoßen zu wollen, die für den üppigen Geldfluss sorgen. Die öffentlich-rechtlichen Sender, aber auch die übrigen Mainstream-Medien machen sich dadurch schuldig an den Menschen. Insofern braucht man sich nicht zu wundern, wenn das Wort „Lügenpresse“ die Runde gemacht hat.

Sozialrecht: Glatteistest - Pech gehabt

15. Februar 2018

Der unmittelbare Weg zur Arbeit unterliegt dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.
Was gehört zum unmittelbaren Weg bzw. passiert, wenn man davon abweicht.
Das Bundessozialgericht hatte sich in einem aktuellen Fall am 23.01.2018 mit dieser Problematik zu befassen (Aktenzeichen: B 2 U 3/16 R).
In dem entschiedenen Fall wollte der Kläger morgens mit seinem Auto zur Arbeit fahren. Er hatte am Abend zuvor eine Meldung des Deutschen Wetterdienstes gehört, wonach in der Nacht mit überfrierender Nässe zu rechnen sei.
Nachdem er sein Wohnhaus verlassen hatte, begab er sich zunächst in das auf dem Grundstück parkende Auto.
Danach verließ er das Grundstück aber zu Fuß und ging ein paar Meter auf die öffentliche Straße, um dort die Fahrbahnverhältnisse zu prüfen. Dies wurde ihm zum Verhängnis. Auf dem Rückweg zu seinem Auto stürzte er und verletzte sich am Arm.

15.02.2017 Maischberger/Dr. Thilo Sarrazin über die Folgen unkontrollierter Migration (YouTube)

14. Februar 2018

Was ist dieser Mann ohne Grund beschimpft, beleidigt und gedemütigt worden. Dr. Thilo Sarrazin ist ein lebenserfahrener, intelligenter und nüchtern denkender Analytiker. Dies hat sich wiederum gezeigt in der Fernsehsendung vom 15.02.2017 bei Maischberger.

Thema war zum Einen die Analyse zur Wahl des demokratisch gewählten Präsidenten in der USA Donald Trump. Es ist interessant festzustellen, dass Dr. Sarrazin mit seinen Annahmen weitestgehend Recht hatte.

Noch interessanter sind aber seine nüchternen Überlegungen zu der stattfindenden Migration. Diese ist auch eine wesentliche Ursache für das Stagnieren der Löhne der arbeitenden Bevölkerung. Das insofern entstandene hohe Angebot oder Überangebot an Arbeitskräften kann zwangsläufig nur zu einem Kampf um die Arbeitsplätze über das Entgelt führen, wenn Ausbildung oder sonstige Kriterien nicht die entscheidende Rolle spielen. Mit anderen Worten, die hohe Migration geht im Wesentlichen zulasten und auf den Rücken der arbeitenden Menschen, nicht der Unternehmer, der Banken, der Reichen. Es ist schon erschütternd, dass angebliche Sozialdemokraten gegen ihre eigene Klientel Politik machen.

Bauvertragsrecht: Raus aus der Haftungsfalle

13. Februar 2018

Seit dem 1. Januar 2018 gilt der neue § 445 a des Bürgerlichen Gesetzbuches. Was hat es damit auf sich?

In Deutschland gilt gemäß § 439 BGB, dass Verbraucher einen Anspruch auf Mängelbeseitigung bzw. Lieferung einer mangelfreien Sache haben. Das bedeutete für den Verkäufer die Verpflichtung, Ersatz des fehlerhaften Materials zu leisten. Dieser Ersatz geht jedoch häufig mit sehr aufwändigen Aus- und Einbauarbeiten einher. Hier stellte sich immer die Frage, wer diese oft erheblichen Kosten zu tragen hat. Wurde z.B. fehlerhaftes Laminat verlegt, muss der Verkäufer, z.B. Obi, neues Laminat liefern. Oftmals waren die Verlegearbeiten aber aufwendiger und teurer als das Laminat selbst. Es bestand lange Streit, wer diese Arbeiten des Herausnehmens und Neuverlegens zu übernehmen hat. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dazu in der Entscheidung mit dem Az. VIII ZR 70/08 eine Grundsatzentscheidung getroffen. Danach hat der Verkäufer die Aus- und Einbaukosten zu übernehmen, aber nur, wenn es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher handelt. Damit waren die Probleme für die Verbraucher gelöst, sie konnten in jeder Hinsicht Ersatz verlangen.

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.