Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen und private Meldungen.

Was hat es eigentlich mit Karfreitag und Ostern auf sich? (YouTube)

29. März 2018

Diese Frage werden sich möglicherweise viele Stellen jetzt angesichts dieser wunderbaren freien Tage, dem verlängerten Wochenende.

Der Ursprung der Feiertage hat sicher nichts zu tun mit Osterhasen aus Schokolade oder bunten Ostereiern.

Der Ursprung und das Wesen liegt in Jesus Christus, Gottes Sohn. Sie haben sicherlich von ihm als historische Person gehört.

Der von uns eingestellte Spielfilm ist sehr sehenswert und gibt eine gute Übersicht über das Leben von Jesus Christus. Da das Wetter nicht so gut werden soll, finden Sie vielleicht Gelegenheit, gemütlich mit der Familie beim Kaffee oder abends zusammenzusitzen, um sich diesen Spielfilm anzuschauen.

Ihnen und Ihrer Familie ein gesegnetes Osterfest.

Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt

Illegale Masseneinwanderung - Gemeinsame Erklärung (YouTube)

28. März 2018

Die Deutschen sind sehr großzügig, spendenfreudig, aufgeschlossen, aber auch fleißig, sparsam und ehrlich. Was sie aber nicht sind, sie sind nicht doof. Selbst wenn die Mainstream-Medien und die Regierungen es versuchen zu vertuschen, die Menschen wissen um die Morde von sogenannten „Flüchtlingen“ an Kindern, Jugendlichen und Frauen, Terroranschlägen, Vergewaltigungen und sexuellen Belästigungen, millionenfachen Rechtsbrüchen und Betrügereien. Nicht umsonst gibt es in Deutschland mittlerweile zahlreiche regelmäßige Demonstrationen, auch Frauendemonstrationen oder solche gegen Frau Merkel in Kandel, Cottbus, Hamburg, Bottrop usw.. Fragen Sie doch einmal in Ihrem Umfeld, wie es den jungen und älteren Frauen geht, ob sie ohne Reizgas oder gleichartige Selbstverteidigungsmittel in die Stadt gehen, ob sie sich abends noch vor die Haustür trauen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren. Nach meiner Befragung gibt es viele, berechtigte Sorgen und Ängste bis hin zu Bedrohungen und Belästigungen, die auch zu Einschränkungen von Freiheiten führen.

Ihnen ist wahrscheinlich die ehemalige DDR-Bürgerrechtlerin Vera Lengsfeld bekannt. Diese kennt natürlich diese katastrophalen Verhältnisse sehr gut und teilte die berechtigte Sorge um unser Land.

Arbeitsrecht: Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht - Achtung!

27. März 2018

Grundsätzlich sind wir Menschen dazu geschaffen, frei zu entscheiden. Dies gilt auch für Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsrecht. Arbeitsverhältnisse können begründet, geändert, gekündigt und aufgehoben werden. Bei Letzterem ist besondere Vorsicht geboten.

Die Mandantin sprach für eine arbeitsrechtliche Vertretung bei Schulte Anwaltskanzlei in der Kanzlei in Chemnitz vor. Was war geschehen? Wie sich in dem Gespräch mit dem insofern zuständigen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Rechtsanwalt Schulte LL.M, herausstellte, war die Mandantin bei einem großen chemnitzer Unternehmen in einer Führungsposition beschäftigt. Sie hatte Aufforderungen erhalten zur Stellungnahme wegen angeblich arbeitsvertragswidriger Verhalten. Nach Besprechung der einzelnen Vorwürfe stellte sich heraus, dass die Vorwürfe haltlos waren. Einziges Ziel der Arbeitgeberin war offensichtlich, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses herbeizuführen. Das war natürlich sehr bedauerlich, insbesondere, weil der Mandantin die Arbeit Freude bereitet hatte und sie besonders geeignet und kompetent war.

