Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten und Fachgebieten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen wie z.B. Versicherungs- oder Arbeitsrecht und private oder gesellschaftspolitische Meldungen. Schauen Sie doch auch einmal herein in die stets aktuellen Veröffentlichungen bei „Have a Look“, „Ortstermin“, „Anhörung“ und „Augenschein“.

Rechtsanwälte sind ein wichtiges, gleichberechtigtes Organ der Rechtspflege, nicht nur um das Rechtssystem zu wahren, sondern auch Übergriffe auf Einzelne abzuwehren und Gerechtigkeit herzustellen. Zudem besteht die Überzeugung, dass Rechtsanwälte eine besondere, gesellschaftliche Verantwortung haben und sich bei Missständen positionieren und öffentlich äußern müssen. Dies kann sich dann äußern in harter Kritik an Strukturen, Systemen und Verantwortungsträgern.

Gott segne diesen Mann – historische Rede des Präsidenten der Vereinigten Staaten, Donald Trump! (Video)

24. Februar 2020

Der Mann ist einfach große Klasse – ein Segen für die USA und nach meiner tiefen Überzeugung auch für die Menschen. Im Gegensatz zu Obama oder Bush hat Trump noch keinen Krieg angefangen, zieht sich teilweise aus Kriegsgebieten zurück und stellt von Obama zurückgelassene Katastrophen infrage, sei es Afghanistan, Nordkorea oder die terroristische Staatsführung im Iran. Ich bin sehr dankbar, dass er den Atomvertrag gekündigt hat. Denn von der iranischen Regierung gehen für den Weltfrieden und für die Menschen große Gefahren aus. Präsident Trump hat alle Versprechen eingehalten, er macht neue Handelsabkommen zum Vorteil seines Landes, dämmt die ungezielte Einwanderung in sein Land, insbesondere aus Mexiko ein, bringt die Wirtschaft und die Infrastruktur in Schwung. Noch nie hat es so wenige Arbeitslose gegeben in den USA wie jetzt. Ach hätten wir eine Regierung, die genauso denken und handeln würde wie dieser Präsident. Leider haben Frau Dr. Merkel und ihre Gefolgsleute nur Schaden über unser Land gebracht, sie hörten damit auch nicht auf.

Für mich als Lebensschützer und Vorstandsmitglied des Vereines Kaleb e.V. www.kaleb.de eine besondere Freude erfahren zu dürfen, dass der Präsident der USA als erster Präsident eine Rede gehalten hat auf dem Marsch für das Leben, in den USA genannt – March for Life 2020.

Kein Recht auf illegale Einreise – Hervorragendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte!

21. Februar 2020

Am 14.02.2020 veröffentlichte der Nachrichtendienst https://de.sputniknews.com die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieser hat die Praxis des sogenannten „Push back“ für rechtens erklärt. Damit war die sofortige Zurückbringung von zwei afrikanischen Migranten nach Marokko kein Verstoß gegen die Menschenrechte. Stattdessen folgte der Gerichtshof der Argumentation Spaniens, es gebe kein Recht auf illegale Einreise.

Geklagt hatten 2 Männer aus Mali und von der Elfenbeinküste, die im Jahr 2014 illegal in Afrika in die spanische Enklave Melilla eindrangen und damit europäischen Boden betraten. Im Moment des Betretens spanischen Hoheitsgebietes unterstanden sie der Rechtsprechung der Europäischen Union (EU) und damit auch ihren Asylbestimmungen.

Die spanischen Grenzbeamten nahmen die beiden Männer fest und schoben sie sofort wieder nach Marokko ab, ohne Feststellung der Personalien, ohne Feststellung ihrer persönlichen Situation bezogen auf einen etwaigen Status als Flüchtling.

Sozialrecht: Ein Spaziergang in der Arbeitspause mit Folgen

20. Februar 2020

Häufig wird die Mittagspause auch dazu genutzt, private Besorgungen zu machen oder einfach nur sich die Beine zu vertreten.

Das Hessische Landessozialgericht hatte sich im Juni vorigen Jahres mit einem folgenschweren Spaziergang in der Mittagspause zu befassen.

Der Versicherte konnte seine Arbeitszeit weitgehend frei bestimmen, mittags hatte er das Firmengebäude für einen Spaziergang verlassen. Während dieses Spaziergangs stolperte er nun über eine Steinplatte und verletzte sich an den Handgelenken und Knie.
Es erfolgte eine Unfallmeldung bei der Berufsgenossenschaft.
Es kam dann, wie es kommen musste. Die Berufsgenossenschaft erkannte den Unfall nicht als Arbeitsunfall an. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass der Versicherte während einer Pause verunglückt ist und er in dieser Pause keine betriebsdienliche Tätigkeit verrichtet hat.
Auch der Einwand des Versicherten, dass er aufgrund seiner Arbeitsbelastung die Pause zur Fortsetzung der Arbeit, das heißt zu seiner Regenerierung brauchte, half nicht.

