Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen und private Meldungen.

Ein peinliches Kapitel - die rechtliche Abstammung unseres Erlösers (YouTube)

12. März 2018

Unter dieser Überschrift veröffentlichte die Evangelische Freikirche Riedlingen die Predigt ihres Pastors Jakob Tscharntke vom 04.03.2018. Wie kann es aber zu einer solchen Überschrift kommen? Predigttext war das Kapitel 38 im 1. Buch Mose, dem 1. Buch der Bibel aus dem Alten Testament. Darin ist folgendes zu lesen:

1 Es begab sich um diese Zeit, dass Juda hinabzog von seinen Brüdern und gesellte sich zu einem Mann aus Adullam, der hieß Hira. 2 Und Juda sah dort die Tochter eines Kanaaniters, der hieß Schua, und nahm sie zur Frau. Und als er zu ihr einging, 3 ward sie schwanger und gebar einen Sohn, den nannte er Er. 4 Und sie ward abermals schwanger und gebar einen Sohn, den nannte sie Onan. 5 Sie gebar abermals einen Sohn, den nannte sie Schela; und sie war in Kesib, als sie ihn gebar.
6 Und Juda gab seinem ersten Sohn Er eine Frau, die hieß Tamar. 7 Aber Er war böse vor dem HERRN, darum ließ ihn der HERR sterben. 8 Da sprach Juda zu Onan: Geh zu deines Bruders Frau und nimm sie zur Schwagerehe, auf dass du deinem Bruder Nachkommen schaffest. 9 Aber da Onan wusste, dass die Kinder nicht sein Eigen sein sollten, ließ er’s auf die Erde fallen und verderben, wenn er einging zu seines Bruders Frau, auf dass er seinem Bruder nicht Nachkommen schaffe. 10 Dem HERRN missfiel aber, was er tat, und er ließ ihn auch sterben.
11 Da sprach Juda zu seiner Schwiegertochter Tamar: Bleibe eine Witwe in deines Vaters Hause, bis mein Sohn Schela groß wird. Denn er dachte, vielleicht würde der auch sterben wie seine Brüder. So ging Tamar hin und blieb in ihres Vaters Hause.
12 Als nun viele Tage verlaufen waren, starb Judas Frau, die Tochter des Schua. Und nachdem Juda ausgetrauert hatte, ging er hinauf, seine Schafe zu scheren, nach Timna mit seinem Freunde Hira von Adullam.

Gefahr des politischen Islams - Teil 2 (YouTube)

09. März 2018

Es war doch regelrecht ein Genuss, Imad Karim zu hören über seine Jugend in seinem Heimatland Libanon, christlich geführt, liberal, weltoffen, früher die „Schweiz des Orients“. Mehr und mehr nahm mit dem Bevölkerungswachstum der Muslims deren Einfluss zu und drängte die Christen zurück, bis der Libanon nunmehr das ist, was er heute ist – leider.

Es war wunderbar zu hören, wie Karim Deutschland liebt, er hat sich bewusst für Deutschland entschieden, liebt das Land noch heute. Deutschland ist für ihn das Land seiner Werte, die es mit allen Mitteln zu verteidigen gilt. Es schmerzt ihn aber sehr, die jetzige Entwicklung zu sehen, er warnt vor der Blindheit und dem verschließen der Augen vor dem politischen Islam. Ein gläubiger Muslime muss 17 mal am Tag die in den Suren niedergelegte Bitte aussprechen, dass Gott ihn vor den Irrwegen der Juden und Christen schützen möge. Eindringlich beschreibt Karim, wie er mit seiner Familie immer wieder gezwungen war, bei Familienfesten im Gebet die Juden und Christen zu verfluchen. Das hat sich bis heute nicht geändert.

In muslimischen Schulen wird immer noch gelehrt, Spanien wird irgendwann zurückerobert. Der Islam ist geprägt von einem gewaltsamen Eroberungsdrang. Solange an muslimischen Universitäten menschenverachtende Inhalte gelehrt werden, wird der Islam sich nicht verändern.