Es nützte aber nichts, es sollte über die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses nachgedacht werden. Dabei war natürlich unter anderem zu berücksichtigen die Einhaltung der tarifvertraglichen Kündigungsfrist, die Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die Zahlung einer Abfindung, Inanspruchnahme des Urlaubes und Erstellung des Zeugnisses.

Der Jesus Film (YouTube)

26. März 2018

Haben Sie über die Osterfeiertage schon etwas vor, treffen Sie sich mit der Familie und wollen das Beisammensein genießen? Welch eine schöne Vorstellung, welch guter Plan.

Vielleicht haben Sie aber in den Abendstunden noch Zeit, haben noch nicht alles ausgeplant, wollen sich entspannen. Dann kann ich Ihnen den hier eingestellten Jesus Film empfehlen. Dieser ist schon über 235.000 mal aufgerufen worden, ist einfach gut. Im Heiligen Land Israel, vor historischen Kulissen wird im Format eines Spielfilms das gesamte Leben Jesu gezeigt von der Geburt über die Kreuzigung am Karfreitag bis zur Auferstehung am Ostersonntag. Der Film ist nicht nur gut gemacht, erweitert auch den geistlichen Horizont. Wer also sich und seinen Kindern etwas Gutes antun will, dem können wir guten Herzens einen schönen Filmabend empfehlen.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien gesegnete Ostern.

Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt

Matthias Matussek: Der Abschied vom gesunden Menschenverstand (YouTube)

23. März 2018

Kennen Sie Matthias Matussek, sicher vom Gesicht her aus dem Fernsehen.

Matthias Matussek ist Journalist, Publizist, Buchautor und katholischer Christ. Nach seinem Studium wechselte er 1983 zum STERN nach Hamburg, wurde 1987 Mitarbeiter beim SPIEGEL. Er hatte Korrespondentenstellen in Rio de Janeiro und in London inne, übernahm das Kulturressort in der Hamburger Spiegel-Zentrale. Fortan arbeitete er als freier Autor unterem anderem für die „Weltwoche“ und den „Focus“. Da Herr Matussek nicht bereit war, dem Mainstream zu folgen wurde er nach nur 2 Jahren von der Tageszeitung Die Welt entlassen.

Im Rahmen der Leipziger Buchmesse führte er mit Wolfgang Herles ein interessantes Gespräch, welches Sie sehen können in dem beigefügten Video. Matthias Matussek bewertet zutreffend die von Frau Merkel und der Regierung eingeleitete, rechtswidrige und ungezügelte Zuwanderung sehr kritisch und sieht große Gefahren für unser Land. Er begrüßt ausdrücklich die mutigen Bürger, die auf der Straße ihre Kritik und ihren Protest zum Ausdruck bringen und dabei große Entbehrungen riskieren, ja sogar persönliche Nachteile in Kauf nehmen. Er ist ein Kämpfer für die Menschen und deren Freiheit, für unser Land, wendet sich gegen die massiven Rechtsbrüche und Ungerechtigkeiten.

Dabei ist und bleibt er ein freundlicher und den Menschen positiv zugewandter, deren Würde achtender Mensch.

Wir wünschen ein schönes Wochenende.

Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt

Sozialrecht: Jobcenter darf Anforderung bei der Vorlage von Unterlagen eines Selbstständigen nicht überspannen

22. März 2018

Es ist gar nicht so selten, dass bei selbstständiger Tätigkeit ergänzend Leistungen nach dem SGB II bezogen werden, weil die Einkünfte nicht ausreichen, den Lebensunterhalt zu bestreiten. Regelmäßig werden Leistungen durch das Jobcenter in diesem Fall zunächst vorläufig bewilligt auf der Basis einer eingereichten Schätzung der zu erwartenden Einkünfte. Nach Abschluss des Zeitraumes, für den Leistungen bewilligt worden, erfolgt die endgültige Festsetzung. Hierbei sind dann entsprechende Nachweise, das heißt Belege vorzulegen.