Auch eine Klage vor dem Sozialgericht blieb ohne Erfolg.

Unfallforscher bezweifelt Sicherheitsvorteil von Tempolimit

19. Februar 2020

Am 14.02.2020 veröffentlichte die freie Informationsplattform MMnews https://www.mmnews.de unter der obigen Überschrift einen Beitrag zum oft als behaupteten Sicherheitsvorteil bei Einführung eines Tempolimit, z.B. generell 130 km/h auf Autobahnen.

Ein solcher behaupteter Sicherheitsvorteil wird von Deutschlands führenden Unfallforscher Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), bestritten.

Zu einer solchen Behauptung gibt es überhaupt keine Daten, die einer wissenschaftlichen Überprüfung standhalten würden. Es ist also reine Behauptung ins Blaue hinein, reine Polemik.

Die Möglichkeit, in Deutschland auf Autobahnen schnell zu fahren hat über Jahrzehnte die Automobilwirtschaft gezwungen, die sichersten Autos der Weg zu bauen. Wenn Autos nur noch 100 km/h fahren dürften, wären die Anforderungen wesentlich geringer, die Ingenieure müssten sich nicht mehr anstrengen. Das ist ein Sicherheitsnachteil!

Erbrecht: Wer erbt, wenn Kinder nach Tod ihrer als Vorerbin eingesetzten Mutter als Nacherben ausschlagen, etwa die Enkel?

18. Februar 2020

Ein Mann setzt in seinem Testament seine Ehefrau als Vorerbin, seine erwachsenen Kinder zu Nacherben und seine Enkel zu Ersatznacherben ein. Als Vorerbin hat die Erbin das Erbe für die Nacherben zu erhalten und darf insbesondere keine Nachlassgegenstände verschenken. Als die Kinder ihr Nacherbe ausgeschlagen habe, glaubte sie, nun vollumfänglich über den Nachlass verfügen zu können. Sie verschenkte eines der geerbten Grundstücke an ihren Großneffen. Nach ihrem Tod hielten die Enkel sich für berechtigt, das Grundstück als Teil ihres Nacherbes von ihm heraus zu verlangen.

Zu Recht, urteilten die Richter des Landgerichts Bremen in ihrem Urteil vom 19.08.2019 zum Aktenzeichen 2 O 179/19. Die Ehefrau konnte trotz der Ausschlagung der Kinder das Grundstück nicht verschenken. Denn die Enkel sind als Ersatznacherben an die Stelle der Kinder getreten. Mit dem Tod der Ehefrau fällt ihnen damit die Erbschaft an und sie können die Herausgabe des Grundstücks verlangen.

Zwar fällt im Zweifel bei der Ausschlagung durch die Nacherben, das Erbe an den Vorerben zurück. Dies gilt aber nur dann, wenn der Erblasser nichts anderes angeordnet hat. Sind Ersatznacherben bestimmt, so deutet das darauf hin, dass der Erblasser diese bei Wegfall der Nacherben begünstigen will.

Björn Höcke kommt am 17.02.2020 zur Pegida nach Dresden (Video)

14. Februar 2020

In einem Video kommentiert Martin Sellner die Geschehnisse in Thüringen. Ein CDU-Politiker spricht von „Krebsgeschwür“ – skandalös. Bodo Ramelow, ein Vorsitzender der unbenannten SED, findet scheinbar Stalin und Lenin gut, bezeichnet ihn als Genossen – Huldigung von Massenmördern!

Sellner führt diese nicht hinnehmbare Äußerungen und Haltungen deutlich vor Augen, appelliert an seinen Zuschauer wach zu werden.

Wer sich ein eigenes Bild machen will, kann am 17.02.2020 auf der Pegida in Dresden Björn Höcke sehen und hören. Es ist Ihre Entscheidung nachzuplappern, was andere vorgeben oder sich zu informieren.

Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt

Strafrecht: Unfallflucht – Schadenwiedergutmachung - Einstellung

13. Februar 2020

Unserem Mandanten ist ein dummes Ding passiert. Auf einem Tankstellengelände soll er ein anderes Fahrzeug beschädigt und sich unerlaubt vom Unfallort entfernt haben. Prompt kam auch der Vorwurf der Staatsanwaltschaft des Begehens der Straftat gemäß § 142 StGB.
Zur Erfüllung des Tatbestandes des unerlaubten Entfernens von Unfallort reicht es aber nicht aus, dass ein Schaden entstanden ist, der höher als 80 € ist. Vielmehr muss der Fahrer den Unfall auch bemerkt haben, optisch, akustisch oder taktil. Der Mandant bestreitet aber, von einem Unfall überhaupt etwas mitbekommen zu haben.