Vor diesen Realitäten darf Deutschland nicht die Augen verschließen.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien dennoch ein gesegnetes Wochenende.

Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt

Sozialrecht: Keine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld nach Altersteilzeit

08. März 2018

Wenn ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag abschließt oder das Arbeitsverhältnis selbst kündigt und dann Arbeitslosengeld beantragt, geht das Arbeitsamt im Regelfall von einem versicherungswidrigen Verhalten aus und verhängt eine Sperrzeit. Die Dauer der Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe beträgt 12 Wochen.
Das Bundessozialgericht hat im September vorigen Jahres (B 11 AL 25/16 R) entschieden, dass eine Sperrzeit jedoch nicht eintritt, wenn ein Arbeitnehmer am Ende der Altersteilzeit entgegen seiner ursprünglichen Planung nicht sofort die Altersrente in Anspruch nimmt, sondern zunächst Arbeitslosengeld beantragt, weil – bedingt durch eine Gesetzesänderung – die Rente zu einem späteren Zeitpunkt abschlagsfrei in Anspruch genommen werden kann.
Konkret hatte die Klägerin in dem entschiedenen Fall im Jahre 2006 mit ihrer Arbeitgeberin einen Altersteilzeitvertrag abgeschlossen, der das bestehende unbefristete Arbeitsverhältnis in ein bis zum 30.11.2015 befristetes Arbeitsverhältnis umwandelte. Die Klägerin hatte ursprünglich beabsichtigt, nach Ende der Freistellungsphase vorzeitig die Altersrente in Anspruch zu nehmen. Nachdem zum 01.07.2014 durch eine Gesetzesänderung die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte eingeführt wurde, nahm sie von ihrem ursprünglichen Ansinnen Abstand und meldete sich zum 01.12.2015 arbeitslos. Die Bundesagentur lehnte die Zahlung von Arbeitslosengeld wegen des Eintritts einer Sperrzeit für einen Zeitraum von 12 Wochen ab. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die Klägerin ihr Beschäftigungsverhältnis ohne wichtigen Grund selbst gelöst hätte.
Die Klage vor dem Sozialgericht blieb erfolglos, im Berufungsverfahren hat das Landessozialgericht die Sperrzeit auf 6 Wochen verkürzt. Die Bundesagentur ging dagegen in Revision. Das Bundessozialgericht hat letztlich die Revision zurückgewiesen.
Es hat darauf hingewiesen, dass das Verhalten der Klägerin den Eintritt einer Sperrzeit nicht rechtfertigt. Zwar habe sie ihr Beschäftigungsverhältnis dadurch gelöst, dass sie durch eine Altersteilzeitvereinbarung das unbefristete Arbeitsverhältnis in ein befristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt hat. Letztlich ist sie dann nach dem Ende der Freistellungsphase zum 01.12.2015 beschäftigungslos geworden.

Gefahr des politischen Islams - Teil 1 (YouTube)

07. März 2018

Beatrix von Storch hat Imad Karim getroffen. Karim ist Journalist und einem Millionenpublikum als Dokumentarfilmer bekannt, ist arabischer Abstammung und kennt die Verhältnisse, den Islam und die Muslime sehr genau.

Die Mainstream-Medien haben sich offensichtlich selber auferlegt, nicht kritisch über den Islam zu berichten. Jeder Diskurs wird erstickt. Die Nazikeule wird überall geschwungen. Warum eigentlich? Ist es nicht erlaubt, öffentlich über den Islam und dessen Ziele zu sprechen?