Das Sozialgericht Dresden hat im Januar 2018 mit Urteil vom 11.01.2018 – S 52 AS 4382/17 entschieden, dass das Jobcenter bei der Anforderung von Unterlagen von sogenannten Aufstockern keine zu hohen Hürden setzen darf. So darf das Jobcenter die Annahme von Originalunterlagen nicht verweigern.

Auch wenn erst im Widerspruchsverfahren genauere Angaben gemacht werden, müssen diese vom Jobcenter berücksichtigt werden. In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Verfahren war der Kläger als Bauingenieur selbstständig und hat ergänzend Leistungen nach dem SGB II bezogen. Das vom ihm geschätzte Einkommen betrug nur ca. 100 € im Monat. Das Jobcenter bewilligte daraufhin vorläufig Leistungen von mehreren 100 € im Monat. Ende 2016 wurde der Kläger dann aufgefordert für die letzten 4 Jahre vollständige Nachweise zu seinen Einkünften vorzulegen. Das Jobcenter wies daraufhin, dass Originalbelege nicht mehr entgegengenommen würden.

AfD-Abgeordnete bereisen in Syrien (YouTube)

21. März 2018

Vor Kurzem ist eine Gruppe von AfD-Politikern aus Syrien zurückgekommen. Ziel der Reise war es, sich persönlich einen Eindruck über die Verhältnisse im Land zu verschaffen und soweit möglich und notwendig, Hilfe bereitzustellen und zu organisieren.

Die Reise wurde sorgfältig vorbereitet, Termine verabredet mit Regierungsvertretern, Vertretern der Kirchen und Muslimenvertretern sowie Hilfsorganisationen.

Ein Reporter des MDR sprach mit dem Abgeordneten der AfD Jürgen Pohl, führte ein faires Interview. Interessant war erneut zu hören, dass die größten Teile von Syrien befriedet sind, das Leben pulsiert. Frauen sitzen in Bars und tragen Jeans statt Burka, Männer und Frauen arbeiten und wollen das Land wieder aufbauen. Männer, die vor dem Militärdienst geflüchtet sind z.B. nach Deutschland, erhalten eine Amnestie. Die Männer und Frauen werden auch gebraucht für die Aufbauarbeit, werden sehnlichst von ihren Landsleuten erwartet. Die Hilfsorganisationen machen überwiegend eine gute Arbeit, helfen wo sie können. Es geht im Land voran.

Der Eindruck der AfD-Abgeordneten entsprach gerade nicht dem, was die Mainstream-Medien den Menschen glauben machen wollen. Vielfach entsprechen die dortigen Beiträge einfach nicht der Wahrheit, verkürzen diese zumindestens und verfälschen sie damit.

Wichtig wäre es jetzt, sofort und auf allen Ebenen umfangreich diplomatische Beziehungen wieder aufzubauen. So kann die Rückkehr der Syrer in ihr Land schnell organisiert werden. Wir Deutschen können helfen beim Wiederaufbau durch unser Know-how, Tatkraft und Geld.

Mietrecht: Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen in Wohnraummietverhältnissen

20. März 2018

Regelmäßiger Streitpunkt in Mietverhältnissen sind die alljährlichen Betriebskostenabrechnungen. Die Mieter durchschauen in vielen Fällen weder die Abrechnung geschweige denn die vom Vermieter auf Verlangen auszuhändigenden Belege.

Der Bundesgerichtshof hat sich in seiner Entscheidung vom 07.02.2018 zum Aktenzeichen VIII ZR 189/17 mit grundsätzlichen Fragen zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast und zu den Verpflichtungen des Vermieters auf Gewährung von Belegeinsicht in Zusammenhang mit der jährlichen Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummietverhältnissen im Falle einer Nachforderung des Vermieters beschäftigt. Nach der höchsten zivilgerichtlichen Instanz muss nicht der Mieter darlegen, warum eine Abrechnung falsch ist, sondern der Vermieter trägt für die richtige Erfassung, Zusammenstellung und Verteilung der Betriebs- und Heizkosten die Darlegungs- und Beweislast. Außerdem muss der Vermieter seinem Mieter immer die Einsichtnahme in alle Abrechnungsunterlagen ermöglichen, damit der Mieter diese vernünftig überprüfen kann. Dazu gehörten nach Ansicht des Bundesgerichtshofes in dem zu entscheidenden Fall auch die Einsichtnahme in die vom Vermieter erhobenen Einzelverbrauchsdaten anderer Nutzer eines gemeinsam versorgten Mietobjektes hinsichtlich der Heizkosten.

