Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen und private Meldungen.

Tasha Cobbs Leonard -Your Spirit ft. Kierra Sheard (YouTube)

12. Februar 2018

Kennen Sie Tasha Cobbs? Sie wurde am 7. Juli 1981 in New York City geboren. In ihrer Heimatstadt Jesup, Georgia, arbeitete sie als Anbetungsleiterin in der Jesup New Live Ministries, gegründet von ihrem verstorbenen Vater, Bischof Fritz Cobbs. Nach dem Umzug nach Atlanta/Georgia, schloss sie sich der florierenden Dream Center Church of Atlanta an. Sie ist nun eine der Pastoren dieser Kirche.

Im Jahr 2012 produzierte sie das Stück „Grace“, welches insgesamt 12 Wochen als Billboard Song Nr. 1 landete. Diese Hymne entfesselte jedes Jahr landesweit unzählige Zuhörer, wenn sie gehört oder gesungen wurde. Es folgten weitere sehr erfolgreiche Songs. Als Grund für ihren Erfolg nannte Tasha Cobbs „Gottes Gnade“.

Frauen wehrt euch! (YouTube)

09. Februar 2018

Die Situation von Frauen in Deutschland wird immer unerträglicher. Bedingt durch die zahlreichen Vergewaltigungen, Übergriffen, ja Morden trauen sich viele Frauen abends nicht mehr auf die Straße, verlassen nur noch das Haus mit Pfefferspray oder Taschenalarm. An Joggen um 22:00 Uhr im Park ist überhaupt nicht mehr zu denken, zu Fuß nach Hause gehen in der Nacht ist zu gefährlich geworden. Es sind unerträgliche Zustände.

Es haben sich jetzt mutige Frauen zusammengetan, die dies nicht mehr hinnehmen wollen. Es gibt nunmehr die Kampagne „120 Dezibel“ gegen die importierte Gewalt. 120 Dezibel ist die Lautstärke eines handelsüblichen Taschenalarms, den heute viele Frauen bei sich tragen. So lautet auch der Aufschrei der Frauen gegen ihre Erfahrungen mit Missbrauch, Gewalt und Überfremdung. Ein sehr gutes, in sich stimmiges Video, mit einer klaren, nachvollziehbaren Aussage.

Arbeitsrecht: Urlaub bei Dauerkrankheit verfällt nach 15 Monaten

08. Februar 2018

Der Arbeitnehmer der von uns vertretenen Arbeitgeberin erkrankte im Jahr 2015. Ohne wieder zu genesen schied er zum 30. Juni 2017 nach Bewilligung einer Erwerbsunfähigkeitsrente aus. Die Mandantin rechnete das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß ab und zahlte insbesondere die Urlaubsabgeltung für die Jahre 2016 und 2017. Damit gab sich der Arbeitnehmer aber nicht zufrieden. Dieser wollte auch noch angebliche 6 Urlaubstage, die er im Jahr 2015 nicht habe nehmen können aufgrund der Erkrankung, bezahlt haben.

Nach Beratung wurde die Zahlung von unserer Mandantin verweigert, so dass der Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht Chemnitz Klage erhob. In der Klageschrift ließ er behaupten, ihm stünde die Zahlung von 6 Tagen Urlaubsabgeltung zu, was sich aus § 7 Abs. 4 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) ergäbe.

Die von dem Kläger vertretene Rechtsauffassung war falsch, die Forderung unberechtigt. Im Allgemeinen verfällt der gesetzliche Urlaub ersatzlos, wenn er nicht bis zum Jahresende genommen wird. Dies gilt aber nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EaGH) und des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) nicht für den Urlaub, den der Arbeitnehmer wegen einer Erkrankung nicht nehmen konnte.