FreieWeltTV hat sich an dieses Thema herangetraut, was in 2 Teilen ausgestrahlt wurde. Den 1. Teil sehen Sie hier und heute, der 2. Teil wird von uns Freitag eingestellt. Bis dahin eine gute Zeit zum Nachdenken, zum Beobachten, zum Sprechen und Diskutieren. Ihre

Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt

Familienrecht: Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung des gemeinsamen Kindes sind unterhaltsrechtlicher Sonderbedarf

06. März 2018

Bei einer kieferorthopädischen Behandlung eines Kindes übernimmt die Krankenkasse nicht alle Kosten. Streit über die Tragung der Differenzkosten kann dann schnell bei Eltern entstehen, die getrennt leben. Die Kosten sind generell nicht mit durch die monatliche Unterhaltszahlung des Elternteils abgedeckt, bei dem das Kind nicht lebt.
Vielmehr handelt es sich hier um sogenannten unterhaltsrechtlichen Sonderbedarf.
Beide Eltern haften dafür auch nicht etwa hälftig, vielmehr entsprechend ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Wer von den Eltern also ein höheres Einkommen erzielt, muss auch den höheren Kostenanteil übernehmen.
Dies hat z.B. das Kammergericht Berlin im Januar vorigen Jahres entschieden (13 UF 125/16).
In dem dort entschiedenen Fall hatte die Mutter einen Antrag beim Gericht gestellt, weil der Vater die Ansicht vertrat, dass beide Elternteile jeweils hälftig den Differenzbetrag von immerhin 1.700 € übernehmen müssten.
Der Vater wurde durch das Gericht eines Besseren belehrt, aufgrund der besseren Einkommens- und Vermögensverhältnisse musste er letztlich 90 % des Betrages zahlen.

Schulte Anwaltskanzlei
Antje Schmidt
Rechtsanwältin

Das Buch Ruth - Sehr schöner Film mit wunderbaren Farben (YouTube)

05. März 2018

Das Buch Ruth ist das 8. Buch im Alten Testament und erzählt in lebendiger, kunstvoller Gestaltung ein Stück Familiengeschichte. Hauptpersonen sind 2 Frauen, Noomi und ihre Schwiegertochter Ruth. Während einer Hungersnot hat Noomi mit ihrer Familie ihre Heimat Bethlehem im Land Juda verlassen müssen und Zuflucht gefunden im Nachbarland. Dort sterben ihr Ehemann und die beiden erwachsenen Söhne, und Noomi bleibt schutzlos zurück. In dieser Lage beschließt sie, nach Bethlehem nach Hause zu gehen. Ruth, keine Jüdin sondern aus dem verfeindeten Volk der Moabiter stammend, schließt sich ihrer Schwiegermutter an.
Die Treue von Ruth wird belohnt. Sie findet im Bethlehem eine neue Liebe in Person des tüchtigen, gut herzigen Israeliten Boas.
Diese Geschichte ist voll aus dem Leben gegriffen und zeigt die Stärken und Schwächen von uns Menschen. Gleichzeitig ist sie ein Teil von Gottes Heilsgeschichte. Denn aus diesem Stamm stammt letztendlich der König David und schließlich Gottes Sohn Jesus Christus.

Der Film ist sehenswert und lehrreich.

Wir wünschen eine gute Woche.

Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt

ZDF-Talkgast berichtet über Lügen im Rahmen der Migration

02. März 2018

Die Hamburger Lehrerin Petra Paulsen ist sehr besorgt über die Zustände in Deutschland. Sie entschließt sich, einen Brief an Angela Merkel zur Flüchtlingskrise zu schreiben. Daraufhin wurde sie zur ZDF-Talkschau „Wie geht’s Deutschland“ eingeladen. Was sie dort erlebte, war erschreckend, aber eigentlich ein offenes Geheimnis. Frau Paulsen hatte nicht die Möglichkeit das zu sagen, was sie wollte. Die Sorgen und die Wut der Bürger war nicht mehr als der einkalkulierte Teil einer Show, deren Botschaft von Anfang an feststand. Deutschland soll es angeblich gut gehen. Bestellte „Zuschauer“ bestimmten, wann geklatscht werden durfte und wann nicht. Auf diese Art und Weise wurden die Fernsehzuschauer natürlich manipuliert. Man kann hoffen, dass viele Menschen dies erkennen, entweder kritisch fernsehen, sich informieren über die Tatsachen, oder das Fernsehen gleich abschaffen. Die öffentlich-rechtlichen Medien sind es nicht wert, dass wir Bürger mit Zwang Gebühren zahlen sollen unter Einschränkung des freien Willens der Menschen.