Geschichte der Woche (Video)

19. März 2018

Die Stiftung Missionswerk Werner Heukelbach hat auf seiner Homepage auch wunderbare Videos. Ein beeindruckendes davon sehen Sie unten zu Beginn dieser Woche zu dem Ausspruch von Jesus Christus im Buch Matthäus im Neuen Testament der Bibel, Kapitel 24, Vers 35 wo Jesus sagt:

„Himmel und Erde werden vergehen; aber meine Worte werden nicht vergehen.“

Dieses sagte Jesus nicht lange Zeit vor seinem Tod, den wir auch bald am Karfreitag, den 30.03.2018 bedenken. Im Kapitel 24 des Matthäus-Evangeliums, Verse 3 – 14 spricht Jesus noch über die Entwicklung der Welt:

24 1 Und Jesus ging aus dem Tempel fort und seine Jünger traten zu ihm und zeigten ihm die Gebäude des Tempels. 2 Er aber sprach zu ihnen: Seht ihr nicht das alles? Wahrlich, ich sage euch: Es wird hier nicht ein Stein auf dem andern bleiben, der nicht zerbrochen werde.
3 Und als er auf dem Ölberg saß, traten seine Jünger zu ihm und sprachen, als sie allein waren: Sage uns, wann wird das geschehen? Und was wird das Zeichen sein für dein Kommen und für das Ende der Welt?
4 Jesus aber antwortete und sprach zu ihnen: Seht zu, dass euch nicht jemand verführe. 5 Denn es werden viele kommen unter meinem Namen und sagen: Ich bin der Christus, und sie werden viele verführen. 6 Ihr werdet hören von Kriegen und Kriegsgeschrei; seht zu und erschreckt nicht. Denn das muss so geschehen; aber es ist noch nicht das Ende da. 7 Denn es wird sich ein Volk gegen das andere erheben und ein Königreich gegen das andere; und es werden Hungersnöte sein und Erdbeben hier und dort. 8 Das alles aber ist der Anfang der Wehen.

Dieselfahrverbote sind nur die Spitze des Eisbergs (YouTube)

16. März 2018

Viele kennen Florian Homm. Er ist Börsenexperte, kritischer Geist und mutiger Mann. Denn er spricht Wahrheiten aus.

So hat er sich geäußert zu den drohenden Fahrverboten für 11.000.000 Dieselautos in Deutschland. Für Florian Homm ist klar und er begründet dies auch, dass Ursache dafür die ungesunde Nähe zwischen der Politik und Regierung Merkel und der Automobilindustrie ist. Das hatte nicht zuletzt zur Folge, dass die Deutsche Automobilwelt in Sachen Innovation weit hinter Japan und China zurückliegt. Damit aber nicht genug. Den Deutschen, erst recht den Politikern ist noch nicht ganz klar, welche Umwälzung auf die Automobilindustrie zukommen wird. Ein Elektroauto verfügt nur noch über 25 entscheidende Bauteile, so dass große Teile der jetzt bekannten Produktion nicht mehr benötigt wird. Es wird eine schwere Übergangsphase für die Automobilbranche in den nächsten 10 Jahren geben, ohne dass man weiß, wie es ausgeht.

Die Zeche zahlt aber wie immer und wie scheinbar von der Politik auch bewusst einkalkuliert, zumindestens fahrlässig in Kauf genommen, der kleine Bürger. Es ist traurig und kaum verständlich, dass es immer noch Leute gibt, die die Altparteien unterstützen.

Wir wünschen Ihnen ein gesegnetes Wochenende.

Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.