Hervorragende Rede von Petr Bystron, AfD, am 1. Februar 2018 im Bundestag (YouTube)

07. Februar 2018

Man kann zur AfD stehen wie man will. Selbst die schärfsten Gegner räumen ein, dass mit dem Einzug von über 90 Bundestagsabgeordneten der AfD eine Belebung im Bundestag stattgefunden hat. Ich kann nur jedem anraten, sich die Übertragungen aus dem Bundestag einmal im Internet über YouTube anzuschauen. Auf einmal zeigen sich gut besetzte, bis hin zu vollen Rängen. Dies deswegen, weil die meisten AfD-Bundestagsabgeordneten an den Sitzungen teilnehmen und sich die Altparteien nicht die Blöße geben wollen, nur mit mikrigen 2 oder 3 Leutchen dort vertreten zu sein. Da würde selbst der eingefleischeste Altparteienwähler ins Grübeln kommen.

Auch sind die Diskussionen und Beiträge wesentlich lebhafter geworden. Es werden auf einmal Dinge, Wahrheiten angesprochen, die man Jahrzehnte im Deutschen Bundestag in der Form nicht gehört hat. Das regt natürlich die Abgeordneten der Altparteien auf, die sich in ihrem Dasein und in ihrer Arbeit angegriffen fühlen. So kommt es zu lebhaften Disputen, die aber auch Frucht bringen.

Nun durfte am 1. Februar 2018 Petri bis Träumen seine 1. Rede als AfD-Bundestagsabgeordneter halten. Die Linken hatten in einer Fragestunde verlangt, die Türken in ihrem weiteren Vormarsch in Syrien zu stoppen.

Elektroauto - erstaunlicher Artikel im Mainstream

06. Februar 2018

Das Jahr 2018 fing zumindestens bezogen auf die Überschrift überraschend an. Die Online-Version von n-tv veröffentlichte am 2. Januar 2018 einen kritischen Artikel zum Elektroauto. Dieser sei wohl nicht der „Heilsbringer“. Unabhängig davon, dass in dem Artikel lang bekannte Wahrheiten publiziert wurden, ist dieser insofern erstaunlich, weil dieser natürlich überhaupt nicht der Linie Merkel entspricht. Ob n-tv Nachteile zu erleiden hat, wird man sehen.

Zutreffend wird ausgeführt, dass die Aussicht, über das Elektroauto CO2 einzusparen, praktisch illusorisch ist. Wie schon lange bekannt, müssen tausende von Kilometern gefahren werden, ausweislich des Artikels 50.000-80.000 km eines konventionell betriebenen Fahrzeuges, um überhaupt einen Gleichstand in der Ökobilanz mit einem E-Auto herzustellen. Dies liegt zum einen bekanntlich daran, weil zu ca. 2/3 des Stromes, und dies wird auch noch lange Zeit zu bleiben, produziert wird in Atom-, Kohle- und Gaskraftwerken oder in Müllverbrennungsanlagen, die natürlich alle CO2 produzieren. Des Weiteren wird bei der Herstellung eines Elektroautos, insbesondere der Batterien, Unmengen an Energie verbraucht, vielmehr als bei einem herkömmlichen Fahrzeug.

Natürlich führt das Elektroauto auch in eine gefährliche Abhängigkeit und zu einem Kampf um die dafür benötigten Rohstoffe. Noch für Jahre oder Jahrzehnte werden Batterien zum Einsatz kommen auf Lithium-Ionen-Basis. Ob es überhaupt jemals eine Batterie mit einer so hohen Energiedichte geben wird, um sinnvoll auch über längere Strecken ein Fahrzeug zu betreiben, ist vollkommen unklar und erst in Jahrzehnten zu erwarten. Die notwendigen Rohstoffe zur Herstellung der Batterien sind aber im Besitz von anderen Ländern, insbesondere den politisch instabilen und korrupten Staat Demokratische Republik Kongo sowie einige Länder in Südamerika sowie China und Australien. Unabhängig davon, dass teilweise die Verhältnisse, unter denen der Abbau erfolgt, menschenunwürdig ist, Kinderarbeit keine Seltenheit ist, werden diese Länder entweder nur gegen teuer Geld ihre Rohstoffe abgeben, möglicherweise China oder Australien überhaupt nicht. Ich weiß nicht, ob sich die Fahrer eines Tesla darüber Gedanken machen, dass Kobalt unter Ausnutzung von Kinderarbeit unter menschenunwürdigen Verhältnissen geschieht und durch den Kauf eines solchen Fahrzeuges derartiges gefördert wird.