Wir finden es gut, dass Sie dieses Video anschauen, wie es schon viele 1000 Menschen gemacht haben. Es erfordert Mut, der Wahrheit ins Auge zu sehen. Es wird das Leben und die Ansichten über die Medien deutlich korrigieren.

Familienrecht: Persönliche Anhörung von Kindern vor dem Familiengericht

01. März 2018

Wenn sich Eltern um das Sorgerecht für ihre Kinder vor Gericht streiten, ist dies für alle Beteiligten sehr aufwühlend.
Das Jugendamt ist in dem Verfahren involviert, regelmäßig wird ein Verfahrensbeistand für die Kinder bestellt, der die Interessen der Kinder vertreten soll. Der Verfahrensbeistand und das Jugendamt führen Gespräche mit den Kindern und Eltern. Hinzukommt eine Anhörung vor dem Familiengericht.
Das Saarländische Oberlandesgericht (Aktenzeichen: 9 UF 54/17) hat jetzt in einer aktuellen Entscheidung vom 05.01.2018 auch noch einmal klargestellt, dass Kinder im Alter von 3-14 Jahren zwingend persönlich vom Familiengericht anzuhören sind. Auf eine solche Anhörung kann auch nicht verzichtet werden, wenn z.B. in einem früheren Umgangsverfahren die Kinder schon einmal angehört wurden.
In dem entschiedenen Fall hatte das Amtsgericht im Juni 2017 auf Antrag der Kindesmutter die elterliche Sorge auf diese allein übertragen.
Eine Anhörung der Kinder vor dem Gericht war unterblieben, da diese bereits im Jahr vorher in einem Umgangsverfahren angehört wurden.

Teil 2 Gespräch Roger Köppel mit Dr. Sarrazin (YouTube)

28. Februar 2018

Nachdem wir in der vergangenen Woche den 1. Teil des Videos eingestellt und kommentiert haben, hier jetzt der 2. Teil. Die Fortsetzung der Betrachtungen und Diskussion ist ebenso interessant. Jedem politisch interessierten Menschen, jedem Bürger in Deutschland seien solche Gespräche ans Herz gelegt. Derartige Erkenntnisse und Analysen würden wir uns bei unserer Regierung und den Politikern, aber auch den Wirtschaftsbossen und auch uns allen wünschen.

Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt

Sozialrecht: Atemwegserkrankung eines Karosseriemeisters als Berufskrankheit anerkannt

27. Februar 2018

Ein 1967geborener Mann war seit seinem 16. Lebensjahr im Karosseriebau tätig. Im Alter von 37 Jahren wurde bei ihm eine schwere obstruktive Atemwegserkrankung mit Lungenemphysem diagnostiziert. Ferner wurde bei ihm noch ein genetisch bedingter Enzym-Mangel festgestellt, der bewirkte, dass die körpereigene Abwehr nicht nur eindringende Bakterien zerstört, sondern auch das umgebende gesunde Gewebe. Der Mann wurde schließlich erwerbsunfähig.
Die Berufsgenossenschaft lehnte den Antrag des Mannes auf Anerkennung einer Berufskrankheit ab unter anderem unter Verweis auf seinen Nikotinkonsum.
Die zunächst beim Sozialgericht erhobene Klage blieb für den Mann ohne Erfolg. Das Sozialgericht hat ein medizinisches Sachverständigengutachten eingeholt und schließlich erklärt, es sei nicht hinreichend wahrscheinlich, dass die berufliche Expositionen in seiner Tätigkeit als Karosseriemeister die Atemwegserkrankung verursacht habe.

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.