Entsprechend wurde argumentiert gegenüber der Staatsanwaltschaft Chemnitz. Wichtig und entscheidend war, dass wir sofort Kontakt aufgenommen haben mit der vermeintlich Geschädigten. Wir haben ihr angeboten, den Schaden auszugleichen bzw. alles für den Ausgleich über den Haftpflichtversicherer zu tun. Der Staatsanwaltschaft hat dies gefallen, sie hatte gewisse Einsicht, wollte aber nicht so ganz die Einlassung des Mandanten glauben. Dennoch war sie bereit, wegen geringer Schuld das Verfahren gemäß § 153 a StPO einzustellen gegen Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 550 €.

Versicherungsrecht: Wohngebäudeversicherung und Rechtsschutzversicherung – eine notwendige Kombination!

12. Februar 2020

Durch eine Wohngebäudeversicherung werde auch Schäden ausgeglichen für versicherte Sachen, die durch Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden. Genau das war bei unserem Mandanten bei seinem Einfamilienhaus eingetreten. Unter der Duschtasse hatte sich der Anschluss der Entwässerung gelöst und unbemerkt den ganzen Fußboden aufgeweicht, die Feuchtigkeit war schon in den Wänden aufgestiegen. Der Mandant rief seinen Versicherer, die Allianz Versicherungs-AG an. Telefonisch wurde ihm zugesagt, er könne mit der Schadensbeseitigung beginnen. Ein Versicherungsfall läge vor. Daraufhin wurden die Arbeiten aufgenommen, was auch notwendig war. Denn die Dusche wurde benötigt.

Nach langer Zeit, die Arbeiten waren schon so gut wie abgeschlossen, meldete sich dann eine Regulierungsbeauftragte und schaute sich die Räumlichkeit an. Mehr oder weniger ohne Begründung wurde pauschal ein Betrag bezahlt i.H.v. 2.735 €, weitere Zahlung wurde abgelehnt.

Das war nunmehr der Zeitpunkt für den Mandanten, von der Schulte Anwaltskanzlei, Herrn Rechtsanwalt Schulte, Fachanwalt für Versicherungsrecht einzuschalten. Denn immerhin belief sich nach Berechnung des Mandanten der Schaden auf knapp 6.000 €. Da der Mandant auch rechtsschutzversichert war, bestand kein finanzielles Prozessrisiko.

Mietrecht: Wirksame Mieterhöhung bei Zustimmung des Mieters trotz Fehler im Mieterhöhungsverlangen

11. Februar 2020

Stimmt der Mieter einer Mieterhöhung zu, kommt eine wirksame Vereinbarung über die Mieterhöhung zustande. Dies gilt auch dann, wenn das Mieterhöhungsverlangen fehlerhaft ist. Gleiches gilt, wenn die Berechnung der neuen Miete auf einer unrichtigen zu großen Wohnfläche beruht und die Miete auch aufgrund der tatsächlichen Wohnfläche hätte verlangt werden können. In diesem Fall ist dem Mieter das Festhalten an der Vereinbarung zuzumuten. So entschied der Bundesgerichtshof in seinem aktuellen Urteil vom 11.12.2019 (VIII ZR 234/18).

In dem hier entschiedenen Fall mietete der Kläger von den Beklagten eine Wohnung. Die Wohnungsgröße war im Mietvertrag nicht angegeben. Die Beklagten schickten dem Kläger ab dem Jahr 2007 alle zwei Jahre ein Mieterhöhungsverlangen entsprechend dem Mietspiegel der Stadt. Dabei gingen die Beklagten von einer Wohnfläche von 113,66 qm aus. Tatsächlich war die Wohnung des Klägers jedoch nur 102,11 qm groß.

Über die Größe seiner Wohnung machte sich der Kläger jedoch zunächst keine Gedanken.

Wake Me Up: Ein DJ wacht auf (Video)

10. Februar 2020

Heukelbach TV hat ein wunderbares Lebenszeugnis veröffentlicht, das Video habe ich Ihnen unten eingestellt. Thomas berichtet darüber, wie er der zerstörerischen Katastrophe entkam – toll! Schauen Sie es sich bitte an, es lohnt. Es sind nur 6:52 Minuten Ihres Lebens.

Worum geht es:

„Als DJ ist Thomas jedes Wochenende in Clubs und Diskos unterwegs. EDM, Techno und Trance sind seine Welt. Er möchte in der Szene ganz nach oben. Als er ein Angebot für einen Dauergig auf Mallorca bekommt, scheint sein Traum sich zu erfüllen. Doch dann verliebt er sich in ein Mädchen. Das bringt seine Pläne durcheinander …“.

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen Ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden. Jesus, Gottes Sohn, hat schon in der Bergpredigt die „Goldene Regel“ verkündigt, nachzulesen in der Bibel im Neuen Testament, Matthäus 7 Vers 12, wo er sagte: „Alles nun, was ihr wollt, dass euch die Leute tun sollen, das tut ihnen auch! Das ist das Gesetz und die Propheten.“ Diese „Goldene Regel“ finden Sie in keiner Religion, auch nicht im Islam, Buddhismus oder Hinduismus.