„In die Katastrophe aufgrund eigenwilliger Wege" - Predigt von Pastor Tscharntke 4. Februar 2018 (YouTube)

05. Februar 2018

Am Sonntag den 4. Februar 2018 setzte Pastor Tscharntke von der Evangelischen Freikirche Riedlingen die Predigtreihe zur biblischen Heilsgeschichte fort. Predigttext waren diesmal die Kap. 33 und 34 aus dem 1. Buch Moose, wo folgendes zu lesen ist:

„Jakobs Aussöhnung mit Esau
1 Und Jakob erhob seine Augen und schaute, und siehe, Esau kam und vierhundert Mann mit ihm. Da verteilte er die Kinder zu Lea und zu Rahel und zu den beiden Mägden. (1. Mose 32.7) 2 Und er stellte die Mägde mit ihren Kindern voran, und Lea mit ihren Kindern hernach, und Rahel mit Joseph zuletzt. 3 Er selbst aber ging ihnen voraus und verneigte sich siebenmal zur Erde, bis er nahe zu seinem Bruder kam. 4 Da lief ihm Esau entgegen, umarmte ihn, fiel ihm um den Hals und küßte ihn; und sie weinten. 5 Als aber Esau seine Augen erhob, sah er die Weiber und die Kinder und sprach: Gehören diese dir? Er antwortete: Es sind die Kinder, mit welchen Gott deinen Knecht begnadigt hat. (Psalm 127.3) 6 Da traten die Mägde herzu samt ihren Kindern und verneigten sich. 7 Auch Lea kam herbei mit ihren Kindern, und sie verneigten sich; danach kam Joseph mit Rahel herbei, und auch sie verneigten sich. 8 Und er fragte: Was willst du denn mit jenem ganzen Heer, dem ich begegnet bin? Jakob antwortete: Ich wollte Gnade finden in den Augen meines Herrn! (1. Mose 32.14) 9 Esau antwortete: Ich habe genug, mein Bruder; behalte, was du hast! 10 Jakob antwortete: O nein! Habe ich Gnade vor deinen Augen gefunden, so nimm doch das Geschenk an von meiner Hand; denn deshalb habe ich dein Angesicht gesehen, als sähe ich Gottes Antlitz, und du warst so freundlich gegen mich! (2. Samuel 14.17) 11 Nimm doch den Segen von mir an, der dir überbracht worden ist; denn Gott hat mich begnadigt und ich bin mit allem versehen. Also drang er in ihn, daß er es annahm. (1. Samuel 25.27)

Familienrecht: Gerichtliche Anordnung des Wechselmodells?

02. Februar 2018

Häufiger Streitpunkt zwischen den getrennt lebenden Eltern eines Kindes ist die Umgangsregelung. Wenn keine einvernehmliche Regelung erzielt werden kann, eine Vermittlung des Jugendamtes nicht weiter hilft, bleibt nur eine Antragstellung beim Familiengericht.
Gemäß § 1684 Abs. 3 BGB kann das Familiengericht den Umfang des Umgangsrechts und seine Ausübung näher regeln.
Durch Änderung der Lebensumstände oder aus sonstigen Gründen kann es erforderlich sein eine solche Umgangsregelung abzuändern.
Das Kammergericht Berlin hatte sich im vorigen Jahr mit einem Fall zu beschäftigen, wo die Eltern eines 5-jährigen Kindes über die Abänderung eines im Jahre 2014 gerichtlich geschlossenen Umgangsvergleichs stritten (KG, Beschluss vom 10.04.2017 – 16 UF 8/17). Das Kind hielt sich überwiegend bei der Mutter auf. Der Vater strebte nunmehr an, dass das Kind von beiden Eltern im gleichen Umfang betreut wird, das sogenannte paritätische Wechselmodell. Davon erhoffte er sich eine Verbesserung der zwischen den Eltern seit Jahren bestehenden Konfliktbelastung. Sein Antrag blieb erfolglos.

Arbeitsrecht: Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage

01. Februar 2018

Gemäß § 4 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) muss der Arbeitnehmer innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist und daher das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung nicht aufgelöst wurde. Wird diese Frist versäumt, ist die Klage unzulässig, alle diesbezüglichen Rechte gehen dem Arbeitnehmer verloren. Das ist natürlich sehr nachteilig, deswegen sollte nach Erhalt der Kündigung sofort der Fachanwalt für Arbeitsrecht aufgesucht werden.

Was ist aber, wenn ohne Verschulden die rechtzeitige Klageerhebung nicht möglich war? Hier erlaubt das Gesetz in § 5 KSchG auch die spätere Zulassung der Klage. Denn war ein Arbeitnehmer nach erfolgter Kündigung trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt verhindert, die Klage innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung zu erheben, so ist auf seinen Antrag die Klage nachträglich zuzulassen.

Diese Ausnahmeregelung musste im Fall der Mandantin in Anspruch genommen werden. Diese bewohnte eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. In dem Haus wohnte auch noch ihre Mutter und deren Lebenspartner sowie weitere Verwandte. Zu dem Haus gehören 2 Briefkästen. Es war im Hause Regel, dass wenn eine Wohnungpartei den Briefkasten geleert, auch gleichzeitig die anderen Briefkästen lehrt. Die Post der anderen Mitbewohner werden dann entsprechend vor die Haustür bzw. auf die Treppe gelegt.

Eva Herman: Familiennachzug bringt Deutschland zu Fall (YouTube)

31. Januar 2018

Kennen Sie Eva Herman? Wenn Ihnen der Name nichts sagt, das Gesicht erkennen Sie sicherlich. Eva Herman war über viele Jahre Sprecherin in der Tagesschau um 20:00 Uhr und das „Gesicht“ der ARD. Dies solange, bis sie öffentlich das Normalste von der Welt erklärte, nämlich dass Babys doch am Besten zu ihren Müttern gehören und nicht schon früh in Krippen gegeben werden. Diese Denkweise war den Mainstream-Medien offensichtlich ein Graus, so dass man begann, diese in der Öffentlichkeit zu verunglimpfen, was schließlich zur fristlosen Kündigung durch das öffentlich-rechtliche, mit Zwangsgebühren finanzierte Fernsehen führte. In was für schrecklichen Zeiten leben wir eigentlich?
Sicherlich nach einer schweren Zeit ist Eva Herman wieder zurück in der Öffentlichkeit. Die spricht für ihre Geradlinigkeit und ihren Charakter. Wir können nur empfehlen, einmal Ihre Homepage unter www.eva-herman.net zu besuchen. Es lohnt sich, der Informationswert ist hervorragend. Sie bekommen Tatsachen präsentiert, die sie in mit Zwangsgebühren finanzierten Medien nicht bekommen. Auch die Videos lohnen sich zu betrachten.

Familienrecht: Stoppt die Gender-Ideologie

30. Januar 2018

Die UNO treibt aktiv die Gender-Ideologie voran. Dies teilweise verdeckt und nicht sogleich erkennbar, teilweise offen. Nun ist die UNO eine Institution, in der Völker und Menschen miteinander reden. Das ist zu begrüßen. Auf der anderen Seite darf man nicht vergessen, dass geschätzte 150 Länder der ca. 200 Mitgliedsländer keine Demokratien, ja Diktaturen oder gar verbrecherische Systeme sind.

Leider wird versucht, auch die Gender-Ideologie in Deutschland voranzutreiben. Parteien und Kirchen haben das für mich Antigöttliche und damit Antimenschliche dieser Ideologie noch nicht erkannt. Die „Initiative Familien-Schutz“ führt dazu unter anderem folgendes zutreffend aus:

„Die frühkindliche Bindung an die Mutter wird durch den milliardenteuren Krippenplatzausbau bedroht, Mütter sollen auf Teufel komm raus in den Arbeitsmarkt gedrängt werden. Durch hohe Belastungen mit Steuern und Abgaben sind immer mehr Familien auf 2 Einkommen angewiesen.

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.